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Recht
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 74
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Diskussion über den internationalen Steuerwettbewerb hat im Zuge der Globalisierung und der internationalen Verflechtung in den letzen Jahren vor allem auf politischer Ebene zugenommen. Nachdem die Unternehmenssteuerreform der rot-grünen Regierung im Jahre 2001 in Kraft getreten ist, soll sich mit der Unternehmenssteuerreform 2008 die internationale Wettbewerbsposition für in Deutschland ansässige Unternehmen verbessern. Deutschland folgt somit einem Trend, der in der Presse und den Medien als Steuersenkungswettlauf diskutiert wird. Aufgrund des verschärften internationalen Steuerwettbewerbs der letzten Jahre sind die Steuersysteme vor dem Hintergrund dieser globalen Entwicklung einem Anpassungsdruck ausgesetzt. Die ökonomische Auseinandersetzung mit diesem Thema zeigt dessen gesellschaftliche und politische Relevanz auf. Um die Ursachen und Hintergründe zu untersuchen, beschäftigen sich Ökonomen seit den achtziger Jahren intensiv mit den Effizienzwirkungen des Kapitalsteuerwettbewerbs. Im Hinblick auf die Entwicklung der Körperschaftssteuersätze der letzten Jahrzehnte innerhalb der Europäischen Union, lässt sich diese Problematik verdeutlichen. Zwar ist innerhalb der Europäischen Union in bestimmten Staaten eine Konvergenz der nominellen Körperschaftssteuersätze zu erkennen, allerdings unterscheiden sich die Bemessungsgrundlagen und die Besteuerungssysteme der 27 Mitgliedstaaten zum Teil erheblich. Die gestiegene Mobilität des Faktors Kapital hat dazu geführt, dass Regierungen versuchen, multinationale Unternehmen durch Steuervergünstigungen anzuwerben. Da die Besteuerungssysteme der Mitgliedsstaaten bezüglich verschiedener Aspekte unterschiedlich ausgestaltet sind und die Gewinne multinationaler Unternehmen innerhalb der Europäischen Union in jedem Land separat besteuert werden, ergeben sich für diese Unternehmen Steuerabtragemöglichkeiten. Multinationale Unternehmen sind in der Lage ihre Gesamtsteuerbelastung zu senken, indem Gewinne mittels Tochtergesellschaften durch gezielte Manipulation von Verrechnungspreisen oder durch konzerninterne Kredite, in Länder verschoben werden, in denen sie geringer besteuert werden. Aufgrund der Tatsache, dass der Wettbewerb um die Besteuerung von Unternehmen als Teil des Standortwettbewerbs für die EU-Steuerpolitik von zentraler Bedeutung ist und die Gewinnverlagerung der multinationalen Unternehmen zu Wohlfahrtsverlusten für die Europäische Union als ganzes führt, besteht ein Konsens über eine Koordination der Steuerpolitik. In diesem Zusammenhang wird die Angleichung der Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage als adäquates Mittel zur Lösung der beschriebenen Probleme gesehen.
Textprobe: Kapitel 3.1, Maxime der europäischen Steuerpolitik: Die im Europäischen Vertragswerk verankerten wirtschaftlichen Ziele haben als Aufgabe, durch die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, neben einem hohem Beschäftigungsniveau und einer beständigen Preisstabilität, vor allem einen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu leisten und die Konvergenz der Wirtschaftsleistung zu fördern. Aus steuerpolitischer Sicht soll eine effiziente Besteuerung gewährt werden, bei der die Unternehmen in ihren ökonomischen Entscheidungen so wenig wie möglich von steuerlichen Gesichtspunkten beeinflusst werden. Eine entscheidungsneutrale Unternehmensbesteuerung im europäischen Binnenmarkt sollte demnach dazu führen, dass Investitionen auch nach der Einbeziehung von steuerlichen Aspekten dort erfolgen, wo die höchsten Erträge zu erwarten sind. Andernfalls wäre eine ineffiziente Verteilung des Kapitals gegeben, bei der unwirtschaftliche Investitionen aufgrund von Steuervorteilen in Niedrigsteuerländern getätigt werden, während rentable Investitionen aufgrund höherer Besteuerung an anderen Standorten vermieden werden. Zur Beseitigung derartiger Verzerrungen besteht die Aufgabe der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union darin, die allgemeinen Prinzipien der Besteuerung durchzusetzen und sicherzustellen. Diese beinhalten u.a. die horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit, die Neutralität des Steuersystems, die Effektivität der Besteuerung sowie die Kapitalexport und Kapitalimportneutralität. Da allerdings in der europäischen Steuerpolitik das Subsidiaritätsprinzip gilt, sind zuerst die nationalen Gesetzgeber gefordert, Verhaltensregeln in steuerlicher Hinsicht an die Erfordernisse des Binnenmarkts zu gestalten. Soweit keine wirksamen Lösungen auf einzelstaatlicher Ebene für bestehende Probleme gefunden werden können, werden auf Gemeinschaftsebene weiterführende Maßnahmen geprüft. Aufgrund der nationalen Steuersouveränität müssen jedoch alle Entscheidungen im Steuerbereich einstimmig getroffen werden. Vor diesem Hintergrund ist auch der EU Verhaltenskodex zur Unternehmensbesteuerung zu sehen, bei dem es sich um eine politische und nicht rechtliche Verpflichtung handelt, steuerliche Maßnahmen zu unterlassen, die zu schädlichem Steuerwettbewerb führen. Angesichts der Bemühungen der europäischen Steuerpolitik Hindernisse für alle Formen der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit zu beseitigen, bestehen die wesentlichen Herausforderungen bei der Vollendung des Binnenmarktes in der EU darin, die Struktur der Steuersysteme koordinierter und transparenter zu gestalten. Die Körperschaftssteuersysteme in der EU: Die Körperschaftssteuersysteme in der Europäischen Union können, aufgrund der Integration der Körperschaftssteuer in die Einkommensteuer gemäß Spengel in drei Gruppen gegliedert werden, wobei die Dreiteilung sich in das klassische System sowie Doppelbesteuerung mildernde oder vermeidende System vornehmen lässt. Die beiden letztgenannten Systeme werden von allen EU-Mitgliedsstaaten, bis auf Irland, angewendet. So wird eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung entweder ganz beseitigt oder gemildert, wenn ausgeschüttete Gewinne auf Gesellschafterebene durch einen Dividendenabzug oder einen gespalteten Körperschaftssteuertarif begünstigt werden. Auf der Ebene der Anteilseigner geschieht dies, durch eine günstige Besteuerung von Dividenden mittels einer Anrechnung der Körperschaftssteuer und dem Sharholder-Relief-Verfahren. Das klassische System, welches nur noch in Irland vorzufinden ist, entlastet Dividenden weder auf der Ebene der Gesellschafter noch auf der der Anteilseigner im Vergleich zu anderweitigen Einkünften. Da die Gewinne mit der Körperschaftssteuer- und der vollen Einkommenssteuer belastet werden, kommt es im Ausschüttungsfall zu einer ungemilderten Doppelbelastung. Es ist jedoch hervorzuheben, dass der Körperschaftssteuersatz in Irland so stark reduziert wurde, dass die Problematik der Doppelbesteuerung im Rahmen des klassischen System wesentlich verringert wurde. Die erste Form, die zu einer Verringerung der Doppelbesteuerung der ausgeschütteten Gewinne führt, besteht in der steuerlichen Entlastung auf der Stufe der ausschüttenden Gesellschaft. Ein gespaltener Körperschaftssteuersatz oder ein Dividendenabzug, der zu einer Entlastung der ausgeschütteten Gewinne führen soll, wird international nicht mehr angewendet. Vielmehr besteht eine Tendenz zur Entlastung auf der Ebene des Investors. So wurde beispielsweise der gespaltene Körperschaftssteuersatz in Deutschland abgeschafft und im Verlauf des Wechsels vom Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren im Jahre 2001 durch einen einheitlichen Steuersatz von 25% abgelöst. Auf der Stufe der Anteilseigner bestehen mehrere Varianten zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung der Doppelbesteuerung. Bei einem Dividendenfreistellungsverfahren werden Dividenden völlig von der Einkommensteuer befreit. Eine andere Variante stellt das Anrechnungsverfahren dar, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die auf der Dividende lastende Körperschaftssteuer vollständig bzw. nur teilweise auf die Steuer der Anteilseigner angerechnet wird. Schließlich wird beim Shareholder-Relief-Verfahren die Besteuerung von Dividenden gegenüber anderen Einkünften begünstigt. In einigen Ländern wird nur ein Teil der Dividenden in die einkommenssteuerliche Bemessungsgrundlage eingezogen, während andere Staaten Dividenden gegenüber anderweitigen einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen mit geringerem Steuersatz besteuern. Sowohl im Hinblick auf die Körperschaftssteuersysteme als auch auf die nominalen Steuersätze, welche in dem nachfolgenden Kapitel aufgezeigt werden, sind erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu erkennen. Die Ungleichheit resultiert aus einer langen Entwicklung, in der die Staaten ihre Steuersysteme nur auf eine geschlossene Volkswirtschaft ausgerichtet haben und der zunehmenden internationalen Verflechtung der Wirtschaft nicht nachgekommen sind.
Faicel Sassi, Diplom-Volkswirt, Studium der Volkswirtschaftlehre an der Johannes Gutenberg Universität in Mainz. Abschluss 2008 als Diplom-Volkswirt.
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