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- Rettung der Medienvielfalt durch das Kartellrecht? Die Pressefusionskontrolle auf dem Prüfstand
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 12.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Seit den 1950er Jahren nimmt die Medienkonzentration im deutschen Zeitungssektor immer weiter zu. Lokale Zeitungen wurden von großen Medienkonzernen übernommen, ohne dass es zu einer Fusionskontrolle durch das Kartellamt kam, da die im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorgegebenen Umsatzschwellen nicht überschritten wurden. Steigende Umsätze und Auflagen wurden auf immer weniger Verlange verteilt. Um dieser Tendenz entgegen zu wirken und damit die Pressevielfalt und Informationsfreiheit zu sichern, wurde 1976 die sog. Pressefusionskontrolle eingeführt. 2005 sollte die Pressefusionskontrolle im Rahmen der 7. GWB-Novellierung aufgrund geänderter Marktumfelder, mit denen sich die Zeitungsverleger konfrontiert sahen, aufgeweicht werden. Dies geschah letztendlich nicht. 2011 wurde ein neuer Vorstoß unternommen, die Pressefusionskontrolle zu modifizieren, wie es der Bund deutscher Zeitungsverleger schon lange gefordert hatte. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich das Buch mit der Frage, ob und in welcher Ausgestaltung die Pressefusionskontrolle mehr als 35 Jahre nach Ihrer Einführung noch ein geeignetes Mittel gegen die Medienkonzentration auf dem Tageszeitungsmarkt darstellt.
Textprobe: Kapitel2, Konzentration auf Pressemärkten: »Pressefreiheit«, schrieb der Publizist und ehemalige Chefredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Paul SETHE in einem Leserbrief im ›Spiegel‹ vom 05. Mai 1965, »ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.« Dieser Satz besitzt auch fast 50 Jahre später noch Gültigkeit, allenfalls dadurch eingeschränkt, dass seither die Zahl der Verleger durch den andauernden Konzentrationsprozess auf dem Zeitungsmarkt um ein paar Dutzend abgenommen hat. Um zu einer verlässlichen Bewertung der Wirksamkeit der aktuell geltenden Regelungen und der möglichen Konsequenzen bei einer Modifikation der Pressefusionskontrolle zu gelangen, bedarf es zuerst einmal der Beantwortung der Fragen, was grundsätzlich überhaupt unter Konzentration zu verstehen ist, welche Arten und Formen von Pressekonzentration bestehen und worin die Ursachen für den Konzentrationsprozess im Zeitungssektor liegen. A. Der Konzentrationsbegriff: Auch wenn dem Pressewesen durch Artikel 5 des Grundgesetzes eine gewisse Sonderstellung eingeräumt wird, stellt es in der Bundesrepublik Deutschland nur einen von vielen Wirtschaftssektoren dar. Gesteuert durch die soziale Marktwirtschaft, also »auf der Basis der Wettbewerbswirtschaft«, unterliegt daher auch der Zeitungsmarkt Konzentrationstendenzen. Bevor auf den Begriff der Pressekonzentration als spezielle Art der Medienkonzentration eingegangen wird, muss zunächst erläutert werden, was im Allgemeinen unter Konzentration zu verstehen ist. Ferner ist zu beachten, dass der Pressekonzentrationsbegriff angesichts der Überschneidung zweier unterschiedlicher Wissenschaften, nämlich der Wirtschaftswissenschaften und der Publizistikwissenschaft besonders vielfältig ist, wodurch aber eine einheitliche Definition erschwert wird. Unter dem Begriff ›Konzentration‹, womit sowohl ein Zustand als auch eine Entwicklung bezeichnet werden kann, versteht man die »Zusammenballung oder Verdichtung von Verfügungsmacht bei einer oder wenigen Wirtschaftseinheiten«. Dieser Vorgang manifestiert sich entweder in »einem gegenüber den sonstigen Mitbewerbern relativ stärkeren Wachstum [Anm.: internes Wachstum] […] oder führt zu irgendwie gearteten Zusammenschlüssen bestehender Produktionseinheiten [Anm.: externes Wachstum]«. Es kommt also zu einer Veränderung der Marktstruktur, infolge derer die Zahl der selbstständigen Wettbewerber langfristig abnimmt. Juristisch betrachtet ist der Konzentrationsbegriff wegen seiner Herkunft aus den Wirtschaftswissenschaften nur schwer eingrenzbar, da seine Verwendung über eine Verschmelzung oder Gleichordnung hinausgehen kann. Beispielsweise können auch lose Ko-operationen oder ähnliche Sachverhalte wie Redaktionsgemeinschaften, Anzeigenringe etc. dem Konzentrationsbegriff zugeordnet werden, da in solchen Fällen ebenfalls Verfügungsmacht zusammengefasst wird. Es ist daher umstritten, ab wann von einem Konzentrationsvorgang zu sprechen ist: Zweifellos liegt Konzentration vor, wenn es zu einem Zusammenschluss von Unternehmen kommt, die auf dem gleichen Markt agieren. Während aber einige Autoren die Meinung vertreten, Kooperationen zwischen Unternehmen würden angesichts des Erhalts der Selbstständigkeit Konzentration verhindern, sehen andere darin eine verdeckte Variante von Konzentration oder zumindest eine Art Übergangsphase für eine spätere Fusion. Bei der Pressekonzentration handelt es sich nicht nur um die Ballung oder Verdichtung ökonomischer Faktoren, sondern auch um die Verdichtung publizistischer Komponenten. ›Pressekonzentration‹ wird daher als »die Ballung ökonomischer und publizistischer Faktoren [bezeichnet], die bei der Herstellung, Verbreitung und Wirkung der Zeitungen […] Bedeutung erlangen«. Von Konzentration im Zeitungssektor kann demnach gesprochen werden, wenn der Anteil einzelner Presseunternehmen an der gesamten Zeitungsproduktion durch internes Wachstum überproportional gegenüber dem Anteil der Mitbewerber zunimmt, oder wenn die Anzahl der Presseverleger, bedingt durch Unternehmensfusionen oder die Einstellung der Tätigkeit, abnimmt. B. Arten und Formen von Pressekonzentration: Konzentrationsprozesse finden in verschiedenen Teilbereichen des Pressemarktes statt. Daher muss der Begriff unter analytischen Gesichtspunkten differenziert werden. Dabei haben sich zwei Unterscheidungsgruppen etabliert: Einerseits findet eine Unterteilung in ökonomische und publizistische Konzentration statt, daneben besteht noch eine dreigliedrige Differenzierung in publizistische Konzentration, Verlagskonzentration und Auflagenkonzentration. Bezogen auf die erste Untergliederung spricht man von ›ökonomischer Konzentration‹, wenn es zu einer Veränderung der Struktur des Pressemarktes, zum Beispiel aufgrund einer Auflagensteigerung oder der Reduzierung von Wettbewerb, hervorgerufen durch einen Zeitungszusammenschluss oder der Einstellung eines Blattes, kommt. ›Publizistische Konzentration‹ bedeutet hingegen eine Angebotsreduktion auf dem Zeitungsmarkt, ausgelöst durch eine Verringerung publizistischer Einheiten, wodurch die Meinungsvielfalt abnimmt. Unter dem Begriff ›publizistische Einheit‹ versteht man redaktionell selbstständige Tageszeitungen mit eigener Vollredaktion, d.h. der redaktionelle Teil wird selbstständig erarbeitet. Anders ausgedrückt: Alle Zeitungsausgaben, die in wesentlichen Teilen, insbesondere dem sog. ›Zeitungsmantel‹ (in der Regel die ersten beiden Seiten mit aktuellen politischen Meldungen), übereinstimmen, stellen unabhängig von ihrer verlegerischen Struktur eine publizistische Einheit dar. Die Unterscheidung in ökono-mische und publizistische Konzentration ist notwendig, weil zumindest theoretisch eine Reduzierung des publizistischen Angebots nicht zwingend mit einer wirtschaftlichen Konzentration einher gehen muss. Außerdem ist sie für die Entscheidung relevant, auf Grundlage welcher Art von Konzentration die Beurteilung von Fusionen im Pressebereich stattfindet. Dhfdfsdfdfdkzsdddsdjf kjssdhf Der Vorteil der Dreigliederung des Pressekonzentrationsbegriffes besteht darin, dass diese sehr eng an die Pressestatistik von Walter J. SCHÜTZ angelegt ist, deren Daten auch die Basis der später dargestellten historischen Entwicklung des Pressewesens bilden. Bei dieser Differenzierung entspricht der Begriff der ›publizistischen Konzentration‹ der bereits oben beschriebenen Definition. ›Verlagskonzentration‹ bedeutet die zahlenmäßige Abnahme von Verlagen, bedingt durch Zusammenschlüsse oder die Auflösung von Zeitungsunternehmen. ›Auflagenkonzentration‹ bezeichnet dagegen einen Prozess, bei dem es zu einem, die Konzentration verstärkenden, Anteilszuwachs an der gesamten Verkaufsauflage zu Gunsten eines oder weniger Verlage kommt. Neben der Unterscheidung nach der Art der Pressekonzentration ist es wichtig, zwischen absoluter und relativer Konzentration zu differenzieren. Die Entwicklung bzw. der Stand von Konzentrationsprozessen lässt sich in diesen beiden Formen messen und darstellen, wobei aber unterschiedliche Aussagen getroffen werden. ›Absolute Konzentration‹ beschreibt ganz abstrakt »die Anzahl der Merkmalsträger, auf die sich die Merkmalssumme verteilt«. Die Konzentration ist hoch, wenn eine kleine Zahl von Merkmalsträgern einen großen Anteil der Merkmalssumme auf sich vereint. Gefragt wird also danach, auf welche absolute Anzahl der Merkmalsträger welcher Anteil der Merkmalssumme entfällt. Konkret bedeutet dies: Merkmalsträger für die Messung des Standes der ökonomischen Konzentration ist die Anzahl der am Markt vorhandenen selbstständigen Verlagsunternehmen, bei der publizistischen Konzentration die Anzahl publizistischer Einheiten. Merkmalssumme können der Umsatz oder die Verkaufsauflage sein. Eine mögliche Aussage wäre zum Beispiel: Von 100 Verlagsunternehmen (oder publizistischen Einheiten) erwirtschaften die größten Zehn zusammen 80 Prozent des Gesamtumsatzes. Im Unterschied zur absoluten Konzentration bleibt die konkrete Anzahl der Merkmalsträger bei der Messung der ›relativen Konzentration‹ außer Betracht. Dieses Maß gibt an, welcher prozentuale Anteil der Merkmalsträger auf welchen Anteil der Merkmalssumme entfällt. Somit kann das ungleiche Wachstum von auf einem Markt agierenden Unternehmen bestimmt werden. Ausgehend von den bereits genannten, konkret auf den Pressemarkt bezogenen Merkmalsträgern und -summen, läge eine hohe relative Konzentration vor, wenn auf einen kleinen Anteil von Merkmalsträgern ein großer Teil der Merkmalssumme entfällt, also beispielsweise 70 Prozent der Zeitungsauflage von nur 15 Prozent aller Presseverleger (oder publizistischer Einheiten) herausgegeben würde
Michael Vitt wurde 1986 in Siegen geboren. Sein Studium des Deutschen und Europäischen Wirtschaftsrechts an der Universität Siegen schloss er 2012 mit dem akademischen Grad des Diplom-Wirtschaftsjuristen erfolgreich ab. Unter anderem spezialisiert auf das Gebiet Wettbewerbsrecht, sammelte er bereits während des Studiums umfassende praktische Erfahrungen beim Bundeskartellamt. Während dieser Tätigkeit und aufgrund einer geplanten Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entstand die Idee, sich mit der Wirksamkeit der Pressefusionskontrolle als Mittel gegen eine zunehmende Medienkonzentration auf dem Zeitungsmarkt in Deutschland auseinander zu setzen.
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