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Recht / Wirtschaft / Steuern
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 212
Abb.: 143
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Im vorliegenden Buch werden zunächst in einer kurzen Einführung die Kostenrechnung in das Gesamtsystem des betrieblichen Rechnungswesens eingeordnet, wesentliche Aufgabenbereiche umrissen und wichtige Grundbegriffe erläutert. Im Anschluss werden die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung im Rahmen der klassischen Vollkostenrechnung betrachtet sowie die Deckungsbeitragsrechnung als wichtigste Form der Teilkostenrechnung und die Plankostenrechnung als Voll- und Teilkostenrechnung skizziert. Abschließend erfolgt ein kurzer Ausblick auf die Prozess- und Zielkostenrechnung. Zudem findet der Leser in diesem Buch zahlreiche Übungsaufgaben mit Lösungen.
Textprobe: Kapitel 3.1., Gliederung des Unternehmens in Kostenstellen: Die Kostenstellenrechnung hat die Aufgabe, die in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten verursachungsgerecht auf die Betriebsbereiche zu verteilen, in denen sie angefallen sind. Die Kostenstellenrechnung ist erforderlich, um die Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger zu ermöglichen und um die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Unternehmensbereiche zu kontrollieren. Um diese Aufgaben erfüllen zu können, ist es zunächst notwendig, den Betrieb in Kostenstellen einzuteilen. Generell ist eine Kostenstelle ein klar abgrenzbarer Funktions- oder Leistungsbereich. Bei der Einteilung der Kostenstellen ist darauf zu achten, dass die Verantwortungsbereiche eindeutig abgegrenzt sind. Soweit möglich, soll eine Kostenstelle einen fest bestimmten räumlichen Bereich umfassen. Ergebnis der Kostenstellengliederung ist der Kostenstellenplan. Die Mindestgliederung für Industriebetriebe unterscheidet hierbei folgende Unternehmensbereiche als Kostenstellen: - Material. - Fertigung. - Verwaltung. - Vertrieb. Im Handelsbetrieb werden die Warengruppen als Kostenstellen eingerichtet, in Dienstleistungsunternehmen die verschiedenen Leistungsbereiche. Diese Kostenstellen werden als Haupt- oder Endkostenstellen bezeichnet. Sie verrechnen die Kosten dann auf die Kostenträger. Die Hauptkostenstellen können bei Bedarf weiter untergliedert werden. Diese Feingliederung kann z.B. folgende Fertigungshauptstellen enthalten: - Teilefertigung. - Montage. Neben den Endkostenstellen sind bei Bedarf Vorkostenstellen einzurichten, die ihre Kosten nicht direkt auf die Kostenträger verrechnen, sondern auf die Endkostenstellen. Bei den Vorkostenstellen ist zwischen allgemeinen Kostenstellen, die ihre Leistung an mehrere Endkostenstellen abgeben und Hilfskostenstellen, die ihre Leistung nur an einen Kostenbereich erbringen, zu unterscheiden. Typische Beispiele für allgemeine Kostenstellen sind Kantine, Betriebsrat oder Werkschutz, zu den Hilfskostenstellen gehören z.B. Arbeitsvorbereitung oder technische Betriebsleitung. Die auf die Kostenstellen zu verteilenden Gemeinkosten sind nach der Art der Verrechnung auf die Kostenstellen in: - Kostenstelleneinzelkosten und. - Kostenstellengemeinkosten. zu unterscheiden. Während die Kostenstelleneinzelkosten unmittelbar per Beleg den Kostenstellen zugeordnet werden können (z.B. Gehälter, kalkulatorische Zinsen, Abschreibungen usw.), müssen die Kostenstellengemeinkosten den Kostenstellen per geeignetem Schlüssel zugeordnet werden (z.B. Sozialkosten nach Beschäftigtenzahl, Miete nach Quadratmetern, Energiekosten ohne Zwischenzähler nach Anschlusswerten usw.).
Prof. Dr. Jörg Herold ist Professor für quantitative Methoden an der IUBH Duales Studium. Dipl.-Kfm. Lutz Völker, LL.M. ist als freiberuflicher Dozent für Recht und Betriebswirtschaftslehre in der beruflichen Weiterbildung für Erwachsene tätig.
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