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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 248
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Das Buch setzt sich grundlegend mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auf die sozialpolitischen Gegebenheiten in Deutschland und die Angebote der Träger der Behindertenhilfe haben kann. Zunächst werden die historischen Grundlagen der UN-BRK skizziert, wobei insbesondere Vorarbeiten verschiedenster internationaler Institutionen nach 1945 betrachtet werden. So soll aufgezeigt werden, dass die UN-BRK in ihrer Konzeption sicherlich als Novum betrachtet werden kann, den Rechten von Menschen mit Behinderungen jedoch auch schon vorab internationale Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Aufgrund dieser Sachlage wird anschließend kurz erläutert, inwiefern sich die bereits verabschiedeten Empfehlungen, Beschlüsse und Verträge von der Verfasstheit der UN-BRK unterscheiden. Anschließend setzt sich die Studie mit den Auswirkungen der Ratifizierung der UN-BRK auseinander. Grundsätzlich werden hierbei zwei verschiedene Perspektiven eingenommen: Zum einen werden die durch die Implementierung der Konvention ausgelösten Impulse aufgezeigt und in ihrer derzeitigen Umsetzung beurteilt, zum anderen werden drei Kernbereiche der UN-BRK - Wohnen, Arbeiten und Bildung - betrachtet und auf der Grundlage aktueller sozialpolitischer Tendenzen reflektiert. Abschließend wird die Bedeutung der UN-BRK beurteilt, die Ergebnisse der einzelnen Ausführungen zusammengefasst und offene Fragen, die für die weitere Umsetzung der UN-BRK in Deutschland relevant erscheinen, benannt. Der Anhang umfasst eine Version der Arbeit in leichter Sprache. Für Menschen mit Sehbehinderungen oder Leseschwierigkeiten liegt der Text auch als Hörbuch vor.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.2, Die Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention: Von der Erarbeitung bis zu ihrem Inkrafttreten: Wie der vorangegangene Abschnitt aufzeigt, wurde dem Thema Behinderung schon vor der Verabschiedung der UN-BRK rechtliche und politische Aufmerksamkeit geschenkt, obwohl zunächst keine exklusive Rechtsgrundlage für Menschen mit Behinderungen angedacht war. Bereits 1987 forderte jedoch Italien in einer Sitzung der Generalversammlung der UN die Erarbeitung einer eigens auf die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen zugeschnittenen internationalen Regelung, scheiterte jedoch mit diesem Vorschlag an den finanziellen und inhaltlichen Bedenken einiger Mitgliedsstaaten. 1989 wurde dieser Vorschlag erneut von Schweden eingebracht, ebenfalls ohne Ergebnis. Stattdessen wurde 1993 zum Abschluss der Behindertendekade von den Vereinten Nationen die ‘Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte’ erlassen, die jedoch aufgrund ihres Status‘ keine rechtliche Verbindlichkeit haben. 2001 verabschiedete die UN-Generalversammlung auf Initiative Mexikos eine Resolution, die einen Ad Hoc Ausschuss damit beauftragte, Vorschläge für eine Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen zu erarbeiten. In den Jahren 2002 bis 2006 tagte der Ad Hoc Ausschuss insgesamt acht Mal und formulierte auf der Grundlage einer weiteren entsprechenden UN-Resolution einen Konventionstext sowie das dazugehörige Fakultativprotokoll. Der Einfluss, den die Zivilgesellschaft bei der Erstellung der Konvention einnahm, kann dabei als besonderes Qualitätsmerkmal betrachtet werden: ‘Der Slogan ›Nichts über uns ohne uns‹ (Nothing about us without us) steht für eine moderne Behindertenpolitik, in der Betroffene als Experten in eigener Sache anerkannt sind und Stellvertreterpolitik der Geruch der Bevormundung anhaftet. Dass die Zivilgesellschaft dann aber tatsächlich eine so weitgehende, fast paritätische Rolle innerhalb des Ad-hoc-Ausschusses einnehmen würde, war nicht vorhersehbar und ist in der Geschichte der Menschenrechtsübereinkommen wohl bislang einmalig. […] Auch inhaltlich wurde den Stimmen der Zivilgesellschaft im Rahmen der Entstehung dieses Übereinkommens außerordentlich viel Gewicht beigemessen’. Die Generalversammlung der UN verabschiedete die UN-BRK abschließend am 13.12.2006 einstimmig. Ab dem 30. März 2007 konnte die Konvention in New York gezeichnet werden, Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern. Nachdem Bundestag und Bundesrat Ende 2008 das Ratifikationsgesetz verabschiedeten und die Ratifikationsurkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt wurde, trat die UN-BRK in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft.

Über den Autor

Florian Demke, Dipl. Soz.Arb./Soz.Päd. [FH], M.A., wurde 1979 in Berlin geboren und kann neben seiner akademischen Qualifikation eine mittlerweile mehr als zehnjährige Berufspraxis in verschiedenen Einrichtungen der Berliner Behindertenhilfe nachweisen. Aufgrund seiner vielfältigen Erfahrungen und mit dem Bewusstsein über die auch heute noch vorhandene Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen widmet sich Florian Demke intensiv menschenrechtlichen Fragestellungen, die dazu dienen können, die vorhandenen völkerrechtlichen Konzepte in die Praxis zu transferieren.

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