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Recht / Wirtschaft / Steuern
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 180
Abb.: 12
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Sumpf, Filz und Vetternwirtschaft – mehr als jeder zweite EU-Bürger geht davon aus, dass sowohl in der Gemeinschaft als auch im eigenen Land Korruption und Bestechlichkeit an der Tagesordnung sind. Auch 59 Prozent der Bundesbürger glauben nicht an eine weiße Weste von Politikern und Managern. Diese Ergebnisse einer Eurostat-Umfrage sind Bestandteil des ersten EU-Korruptionsbekämpfungsberichtes , den die Brüsseler Kommission Anfang 2014 vorstellte. Bestechlichkeit untergräbt das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen und den Rechtsstaat, schädigt die europäische Wirtschaft und vermindert die dringend benötigten Steuereinnahmen stellte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström fest. Sie bezifferte den jährlich entstehenden Schaden für die EU-Staaten auf 120 Milliarden Euro. Mehr noch: Da es in vielen Bereichen der öffentlichen Auftragsvergabe an Kontrollmechanismen fehle, müssten die Bürger der betroffenen Länder zwischen 20 und 25 Prozent zu viel zahlen, weil Gelder unter der Hand fließen. Der deutsche Staat reagierte mit dem Corporate Governance Kodex, die deutsche Wirtschaft mit Compliance. Hier setzt das Buch des Wirtschaftskriminologen Uwe Dolata an. Er beleuchtet das Phänomen Korruption aus verschiedenen Blickwickeln, zieht Bilanz und untersucht, ob Compliance ein wirksames Verhütungsmittel darstellt. Dabei beleuchtet er die Stellung des Whistleblowers, der das Heimlichkeitsdelikt immer mehr ans Tageslicht zerrt und das Compliance-Management-System, welches den Aufdecker überhaupt in die Lage versetzt, sicherheitsrelevante Aspekte mitteilen zu können.
Textprobe: Kapitel 3.1, Ethik in der Wirtschaft: Der Erlanger Wirtschaftswissenschaftler Albert Löhr erläutert in seinem Beitrag die Grundlagen des von ihm und Horst Steinmann entwickelten ‘republikanischen Konzeptes’ der Unternehmensethik. Danach soll die Unternehmensethik in der Marktwirtschaft darauf hinwirken, von der unternehmerischen Freiheit einen sozialverträglichen Gebrauch zu machen. Die friedliche Koordination wirtschaftlicher Handlungen kann und soll nicht nur über Ordnungsebenen erfolgen, sondern bei allen unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Der Unternehmer wird somit nicht mehr rein privatwirtschaftlich gesehen. Im ‘republikanischen Konzept’ ist das private Wirtschaften stets auch eine öffentliche Sache (res publica) und dem gesellschaftlichen Frieden verpflichtet. Die philosophische Fundierung dieses Ansatzes beruht auf der lebenspraktischen Einsicht, dass in Konfliktsituationen die friedliche Argumentation, wie sie die Unternehmensethik fordert, allen machtinduzierten Manipulationen vorzuziehen ist, wogegen alle anderen Konfliktlösungen instabil sind. Die ökonomische Begründung der Unternehmensethik liegt in ihrer Fähigkeit, das Konfliktpotential der Marktwirtschaft zu begrenzen und damit zusätzliche Erfolgsvoraussetzungen für ihre Funktionsfähigkeit und Legitimation zu schaffen. In diesem Sinne stellt die Unternehmensethik ein notwendiges Regulativ der Marktwirtschaft dar. 3.2, Wie verbreitet sich Ethik im Unternehmertum?: Im Vordergrund der Diskussion um Compliance im Bereich der Pharmazie, hier als exemplarisches Unternehmertum gewählt, steht das Problem möglicher faktischer Verknüpfungen von Auftragsforschung und Absatzförderung. Die entsprechenden Rahmenbedingungen der gesetzgeberisch gewollten Leistungsnähe von Industrie, Forschung und Klinik nährt die Gefahr korruptiver Verhaltensweisen und strafrechtlicher Risiken. Nach dem so genannten Herzklappenskandal, bei dem Hersteller Ärzten und Mitarbeitern an Krankenhäusern Geld und Geschenke hatten zukommen lassen, damit sie im Gegenzug ihre Produkte abnahmen, wurde die Notwendigkeit offenkundig, die Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen bzw. deren Mitarbeitern und pharmazeutischen Betrieben mit grundsätzlichen Regeln zu versehen, die das Risiko von Korruption, respektive das Risiko, unter den Verdacht von korruptivem Verhalten zu fallen, minimieren. Um den entstandenen Unsicherheiten zu begegnen und auf breiter Basis Rahmenbedingungen zu schaffen, die die weitere Zusammenarbeit erleichtern, haben die im Bundesfachverband Medizinprodukte Industrie e.V. zusammengeschlossenen Unternehmen einen ‘Codex Medizinprodukte’ entwickelt. In materieller Hinsicht beinhaltet dieser Codex, dass Leistungen jeglicher Art an Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen nicht im Zusammenhang mit Umsatzgeschäften stehen dürfen, die vom Leistenden mit der medizinischen Einrichtung getätigt werden, in der der begünstigte Mitarbeiter beschäftigt ist. Jeglicher Einfluss auf Beschaffungsentscheidungen der Mitarbeiter ist untersagt, wie auch Zuwendungen an diese Mitarbeiter, die privaten Zwecken dienen. In formeller Hinsicht wird vorgeschrieben, dass die Leistungsbeziehungen zwischen Unternehmen und den Beschäftigten von medizinischen Einrichtungen - schriftlich - offen zu legen und von zuständiger Stelle zu genehmigen sind entsprechend sind diese Leistungsbeziehungen schriftlich zu fixieren. Über den ‘Codex Medizinprodukte’ hinaus haben verschiedene Unternehmen eigene Richtlinien erarbeitet, die die Abwicklungsprinzipien für die Zusammenarbeit mit Kliniken und deren Mitarbeitern festschreiben. Auf der Gegenseite haben sich Universitäten rechtssichere Handlungsweisen an die Hand geben sollen. Zu erwähnen ist schließlich der gemeinsame Standpunkt zur strafrechtlichen Bewertung der Zusammenarbeit zwischen Industrie, medizinischen Einrichtungen und deren Mitarbeiter, der von den Fach- und Industrieverbänden, dem deutschen Hochschulverband und der deutschen Krankenhausgesellschaft vorgelegt wurde.
Uwe Dolata ist erfahrener Wirtschaftskriminalist und Fachmann für Korruption und Wirtschaftskriminalität. Er ist gefragter Dozent für Compliance und Interviewpartner in nationalen und internationalen Zeitschriften, Fernseh- und Rundfunksendungen. Uwe Dolata begann seine Laufbahn als Außenhandelskaufmann, ließ sich zum Kriminalbeamten ausbilden und studierte Verwaltungsrecht, Jura, Soziologie und Kriminologie zum Diplom-Verwaltungswirt und Master of Criminology. Als Kriminalhauptkommissar bekämpft er die Wirtschaftskriminalität, als Wirtschaftskriminologe schmiedet er für den Bund Deutscher Kriminalbeamter eine Koalition gegen Korruption, als Zertifizierter Compliance-Officer und Aufsichtsrat engagiert er sich für die Unternehmensethik. Er unterrichtet an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Würzburg und ist unermüdlich für Business Crime Control, Transparency International und International Police Association tätig. Sein Erfahrungsschatz ist in zahlreichen Publikationen nachlesbar.
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