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Psychologie


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2022
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Pränataldiagnostische Untersuchungen sind heute in der Schwangerschaftsvorsorge Routine. Steht allerdings an ihrem Ende der Befund einer schweren Behinderung oder Erkrankung des Ungeborenen, tritt für die angehenden Eltern der Ausnahmefall ein: Sie sollen binnen kürzester Zeit über einen Schwangerschaftsabbruch und damit über Leben und Tod des Kindes entscheiden. Für die Betroffenen kommt dies meist völlig unerwartet, viele sind von der Situation weitgehend überfordert - nicht zuletzt, weil es um eine Abtreibung in einem weit fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft geht: Die Mutter kann das Ungeborene in dieser Phase bereits deutlich spüren in vielen Fällen wäre das Kind bereits außerhalb des Mutterleibes lebensfähig. In dieser außergewöhlich schwierigen Situation kann die psychosoziale Beratung viel zur Unterstützung der betroffenen Frauen und Paare beitragen - von der Bereitstellung von Informationen über die Begleitung der Entscheidungsfindung selbst bis hin zur Betreuung nach einem Spätabbruch oder im Fall einer Fortsetzung der Schwangerschaft. Das vorliegende Buch behandelt die wichtigsten medizinischen, rechtlichen und ethisch-moralischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit einem Spätabbruch der Schwangerschaft stellen. Die Rolle der psychosozialen Beratung wird eingehend beleuchtet. Letztere muss vor allem eines leisten: Die Eltern beim Treffen einer Entscheidung unterstützen, deren Konsequenzen für sie dauerhaft vertretbar sind.

Leseprobe

Textprobe: Die Ängste und Vorurteile: Wesentliche Motivation für die Inanspruchnahme pränataler Diagnoseverfahren, die auch durch die offensive Screening-Praxis gefördert wird, ist neben der gewünschten ‘Garantie’ für ein gesundes Kind auch die Angst vor einem Kind mit Behinderung. Latent bereits vorhandene eigene und fremdinduzierte Befürchtungen sollen durch die Diagnostik ausgeräumt werden, paradoxerweise rufen sie jedoch vermehrt sekundäre Ängste hervor: Zeigt sich ein Hinweis auf eine Entwicklungsabweichung beim Fötus, ergibt sich daraus als ‘einzig mögliche Strategie der Abwehr von Angst vor einem behinderten Kind’ die weitere, invasive Diagnostik, die wiederum eine angsterfüllte Wartezeit bedeutet. Willenbring stellt weiterhin in ihrer Untersuchung fest, dass die Ängste vor einem Kind mit Behinderung allgemein gesellschaftlich anerkannt sind. Den Begriff der ‘Angst vor Behinderung’ sieht sie als Konstrukt, ‘das für viele Ängste, Unsicherheiten und individuelle Konflikte der jeweiligen Frau steht’, die auch einen psychosozialen Hintergrund haben. Friedrich et al. stellen in ihrer Untersuchung fest, dass die Vorstellung, Berufsperspektiven und soziale Bezüge durch ein behindertes Kind zu verlieren, wesentliche Grundlage der Angst sind: ‘Unabhängig von ihrem Alter heben nahezu alle Frauen als zentralen Aspekt die Befürchtung hervor, nach der Geburt eines behinderten Kindes Ausbildungs- und Berufspläne aufgeben zu müssen. Damit gehen Sorgen und Ängste einher, die sozialen Bezüge und Identifikationsmöglichkeiten außerhalb der Familie zu verlieren und zu einer tradierten Lebensform gezwungen zu sein, die bestenfalls temporär, aber nicht auf Dauer tragbar wäre. Vor dem Hintergrund, dass Mütter im allgemeinen nach der Geburt eines Kindes zugleich mit den familiären Verpflichtungen und den Anforderungen der Berufswelt konfrontiert sind und ohnehin das Risiko einer erschwerten Rückkehr in das Berufsleben zu tragen haben, erscheint es ihnen nahezu unmöglich, den zusätzlichen Betreuungsaufwand zu bewältigen, der mit einem behinderten Kind verbunden ist. Viele Paare haben düstere Vorstellungen von einer lebenslangen Aufgabe und Verpflichtung.’ Weiterhin stellen die AutorInnen fest, dass die Vorstellung, ein Kind mit Behinderung zu bekommen, für die befragten Paare ‘... den Beginn einer bedrohlichen Dauerbelastung’ darstelle, die sie sowohl für sich selber als auch für das Kind als ‘... körperlich und psychisch erschöpfend’ antizipieren. Die meisten dieser Paare gehen zudem von einer lebenslangen ‘... Pflege- und Betreuungsrolle’ sowie von ‘... kaum zu bewältigenden materiellen Belastungen’ aus. Baldus beschreibt, dass trotz einer prinzipiellen Toleranz gegenüber Menschen mit Behinderung diese Haltung umschlägt, wenn es um die persönliche Betroffenheit in Form eines potenziellen Kindes geht: ‘Zuvor geäußerte positive und akzeptierende Einstellungen drohten unter der eigenen Betroffenheit plötzlich wegzukippen.’ Hintergrund für diese Ängste scheint die Annahme zu sein, ein Kind mit Behinderung würde eine schwerwiegende Belastung für die Partnerschaft und die Familie darstellen, an der diese zu scheitern drohen. Wie Baldus feststellt, sind diese Befürchtungen aus wissenschaftlicher Sicht dagegen nicht haltbar. Vielmehr habe sich gezeigt, so die Autorin, dass die Entdeckung einer ressourcenorientierten Perspektive aktive Bewältigungstrategien der Familien in den Vordergrund rücke und ‘... pathologische Zuschreibungen relativiere’. Jansen kommt in seinen Untersuchungen zu der Erkenntnis, dass der Informationsstand zu einzelnen Behinderungsarten in der Bevölkerung sehr gering ist. Dieser Mangel an Information führt seiner Ansicht nach zu ‘... emotional oft gefährlichen Vermutungen’, die die Vorstellungen von Behinderungsarten unvollständig und überwiegend negativ prägen. Geistige Behinderungen werden noch negativer wahrgenommen als körperliche Beeinträchtigungen. Allerdings werden auch starke physische Abweichungen (besonders das Gesicht betreffend) sehr negativ bewertet. Auch Cloerkes kommt zu der Erkenntnis, dass nicht die absolute Schwere der Behinderung bei der negativen Beurteilung entscheidend ist, sondern das Ausmaß ihrer Sichtbarkeit. So verwundert es nicht, dass insbesondere das Down-Syndrom, bei dem eine geistige Beeinträchtigung mit einer äußerlichen Sichtbarkeit einhergeht, für die meisten Frauen und Paare mit einem solchen Befund ein Grund für einen Abbruch darstellt.

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