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- Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Ein Verfahren zur Belastungsvermeidung in Unternehmen
Psychologie
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 12.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 108
Abb.: 15
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Schlagzeilen wie Immer mehr psychische Belastungen oder Wie sich Arbeitnehmer gegen psychische Belastungen wehren lassen sich immer häufiger in den Medien vorfinden. Vermehrt wird von den verschiedensten Akteuren in Politik, Medizin und Arbeitswissenschaft berichtet und diskutiert, dass Menschen dem alltäglichen Stress unserer modernen und hoch technologisierten Welt kaum noch standhalten können. Viele von ihnen fühlen sich sowohl physisch als auch psychisch belastet. Solche Aussagen, sowie vor allem die Berücksichtigung der Thematik im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, verschärfen das Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung für diese Themen und zeigen die Relevanz für die Gesellschaft deutlich auf. Doch woher kommen diese Veränderungen in der Arbeitswelt? Was bedeuten die Begriffe Psychische Belastung und Psychische Beanspruchung ? Was beinhaltet der Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung und wie kann er im Unternehmen zur Belastungsvermeidung beitragen? Welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Mit diesen Fragen befasst sich die Autorin des vorliegenden Buches und verfolgt dabei das Ziel, den Beurteilungsprozess der psychischen Gefährdungen in seiner Komplexität verständlich darzustellen und ein Problembewusstsein bei Arbeitgebern sowie betrieblichen Akteuren für die Thematik zu schaffen.
Textprobe: Kapitel 5, Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung: Die Leitlinie der GDA zur Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation bietet in Anlehnung an das Arbeitnehmerschutzgesetz eine Orientierung für den Ablauf der Gefährdungsbeurteilung. Sie wurde vom Bund, den Ländern und den Unfallversicherungsträgern erstellt und berücksichtigt neben einem einheitlichen Verständnis zum Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung ebenso die gleichwertige Kontrolle und Unterstützung durch die Unfallversicherungsträger und Aufsichtsbehörden der Länder. Ferner lässt sich der Kernprozess des Arbeitsschutzhandelns auf die fünf Kernmerkmale Relevanz, Glaubwürdigkeit, Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Information/Beteiligung reduzieren, welche für eine erfolgreiche Umsetzung zu berücksichtigen sind. Laut GDA-Leitlinie erfolgt eine Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung anhand nachfolgender Punkte: 1. Festlegung von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten. 2. Ermitteln der Gefährdungen. 3. Beurteilung der Gefährdungen. 4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnehmen nach dem Stand der Technik (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach §4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten). 5. Durchführung der Maßnahmen. 6. Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen. 7. Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung (insbesondere Anpassung im Falle geänderter betrieblicher Gegebenheiten nach §3 ArbSchG). Das gesamte Kapitel 5 gliedert sich entlang dieser Prozessschritte, um den gesetzlich geforderten Ablauf der Gefährdungsbeurteilung zusammenhängend darzustellen. Es beschreibt die einzelnen Schritte und gibt einen Einblick in die Komplexität des Themas. 5.1 Vorbereitung und Vorgehensweise: Um eine effiziente psychische Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, ist bereits im Vorfeld eine Basisqualifizierung zu schaffen. Alle am Prozess beteiligten Personen, wie z.B. Führungskräfte, Arbeitnehmervertretungen, Betriebsärzte, externe Berater, sind mit einzubeziehen. Zur Erlangung von Verständnis bei den Beschäftigten und zur Aufklärung über die psychischen Gefährdungsbeurteilung, um u.a. Vorurteile abzubauen, sollten vor und während des Prozesses immer wieder Gespräche angestrebt werden. Die Belegschaft ist dabei über den Sinn und Zweck der Gefährdungsbeurteilung, den Vorbereitungsstand, den Ablauf, Ergebnisse und Maßnahmenableitung sowie –umsetzung in Kenntnis zu setzen. Ziel ist es dabei, die Beschäftigten zur aktiven Mitarbeit zu ermuntern. Geben Sie [als Arbeitgeber] ihnen die Möglichkeit, ihr Wissen um die eigenen Arbeitsbedingungen einzubringen. Sie schaffen so die Voraussetzung dafür, dass dass alle an einem Strang ziehen und erforderliche Veränderungen mittragen . Des Weiteren empfiehlt es sich die Gefährdungsbeurteilung an bereits existierenden Strukturen im Unternehmen auszurichten, um bereits vorhandenes Potenzial auszunutzen. Es gilt eine Vielzahl von Fragen zu diskutieren und zu klären (z.B. Wer soll die Gefährdungsbeurteilung durchführen? Welche Methode wird zur Erfassung der psychischen Belastung genutzt? Ab wann werden Maßnahmen ergriffen? Wie wird die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft? Welche Ziele sollen erreicht werden?) Kriterien zur Durchführung, Auswertung und Maßnahmenableitung sowie organisatorische Voraussetzungen im Unternehmen sind in Vorbereitungen zu bestimmen. Um die Beantwortung dieser Punkte schriftlich zu fixieren, kann eine Betriebsvereinbarung erstellt werden. Ferner wird bei einer erstmaligen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen dazu geraten, im Unternehmen bestimmte Pilotbereiche herauszukristallisieren, die eine absehbare Problemlage aufweisen. Dies ermöglicht es den Akteuren, bei der Ermittlung und Bearbeitung psychischer Belastungen Erfahrungen zu sammeln und Sicherheit im Umgang mit der Thematik zu erlangen. Zusammenfassend existieren fünf Planungs- bzw. Organisationsaufgaben: 1. Basisqualifizierung für ein gemeinsames Grundverständnis. 2. Schaffung von Strukturen und Ressourcen. 3. Entwicklung eines Konzepts zur Vorgehensweise. 4. Erprobung und Anpassung der Vorgehensweise. 5. Organisation des Transfers ins gesamte Unternehmen. Deren Berücksichtigung führt zu einer spezifischen, an die Strukturen des Betriebs angepassten, Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Des Weiteren ist in der Vorbereitungsphase bereits der zukünftige Einsatz personeller Ressourcen zu kalkulieren. Unterbrechungen sowie Störungen im Arbeitsablauf sind aufgrund der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Ebenso sind zur Unterstützung des Prozesses Mitarbeiter und Führungskräfte zu motivieren. Außerdem ist darauf einzugehen, welche Ziele die Analyse erreichen soll. Denn nur konkrete Ziele lassen sich vermitteln, verfolgen und nachprüfen . 5.2 Festlegung von Tätigkeit und Bereich Im Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung geht es im ersten Schritt um die Bestimmung von Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten. Diese sind im weiteren Verlauf zu untersuchen, indem psychische Belastungen ermittelt und ggf. Gestaltungsmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Oftmals gehen psychische Belastungen aus ganzheitlichen Unternehmensbereichen hervor, insbesondere, wenn sich diese aus sozialen Beziehungen oder aus Arbeitsbereichen/-umgebungen ergeben. Daher findet die Beurteilung anhand von Organisationseinheiten oder auf Basis der gesamten Firma statt. Es ist jedoch zwischen diversen Tätigkeitsanforderungen und Aufgaben zu unterscheiden. Bei der Entscheidung, welche Tätigkeiten aufgrund unterschiedlicher Arbeitsbedingungen differenziert beurteilt werden sollten, gibt es Interpretationsspielraum. Dementsprechend gibt es Betriebe, die eine Gefährdungsbeurteilung für recht eng definierte Arbeitsplätze, wie z.B. den Eisenfahrer in der Gießerei durchführen. Andere unterscheiden lediglich zwischen Bürotätigkeiten und Produktionstätigkeiten. Zur Unterstützung bei der Benennung von Arbeitsbereichen bzw. Tätigkeiten existieren Prüffragen, welche die Differenzierung erleichtern. Die Festlegung der Untersuchungsbereiche ist während des gesamten Prozesses beizubehalten und darf nicht verändert werden. Es können sich im Verlauf der Gefährdungsbeurteilung parallele Belastungserscheinungen in unterschiedlichen Organisationseinheiten ergeben. Ebenso ist es möglich, dass sich trotz identischer Ausgangsbedingungen Varianzen offenbaren, die eine Unterscheidung erforderlich machen. Diese Erkenntnisse sind jedoch erst innerhalb einer erneuten Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.
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