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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2008
AuflagenNr.: 1
Seiten: 114
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In dieser Arbeit soll der Versuch gemacht werden herauszufinden, inwieweit die UNO überhaupt noch dazu beitragen kann Konflikte auf der Welt friedlich beizulegen. Zu diesem Zweck werden Kants´ klassische Grundsätze in seiner Schrift Zum ewigen Frieden mit John Rawls Grundsätzen in seinem neuerem Werk Das Recht der Völker sowohl mit der UNO-Charta sowie Regierungsstellungnahmen der Bundesregierung zur Gestalt der UNO-Charta verglichen. Um im weiteren Verlauf der Arbeit die Bedeutung der Begriffe Krieg und Frieden in der internationalen Politik besser zu verstehen, werden vor der eigentlichen Darstellung der Theorien von Immanuel Kant und John Rawls die Begriffe Frieden sowieKrieg definiert sowie ihre Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte dargestellt, damit man die aktuelle Bedeutung der Begriffe besser verstehen bzw. einordnen kann.

Leseprobe

Kapitel 2.4, Unterschiede zwischen Kant und Rawls: Man kann zusammenfassend für diesen Abschnitt festhalten, dass sowohl Kant als auch Rawls danach streben, einen perfekten Plan mit Handlungsempfehlungen für die aktuelle internationale Politik zu skizzieren, unter dem ein ewiger Frieden auf der gesamten Welt möglich ist. Kants Ziel in seinem Werk Zum ewigen Frieden ist die vollständige Beendigung aller bestehenden und zukünftigen Kriege. Kant geht davon aus, dass allein dadurch, dass das Geschichtlich-Faktische, die reale Politik, unter das Intelligible, die Idee des Rechts, gestellt wird, kann die in sich hinfällige, dem Zufall preisgegebene Welt menschlichen Handelns ewigen Frieden gewinnen. In dem die reale Politik der Idee des Rechts unterstellt wird erfolgt gleichzeitig eine Begrenzung der Politik durch das Recht, weil die reale Politik, die nichts anderes als dem Zufall preisgegebenes menschliches Handeln ist, dem Recht unterstellt wird d.h. sich an die erlassenen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien halten muss, kann durch das nun mehr geregelte, also nicht dem Zufall überlassene menschliche Handeln, ewiger Friede gewonnen werden. Das Recht soll innerhalb als auch zwischen Staaten gelten, so dass die private Willkür abgelöst und vom öffentlichen Recht zurückgedrängt wird. Die Grundidee zum ewigen Frieden übernahm Kant von Augustinus Theorie, wobei er aber versucht den ewigen Frieden nicht vom jenseits sondern vom diesseits aus zu regeln, um den ewigen Frieden noch auf Erden erleben zu können. Der ewige Friede soll demnach nicht im Himmel , sondern auf der Erde selbst verwirklicht werden. Kant versucht den ewigen Frieden zu verwirklichen, in dem er 6 sog. Präliminarartikel , die die Hindernisse für einen ewigen Frieden aufzählen und 3 sog. Definitivartikel aufstellt, die die Bedingungen zur Bewahrung und Sicherung des ewigen Friedens auf der staatsrechtlichen, völkerrechtlichen sowie weltbürgerlichen Ebene genauer regeln. Denn der Friedenszustand unter Menschen, die nebeneinander leben, ist kein Naturzustand, der vielmehr ein Zustand des Krieges ist…Er muss also gestiftet werden… . Der ewige Frieden soll verwirklich werden, in dem zwischen den Staaten ein Friedensbund geschafft wird, der sich vom Friedensvertrag darin unterscheidet, dass dieser bloß einen Krieg, jener aber alle Kriege auf immer zu endigen suchte . Er soll keine leere Idee sein, sondern eine Aufgabe, die, nach und nach aufgelöst, ihrem Ziel beständig näher kommt . Damit Staaten aus dem gesetzlosen Zustand herauskommen, müssen sie ihre wilde (gesetzlose) Freiheit aufgeben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat, der letztlich alle Völker der Erde befassen würde, bilden . Allerdings ist dieser Völkerstaat , trotz Kants Idee einer Weltrepublik , nur das negative Surrogat eines den Krieg abwehrenden, bestehenden und sich immer ausbreitenden Bundes den Strom der rechtscheuenden, feindseligen Neigung aufhalten, doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs. Das würde bedeuten, dass ein sich ausbreitender Bund , auch der Friedensbund, immer damit rechnen muss, dass einzelne Staaten, auf Grund ihrer rechtscheuenden, feindseligen Neigung , sich dazu entschließen, diesen Bund zu verlassen, um ihre eigenen Interessen besser durchsetzen zu können, nötigenfalls auch mit Gewalt. Außerdem fehlt es dem Friedensbund in Form eines ultra-minimalen Weltstaates (UMWS) an öffentlichen Gesetzen sowie autorisierten Gerichten. Daraus folgt, dass die Staaten ihre Konflikte selber regeln müssen, weil es im ultra-minimalen Weltstaat keine Gesetze sowie autorisierten Gerichte gibt, die das Verhalten der Mitglieder des UMWS kontrollieren bzw. bei einem Fehlverhalten eines der Mitglieder rechtliche Schritte in die Wege leiten. Dies stellt eines der Hauptprobleme des UMWS dar. Einige Autoren fordern deshalb, dass der Krieg nur im Rahmen eines föderativen Bundes eingegrenzt wird, weil das Konzept eines Weltstaates die (Selbst-) Abschaffung eben der Akteure zur Voraussetzung hat, von deren Verlässlichkeit wir den Frieden einzig erwarten können . Dadurch, dass es dem UMWS an öffentlichen Gesetzen sowie autorisierten Gerichten fehlt, ist er nicht in der Lage die rechtscheuende, feindselige Neigung der Staaten im UMWS zu unterdrücken bzw. zu regulieren. Die sog. Leitidee Rawls ist es, in dem er Kants Argumentation in Zum ewigen Frieden folgt, zu erklären, wie es möglich wäre, eine Gesellschaft liberaler und achtbarer Völker zu errichten. Die Errichtung einer Gesellschaft liberaler und achtbarer Völker soll auf Grund einer sog. Grundrechtscharta des Rechts der Völker erfolgen, die bestimmte elementare Grundsätze der politischen Gerechtigkeit enthält und somit das Handeln freier und unabhängiger Völker bestimmt. Allerdings fordert das Recht der Völker nicht explizit die Beendigung aller bestehenden und zukünftigen Kriege. Vielmehr führt die Achtung der Menschenrechte innerhalb des Rechts der Völker dazu, dass den Gründen zur Rechtfertigung von Kriegen und den Formen der Kriegsführung Beschränkungen auferlegt werden. Diese beiden Funktionen des Rechts der Völker führen dazu, dass ein Krieg nicht mehr ein zulässiges Mittel der Regierungspolitik ist bzw. nur dann gerechtfertigt wäre, wenn er der Selbstverteidigung oder dem Schutz von Menschenrechten dienen würde. Rawls fordert deshalb die wohlgeordneten Völker (liberale u. achtbare Völker) dazu auf, belastete Gesellschaften zu unterstützen bis sie auch wohlgeordnet werden. Die Schaffung wohlgeordneter Völker soll durch 3 Leitsätze der Unterstützungspflicht erfolgen : 1. Der erste Leitsatz fordert die Verwirklichung und Bewahrung gerechter Institutionen . Nur gerechte Institutionen führen dazu, dass sich belastete Gesellschaften in absehbarer Zeit in sog. wohlgeordnete Völker umwandeln. 2. Der zweite Leitsatz fordert wohlgeordnete Gesellschaften dazu auf, sich bei der Unterstützung die allumfassende Bedeutung der politischen Kultur einer belasteten Gesellschaft zu vergegenwärtigen. Nur ihre politische Kultur hat die belasteten Gesellschaften in diese Situation gebracht. Deshalb muss man vor der eigentlichen Unterstützung belasteter Gesellschaften die politische Kultur und ihre entscheidenden Elemente analysieren, die u.a. die politische Kultur, die politischen Tugenden und die Zivilgesellschaft eines Landes, die Redlichkeit und dem Fleiß seiner Bürger, deren Fähigkeit zu Innovationen uvm. umfasst. 3. Belastete Gesellschaften sollen ihre eigenen Angelegenheiten in vernünftiger und rationaler Weise regeln, so dass sie schließlich Mitglieder einer Gesellschaft wohlgeordneter Völker werden. Diese Forderung stellt das eigentliche Ziel dar, in dem wohlgeordnete Gesellschaften belastete Gesellschaften dabei unterstützen, ihre Angelegenheiten in vernünftiger und rationaler Weise eigenständig zu regeln, so dass sie letztendlich zu Mitgliedern einer Gesellschaft wohlgeordneter Völker (liberale und achtbare Völker) werden. Sobald dieses Ziel erreicht ist, ist keine weitere Unterstützung erforderlich, auch wenn die nun wohlgeordneten Gesellschaften nach wie vor vergleichsweise arm sein mögen . In den nachfolgenden Kapiteln 2.5 und 2.6 soll die wissenschaftliche Debatte über Kants Zum ewigen Frieden sowie John Rawls Das Recht der Völker skizziert werden, um die (teilweise kontroverse) Diskussion der Theorien darzustellen.

Über den Autor

Daniel Monazahian, geb. 1979, studierte Politikwissenschaften an der Universität Potsdam, Abschluss 2005.

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