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- Politiker oder doch „nur“ Mensch? Wie emotionale und systemimmanente Vorbehalte unsere Politik bestimmen
Politik
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In der vorliegenden Studie werden die emotionalen Schwierigkeiten zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren in den Kommunen beleuchtet, welche bei der Konsensbildung neben den klassischen Problemen, wie den fraktionsgebundenen Interessen oder den unterschiedlichen politischen Ansichten, seit den 1970er Jahren stark zugenommen haben. Der Autor verfolgt das Ziel die modernen Problemfelder zwischen hauptamtlichen und ehrenamtlichen Akteuren auszumachen und diese zu präzisieren. Diese Analyse basiert auf theoretischen und praktischen Quellen, Beispielen aus der Praxis und Experteninterviews. Neben der Ursachenforschung entwickelt der Autor Handlungsempfehlungen, die diesen emotionalen Schwierigkeiten entgegenwirken sollen.
Textprobe: Kapitel 7.3.3, Hauptamtlicher Ober-/Bürgermeister 1: Bei diesem Respondenten, der nun aus Sicht eines Ober-/Bürgermeisters einer Gemeinde erzählt, fällt zunächst auf, dass er nicht übermäßig bemüht ist, eine sachliche Ebene der Zusammenarbeit mit dem Rat hervorzuheben. Vielmehr ist ihm wichtig, da es aus seiner Sicht emotionale Vorbehalte zwischen beiden Akteursgruppen gibt, dass er nicht als Mensch, sondern als Bürgermeister, also in seiner Position wahrgenommen wird (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 4 ff.). Diese klare Trennung scheint vor allem für ihn selbst wichtig, da er so die ihm entgegen gebrachte Kritik nicht persönlich nehmen muss (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 7 ff.). Daraus ergibt sich die Vermutung, dass ihm einiges an Kritik entgegengebracht wird, wobei hier nicht deutlich wird, von welcher Seite diese Kritik kommt. Auch dieser Respondent geht mehrfach auf strukturelle Ursachen bzw. Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Bürgermeister und Rat ein. So hebt er die Abhängigkeit des Rates von der Beschlussvorbereitung durch die Verwaltung hervor sowie die Gebundenheit der Verwaltung an 'gewisse Sachzwänge' (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 16 ff.). Versuche der einen Seite, sich in die Aufgaben der jeweils anderen Seite einzumischen, verdeutlicht er am Beispiel von Personalentscheidungen, die, bis auf einige Ausnahmen, alleine dem Bürgermeister unterliegen, jedoch stets von Seiten des Rates zu beeinflussen versucht würden (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 24 ff.). Die klassischen zu erwartenden Ressentiments der beiden Akteursgruppen bestätigt auch dieser Respondent, indem er die Vorurteile nennt, dass '[…] der Rat die Informationen nicht liest […]' und '[…] sich nur spärlich informiert […]' sowie dass die Verwaltung 'zu langsam arbeitet' oder 'ihre eigene Suppe kocht' (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 49 ff.). Die strukturbedingten Unterschiede zwischen parteilosen und parteigebundenen Bürgermeistern empfindet der Respondent als eher wichtig und beschreibt diese insbesondere durch die sich daraus ergebende bzw. ausbleibende Abhängigkeit des Bürgermeister von einer bestimmten Partei und dem Fraktionszwang (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 76 ff.). Die Situation der parteilosen Bürgermeister erläutert er dabei etwas ausführlicher, da ihn diese auch betrifft. Hier hebt er die Problematik der Mehrheitsgewinnung im Rat für Beschlüsse hervor, die für einen Bürgermeister insofern eine Abhängigkeit oder Verpflichtung bedeute, da hier das Quid pro quo – Prinzip gelte und man sich so den Unterstützern gegenüber verpflichte oder diese es zumindest erwarteten (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 94 ff.). Bezüglich etwaiger Möglichkeiten Druck auszuüben oder sich gegen den Willen des Rates durchzusetzen, zeigt sich, dass der Respondent die ihm zu Verfügung stehenden strukturell bedingten Mittel, z.B. ein Verfahren durch 'Anweisungen an die Verwaltung […] in die Länge zu ziehen' oder gewisse Sachverhalte 'juristisch so und so abzuwägen', durchaus kennt, jedoch mit Vorgängen dieser Art nicht in Berührung gekommen ist (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 60 ff.). Zusammenfassend wird durch die Erzählung dieses Respondenten deutlich, dass sich der Bürgermeister als Person von seiner Funktion insoweit distanziert, als er Kritik nicht persönlich nimmt und seine Handlungen einerseits durch sein Amt rechtfertigt sowie andererseits durch seine direkte Legitimation durch die Wähler (vgl. Anhang a.3.3 Zeile 4 ff. u. 30 ff.). Dies lässt vermuten, dass er sein Wirken durchaus kritisch reflektiert, sich dann aber strukturelle Rechtfertigungsnarrative zurechtlegt. Eine besondere Differenzierung zwischen beiden Akteursgruppen ob ihrer Qualifikation nennt der Respondent hier nicht, scheint sich insofern nicht als erhaben gegenüber dem Rat zu sehen, unterstreicht jedoch letztlich die klaren Kompetenzgrenzen zwischen Hauptamt und Ehrenamt.
Peter Schröder, B.A. wurde 1983 in Görlitz geboren und studierte Politik und Soziologie in Osnabrück. Während dieser Zeit und durch seine vorherige Tätigkeit in verschiedenen Marketingagenturen, konnte der Autor bereits Erfahrungen in den Bereichen Marketing, Politikberatung und Verbandsarbeit, sowie wissenschaftlichen und lehrenden Tätigkeiten sammeln. So hielt er zwischen 2009 und 2011, noch während seines Studiums, regelmäßige Gastvorträge am Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, der Hochschule Osnabrück. Durch seine Mitarbeit an verschiedenen Projekten mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, sowie einem Praktikum beim DStGB, konnte der Autor tiefgehende Kenntnisse über die Kommunalpolitik in Deutschland sammeln und in diese in das Buch einfließen lassen.
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