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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In diesem Buch geht es einerseits um die Person Horst Mahler, den ehemaligen RAF Terroristen, zum anderen um die Auseinandersetzung mit Links- und Rechtsextremismus. Mithilfe eines biographischen Blicks auf Horst Mahler werden Gemeinsamkeiten und Differenzen von Links- und Rechtsextremismus herausgearbeitet und dargestellt. Die prominente Person Horst Mahler erscheint besonders geeignet, da sie nicht nur scheinbar den Wechsel von links (RAF) nach rechts (NPD) vollzogen hat, sondern deswegen auch in der Öffentlichkeit als Richtungswechsler wahrgenommen wird. Die Frage, die am Ende des Buches beantwortet wird, ist, inwieweit sich aus der Biographie Horst Mahlers, seinen Äußerungen oder Schriften, Wandlungen, Brüche oder Prozesse ergeben, und ob eventuelle Konstanten in dessen Handeln und Denken erkennbar sind. Die Forschungsmethode des biographischen Ansatzes soll dabei das Zusammenspiel von individuellem Erleben und kollektiven Rahmenbedingungen aufzeigen. Dabei wird chronologisch vorgegangen. Es wird zunächst Mahlers Kindheit und Jugend aufgegriffen, um sich dann thematisch an die politische Person Mahlers anzunähern. Auch wird die Geschichte der 68er in Grundzügen skizziert, wobei die Biographie Horst Mahlers im Mittelpunkt steht. Aber auch einzelne für die Analyse relevante Ereignisse der Protestbewegung werden detailliert aufgegriffen wie der Tod Benno Ohnesorgs oder das Attentat auf Rudi Dutschke. Dabei wird ein informativer Bogen von Mahlers Elternhaus, der Kindheit und Jugend, über die Zeit als Jurastudent und dann als Rechtsanwalt, über seine Aktivitäten für die Studentenbewegung und als RAF Mitglied, bis hin zu seiner NPD Mitgliedschaft, seinem offenen Antisemitismus und der Leugnung des Holocausts, der schließlich zu seiner Verurteilung zu einer langen Haftstrafe führt, gespannt. In einer detaillierten Analyse werden schließlich Mahlers verschiedene politische Phasen zu verschiedenen Zeiten gegenübergestellt und verglichen. Das geschieht anhand von ideologischen Merkmalen wie dem Vergleich Mahlers Antiimperialismus und Antisemitismus der 60/70er Jahre mit heute. Dazu werden ausgewählte Zitate von Horst Mahler untersucht. Insgesamt gibt das Fachbuch einerseits die einführende Diskussion der von der Extremismusforschung aufgeworfenen Frage zur Unterscheidung von Links- und Rechtsextremismus wieder, andererseits werden die wichtigsten politischen Aktionen der Studentenbewegung und die Reaktion der noch jungen Bundesrepublik Ende der 60er Jahre auf die junge Protestgeneration dargestellt und dem Leser wird anhand der Person Horst Mahlers verdeutlicht, welche Differenzen und Gemeinsamkeiten der Links- und Rechtsextremismus haben.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.13, Der Bruch mit der RAF: Aus der Haft heraus verfasste Mahler unter dem Pseudonym ‘Die neue Straßenverkehrsordnung’ (Kailitz 2007: 71) das Positionspapier ‘Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa’ (Mahler 1971: 49-111). Mahler propagierte darin den bewaffneten Kampf gegen die staatliche Unterdrückung und versuchte junge Menschen anzusprechen, die sich diesem anschließen sollten. Auch hob er hervor, wie wichtig die Unterstützung der Massen sei. Er führte weiter aus, dass sich der revolutionäre Terror gegen Institutionen wie Verwaltungs- und Polizeibehörden, aber auch direkt gegen ausführende Organe wie Beamte und Staatsdiener richten sollte. Da Mahler die anderen RAF Mitglieder über seine Ausführungen nicht informiert hatte, fühlten sich diese hintergangen. Der Text stieß bei den übrigen der Gruppe auf Widerstand, weil dieser ‘eine stärkere Identifikation mit der Guerilla in den Ländern der Dritten Welt forderte’ (Jander 2006: 387) und veranlasste, dass sich sowohl Mahler von der Gruppe lossagte, als auch die RAF sich von Mahler distanzierte. 1974 gab die RAF öffentlich bekannt, dass sie Mahler aus ihrer Gruppe ausgeschlossen hatte. Sodann schloss sich Mahler der maoistischen KPD/AO der Roten Hilfe an und begründete das Scheitern der RAF in einem verfassten Papier. Dies war seiner Meinung nach darin begründet, dass sich die RAF politisch und ideologisch isoliert habe, anstatt gemeinsam mit und für die Unterdrückten zu kämpfen (vgl. ebenda). Mitglieder der RAF konterten sogleich und beschimpften Mahler als einen ‘bürgerlichen Chauvinisten […]’ (ebenda), dem es nur darum ginge, sich selbst darzustellen. 3.14, Mahlers neue Ideologien?: Nachdem Mahler bei der RAF gescheitert war, befasste er sich erneut mit Marx, was ihn allerdings nicht weiterbrachte. Jedoch wurde er durch die Schriften von Marx auf Hegel aufmerksam. Er bat seinen Verteidiger, Otto Schily, ihm die Logik Hegels zu beschaffen, die er fortan studierte. Während des Hungerstreiks der RAF Häftlinge kritisierte Mahler diesen und forderte die Streikenden dazu auf, diesen zu beenden. Auch verurteilte Mahler die Entführung von Peter Lorenz. Die ‘Bewegung 2. Juni’ hatte gefordert im Austausch gegen Lorenz, inhaftierte Terroristen freizulassen, u.a. auch Horst Mahler. Dieser lehnte jedoch seine Freilassung mit der Begründung ab, dass ‘die Entführung von Volksfeinden zur Befreiung von politischen Gefangenen’ (Schenk, 2001: 202) nicht mit der Strategie der Arbeiterklasse vereinbar wäre. Wenn sich die Arbeiter der kommunistischen Partei anschließen würden, führe das dazu, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden (vgl. ebenda). Seine KPD-Phase erlosch jedoch so schnell wie ein Strohfeuer, denn bereits kurze Zeit später kehrte er den kommunistischen Ideologien den Rücken. In einer Erklärung vom Juni 1977 stellt er klar, warum er sich in den 60er Jahren der Protestbewegungen angeschlossen hatte (vgl. Mahler in Schenk 2001: 204f.). Es entstand aus dem Gefühl der Fassungslosigkeit heraus über die Verbrechen des Faschismus‘, er wollte sich davon klar distanzieren. Auch wurde ihm durch seine Arbeit als Wirtschaftsanwalt klar, dass seine Mandanten Profit aus der Ausbeutung von Menschen aus benachteiligten Ländern schlugen, anstatt gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen. Auch gab er zu verstehen, dass die kommunistischen Ideologien nicht in der Lage wären, den bestehenden politischen und gesellschaftlichen Verhältnissen zu einer befriedigenden Lösung zu verhelfen. Er plädierte dafür, dass das Volk Widerstandsformen entwickeln sollte (vgl. Jander 2006: 388f.), um sich gegen die Staatsgewalt behaupten zu können (vgl. ebenda). 3.15, Auf freiem Fuß: 1978 stellte Mahler seinen ersten Hafturlaubsantrag (vgl. Backes/Jesse 1993: 307), der zunächst abgelehnt wurde. Seinem Verteidiger, dem ehemaligen Bundeskanzler, Gerhard Schröder, gelang es jedoch, das Gericht davon zu überzeugen, dass von seinem Mandanten keine Gefahr mehr ausginge. Nach langem Beraten wurde dem Antrag entsprochen. 1980 wurde Mahlers Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt und er durfte das Gefängnis verlassen (vgl. ebenda). In der folgenden Zeit diskutierte Mahler öffentlich über die Gründe und Ursachen des Terrorismus. In dem Gespräch mit dem damaligen Innenminister Baum erklärte Mahler, dass der Terrorismus aus der Verzweiflung über die Gesellschaft heraus entstanden ist, die dem Profit nachjagte. Der Hass gegen den Staat entwickelte sich aus der Scham über das Verhalten des Deutschen Volkes während des Nationalsozialismus‘. Mahler merkte an, dass der Staat schließlich dieses Volk verkörperte und dass sich die Protestbewegungen der 60er Jahre zum Ziel gemacht hatten, Widerstand zu leisten, damit sie die Fehler der Elterngeneration nicht wiederholen würden (vgl. Jeschke/Malanowski 1980: 15). Martin Jander erkennt in den Aussagen Mahlers bereits klare Indizien, die zum Rechtsradikalismus tendieren. Sein Wunsch, sich mit dem deutschen Volk identifizieren zu können, wurde durch die nationalsozialistischen Verbrechen zerstört, (vgl. ebenda), die Schuldgefühle in ihm auslösten, derer er sich scheinbar nicht wehren konnte. In den darauffolgenden Jahren wurde es still um Mahler. Da das gegen ihn verhängte Berufsverbot immer noch Bestand hatte, durfte er seinen Anwaltsberuf nicht ausüben. Sein Rechtsanwalt Gerhard Schröder beantragte im Jahr 1987 die Wiederzulassung Mahlers, der im gleichen Jahr entsprochen wurde (vgl. Munzinger Archiv), weil der Senat des Bundesgerichtshofes von einer echten Wandlung Mahlers ausging. Ab 1988 konnte Mahler seine eigene Kanzlei wiedereröffnen und Mandanten aus der Wirtschaft vertreten. Zunächst ging er seinem Beruf als Rechtsanwalt nach, ohne politisch in Erscheinung zu treten.

Über den Autor

Andrea Tauber (geb. 1975) in Rumänien/Siebenbürgen hat Lehramt mit den Fächern Politik und Wirtschaft und evangelische Theologie an der Johann-Wolfgang-Goethe Universität in Frankfurt am Main studiert. Sie lebt mit ihrem Sohn und ihrem Mann in Frankfurt am Main.

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