Suche

» erweiterte Suche » Sitemap

Politik


» Bild vergrößern
» Blick ins Buch
» weitere Bücher zum Thema


» Buch empfehlen
» Buch bewerten
Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Abb.: 23
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

'Staaten gehen nicht bankrott.' - Dass Walter Wriston, ehemaliger CEO der einstigen Citibank und einer der mächtigsten Bankiers seiner Zeit, mit seinem Ausspruch aus dem Jahr 1982 nicht recht behalten sollte, zeigte sich schon bei einigen Staatsbankrotten in der Vergangenheit. Doch schien es bislang eine feste Grundannahme zu sein, das Phänomen 'Staatsbankrott' sei ausschließlich für Entwicklungsländer bestimmt. Allerdings belegen die jüngsten Erfahrungen innerhalb der Eurozone, dass sich diese als nicht haltbar erweist. Schließlich rückte Oktober 2009 ein europäischer Staat, nämlich Griechenland, mit seinem immensen Haushaltsdefizit zunehmend in den Fokus der Betrachtungen von Politik und internationalen Kapitalmärkten. Zweifel an der Tragfähigkeit des Schuldenstandes ließen die Risikoprämien in den Folgemonaten auf ein noch nie dagewesenes Niveau seit Einführung der Gemeinschaftswährung im Jahre 1999 ansteigen. Wenige Monate später stufte die Ratingagentur Standard & Poor’s Griechenland auf 'Ramschstatus' herab. Damit begannen die Euro-Partnerländer in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) verschiedene finanzielle Stützungsmaßnahmen zu entwickeln, um einem verheerenden Domino-Effekt vorbeugen zu können. Nach dem EU-Rettungsschirm, den beispielsweise auch Irland in Anspruch nehmen musste, fassten die EU-Minister auf dem EU-Gipfel am 16./17. Dezember 2010 eine Vielzahl an neuen Beschlüssen, um Europa aus der Eurokrise zu führen. Dazu gehört auch der Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), der den im Jahr 2013 auslaufenden EU-Rettungsschirm ablösen soll. Geschaffen werden sollte ein Regelungsmechanismus innerhalb der EWU für den Fall, dass sich ein Staat in einer akuten finanziellen Liquiditätsengpass-Situation befindet respektive sich im Worst-Case-Szenario mit dem Staatsbankrott konfrontiert sieht. Im Rahmen dieses Mechanismus ist es vorrangiges Ziel, auch private Gläubiger an den Kosten einer staatlichen Verschuldungskrise zu beteiligen. Um eine Einbindung dieser zu gewährleisten, sieht der ESM eine Implementierung von Umschuldungsklauseln (Collective Action Clauses) in alle ab Juni 2013 neu zu emittierenden Staatsanleihen der EWU-Mitgliedstaaten vor. Mit einer in diesem ESM fest verankerten Regelung über die Einbindung privater Gläubiger sollen Anreize für eine stärkere Marktdisziplinierung geschaffen werden, um eine langfristige Stabilität der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu gewährleisten. Aber ist dieser Stabilitätsmechanismus ausreichend? Können eine Gläubigerbeteiligung und die Einführung von Collective Action Clauses (CACs) dabei helfen zukünftige Euro-Krisen oder den Staatsbankrott eines Eurolandes zu verhindern? Vor diesem Hintergrund unternimmt es diese Studie, die Wirkungsmechanismen von Collective Action Clauses als integrativem Bestandteil von Staatsanleihen sowie deren Potenzial für die Einbindung privater Gläubiger und für die Bewältigung der gegenwärtigen Staatsschuldenkrise zu analysieren.

Leseprobe

Kapitel 2.2, Der Staatsbankrott: 2.2.1, Definition und Abgrenzung zur Unternehmensinsolvenz: Der Begriff des ‘Staatsbankrotts’ findet in der einschlägigen Literatur keine eindeutige Definition. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Definitionsversuche. Im Rahmen dieser Studie wird der Begriff des ‘Staatsbankrotts’ definiert als die völlige oder teilweise Nichterfüllung vertraglich festgehaltener Schuldverpflichtungen eines Staates. Dabei ist es gleichgültig, welche Gründe für eine Zahlungsverzögerung oder das Unterlassen einer Zahlung vorliegen oder vorgetragen werden und ob die völlige oder teilweise Nichterfüllung nur einzelne oder alle Schuldverpflichtungen eines Staates betrifft. Gefolgt wird hier einem Definitionsversuch der Sozialwissenschaften. Ein Staatsbankrott kann demnach als Default eines Kreditrisikos, das sich materialisiert hat, verstanden werden. Bei einem Souverän kann ein Default allerdings nicht nur auf Zahlungsunfähigkeit zurückgeführt werden. Abgeleitet aus dem staatlichen Souveränitätsprinzips liegt ein Staatsbankrott auch dann vor, wenn der Staat seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen möchte, also zahlungsunwillig ist. Dies unterscheidet ihn von einer Unternehmensinsolvenz. Für ein Unternehmen stellt allein die Zahlungsunfähigkeit die Hauptgrundlage für ein Insolvenzverfahren dar. Demnach steht bei einem Unternehmen das Leistenmüssen im Vordergrund. Beim Staat dagegen, als Folge des Souveränitätsprinzips, das Leistenkönnen und -wollen. Dieser wesentliche Unterschied zwischen den Prinzipien des Leistenmüssens und des Leistenkönnens und -wollens kommt zudem darin zum Ausdruck, dass im Falle der Unternehmensinsolvenz die Gläubiger klar definierte Rechte besitzen. Bedingt dadurch kann ein Schuldner über den Rechtsweg gezwungen werden, seinen Verpflichtungen im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten nachzukommen. Bei einem Staatsbankrott stehen den Gläubigern, zumindest theoretisch, zwar die gleichen Rechte zu. In der Praxis lassen sich diese, im Falle eines Falles, jedoch kaum durchsetzen, sodass ein Staat nicht auf demselben Wege in die Pflicht genommen werden kann. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf einen fehlenden Rechtsrahmen zur Abwicklung von Staatsbankrotten vergleichbar dem einer Unternehmensinsolvenz. Die Tatsache, dass die ökonomische Position der Kreditgeber eines Staates nicht nur von dessen Rückzahlungsfähigkeit, sondern auch von dessen Rückzahlungsbereitschaft abhängt, verdeutlicht bereits, dass ein Staatsbankrott etwas ganz anderes als eine Unternehmensinsolvenz ist. Es stellt sich unmittelbar die Frage, ob und inwieweit ein Vorgehen ähnlich einer Unternehmensinsolvenz auf den Fall des Staatsbankrotts übertragbar respektive anwendbar ist. Ein öffentlicher Schuldner kann im Falle eines Staatsbankrotts ungleich einem Unternehmen liquidiert werden, indem das Vermögen bewertet und dem Markt zugeführt wird mit dem Ziel, eine möglichst hohe Auszahlungsquote für die Gläubiger zu erlangen. Grund dafür ist, dass das Vermögen eines öffentlichen Schuldners unter anderem in seinen natürlichen Ressourcen und der Produktivität der Bevölkerung besteht und eine Bewertung daher nur schwer möglich ist. Die einzigen bezifferbaren Vermögenswerte eines Staates sind Sachanlagen und sollten zum Wohle der dort lebenden Bevölkerung auch in Staatshand bleiben, da ein Verlust im Extremfalle zu einer Destabilisierung der politischen Lage des Landes führen und somit drastische Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es muss deshalb weniger Ziel sein, im Falle eines überschuldeten Staates die Befriedigung der Gläubiger in den Fokus zu stellen als vielmehr den Staat wieder in den Zustand einer dauerhaft tragfähigen Verschuldung zurückzuversetzen, um damit eine nachhaltige Zahlungsfähigkeit des Staates zu gewährleisten. Darüber hinaus stellt die Staatsregierung kein entsprechendes Gegenstück zu einem Vorstand dar. Ihr Handeln dient in erster Linie den Einwohnern des Landes und deren zukünftigem Wohlstand und nicht wie in einem Unternehmen den Investoren. Souveräne Schuldner können daher nicht unter Konkursverwaltung gestellt werden. Dies würde grundlegenden demokratischen Prinzipien widersprechen. Die Einführung von Programmen des IWF, wie z. B. die Vergabe von Stabilisierungskrediten mit harten Konditionen, kann jedoch als Analogie eines Austausches des Managements interpretiert werden. Die Regierung wird dabei allerdings nicht ausgetauscht. Vielmehr wird ihre Kontrolle über die heimische Politik dadurch streng beschränkt. Die Drohung des Kontrollverlustes soll als Abschreckung ein Verhalten verhindern, das zu einer finanziellen Notlage des Staates führen könnte. Die Übertragung respektive Anwendung eines Verfahrens ähnlich dem Vorgehen bei einer Unternehmensinsolvenz auf den Fall eines Staatsbankrotts ist aufgrund der genannten Aspekte daher mit einigen nicht überwindbaren Problemen verbunden. Es zeigen sich darüber hinaus weitere Besonderheiten, die im Zusammenhang mit der Entstehung eines Staatsbankrotts stehen.

Über den Autor

Julia Bodem wurde 1988 in Hanau am Main geboren. Ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre in der Studienrichtung Bank an der dualen Hochschule Baden-Württemberg schloss die Autorin im Jahr 2011 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts (B.A.) erfolgreich ab. Erste Berührungspunkte mit dem Thema Politik und Wirtschaft wecken bereits zu Schulzeiten das Interesse der Autorin an dieser Thematik. Während des Studiums wurde das Interesse an politischen und wirtschaftlichen Themen, insbesondere an dem Konstrukt der Europäischen Währungsunion, weiter ausgebaut. Dies motivierte die Autorin schließlich dazu, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

weitere Bücher zum Thema

Zur Qualität der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Trägern der freien Jugendhilfe und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe

Eine Analyse des Zusammenhangs von Förderung und Partnerschaft

ISBN: 978-3-96146-968-0
EUR 49,50

Das Mädchen von Orlach. Erlebnisse einer Besessenen

Herausgegeben und mit einem Vorwort versehen von Heiko Fritz. Schriften zur Märchen-, Mythen- und Sagenforschung. Band 8

ISBN: 978-3-948958-15-2
EUR 46,90


Bewerten und kommentieren

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichenten Felder aus.