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Politik

Marco Kaden

Die EU-Migrationspolitik im Zeichen des demographischen Wandels

Notwendigkeit, Anspruch und Realität

ISBN: 978-3-8366-8010-3

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2009
AuflagenNr.: 1
Seiten: 86
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Europäische Union steuert in eine ungewisse Zukunft. Die Zahl der Unionsbürger schrumpft, da der Nachwuchs ausbleibt. Dabei bildet die Abnahme der Bevölkerungszahl nicht das eigentliche Problem, sondern die Veränderung der Zusammensetzung der europäischen Gesellschaft. Die Lebenserwartung der Unionsbürger steigt Jahr für Jahr an, so dass der Anteil der über 65-jährigen an der Gesamtbevölkerung rasant zunimmt. Noch nie zuvor in der Geschichte der Menschheit war der Anteil der Alten an einer Gesellschaft so groß. Das hat verheerende Folgen: die sozialen Sicherungssysteme drohen zusammenzubrechen, da die Zahl der Empfänger steigt, gleichzeitig aber die Zahl der Leistungsträger abnimmt. Der Wirtschaft werden junge Fachkräfte fehlen. Deren Innovationsfähigkeit aber bildet die Grundlage für den Wohlstand der EU. Verliert die EU an Wirtschaftskraft, wird sie auch ihr Gewicht in der Welt verlieren und zu einem Zuschauer des Weltgeschehens degradiert. Eine Lösungsmöglichkeit ist die Zuwanderung von Ausländern, die einen Beitrag dazu leisten könnten, die drohende Vergreisung der europäischen Gesellschaft aufzuhalten. Tatsächlich steht die Bevölkerungsentwicklung der EU diametral zu Entwicklung der Weltbevölkerung. Tagtäglich nimmt die Zahl der Erdenbewohner zu, wobei der Anteil der jungen Bevölkerung sehr hoch ist. Zudem ist das hochentwickelte Europa für viele Migranten ein beliebtes Ziel. Für die EU scheint es somit kein Problem zu sein, dieses Potential durch eine aktive Zuwanderungspolitik für sich zu nutzen. In Wirklichkeit aber bietet die EU nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur legalen Einreise von Migranten. Selbst den Konkurrenzkampf um die hellsten Köpfe dieser Welt, der zwischen den USA, Kanada und Australien entbrannt ist, scheint die EU nicht annehmen zu wollen. Hingegen wird mit viel Geld versucht, die Außengrenzen der EU abzuschotten und Migrationsströme abzureißen. Die Chancen, die die Migration für die Entwicklung der EU bietet, bleiben bislang ungenutzt. Diese Arbeit zeichnet die Entwicklung der europäischen Migrationspolitik nach und bewertet diese. Grundlage dafür ist eine Analyse der Chancen und Risiken, die Migration für Staat, Gesellschaft und Wirtschaft mit sich bringt. Abschließend werden Ideen vorgestellt, wie die EU ihre Migrationspolitik verbessern kann.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4., Entwicklung und Anspruch der Migrationspolitik der EU: Auf europäischer Ebene ist die Migrationspolitik erst seit Beginn der 90er Jahre ein Diskussionsthema. Als Markstein in der Entwicklung kann das Jahr 1999 genannt werden, denn mit dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages wurden umfangreiche Kompetenzen zur Harmonisierung ausländerrechtlicher Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen an die EU übertragen. Die nationalen Unterschiede, die im Migrationsgeschehen festgestellt wurden und die hohe Bedeutung der Migrationspolitik für jeden Mitgliedsstaat verdeutlichen, dass diese Zusammenarbeit nicht selbstverständlich ist. In diesem Abschnitt wird die Entwicklung der Migrationspolitik der EU gezeigt und welche Kompetenzen an sie übertragen wurden. Außerdem wird herausgearbeitet, welchen Anspruch an sie gesetzt wird und wie sie den Chancen und Herausforderungen der Migration Rechnung trägt. Implementierung in europäisches Recht: In den 1980er Jahren wuchs bei einigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Erkenntnis, dass sie ihre Migrationspolitik europäisch auszurichten haben. Hintergrund war die geplante Abschaffung der Binnengrenzen durch die fünf Staaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg. Sie unterzeichneten – zunächst als völkerrechtlichen Vertrag – 1985 das Schengener Abkommen (Schengen I), das den Wegfall der Grenzkontrollen für den Personenverkehr vorsah. Damit verbunden waren auch gemeinsame Vorschriften über die Visaerteilung, das Asylrecht und die Kontrolle der Außengrenzen. In der Einheitlichen Europäischen Akte von 1986 wurde schließlich die Personenfreizügigkeit als eine der vier Grundfreiheiten der EG festgelegt, was die Zusammenarbeit im Bereich Zuwanderung auf europäischer Ebene einleitete. Mit dem Schengener Durchführungsabkommen (Schengen II), das 1995 in Kraft trat, wurde die Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Außengrenzen und der Zuwanderung aus Drittstaaten ausgebaut. 1999 wurde der gesamte Schengenbesitzstand in den Amsterdamer Vertrag aufgenommen und damit Teil des aqui communautaire der EU. Seitdem sind alle Staaten, die der EU beitreten wollen, verpflichtet, am Schengener Abkommen teilzunehmen. 1993 wurden migrationspolitische Bestimmungen als Verantwortungsbereich von Justiz und Inneres in den Maastrichter Unionsvertrag aufgenommen. Dieser Schritt war auch eine Reaktion auf die zunehmenden Einwanderungszahlen. Die Zusammenarbeit sollte dabei rein intergouvermental erfolgen. Obwohl der Vertrag einige bedeutsame migrationspolitische Aufgaben enthielt, blieb es zunächst bei regelmäßigen Treffen und Absprachen der Unionsstaaten. Mit dem Dubliner Übereinkommen von 1997 trat der erste rechtsgültige Text für eine gemeinsame Asylpolitik in Kraft, mit denen Mehrfachanträge von Asylanten in den EU-Staaten unterbunden werden sollten. Dieses war bereits 1990 von den damaligen zwölf EG-Staaten ratifiziert worden und stellte eine Ergänzung zu Schengen I dar. Die rapide Zunahme des Migrationsaufkommens ließ den Mitgliedsstaaten eine verstärkte Kooperation notwendig erscheinen. Daher wurden weitere Aspekte der Migrationspolitik in den Amsterdamer Vertrag von 1999 als Titel IV Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr aufgenommen. Sie wird seitdem als Beitrag zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gesehen. Kompetenzen wurden in der Kontrolle der Außengrenzen, der gemeinsamen Visa- und Asylpolitik und der Polizeilichen und Justiziellen Zusammenarbeit (PJZS) an die EU übertragen. Im Bereich der legalen Zuwanderung behalten sich die Mitgliedsstaaten vor, eigene Bestimmungen vornehmen zu können. Diese behielten sich die Mitgliedsstaaten vor. Anzumerken ist außerdem, dass sich nicht alle Mitgliedsstaaten an Titel IV beteiligten. Dänemark hatte eine Teilnahme generell ausgeschlossen (Opt-Out), Großbritannien und Irland behielten sich das Recht vor, die Teilnahme an Maßnahmen in diesem Bereich selbst bestimmen zu können (Opt-In). Die Kommission unterbreitete fortan Gesetzesvorschläge auf Basis der Leitlinien, die der Europäische Rat festlegte. Diese mussten vom Rat der EU angenommen werden, der in Formation der Innen- und Justizminister tagte. Dabei waren die Entscheidungen einstimmig zu treffen, d.h. jedes Mitgliedsland hatte quasi ein Vetorecht. Das Programm von Tampere 1999: Beim Europäischen Gipfel im finnischen Tampere 1999 einigten sich die Europäischen Ratsmitglieder auf konkrete Ziele zur Errichtung einer gemeinsamen Asyl- und Migrationspolitik. Das Programm war auf fünf Jahre angelegt. Erstmals wurde offiziell festgestellt, dass die Zuwanderung von Migranten aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen für die EU notwendig erscheint. Konkret sollte ein Konzept zur Steuerung der Migration ausgearbeitet werden, dass dem nachkommen sollte. Außerdem wurde betont, dass dabei die Lage der Drittstaaten zu beachten und ein möglicher Brain Drain zu verhindern sei. Zudem sollte garantiert werden, dass die europäischen Migranten fair behandelt werden und eine rechtliche Gleichstellung mit den Unionsbürgern erreicht wird. Auch die Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems wurde festgeschrieben, mit dem langfristig ein EU-weiter Status für Flüchtlinge realisiert werden sollte. Als Grundlage würde dazu die Genfer Flüchtlingskonvention für Asylpolitik dienen. Kein Flüchtling dürfe wieder der Verfolgung ausgesetzt werden. Zur Umsetzung dieser Ziele begann die Kommission Vorschläge für eine aktive Zuwanderungspolitik zu entwickeln. Das geschah im Einklang mit der Lissabon-Strategie des Rats vom März 2000, in der festgeschrieben wurde, dass die EU sich bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensgestützten Wirtschaftsraum der Welt entwickeln solle. Die Kommission bedachte dabei Integrationsmaßnahmen für die Migranten, die unterschiedlichen Aufnahmekapazitäten der Mitgliedsstaaten und die Interessen der Drittstaaten. Keine der Gesetzesvorschläge wurde realisiert. Stattdessen wurde einem anderen Aspekt der Zuwanderung Aufmerksamkeit geschenkt. Bei den Ratstreffen von Laeken 2001 und Sevilla 2002 wurde die Sicherheitsrelevanz der Migration unterstrichen und die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung gefordert. Dies geschah einerseits unter dem Eindruck der Terroranschläge in den USA am 11. September 2001. Andererseits ließ der wirtschaftliche Abschwung zu Beginn des 21. Jahrhunderts in den EU-Ländern das Interesse an einer aktiven Zuwanderungspolitik schwinden. Beim Ratstreffen von Thessaloniki 2003 standen beim Thema Migration daher Strategien zur Außengrenzsicherung im Mittelpunkt der Verhandlungen.

Über den Autor

Marco Kaden studierte Europa-Studien an der Technischen Universität Chemnitz, Abschluss 2009 als Bachelor of Arts. Derzeit vor Aufnahme eines weiterführenden Studiums. Forschungsschwerpunkte: Migration, Bevölkerungsentwicklung und demographischer Wandel.

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