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- Die EU-Initiative “New Skills for New Jobs”: Welche beruflichen Qualifikationserfordernisse sind in Deutschland und Großbritannien zu erwarten?
Politik
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 33
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Zunahme des Dienstleistungssektors und der Wandel von Arbeit wird von Verschiebungen der nachgefragten Arbeitskräfte und gestiegenen Qualifikationsanforderungen in allen Sektoren begleitet. Wenn Bildungssysteme und Maßnahmen der Arbeitspolitik nicht auf den Qualifikationsbedarf ausgerichtet sind, können Arbeitsmarktfehlentwicklungen entstehen. Vor diesem Hintergrund untersucht das Buch, wie in Deutschland und Großbritannien Arbeitsmarktentwicklungen vorausgesagt werden können, wie durch die Anpassung der Qualifikation der Beschäftigten an die Arbeitsmarktnachfrage Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden kann und welche Kompetenzen und Qualifikationen zukünftig erforderlich sein werden. Dies wird im Gesamtkontext der jeweiligen nationalen Bildungs- und Arbeitsmarktsituation sowie unter Berücksichtigung der durch die Europäische Union ergriffenen Maßnahmen betrachtet. In der vergleichenden Länderanalyse erfolgt die Auseinandersetzung mit der Ausgangsproblematik anhand der Untersuchung und Beantwortung folgender Fragen: Wie ist die derzeitige Bildungs- und Arbeitsmarktsituation in Deutschland und Großbritannien und welche Fehlentwicklungen können erkannt werden? Wie führen die Länder Qualifikationsvorhersagen durch, um den zukünftigen Bedarf zu erkennen, und wo besteht noch Handlungsbedarf? Welche Forschungsergebnisse bezüglich zukünftig erforderlicher beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen liegen für Deutschland und Großbritannien vor? Wie kann der Staat die Prognoseergebnisse nutzen, um Bildungs- und Arbeitsmarktmaßnahmen effektiv umzusetzen, und welche Konsequenzen haben diese Ergebnisse für politisches Handeln?
Textprobe: Kapitel 2.1, Maßnahmen der Europäischen Union im Bildungsbereich: Auf Ebene der EU wurden eine Vielzahl von Mitteilungen, Rechtsvorschriften und Empfehlungen zu einer besseren Gestaltung der Bildungspolitik und Anpassung der europäischen Arbeits- und Beschäftigungsmärkte verabschiedet. Exemplarisch sollen einige wichtige, neuere Initiativen und deren Ziele erläutert werden, um die Relevanz der EU-weiten Forschung im Bereich zukünftiger Qualifikationserfordernisse hervorzuheben und die vorliegende Untersuchung in den EU-Kontext einordnen zu können. Seit Verabschiedung der Strategie von Lissabon im Jahre 2000 erfolgt eine Anpassung der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der Mitgliedstaaten der EU. Bereits durch den Bologna-Prozess sind verschiedene Änderungen auf der Hochschulebene eingeleitet worden, so die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen. Der Rat der EU in Barcelona betonte 2002 die Wichtigkeit der Gewährleistung eines lebensbegleitenden Zuganges aller Bürger zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung. Die Mitgliedstaaten haben sich zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Berufsbildungsbereich verpflichtet, um eine bessere Transparenz und Qualitätssicherung sowie eine Stärkung der europäischen Dimension der Berufsbildungssysteme zu erreichen. Der stetige Anstieg der Qualifikationsanforderungen erfordert eine Bildungsstrategie, die Instrumente für lebensbegleitende Lernprozesse anbieten kann. Mit der Erklärung der europäischen Bildungsminister von Kopenhagen 2002 wurde ebenfalls das Ziel bekräftigt, im Bereich der beruflichen Bildung zusammenzuarbeiten. Gleichzeitig wurde die Entwicklung eines gemeinsamen Referenzrahmens beruflicher Qualifikationen beschlossen und eine bessere Vergleichbarkeit der Berufsbildungspolitik auf europäischer Ebene angestrebt. Die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten von 2005 betonen, wie wichtig es ist, Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen auszurichten sowie Qualifikationsnachfragen besser zu antizipieren. Die beschäftigungspolitischen Leitlinien von 2007 unterstreichen die Erfordernis einer verstärkten Qualifizierung sowie einer verbesserten Bildung und Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte. Die Modernisierung der Berufsbildung wurde in den beschäftigungspolitischen Leitlinien 2005–2008 aufgenommen. Im Kommuniqué von Helsinki wurden die Prioritäten von Maastricht bestätigt, also die Weiterentwicklung der Instrumente (EQR, ECVET, Europass), die Stärkung des gegenseitigen Lernens sowie die Verbesserung der Berufsbildungsstatistik und frühzeitige Ermittlung nachgefragter Kompetenzen. Eine Übersicht über die Strategien und Ziele der EU bei der Anpassung der Berufsbildung ist im Anhang in Abbildung 11 zu finden. Im Jahr 2005 machte die Kommission in einer Mitteilung zur Umstrukturierung und Beschäftigung darauf aufmerksam, dass eine Neubelebung der Lissabon-Strategie zur Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und eine rasche Anpassung der Beschäftigten an die sich vollziehenden sozioökonomischen Veränderungen notwendig sei. Insbesondere durch technologische Innovationen seien viele kreative und hochwertige Arbeitsplätze entstanden, die andere als die bisherigen Ausbildungsanforderungen stellen. In dieser Mitteilung wird ausgeführt, dass die Umgestaltung der Produktionsstrukturen quantitativ zu einer Neuverteilung der Erwerbstätigen zwischen produzierendem Gewerbe und Dienstleistungen führt. Der Dienstleistungssektor erfährt einen Arbeitsplatzzuwachs, während es in Industrie und Landwirtschaft zu Arbeitsplatzverlusten kommt. Es ist ein Trend hin zu Arbeitsplätzen von höherer Qualität zu verzeichnen. Daher wird eine Verstärkung der aktiven Beschäftigungspolitik, die Antizipierung von Veränderungen und die Schaffung von Mechanismen gefordert, die einen Beschäftigungswechsel erleichtern. Werden Umstrukturierungen korrekt umgesetzt, stärkere Investitionen zugunsten des Humankapitals vorgenommen sowie die Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte verbessert, stellt der Prozess einen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt dar. Wie in Kapitel 1.4 erläutert, beschlossen das EP und der Rat am 18. Dezember 2006 eine Empfehlung zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen. Damit soll es Arbeitnehmern ermöglicht werden, ihre Kompetenzen durch lebensbegleitende Lernangebote weiterzuentwickeln und zu aktualisieren. Die im europäischen Referenzrahmen definierten Kompetenzen sollen eine Grundlage für das lebenslange Lernen bilden und einen europa-weiten Kontext für Berufsbildungsprogramme bieten. In einer Mitteilung der Kommission vom September 2007 wurde die Wichtigkeit von IKT-Kompetenzen als Komponente der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung herausgestellt. Die Kommission sieht hierbei in dem Bereich der Computerfähigkeiten ('E-Skills') einen dringenden Handlungsbedarf, um den Anforderungen der Wirtschaft sowie der Beschäftigungsfähigkeit und den Entwicklungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer gerecht zu werden. In der Mitteilung wird eine langfristige Strategie für IKT-Kompetenzen vorgestellt, deren Kernpunkte alle Mitgliedstaaten mit entsprechenden Maßnahmen umsetzen sollen. Im Dezember 2007 unterstrich die Kommission in der Mitteilung 'Strategiebericht zur erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung' an den Europäischen Rat erneut die Bedeutung von Investitionen in lebenslange allgemeine und berufliche Bildung. Angesichts des Arbeitskräftemangels und der Qualifikationsdefizite wies sie auf die Notwendigkeit hin, den künftigen Bedarf an Kenntnissen und Fertigkeiten abzuschätzen. Der gemeinsame Beschäftigungsbericht 2007/2008 der Kommission und des Rates über Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz befasste sich mit den angestrebten Fortschritten zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Er zielte auf die vorrangige Umsetzung von Maßnahmen ab, welche Investitionen in Humankapital durch eine Verbesserung von Bildung und Qualifizierung steigern. Im März 2008 betonte der Europäische Rat, dass Investitionen in Arbeitskräfte und die Modernisierung der Arbeitsmärkte vorrangige Ziele der Lissabon-Strategie sind. Die Kommission wurde aufgefordert, 'eine umfassende Einschätzung der künftigen Qualifikationserfordernisse in Europa bis zum Jahr 2020 vorzunehmen und Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung des künftigen Bedarfs vorzuschlagen'. Diese Aufforderung wurde im Juni 2008 vom Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz angenommen. Gleichzeitig wurden hierbei die Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten verabschiedet. Diese heben hervor, dass Jugendliche mit den erforderlichen Schlüsselkompetenzen ausgestattet werden müssen. Außerdem müsse 'eine verbesserte Definition und größere Transparenz von Qualifikationen und Befähigungsnachweisen sowie deren Anerkennung und eine bessere Validierung des nichtformalen und des informellen Lernens auf neue berufliche Erfordernisse, Schlüsselkompetenzen und künftige Qualifikationsanforderungen' erfolgen. Dies könne durch eine Ausrichtung der Maßnahmen der Aus- und Weiterbildungssysteme auf neue Qualifikationsanforderungen geleistet werden. Die Anpassung der Aus- und Weiterbildungssysteme infolge des Bedarfs an IKT-Fertigkeiten sowie der lebenslange Zugang zu Lernmaßnahmen wurden im Oktober 2008 ebenfalls in der Empfehlung der Kommission zur aktiven Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen hervorgehoben. Mit dem Europäischen Konjunkturprogramm als Antwort auf die verschärfte Wirtschafts- und Finanzkrise im Herbst 2008 wurde als Teil der europäischen Initiative zur Beschäftigungsförderung die Verbesserung der 'Abstimmung von Maßnahmen zur Entwicklung von Fähigkeiten und zur Qualifizierung mit den Anforderungen vorhandener und absehbarer offener Stellen' gefordert. Die Notwendigkeit der Vorhersage des Qualifikationsbedarfs ergibt sich zusätzlich aus Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a) der Verordnung über den Europäischen Sozialfond (ESF). Hier wird Steigerung der Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer und Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels insbesondere durch lebensbegleitendes Lernen und verstärkte Investitionen in die Humanressourcen sowie eine Ermittlung des künftigen Bedarfs an beruflichen Qualifikationen gefordert.
Anja Horn, Jahrgang 1980, absolvierte zunächst ein Studium der Diplom-Verwaltungswirtschaft in Berlin und ist nun im öffentlichen Dienst tätig. Nach einer Auszeit in Australien und Neuseeland studierte sie im Fernstudium Europäisches Verwaltungsmanagement und schloss dieses 2009 erfolgreich mit dem Master of Arts ab. Im Rahmen des Fernstudiums absolvierte sie ein Praktikum bei der Europavertretung der Bundesagentur für Arbeit in Brüssel und lernte hierbei erstmals die Thematik des Buches und die verschiedenen Diskussionspunkte innerhalb der Europäischen Union über zukünftig erforderliche Kompetenzen im Berufsleben kennen. Dies motivierte sie zu einer vergleichenden Studie der Qualifikationserfordernisse in Deutschland und Großbritannien.
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