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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Schuldenkrise hat die Welt seit 2007 fest im Griff: Egal ob Amerika, Europa oder Asien - spätestens seit dem Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers spüren alle globalisierten Märkte und Länder die Auswirkungen ihrer laxen Banken- und Schuldenpolitik. Auch die Bundesrepublik bildet dabei keine Ausnahme, hat sie doch über Jahre mehr Schulden angehäuft als abgebaut. Mit der Föderalismuskommission II wollte die Politik diesen Umstand beheben und entwickelte die sogenannte deutsche Schuldenbremse nach dem Vorbild der Schweiz. Was an sich griffig klingt, ist zu einem komplexen Apparat aus Berechnungen und Regeln geworden, die dem normalen Bürger nie wirklich näher gebracht wurden. Allein der Satz 'Mit der Schuldenbremse wird alles besser' ist wohl vielerorts hängengeblieben. Aber ist das wirklich so? Hält die Schuldenbremse, was sie verspricht - nämlich die Reduktion der Schulden von Bund und Ländern - oder ist die Bremse lediglich Augenwischerei bei weitergehender Verschuldung? Und wenn ja: Wer trägt die Schuld? Fragen, auf die diese Untersuchung Antworten geben will.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2.2, Kommissionsarbeit und Vertiefung auf das Thema Schuldenbremse: Zum Zeitpunkt der Konstituierung der Föderalismuskommission II lag die Gesamtverschuldung der Bundesrepublik bei etwa 1,5 Billionen Euro und damit bei 65 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der Bund verstieß damit deutlich gegen die Maastricht- Kriterien, die eine maximale Verschuldung von 60 Prozent des BIP vorsehen. Erschreckend bei dieser Summe war vor allem die hohe Aufwendung zur Tilgung von Zinszahlungen durch Steuereinnahmen: 12 Prozent mussten verwendet werden, um die 39 Milliarden Euro an Zinsausgaben zu finanzieren. Ebenfalls stand zur Konstituierung fest, dass der bisherige Artikel 115 Grundgesetz, wie bereits weiter oben erläutert, kein sicheres Bollwerk gegen die Verschuldungsdynamik darstellte. Somit war für die meisten Teilnehmer der Kommission von vornherein klar, dass ein zentrales Thema die Eingrenzung der Verschuldung und den Erhalt von budgetrechtlichen Handlungsfähigkeiten betraf. Im Rahmen der Debatte um die Erneuerung der Fiskalregeln kursierte bereits früh das Modell einer Schuldenbremse, aber auch andere Möglichkeiten wurden zunächst nicht ausgeschlossen. Zur Vertiefung des Themas 'Schuldenbremse', um die es von nun an hauptsächlich gehen soll, wird aus Platzgründen auf die Darlegung anderer Schuldenbegrenzungsverfahren verzichtet, die im Rahmen der Kommission besprochen wurden. 2.2.2.1, Das 'Schweizer Modell' als Diskussionsgrundlage: Das Modell einer Schuldenbremse kam in Europa erstmals durch die Schweiz im Jahr 2000 als Debatte auf und wurde verhältnismäßig rasch im Jahr 2001 verabschiedet. In einer ersten Rückschau kann eingeräumt werden, dass die Anzeichen in absoluten Zahlen zunächst für das Modell sprechen. Die schweizerische Botschaft erklärt in einem Papier aus der Reihe 'Partner im Dialog': 'Der Bundeshaushalt war im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse nicht im Gleichgewicht, sondern wies eine beträchtliche Finanzierungslücke auf. Das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts wurde 2006 erreicht - ein Jahr früher als erwartet. Mit den 2006 bis 2008 erzielten Überschüssen konnten die Schulden deutlich reduziert werden.' Sicherlich auch aufgrund dieser überzeugend wirkenden Zahlen stand früh in der Debatte um neue Fiskalregeln in Deutschland fest, dass die Schuldenbremse nach dem Schweizer Vorbild eine gangbare Möglichkeit sein könnte. Zunächst wurde das System kritisch beäugt, im Verlauf der Diskussion jedoch schließlich als beste Möglichkeit erachtet. Um zu verstehen, was die Schweizer Schuldenbremse - neben dem Hauptfaktor des Schuldenabbaus - so interessant macht, muss ein Blick auf ihre Umsetzung und Funktionsweise geworfen werden, die allerdings aus Platzgründen oberflächlich bleiben wird und nicht alle Formeln des Mechanismus erklärt. Im Gegensatz zu vielen anderen Staaten in Europa, die sich den grundsätzlichen Maastricht-Kriterien unterworfen haben, hat sich die Schweiz für eine sehr strikte Schuldenpolitik entschieden, die streng am sogenannten Konjunkturzyklus ausgerichtet ist. Dazu entschieden sich die Eidgenossen vor allem, weil die öffentliche Schuldenquote im Verlauf von 1990 bis 1998 um mehr als 20 Prozent angestiegen war und man einen Weg gehen wollte, um Ungleichgewichte im Haushalt zu verhindern und - wie Jochen Hartwig und Rita Kobel Rohr ausführen - 'zur Stabilisierung der nominellen Bundesschulden beizutragen, jedoch unter Berücksichtigung der konjunkturellen Entwicklung'. Der Weg war somit gesetzt und das Ziel musste ein Instrument sein, das vor allem mit Hilfe der Wirtschaftstheorien zur Konjunktur funktionieren konnte. Man setzte auf den Konjunkturzyklus, der auf der Annahme aufbaut, dass es wellenartige Bewegungen innerhalb eines Wirtschaftssystems gibt, die auf verschiedenen Phasen basieren. Innerhalb dieses Zyklus gibt es wirtschaftswissenschaftlich gesehen die Phasen der Rezession, des Aufschwungs, des Booms und des Abschwungs. Die Länge einer solchen Wellenbewegung ist innerhalb der Wirtschaftswissenschaften umstritten, es gibt mehrere Strömungen. Das Schweizer Modell setzt auf dieser Theorie auf und richtet seine Schuldenpolitik an diesem Kriterium aus. Sind die Zeiten gut, müssen die Ausgaben deutlich unter den Einnahmen liegen und Schulden abgebaut werden. Befindet sich die Wirtschaftsleistung im Abschwung oder einer Rezession, dürfen die Ausgaben deutlich hochgefahren werden und über den Einnahmen liegen. Damit wird langfristig ein ausgeglichener Haushalt erreicht. Für die Berechnung der zulässigen Ausgaben wird ein sogenannter Konjunkturfaktor genutzt, der sich am Verhältnis von trendmäßigem BIP zu aktuell geschätztem BIP orientiert. Das Ergebnis dieser Berechnungen entspricht schließlich den maximalen Ausgaben, die für den Schweizer Bundesrat und die Bundesversammlung bindend sind.

Über den Autor

David Gerginov absolvierte ein Studium der Politischen Wissenschaft in Bonn. Seine Schwerpunkte liegen auf den internationalen Beziehungen und der Wirtschaft. Während des Studiums arbeitete der Autor für verschiedene Medien und publiziert heute im Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG unter anderem einen Wirtschafts-Newsletter.

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