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- Die Anreizwirkungen der bundesdeutschen Förderpolitik auf die Supply Chain im Markt für Windenergie in Deutschland
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Spätestens seit dem Reaktorunglück in Fukushima wird der weltweiten Bevölkerung vor Augen geführt, welche Restrisiken durch Atomenergie entstehen können. Auch wenn die Atomenergie in Deutschland als sicher gilt, so ist es im Zuge der Energiewende ein wichtiger Schritt, einen für die Zukunft aufgelegten Energiemix anzubieten. Hierbei wird die Offshore-Windenergie eine substanzielle Rolle spielen. Da sich diese Technologie noch im Anfangsstadium befindet, ist es umso wichtiger diese effektiv zu fördern und Kapazitäten kontinuierlich auszubauen. Die Erzeugung von Strom durch Offshore-Windenergie senkt schließlich nicht nur die CO2 - Emissionen, sondern bildet vielmehr auch die Grundlage für einen neuen Wirtschaftszweig. Arbeitsplätze werden gesichert und neue direkt und indirekt geschaffen. Zudem werden neue innovative Produkte generiert, was gerade auch regional benachteiligten Regionen Wachstumsimpulse verspricht. Damit diese Potenziale auch vollständig abgerufen werden können und nicht an Deutschland vorbeiziehen, muss sich diese Art der Stromerzeugung sobald und so intensiv wie möglich in Deutschland durchsetzen.
Textprobe: Kapitel 2.1.1, Politische Faktoren: Die in Deutschland herrschenden Rahmenbedingungen sind mit anderen Ländern nicht zu vergleichen, da hier die Offshore-Parks in größeren Entfernungen zur Küste errichtet werden und somit auch in tieferen Gewässern erbaut werden müssen. Dies hat Auswirkungen auf die zu benutzende Technik, Aufbau, Fundamente und Wartungsintervalle. Trotzdem hat sich die Bundesregierung ambitionierte Ziele gesetzt und möchte bis zum Jahr 2020 den Anteil der erneuerbaren Energien auf 20% erhöhen. Es wird sogar davon ausgegangen, dass auch ein Wert von 25% realistisch sei. 2050 soll der Anteil von erneuerbaren Energien am Primärverbrauch sogar bei 50% liegen. Ein besonders hoher Stellenwert wird der Offshore-Windenergie beigemessen. So soll sie einen möglichen Stromertrag von 85 bis 100 TWh liefern. Zurzeit wird die Energieversorgung durch konventionelle Energieträger sowie durch Atomkraft sicher gestellt. Da die Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke nach dem Reaktorunglück von Fukushima in Japan wieder rückgängig gemacht worden ist, werden die Erwartungen an die Offshore-Windenergie noch höher ausfallen. Das bedeutet, dass eine Energieeffizienzsteigerung zusammen mit dem Einsatz erneuerbarer Energien auch ohne Atomkraft die Versorgungssichert garantieren soll. Um diese Langfristziele zu erreichen, müssen konstant neue Offshore-Windenergieanlagen installiert werden. Damit dieses Vorhaben realisiert werden kann, hat die Regierung gesetzliche Maßnahmen, wie das EEG sowie das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz aufgelegt. 2.1.2, Gesetzliche Faktoren: Das EEG trat im April 2000 in Kraft. Seitdem wird es jedoch ständig angepasst, um sich der dynamischen Entwicklung der erneuerbaren Energien adäquat anzugleichen. So wird die nächste Änderung im Januar 2012 in Kraft treten. Das EEG bietet den Akteuren im Erneuerbare-Energien-Sektor stabile Rahmenbedingungen. Demnach erhalten die Betreiber über eine Dauer von 20 Jahren einen festen Vergütungssatz für ihren Strom. Der Vergütungssatz ist allerdings abhängig vom Standort und von der Technologie. Der Vergütungssatz ist degressiv festgelegt, um auch den EU-Richtlinien zu entsprechen sowie Anreize für technologischen Fortschritt und zur Kostenreduktion zu setzen. Desweiteren ist im EEG geregelt, dass der Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen bevorzugt behandelt wird. Das bedeutet für die Betreiber eine garantierte Abnahmesicherheit sowie einen unverzüglichen Anschluss der Erneuerbare-Energien-Anlage ans Stromnetz. Das EEG wird benötigt, um die Benachteiligung zu den konventionellen Energieträgern auszugleichen. Kohle und Atomstrom wurden jahrzehntelang subventioniert und bilden somit keine fairen Marktpreise ab. Weitergehend werden die externen Kosten wie Umweltverschmutzung und Emissionen nicht im Preis für Strom abgebildet. Die EEG-Förderung soll helfen, diese Ungleichheiten schneller auszugleichen, bis diese unter Wettbewerbsbedingungen am Markt kosteneffizient bestehen können. Mithilfe des EEG konnte von 1999-2009 der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 5,4% auf 16% verdreifacht werden. Im Jahr 2009 konnten dank des EEG alleine 74 Millionen Tonnen CO2-Emissionen eingespart werden. Das entspricht den jährlichen Emissionen vom EU-Staat Rumänien. Windkraftanlagen auf dem Festland erhalten eine Anfangsvergütung von 9,2 Cent/kWh. Nach dieser Anfangszeit verringert sich die Vergütung auf eine Grundvergütung in Höhe von 5,02 Cent/kWh. Bei Anlagen mit einem geringeren Ertrag kann sich der Zeitraum um zwei Monate je 0,75% Minderertrag verlängern, zu dem 150% Referenzertrag. Der Referenzwert richtet sich nach dem Typ der Windkraftanlage. Alle Windkraftanlagen, die vor dem 1.1.2014 in Betrieb genommen werden, haben einen Anspruch auf den Systemdienstleitungsbonus. Dieser kann realisiert werden, wenn die Voraussetzungen aus § 66 Abs. Ziff. 6 EEG erfüllt sind. Da die Kosten für Offshore-Windkraftanlagen deutlich höher sind, wurden die Vergütungssätze im Jahr 2009 erhöht. Die Offshore-Windanlagen erhalten die Anfangsvergütung über eine Dauer von zwölf Jahren. Zudem wird der Referenzertrag nicht berücksichtigt. Der Vergütungssatz beträgt in den Anfangsjahren 13 Cent je kWh. Diese Vergütung verlängert sich auch mit dem Abstand zur Küste: ab 12 Seemeilen um 0,5 Monate je Seemeile. Ab einer Wassertiefe von 20 Metern verlängert sich die Anfangsvergütung um 1,7 Monate je zusätzlichen Meter. Die EEG Novelle 2012 verbessert noch einmal die Konditionen für den Wind auf See: - So wird die Sprinterprämie (2ct/kWh) in die Anfangsvergütung hinzugefügt, sodass diese von 13 auf 15 ct/kWh steigt. - Der Degressionsbeginn wird von 2015 auf 2018 verschoben. - Einführung des Stauchungsmodells: Anfangsvergütung steigt auf 19 ct/kWh, wird aber nur acht Jahre lange ausgezahlt, statt wie zuvor zwölf Jahre. Im Anschluss daran bleibt die von Küstenentfernung und Wassertiefe abhängige Verlängerungsphase. - Zur Erleichterung der Finanzierung wird das 5Mrd.-Programm der KfW Bank aufgelegt. - Die Befristung der Netzanbindungspflicht wird gestrichen. Das am 17.12.2009 in Kraft getretene Infrastrukturgesetz regelt, dass die Netzbetreiber für den Anschluss der Offshore-Windparks sorgen müssen. Dies stellt eine enorme Entlastung für die Betreiber der Offshore-Windparks dar, denn die Netzanschlusskosten können bis zu einem Drittel der Gesamtkosten betragen. Zudem werden auch die Leitungsverluste aus den Seekabeln von den Netzbetreibern übernommen. Die Kosten hierfür werden dann bundesweit umgelegt. Weil darüber hinaus die Windkraftleistung vom Norden Deutschlands in den Süden transportiert werden muss, muss auch das deutsche Hochspannungsnetz bis zum Jahr 2015 um 850 Kilometer wachsen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach Schätzungen der Beteiligten Netzbetreiber auf über 1,1 MRD Euro. Die Erneuerbare-Energien-Branche ist ein starker Wachstumsmarkt geworden und hat bislang schon ca. 280.000 Arbeitsplätze geschaffen. An dieser Stelle wird nun deutlich, wie erfolgreich die Branche als das wichtigste Klimaschutzinstrument für Deutschland ist. Dieses erfolgreiche System wurde zum Teil sehr ähnlich in über 50 anderen Ländern übernommen. 2.1.3, Treibende Faktoren: Gründe für eine schnelle Expansion der erneuerbaren Energien gibt es verschiedene. Zum Einen gefährden kontinuierlich steigende Ölpreise die Weltwirtschaft. Zusätzlich drohen militärische Konflikte um knappe Ressourcen. Auf der anderen Seite steigen mit der Nutzung von fossilen Energieträgern die CO2-Emissionen. Somit ist es wichtig, frühzeitig Klimaschutzmaßnahmen zu ergreifen. Aus diesem Anlass hat die EU die Richtlinie 2001/77 EG zur Umsetzung aufgelegt. Hier werden die EU Staaten dazu verpflichtet, geeignete Instrumente zu entwickeln, um die Zielvorgaben zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, dass die Weltenenergiebehörde von einem Anstieg des Energieverbrauchs um 40% bis 2020 ausgeht. Hiermit wird deutlich, dass ein Umdenken unumgänglich ist und man das Vorantreiben der erneuerbaren Energien ernsthaft forcieren muss. Durch die Förderung erneuerbarer Energien entsteht ein ganz neuer Markt für die Beteiligten. Es werden neue Arbeitsplätze geschaffen indem Industrieparks angesiedelt werden. So profitiert vor allem auch die regionale Wirtschaft vom Bau eines Offshore-Windparks. Es müssen z.B. Häfen ausgebaut werden, Windanlagenhersteller bauen neue Fabriken in Küstennähe und die gesamte Logistik muss aufgebaut werden. Somit müssen sich die Beteiligten an den Erneuerbaren Energien zum Ziel setzen, diese so schnell wie möglich wirtschaftlich betreiben zu können. Dazu sollen im folgenden Kapitel die Gesamtkosten bzw. die wirtschaftliche Betrachtung eines Offshore-Windparks analysiert werden. 3, Wirtschaftliche Betrachtung: Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der betriebswirtschaftlichen Sichtweise von Offshore-Windparks. Es werden hier die verschiedenen Kosten aufgezeigt und analysiert. 3.1, Finanzierung: Die Finanzierung von Offshore-Windprojekten ähnelt der von Onshore-Windprojekten. Das bedeutet konkret, sie erfolgt in Form von Projektfinanzierungen. Das nötige Kapital für die Investitionen wird auf dem Kapitalmarkt beschafft. Das Eigenkapital wird meistens über Fonds durch Projektgesellschaften im privaten Sektor eingesammelt. Die Höhe des Eigenkapitals liegt in der Regel zwischen 10 bis 30 % des gesamten Investitionsvolumens. Bei der Projektfinanzierung müssen alle laufenden Kosten aus dem Projekt finanziert werden. Weitere Kosten entstehen bei der Inbetriebnahme der WEA durch: - Betriebspersonal. - Wartungskosten. - Kapitalkosten. - Grundstückskosten. - Versicherungskosten. - Steuern. - Verbandsbeiträge. - Sonstige. Die Haupteinnahmen der WEA werden durch den Stromverkauf generiert. Die Einnahmen aus den Stromverkäufen sind im EEG klar definiert und abhängig von der Wassertiefe sowie der Entfernung zur Küste. Weitere Einnahmen können zum Beispiel Zinseinnahmen aus Rücklagen darstellen. Diese spielen hierbei aber nur eine untergeordnete Rolle (vgl. 2.1.1 Politische Faktoren). Durch diese Subventionierung wird im Durchschnitt jeder deutsche Haushalt mit 5,15 Euro monatlich belastet. Überschüssige liquide Mittel werden zum Aufbau von Rücklagen für unvorhersehbare Mindereinahmen wie Betriebsstörungen und Schwachwindzeiten gebildet. Die restlichen liquiden Mittel werden dann als Dividende an die Kommanditisten und Anteilseigner ausgeschüttet.
Diplom-Ökonom Jakub Jan Czyz wurde 1984 in Polen geboren. Nach dem Abitur studierte er von 2006-2012 an der Ruhr-Universität in Bochum, an der University of Technology in Sydney sowie an der University of Economics in Krakau. Schon während seines Studiums konnte er weitreichende praktische Erfahrungen vor allem zum Thema Erneuerbare Energien bei ThyssenKrupp in den USA, bei der RWE AG, bei der Volkswagen AG sowie bei ThyssenKrupp in Deutschland sammeln. Zudem gründete er das Unternehmen Vamos Consulting & Technology Services, um internationale Studenten bei ihrem Vorhaben, einem Studium in Deutschland, zu unterstützen. Hier möchte er seinen Beitrag leisten, um den Fachkräftemangel bzw. die demographische Alterung der Gesellschaft zu mindern und somit die bundesdeutsche Volkswirtschaft langfristig anzukurbeln. Um auch nachfolgenden Generationen eine grüne Erde zu hinterlassen, beschäftigte er sich intensiv mit Studien zu Erneuerbaren Energien und untersuchte die viel diskutierte Förderpolitik insbesondere das EEG in Deutschland, um auch hier seinen Beitrag leisten zu können.
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