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- Der indische Anti-Terror-Kampf: Bewährungsprobe für eine junge Demokratie
Politik
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 08.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Entwicklung der noch jungen indischen Demokratie ist seit ihrer Gründung von einer Vielzahl an zwischen- aber insbesondere auch innerstaatlichen Konflikten geprägt. Der wesentliche Teil der Antwort der indischen Politik auf diese Herausforderungen ist die Verabschiedung umfangreicher Anti-Terror- bzw. Sicherheitsgesetze, welche den Sicherheitskräften weitreichende Befugnisse zur Bekämpfung des Terrorismus geben. Im Rahmen dieser Studie soll untersucht werden, inwieweit von der - nach offiziellen Verlautbarungen - in Reaktion auf die vielfältigen terroristischen Bedrohungen erfolgten Anti-Terror-Gesetzgebung und den daraus resultierenden Befugnissen der Exekutivorgane, Gefahr für den Bestand einer rechtstaatlichen Grundsätzen verpflichteten Demokratie auf dem Indischen Subkontinent ausgeht.
Textprobe: Kapitel 2.3, Erweiterung auf ein umfassendes Demokratieverständnis: Geht man über die staatsrechtliche Perspektive hinaus und betrachtet Demokratie umfassend ‘as an ideal, democracy aims essentially to preserve and promote the dignity and fundamental rights of the individual,’ so nimmt dies den Staat zur Gewährleistung eines über den im Rahmen der demokratischen Mitwirkungsfreiheit und Gleichheit notwendigen Grundrechtsschutz hinaus in die Pflicht. Diese Verpflichtung beschränkt sich nicht auf das Unterlassen von Menschenrechtsverstößen durch staatliche Akteure, sondern umfasst auch die Verpflichtung durch staatliches Handeln, aktiv für die Gewährleistung eines umfassenden Menschenrechtsschutzes einzutreten und darüber hinaus auch die dafür erforderlichen Ressourcen und Einrichtungen bereitzustellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor allem von Regierungen ‘außerhalb der westlichen Hemisphäre (…) auch immer die Frage nach der Universalität der Menschenrechte’ aufgeworfen wird und Skeptiker gerne unterschiedliche kulturelle, religiöse und wirtschaftliche Voraussetzungen anführen, welche einen umfassenden Menschenrechtsschutz nach ‘westlichem Vorbild’ entgegenstehen. Um über ius cogens hinaus den Konflikt im Hinblick auf die Universalität der Menschenrechte und unterschiedliche kulturelle Voraussetzungen zu vermeiden, bietet es sich an, als Maßstab für einen im Rahmen einer Demokratie hinreichenden Menschenrechtsschutz auf freiwilliger Basis eingegangene völkerrechtliche Verpflichtungen heranzuziehen, insofern diese einen gewissen Grundbestand an Menschenrechten abdecken. 2.4, Rechtsstaat und Demokratie: Gerade mit der Gewährleistung der für den Bestand einer Demokratie unverzichtbaren Grenzen staatlicher Gewalt ist das Rechtsstaatsprinzip untrennbar verbunden. Bereits im Rahmen der demokratischen Freiheits- und Gleichheitsrechte sind bestimmte Grundrechte durch den Staat zu gewährleisten, was eine Schnittmenge zwischen Demokratie und einem funktionierenden Rechtsstaat darstellt. Darüber hinausgehende inhaltliche Garantien des Rechtsstaatsprinzips, welche auch aufgrund des in einer Demokratie zu gewährleistenden hohen Menschenrechtsstandards geboten sind, bilden ‘jedoch teilweise auch Maß und Grenze für den unter demokratischen Aspekten legitimen Gestaltungswillen des Gesetzgebers.’ Erst durch die elementaren rechtsstaatlichen Garantien wie ‘Bindung und Begrenzung staatlicher Herrschaftsgewalt mittels Anerkennung von Grundrechten, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sowie Rechtsschutz durch Gerichte’ wird es möglich, neben der bereits durch die im Rahmen der demokratischen Mitwirkungsfreiheit gesicherten Freiheit im politischen Prozess, auch eine Freiheit des Individuums gegenüber dem politischen Prozess zu gewährleisten, wie sie im Rahmen eines umfassenden Verständnisses von Demokratie geboten ist. Um diese Freiheit zu sichern, sind nach Schmidt-Aßmann neben den bereits angeführten Garantien und Beschränkungen staatlicher Gewalt die Gewaltenteilung als organisatorisches Grundprinzip sowie der Anspruch auf eine öffentlich-rechtliche Entschädigung unverzichtbare Elemente für einen funktionierenden Rechtsstaat. Zentral für die Umsetzung des Rechtsstaatsprinzips in der demokratischen Praxis ist die Gesetzesbindung von Exekutive und Judikative über das parlamentarische Gesetz als zentrales Steuerungselement. Insbesondere für die Exekutive ‘ist das Gesetz Auftrag und Grenze, ferner Befugnisnorm, Organisationsstatut und Ausgabenermächtigung’, was neben einer Mäßigung der Handlungen staatlicher Gewalt, die demokratische Kontrolle sichert. Die Gewährleistung einer strengen Bindung der Exekutive an einen durch die Legislative vorgegebenen gesetzlichen Rahmen, ist in einem Rechtsstaat durch ‘eine gerichtliche Instanz, die Fälle verletzten oder bedrohten Rechts verbindlich nach Maßgabe des Gerichts entscheidet’ , wirksam zu gewährleisten. Hinzu treten allgemeine rechtsstaatliche Grundsätze wie das Prinzip des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit oder das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit innerhalb einer Demokratie ist somit sowohl zur dauerhaften Sicherung der zur Ausübung einer funktionierenden Demokratie erforderlichen Freiheits- und Gleichheitsrechte wie auch zur Garantie eines hohen Menschenrechtsstandards erforderlich. Nur durch die institutionelle Sicherung können diese, für den Bestand einer Demokratie grundlegenden Rechte, wirksam vor Zugriffen geschützt werden.
Johannes Wild, M. A. wurde 1983 in München geboren. Sein Studium der Staats- und Sozialwissenschaften mit dem Schwerpunkt Internationales Recht und Politik, schloss der Autor 2011 mit dem akademischen Grad Master of Arts ab. Im Rahmen eines längeren Aufenthalts während des Studiums hatte der Autor Gelegenheit, den indischen Subkontinent sowie die unmittelbare Reaktion auf die Anschläge von Mumbai im November 2008 kennenzulernen.
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