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Pflege


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 132
Abb.: 5
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In unserer Gesellschaft ist der Staat für die Absicherung der gesundheitlichen Grundrisiken zuständig. Dabei wird es dieser nach Ansicht der Pflegewissenschaftler zukünftig nicht leichter, sondern eher noch schwieriger haben. Krankenhäuser und Pflege stehen in Zukunft vor großen Veränderungen. Die Alterung der Gesellschaft, der Wandel der Familienstrukturen und der Fortschritt in Wissenschaft und Technik zwingen die Verantwortlichen im Gesundheitswesen zu neuen Strategien. Dabei sieht vor allem die Pflege die Chance sich neu zu positionieren. Selbstverwaltung durch Pflegekammern, Novellierung der Pflegeerstausbildung sowie Pflege im europäischen Vergleich sind die zukunftsweisenden Themen. Das Pflegepersonal ist aktuell in der misslichen Situation, dass immer weniger Pflegende in immer kürzerer Zeit immer mehr Patienten betreuen müssen. Pflegekammern könnten dabei durch die von ihnen wahrgenommenen Aufgaben und Ziele Abhilfe schaffen. Doch der Hilferuf der Pflege wurde bis jetzt in der Politik weitestgehend überhört. Dieses Buch soll dem Leser einerseits die Notwendigkeit der Errichtung von Pflegekammern verdeutlichen und andererseits die Zweckmäßigkeit und die rechtliche Zulässigkeit einer Kammer für Pflegeberufe darstellen. Anhand aktueller Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern zeigt der Autor, dass die Pflege im Jahr 2013 auf dem Weg ist, ihr Selbstvertrauen zu finden. Am Beispiel der Planungen zur Errichtung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz werden die Probleme und auch die notwendigen Schritte zur Errichtung von öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit hoheitlichen Befugnissen systematisch dargestellt. Die Pflege ist und bleibt ein unentbehrlicher Faktor im Gesundheitswesen unseres Landes. Wenn die Angehörigen dieser Berufe jetzt auch die Notwendigkeit einer Selbstverwaltung in ihren Reihen erkennen und sich für eine Pflegekammer aussprechen, so können zukünftige Herausforderungen im Gesundheitswesen bewältigt und prognostizierte Probleme für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung verhindert werden.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3.1, Berufsverbände: Der Berufsverband ist die strukturelle Verkörperung einer professionellen Gemeinschaft. Die Aktivitäten eines Berufsverbandes beschränken sich auf die Entwicklung und Kontrolle eines Marktes für die Leistungen seiner Mitglieder. Dies geschieht entweder um Macht zu erwerben oder um die Verhaltensweisen seiner Mitglieder zu kontrollieren. Die Sicherung von Arbeitsplätzen für seine Mitglieder und die Gewährleistung einer qualifizierten Ausbildung sind die Ziele eines Berufsverbandes. Danach lassen sich nach Kellnhauser zwei Hauptaufgaben ableiten: ‘Zum einen ist es die Verpflichtung des Berufsverbandes den Mitgliedern gegenüber in der Öffentlichkeit und im politischen Bereich zu agieren, um ein möglichst vorteilhaftes sozioökonomisches Umfeld für sie zu schaffen. Zum anderen liegt es in seiner Verantwortung den Leistungsempfängern gegenüber den qualitativen Aspekt der von den Mitgliedern erbrachten Leistungen zu überwachen und zu fördern’. Berufsverbände können kein spezifisches Datenmaterial über den gesellschaftlichen Wert der Krankenpflege vorlegen, was die Durchsetzung ihrer Forderungen in der Politik erschwert. Ohne entsprechende Statistiken fehlt es den Verbänden an Überzeugungskraft, weshalb sie von gesundheitspolitischen Entscheidungen ausgeschlossen werden. Hauptgrund für diese Situation ist die geringe Mitgliederzahl der Berufsangehörigen von derzeit ca. 10 %. 3.3.2, Gewerkschaften: Die Gewerkschaften setzen sich primär für bessere Arbeitsbedingungen und eine faire Vergütung ihrer Mitglieder ein, indem sie unter Berücksichtigung der berufspolitischen Ziele ihre Tarifpolitik betreiben. Durch eine direkte Auseinandersetzung mit den Arbeitgeberverbänden besteht der Zweck der Gewerkschaften darin, auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen und Löhne die bestmöglichen Tarifverträge abzuschließen und hierfür nötigenfalls auch das Mittel des Arbeitskampfes einzusetzen. Zweck einer Pflegekammer ist jedoch zum einen den Schutz von Patienten zu gewährleisten und zum anderen die Interessen aller Pflegenden zu vertreten und den Berufsstand in der Öffentlichkeit und gegenüber dem Gesetzgeber zu repräsentieren. Während die Pflegekammer die allgemeinen Interessen des Berufes bündelt und diese auf die allgemeine Öffentlichkeit des Staates und seiner Organe richtet (also Berufspolitik ausübt), vertreten die Gewerkschaften die Arbeitnehmerinteressen (machen also Arbeitnehmerpolitik). Somit widersprechen sich die gewerkschaftlichen und berufseigenen Interessen keineswegs, sondern ergänzen sich wechselseitig. 3.3.3, Pflegereferate: Die in den Ministerien der einzelnen Bundesländer angesiedelten Pflegereferate hängen von der jeweiligen Landesregierung und den regierenden Parteien ab. Da sie in ihrer Funktion nicht unabhängig sind, können Pflegereferate keine berufliche Interessenvertretung für die Pflegenden darstellen. Ebenfalls wäre es doch sehr widersprüchlich, wenn diese als Zulieferer des Normgebers (Landesregierung) zugleich die Interessenvertretung der Normadressaten (Pflege) innehätten. Pflegereferate stellen aufgrund ihrer Abhängigkeit zur Landesregierung das genaue Gegenteil einer beruflichen Kammer als Selbstverwaltungskörperschaft dar. 3.3.4, Arbeitsgemeinschaften: Der Deutsche Bildungsrat für Pflegeberufe (DBR), der Bundesverband Pflegemanagement, der Deutsche Pflegerat (DPR), der Bundesausschuss der Länderarbeitsgemeinschaften der Lehrer/innen für Pflegeberufe (BA) und die Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen in Deutschland (ADS) haben im wesentlichen dieselben Aufgaben wie die Berufsverbände. Der Unterschied zu diesen besteht nur in ihrem Verständnis als Zusammenschluss (oder Dach- bzw. Spitzenorganisation) mehrerer Berufsverbände und Organisationen die das Ziel verfolgen, die Positionen eben dieser Pflegeorganisationen zu koordinieren und deren politische Durchsetzung zu steuern. Die Herausforderung für die Arbeitsgemeinschaften besteht darin, die nicht immer deckungsgleichen Interessen der in ihnen organisierten Berufsverbände ‘unter einen Hut’ zu bringen.

Über den Autor

Daniel Böhm, B.Sc., wurde 1988 in Torgau geboren. Sein Studium der Gesundheitsökonomie an der Hochschule Ludwigshafen am Rhein schloss der Autor im Jahre 2013 erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen in der landespolitischen Gesetzgebung. Während seines Praxissemesters arbeitete Daniel Böhm im Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Mainz. Die rheinland-pfälzischen Planungen zur Initiierung einer Pflegekammer motivierten ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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