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- Kann der Ausbildungsberuf zum Operationstechnischen Assistenten die Fachkrankenpflege für den OP ersetzen?
Pflege
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2018
AuflagenNr.: 1
Seiten: 102
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Seit mehr als zwanzig Jahren gibt es, aufgrund des demografischen Wandels und schwieriger Arbeitsbedingungen, einen Mangel an Fachpersonal im OP-Funktionsdienst der Krankenhäuser. Auf Initiative und gefördert durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) entstand nach dem Vorbild ausländischer Ausbildungen und auf Grundlage der in Deutschland bestehenden Fachweiterbildung für den Operationsdienst eine verkürzte Spezialausbildung für den OP-Bereich. Diese Ausbildung zum Operationstechnischen Assistenten (OTA) ist speziell auf den operativen Funktionsdienst ausgerichtet und setzt keine vorherige Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger voraus. Die Einführung der Ausbildung zum OTA war bei den verschiedenen Akteuren umstritten und wurde kontrovers diskutiert. Das Ziel dieser Arbeit ist ein empirischer Vergleich der Ausbildungen für den OP-Funktionsdienst in Deutschland, um auf dieser Grundlage eine Aussage zur Ersetzbarkeit der Fachkrankenpflege im OP treffen zu können.
Textprobe: Kapitel 3: Ausbildungen im deutschsprachigen Ausland Personalmangel führt seit mehreren Jahren auch in anderen Ländern zu der Entwicklung, Alternativberufe für den OP-Bereich zu schaffen. Aufgrund des historischen Hintergrunds der Pflegeberufe ist im OP-Bereich meist Krankenpflegepersonal tätig. Die geänderten Umstände und der medizintechnische Fortschritt in der Chirurgie haben auch in anderen Ländern Ausbildungsformate hervorgebracht, nach deren Absolvierung ohne vorherige Pflegeausbildung Hilfstätigkeiten verrichtet werden können. Die Entwicklung in Deutschland weist sowohl Parallelen als auch Unterschiede auf zu der Entwicklung bezüglich dieses Berufsfeldes in den anderen deutschsprachigen Ländern. In vergleichender Absicht werden die Ausbildungen für den OP-Bereich in Österreich und der Schweiz dargestellt. Wie in Deutschland ist es auch dort möglich, als Gesundheits- und Krankenpfleger zu arbeiten. Die der deutschen Bezeichnung, Gesundheits- und Krankenpflege‘ entsprechende Bezeichnung lautet in Österreich, diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege‘ und in der Schweiz, diplomierter Pflegefachmann‘. In Österreich und der Schweiz kann im Gegensatz zu Deutschland die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung zudem mit einem Diplom oder Bachelorabschluss beendet werden. Dies richtet sich nach den Zugangsvoraussetzungen und den zu erreichenden Abschlüssen an den Ausbildungsstätten bzw. Fachhochschulen. Eine Entwicklung hin zu Sonderausbildungen und Hilfsberufen für den Operationsbereich hat es in Österreich und der Schweiz zeitlich parallel zur Entwicklung der Fachweiterbildungen in Deutschland ebenfalls gegeben. In den frühen 1970er Jahren entstand in Deutschland die Fachweiterbildung für den Operationsdienst, die nach vorangegangener Krankenpflegeausbildung und 2-jähriger Berufserfahrung im OP-Bereich absolviert werden kann. In der Schweiz wie in Österreich entstanden Sonderausbildungen für die Absolventen des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege. In den letzten dreißig Jahren hat es verschiedene Reformen und Neuordnungen bei den Hilfsberufen des Gesundheitsystems gegeben. 3.1 Ausbildung in der Schweiz In der Schweiz werden die Gesundheitsausbildungen seit 2005 durch die OdASanté organisiert und geregelt. Die OdASanté ist die Nationale Dach- Organisation der Arbeitswelt Gesundheit. Sie vertritt die gesamtschweizerischen Interessen der Gesundheitsbranche in Bildungsfragen für Gesundheitsberufe. Sie wurde am 12. Mai 2005 gegründet und besteht aus den Spitzenverbänden der Arbeitgeberorganisationen im Gesundheitswesen sowie der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (OdASanté 2012: Internet). Etwa zeitgleich zur Entwicklung der deutschen Fachweiterbildung für den Operati-onsdienst entstand in der Schweiz der Ausbildungsberuf des Technischen Operati-onsassistenten: Im Frühjahr 1973 wird versuchsweise mit dem ersten Ausbildungslehrgang für Technische Operationsassistenten (TOA) begonnen. Die Verordnung über die Schule für Technische Operationsassistenten vom 23. April 1974 (nGS 9, 493) schafft die rechtlichen Grundlagen für eine selbständige Institution mit dem Kanton als Träger (Staatsarchiv St. Gallen: Internet), ferner wurde im Laufe der Jahre mit der Professionalität die Anerkennung vom Schweizerischen Roten Kreuz SRK gefordert (Stucki-Wehner 1995: 16). Den Unterlagen des Schweizer Staatsarchivs ist zu entnehmen, dass im November 1996 die Schulen für Gesundheits-und Krankenpflege und diejenigen für Technische Operationsassistenten fusionierten. 2004 begann der letzte Lehrgang der Ausbildung. Abgelöst wurde diese 2007 durch einen neuen Studiengang mit der Berufsbezeichnung, Technischer Operationsfachmann HF‘. Infolgedessen trat im selben Jahr ein neues Berufsbildungsgesetz in Kraft, nach dem die Kantone die hoheitlichen Aufgaben für die Berufsbildung im Gesundheitsbereich an den Bund abzugeben hatten. Ab 2007 wurde der Ausbildungsberuf Technischer Operationsassistent durch den Studiengang, Dipl. Fachmann Operationstechnik HF‘ abgelöst. Der neue Studiengang ist gemäß der Vorgaben aus dem Rahmenlehrplan der Nationalen Dach-Organisation der Arbeitswelt Gesundheit strukturiert. Neben Dipl. Fachmännern Operationstechnik HF sind auch Dipl. Pflegefachmänner im OP-Bereich tätig. Im Rahmen des Studiengangs Dipl. Pflegefachmann kann eine Sonderausbildung für die Pflege im Operationsbereich absolviert werden. Diese Weiterbildung ist im Bundesgesetz für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe geregelt. 3.1.1 Zugangsvoraussetzungen Beide Berufe bedingen aufgrund des Hintergrundes unterschiedliche Voraussetzungen. Für Dipl. Fachmänner Operationstechnik HF gilt: Zum Bildungsgang sind […] Kandidaten zugelassen, die über einen in der Schweiz anerkannten Sekundarabschluss II oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen und die Bedingungen einer Eignungsabklärung erfüllen (OdASanté 2009: 20). Zur Verkürzung der Ausbildungszeit werden ggf. Kompetenzen aus vorangegangenen Ausbildungen nach genauer Prüfung anerkannt. Für den Studiengang zum Dipl. Pflegefachmann Operationstechnik HF ...sind Kandidaten zugelassen, die über einen in der Schweiz anerkannten Abschluss der Sekundarstufe II oder über einen gleichwertigen Abschluss verfügen und die Bedingungen einer Eignungsabklärung erfüllen. Voraussetzung für die Weiterbildung ist ein durch das Schweizer Rote Kreuz anerkanntes Diplom und eine vom paritätischen Komitee zugelassene Weiterbildungsstätte (SBK: Internet). Die Weiterbildung wird durch den Schweizer Berufsverband für Pflegefachfrauen/-männer anerkannt. Die Weiterbildung zum Dipl. Pflegefachmann im Operationsbereich wird berufsbegleitend in einem Zeitrahmen von zwei Jahren absolviert.
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