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- Gesunde Ernährung für Demenz-Patienten. Empfehlungen für stationäre Pflegeeinrichtungen
Pflege
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 15
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Laut dem Bundesministerium für Gesundheit und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. leben aktuell rund 1,6 Millionen demenziell erkrankte Menschen in Deutschland. Jährlich kommen etwa 300.000 Neuerkrankungen hinzu, sodass für das Jahr 2050 eine Verdopplung der Erkrankten prognostiziert wird. Etwa 60 bis 80 Prozent der demenziell erkrankten Menschen kommen im Verlauf ihrer Erkrankung in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird das Thema Ernährung im Alter zunehmend wichtiger, da Mangelernährung bereits heute ein weitverbreitetes Problem für stationäre Pflegeeinrichtungen darstellt, welches auch zukünftig kaum an Relevanz verlieren wird. Aktuell sind mehr als 50 Prozent der Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen gefährdet, eine Mangelernährung zu erleiden. Deutlich erhöht ist das Risiko zudem bei Bewohnern mit einer höheren Pflegestufe oder einer Demenzerkrankung. Im Rahmen dieses Buches wird der Frage nachgegangen, wie sich die aktuelle Nahrungs- und Nahrstoffaufnahme bei demenziell erkrankten Menschen in stationären Pflegeheimen darstellt und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den tatsächlichen Bedarf der Menschen sicherzustellen und decken zu können.
Textprobe: Kapitel 4.1 Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)/ Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS): Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, welche in fast jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert ist. Ausnahmen bezüglich der Eigenständigkeit gibt es in Nordrhein Westfalen, Berlin, Brandenburg sowie in Hamburg und Schleswig-Holstein. Der MDK führt im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen Überprüfungen durch, welche das Ziel verfolgen und dazu beizutragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt. Überprüft wird unter anderem, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Darüber hinaus führt der MDK-Begutachtungen von Pflegebedürftigen für die Kranken- und Pflegeversicherung durch. Die Ergebnisse der Überprüfung und somit die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht (MDK, undatiert). Die jährliche Überprüfung sieht das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor, welches zum 1. Juli 2008, in § 115 Abs. 1a in Kraft getreten ist. Prüfer des MDK sind überwiegend berufserfahrene Pflegefachkräfte sowie weitergebildete Auditoren (MDK, undatiert). Des Weiteren überprüft der MDK die Umsetzung sowie das Fortführen von Richtlinien in den Einrichtungen. Die Richtlinien und Rahmenbedingungen sind durch Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) verbindlich festgesetzt. Werden im Rahmen der Überprüfung Pflegefehler festgestellt, wie z. B. Mangelernährung oder Exsikkose, ist der MDK verpflichtet, den Bericht ebenso an die Heimaufsichtsbehörde zu versenden und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten (MDS, 2014b MDK Baden Württemberg, 2007). Die Prüfungskriterien des MDK sind in den oben bereits genannten QPR genau definiert. Die einmal jährlich stattfindende Regelprüfung umfasst die Überprüfung des Pflegezustandes der Bewohner sowie die Betreuungs- und Pflegemaßnahmen. Als Prüfinstrumente dienen standardisierte und differenzierte Erhebungsbogen, welche in zwei Abschnitte gegliedert sind. Begonnen wird mit der Überprüfung der Einrichtung. Daran an schließt sich die Begutachtung der Bewohner. Das Thema Verpflegung wird in der Prüfung besonders thematisiert. So wird unter anderem überprüft, ob der Speiseplan gut lesbar ist oder auch, ob das Speiseangebot abwechslungsreich und bedarfsgerecht gestaltet wird. Auch wird geschaut, ob die Bewohner die Möglichkeit haben, bei den Speisen zu wählen und ob Diätkost bzw. Wunschkost angeboten wird. Des Weiteren wird überprüft, ob es ein bedarfsgerechtes Speisenangebot für Menschen mit Demenz gibt und ob die Darbietung der Verpflegung sich an den individuellen Fähigkeiten der Bewohner orientiert, z. B. passierte Nahrung oder klein geschnitten nur wirklich dann, wenn es zwingend erforderlich ist. Ferner wird auch der Blick darauf gerichtet, ob es für Bewohner mit Schluckstörungen bedarfsgerechte Speisen gibt und ob sich die Portionsgrößen an individuellen Wünschen der Bewohner orientieren. Ein besonderer Fokus liegt bei der Überprüfung darauf, ob spezielle Maßnahmen ergriffen werden, wenn außergewöhnliche Unregelmäßigkeiten auftreten, wie z. B. die Gefahr einer Mangelernährung, einer massiven Gewichtsabnahme oder Exsikkose. So wird u.a. überprüft, ob Regelungen zur Vermeidung von Mangelernährung und Exsikkose existieren oder auch ob mindestens drei Haupt- und zwei Zwischenmahlzeiten angeboten werden und die Abstande zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der Ersten am Morgen nicht mehr als zwölf Stunden betragen bzw. bei demenziell Erkrankten und Diabetikern nicht mehr als zehn Stunden. Auch die Räumlichkeiten und Atmosphäre werden überprüft, in denen die Mahlzeiten angeboten und eingenommen werden (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS, 2014b). Eine ausführliche Informationssammlung ist Ausgangsvoraussetzung, um für Bewohner im Allgemeinen oder auch mit demenziellen Erkrankungen ein adäquates Speisenangebot vorzuhalten bzw. ihn zur Nahrungsaufnahme motivieren zu können. Ist die ausreichende Nahrungszufuhr eines Bewohners nicht gesichert, so sehen die Prüfungskriterien Maßnahmen zur Sicherstellung von ausreichend Nahrung und Flüssigkeit vor (MDS, 2014b). Zu diesen Maßnahmen gehören: • Beobachtung, wann der Bewohner Hunger und Durst hat (Magenknurren, leckt sich die Lippen, hat ausgetrocknete Lippen) und dementsprechend Essen und Trinken anbieten. • Erfassung, welche Mengen der Bewohner gegessen hat (fuhren eines Ernährungs- und Einfuhrprotokolls inklusive Bilanzierung). • regelmäßige Gewichtskontrollen. • Beobachtung der Haut und Wunden als Zeichen für Mangelernährung. • Einhalten regelmäßiger Haupt- und Zwischenmahlzeiten. • Alternativen auch zum Essen im Sitzen anbieten (z. B. Bewohner mit motorischer Unruhe auch im Stehen essen lassen). • Toleranz von unkonventionellem Essverhalten (z. B. Essen mit den Fingern). • auch nachts häufig Getränke anbieten und Getränke kalorisch anreichern. • personelle Hilfestellung anbieten (MDS, 2014b). Fachwissen sowie das Vorhandensein von Kenntnissen und Vorlieben der Bewohner und die Forderung von Ressourcen sowie sozialen Kontakten sind bei der Verpflegung von Bewohnern im Allgemeinen oder auch mit demenziellen Erkrankungen gemäß den Prüfkriterien des MDK von großer Bedeutung. Wie bereits in Kapitel 1.2.3 beschrieben, verbindet Essen in der Gemeinschaft und das Umfeld ist ausschlaggebend für den Erfolg sämtlicher Ernährungsinterventionen (DGE, 2012 Kolb et al., 2012). Zusammenfassend lasst sich feststellen, dass die Prüfkriterien einen besonderen Anteil der Bedürfnisse demenziell Erkrankter Bewohner berücksichtigen und überprüfen (siehe Kapitel 1.2.3). Folglich bieten die Richtlinien und Prüfkriterien einen wichtigen Anteil bei der Transparenz und Sicherung der Qualität bei der Versorgung und Verpflegung demenziell Erkrankter Bewohner in stationären Pflegeheimen. Durch das Veröffentlichen der Prüfungsergebnisse sowie das regelmäßige Erstellen von Pflegequalitätsberichten durch den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) und des GKV-Spitzenverbandes lässt sich eine kontinuierliche Weiterentwicklung sowie Verbesserung vorhandener Probleme sicherstellen und erkennen (MDS, 2012). Anzumerken ist hier jedoch, dass immer wieder Kritik am Prüfungsverfahren bzw. der Aussagekraft der Ergebnisnoten sowie der Transparenz geäußert werden (Laumann, 2014 Hasseler und Wolf-Ostermann, 2010). So kritisiert Laumann (2014) z. B. dass die Verbraucher nicht ausreichend informiert werden und zwingender Handlungsbedarf bei der Überprüfung und Darstellung der Ergebnisse besteht. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch Hasseler und Wolf-Ostermann (2010). Sie führten die erste wissenschaftliche Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten (PTVA) und stationären (PTVS) durch und unterstreichen die oben aufgeführte Kritik von Laumann (2014). Folglich weist die Überprüfung der Gütekriterien des Instruments darauf hin, dass Optimierungsbedarf identifiziert wurde. Zum Zeitpunkt der Überprüfung konnte dem Verfahren nur eine eingeschränkte Objektivität nachgewiesen werden. Des Weiteren konnte keine verlässliche Aussage bezüglich der Reliabilität getätigt werden. Ebenfalls wurde eine eingeschränkte Inhaltsvalidität identifiziert und der fehlende Nachweis der Validität lässt keine Aussagen treffen, ob das Verfahren tatsächlich die Pflegequalität misst. Laut Hasseler und Wolf-Ostermann (2010) war der Zeitraum der Entwicklung und die Umsetzung eindeutig zu kurz, da die Entwicklung von wissenschaftlich fundierten Instrumenten und validen und reliablen Qualitätsindikatoren einen längeren Zeitpunkt in Anspruch nimmt. Darüber hinaus stellen Hasseler und Wolf-Ostermann (2010) die Sinnhaftigkeit des gewählten Notensystems in der vorliegenden Form infrage, da die Objektivität, Reliabilität und Validität aktuell nicht gegeben sind. Auch kritisieren Hasseler und Wolf-Ostermann (2010) die Aussagekraft der Noten. Denn eine 1,0 steht nicht immer auch für ein ´sehr gut´. So kann aktuell z. B. eine unzureichende Pflege und Betreuung, durch eine gute Pflegedokumentation ausgeglichen werden. Nicht benotet werden, anders als geplant, die Ergebnisse der Pflege und Betreuung. Ferner wird auch bemängelt, dass die Lebensqualität bisher weitestgehend, außer Acht gelassen wird. Auch dies lässt sich laut Hasseler und Wolf-Ostermann (2010) mit der Eile bei der Implementierung des Benotungssystems begründen. Zusammenfassend lässt sich jedoch sagen, dass das Instrument nicht gänzlich kritisiert wird und Potenziale vorhanden sind. Um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen, bedarf es jedoch noch Schritte der Überarbeitung.