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- Arbeitsmigration in der stationären Altenpflege in Deutschland im Kontext der Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
Pflege
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 10
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
In der Altenpflege ist viel Bewegung – nur irgendwie geht es nicht so recht voran. Dass uns der Pflegenotstand angesichts fehlender Fachkräfte in Deutschland früher oder später einholen wird, ist in der Fachwelt schon längst kein Geheimnis mehr. Kaum eine Woche vergeht, in der nicht neue Statistiken und Zahlen zum Fachkräftemangel in der Pflege veröffentlicht werden. Expertenmeinungen zur Akademisierung der Pflegeausbildung, zum Lohn- und Leistungsniveau in der stationären Altenpflege oder zur Neuausrichtung der sozialen Pflegeversicherung bereichern die Diskussion zusätzlich. Mit Gesetzesänderungen, Beschäftigungsinitiativen und Imagekampagnen versucht die Politik der Problematik Herr zu werden. Gut ein halbes Jahr nach dem Pflegejahr 2011 lässt sich heute die berechtigte Frage stellen: Und nun? Nach der ambitioniert angekündigten Pflegereform steht auf der Habenseite eine leichte Beitragserhöhung in 2013, Leistungssteigerungen in den Pflegestufen, eine staatliche Förderung zur privaten Pflegevorsorge, dem sogenannten Pflege-Bahr und die Überlegung die Pflegeausbildung zu reformieren. Die seit langem vorbereitete und geforderte Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes, bleibt die Pflegereform jedoch weiterhin schuldig. In den Einrichtungen der stationären Altenpflege zeichnet sich abseits der politischen Sichtweise der Dinge ein einheitliches Stimmungsbild: Es ist bereits 5 nach 12 . Der Fachkräftemangel ist längst zur Realität geworden. Angesichts des steigenden Pflegebedarfs nehmen zunehmend mehr Einrichtungen ihr Glück selbst in die Hand und begeben sich auf der Suche nach qualifizierten Fachkräften auf die ausländischen Arbeitsmärkte. In diesem Buch soll einerseits aufgezeigt werden, dass die stationäre Altenpflege aktuell unter einem Fachkräftemangel leidet und auch zukünftig verstärkt leiden wird. Weiterhin soll die Arbeitsmigration als eine geeignete Maßnahme vorgestellt werden, mit der dem Fachkräftemangel begegnet werden könnte. Zudem spielen die rechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen aus dem Ausland eine zentrale Rolle.
Textprobe: Kapitel 4.6, Fachkraftquote: In der HeimPersV werden Mindestanforderungen an die personelle Ausstattung von Pflegeeinrichtungen gestellt. So bestimmt beispielsweise § 5 Abs. 1 HeimPersV, dass bei betreuenden Tätigkeiten durch zwei Kräfte jeweils die erste Kraft eine Fachkraft sein muss. Demzufolge legt die HeimPersV eine mindestens erforderliche Fachkraftquote von 50% fest. Fachkräfte müssen basierend auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung befähigt sein, ihre Funktionen und Tätigkeiten selbstständig und eigenverantwortlich durchzuführen. Der Altenpfleger als Fachkraft i.S.d. § 6 HeimPersV bestimmt sich nach dem AltPflG. Altenpflegehelfer fallen grundsätzlich nicht unter den Fachkräftebegriff i.S.d. § 6 HeimPersV. Da der Begriff der Fachkraft in der HeimPersV weit gefasst wurde, können auch andere berufsqualifizierende Abschlüsse unter den Fachkräftebegriff fallen. Im Bereich der Therapie, Betreuung und Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen legen die Länder grundsätzlich neben dem Altenpfleger auch die Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger sowie die Kinderkrankenpfleger als Fachkraft i.S.d. § 6 HeimPersV aus. Darüber hinaus können die Länder auch weitere Berufe unter den Fachkräftebegriff subsumieren. So bestimmt beispielsweise die SbStG-Durchführungsverordnung in Schleswig Holstein, dass darüber hinaus staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger, Heilerzieher, Heilpädagogen, Familienpfleger, Beschäftigungs-, Arbeits- und Ergotherapeuten, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, Physiotherapeuten sowie Logopäden als Fachkraft anerkannt werden. Auch Personen, die ein Studium in den Fachrichtungen Pflege, Musiktherapie, Psychologie oder Gesundheits-, Pflege- oder Sozialmanagement erfolgreich abgeschlossen haben, können als Fachkräfte entsprechend ihrer Qualifikation und den Erfordernissen in der Pflegeeinrichtung eingesetzt werden. Im Rahmen dieser Arbeit soll unter einer Fachkraft ein Erwerbstätiger mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum examinierten Altenpfleger i.S.d. AltPflG mit dem Schwerpunkt auf den betreuenden Tätigkeiten verstanden werden. Betreuende Tätigkeiten i.S.d. § 5 Abs. 1 HeimPersV sind Tätigkeiten, bei denen der Kontakt zum Heimbewohner wie beispielsweise bei der Pflege, Therapie oder sozialen Betreuung im Vordergrund steht. Demzufolge gehören Tätigkeiten mit dem Schwerpunkt auf der Verwaltung oder der hauswirtschaftlichen Versorgung nicht zu den betreuenden Tätigkeiten. Die weite Auslegung des Fachkraftbegriffes führt dazu, dass bei einem Mangel an qualifizierten Altenpflegern auch andere Berufe zur Erfüllung der Fachkraftquote beitragen. Eine Fachkraftquote von 50% bedeutet demzufolge nicht, dass jeder zweite Mitarbeiter in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung auch ein Altenpfleger sein muss. In den stationären Pflegeeinrichtungen waren 2009 beispielsweise nur 26% der Vollzeitbeschäftigen Mitarbeiter staatlich anerkannte Altenpfleger. Unabhängig von der HeimPersV schließen die Landesverbände der Pflegekassen mit den Trägern der stationären Pflegeinrichtungen einheitliche Rahmenverträge ab. In diesen Rahmenverträgen wird neben den Inhalten der Pflegeleistungen sowie den Verfahrens- und Prüfungsgrundsätzen, den allgemeinen Bestimmungen der Pflege, auch der sog. Personalschlüssel vereinbart. Durch den Personalschlüssel soll gewährleistet werden, dass in allen Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Landes eine einheitliche Personaldecke zur Pflege vorgehalten wird. Der Personalschlüssel als Richtwert gibt das Verhältnis zwischen der Anzahl der Pflege- bzw. Betreuungskräfte und der Anzahl der Heimbewohner, qualifiziert nach den jeweiligen Pflegestufen, an. Liegt beispielsweise der Personalschlüssel für die Pflegestufe I bei eins zu drei, kann für die Betreuung von drei Bewohnern der Pflegestufe I eine Vollzeitstelle besetzt werden. Summiert man die für alle Pflegestufen zu besetzenden Vollzeitstellen auf, müssen im Ergebnis 50% davon durch Fachkräfte besetzt werden. Die Fachkraftquote wird in der Praxis kritisch diskutiert. Bemängelt wird vor allem die Auslegung der Quote weg von einer Mindestanforderung hin zu einer Maximalgrenze. Es finden sich aber auch Stimmen, die sich für eine Flexibilisierung der Fachkraftquote aussprechen.
Tibor Pintér, LL.M. wurde 1983 in Berlin geboren. Sein Studium der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften schloss der Autor im Jahre 2012 mit dem akademischen Grad des Magister Legum erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfassende theoretische und praktische Erfahrungen im Bereich des Personalwesens. Getrieben von der öffentlichen Debatte um den Pflegenotstand in Deutschland, nahm sich der Autor dieser Thematik an und betrachtete diese in dem vorliegenden Buch aus einem personalwirtschaftlichen Blickwinkel.
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