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- Umsetzungs- und Finanzierungsmodelle des Bedingungslosen Grundeinkommens: Pro und Kontra sowie Alternativen zum BGE
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 84
Abb.: 9
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Mehr als ein halbes Jahrzehnt nach Ausbruch der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise hat Europa noch immer schwer mit deren Auswirkungen zu kämpfen. Heute gibt es in Europa offiziell ca. 11 Mio. Arbeitslose. Eine annähernd genau so große Anzahl von nicht registrierten Arbeitslosen, Unter- bzw. prekär Beschäftigten kommt noch hinzu. Ein Großteil dieser Menschen wird auf Dauer keine Arbeit und damit auch kein auskömmliches Einkommen finden. Um die daraus entstehenden menschlichen Katastrophen abzuwenden, sind Alternativen zur heutigen Arbeitswelt gefragt. Einen interessanten Ansatz stellt das bedingungslose Grundeinkommen dar, welches in diesem Buch näher untersucht werden soll. Hierzu werden verschiedene Modellansätze gegenübergestellt und die Höhe eines auskömmlichen BGE´s, sowie dessen Finanzierbarkeit berechnet. Anschließend werden persönliche und gesellschaftliche Pro und Kontras diskutiert und Alternativen zum Grundeinkommen geprüft. Für viele Gegner des BGE ist der mangelnde Anreiz auf Erwerbstätigkeit das folgenschwerste Argument gegen ein Grundeinkommen. Deshalb wird untersucht, welche Anreizwirkungen auf Erwerbstätigkeit trotz Grundeinkommen bestehen.
Textprobe: Kapitel 3.2.3, BAG Grundeinkommen: Auch die BAG, eine Organisation der Linkspartei, hat ein eigenes Konzept für ein BGE erarbeitet. Den Anspruch auf ein BGE gründet sie auf das Existenzrecht des Menschen. In diesem Vorschlag soll neben der Zahlung eines BGE in Höhe von 950 € netto (Kinder erhalten 475 €) flankierend ein Mindestlohn von 8,60 € eingeführt werden. Eine Pflicht zur Arbeitsaufnahme besteht nicht. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Wunsch zur Arbeitsaufnahme durch ein attraktives Arbeitsumfeld von selbst und ohne Zwang einstellen wird. Finanziert soll das BGE, was in diesem Modell einen Betrag von 855 Mrd. € ausmacht, zum einen über eine ‘ … 35 %-Sozialabgabe auf alle Einkommen ab dem ersten Euro’, sowie über diverse heute nicht oder in anderer Form existierender Steuern. Dazu sind im Anhang nähere Informationen verfügbar. Der Krankenversicherungsanteil ist in der obigen Berechnung nicht enthalten und muss separat über Abgaben finanziert werden. Damit belaufen sich die Gesamtkosten gegenüber dem Althausmodell auf 1.055 Mrd. €. Die Kriterien nach der Definition der Netzwerkes Grundeinkommen würde dieser Vorschlag erfüllen. Gleichzeitig ist dieses Modell dem humanistischen Ansatz zuzurechnen. Jedoch ist dahingehend Kritik anzumelden, dass nach der Modellrechnung Einkommen ab 60.000 Euro mit insgesamt 71,5 % Abgabenquote belastet wären. Dies scheint gegenüber der jetzigen Abgabenquote als zu hoch und nicht umsetzbar. 3.2.4, Modell nach Götz Werner: Das Modell von Götz Werner ist eher dem humanistischen Ansatz zuzurechnen, da er ähnlich wie Paines mit der verlorenengegangenen Möglichkeit des Einzelnen auf Selbstversorgung argumentiert. Es beinhaltet aber auch Elemente des ökonomischen Ansatzes, da es auf eine radikale Vereinfachung des Steuer- und Sozialsystems abzielt. Im Gegensatz zu den anderen Modellen, stellt sich Prof. Werner vor, alle bisherigen Sozialabgaben und Steuern durch eine bis zu 50 %-tige Umsatzsteuer abzulösen. Damit soll ein BGE in Höhe einer angemessenen sozialen Teilhabe finanziert werden. Immer wieder sind Aussagen zu hören, dass seine Vorstellungen über die Höhe des BGE bei 1.300 -1500 € liegen. Nach eigenen Aussagen gegenüber dem Autor habe er sich bisher nie über die Höhe eines BGE geäußert. Sein Vorschlag entspricht der Definition des Netzwerkes Grundeinkommen, wird aber auch von vielen Seiten heftig kritisiert, da eine Umsatzsteuer von 50 % die Einkommensschwachen stärker treffen würde als die wirtschaftlich Potenteren. Zudem zielt die Kritik darauf ab, dass er Unternehmenssteuern komplett abschaffen will, mit dem Argument, dass nicht die Erzeugung besteuert werden sollte, sondern der Verbrauch. Kritiker kommen daher aus dem linken, wie aus dem konservativen Lager. 3.2.5, Liberales Bürgergeld: Die FDP hat ebenfalls ein eigenes Modell mit dem Namen ‘Liberales Bürgergeld’ entwickelt, welches der Sachverständigenrat in seinem Gutachten 2007/08 folgendermaßen wertet: ‘Aufgrund der Bedürftigkeitsprüfung zählt das ‘Liberale Bürgergeld’ der FDP … trotz der Namensähnlichkeit nicht zu dem Kreis der Reformvorschläge, die ein bedingungsloses Grundeinkommen vorsehen.’ Das Modell sieht vor, zusammen mit einem vereinfachten Steuermodell ein Liberales Bürgergeld einzuführen. Dies bedeutet konkret, dass zwar die Höhe nicht festgelegt ist, jedoch ein sehr niedriger Betrag angesetzt werden soll, um sicherzustellen, dass ein hoher Arbeitsanreiz bestehen bleibt. Die Bedürftigkeitsprüfung im herkömmlichen Sinne soll weiterhin erfolgen, sowie die Arbeitswilligkeit als Voraussetzung zur Gewährung gelten. Es soll im Vergleich zu AGL II bessere Hinzuverdienstmöglichkeiten geben, 60 % Transferentzugsrate zwischen 100-600 € Einkommen und darüber, stufenweise eine höhere Rate. Die Sanktionsmechanismen des ALG II sollen erhalten bleiben. Das Ziel ist ein transparentes Steuertransfersystem, Bürokratieabbau, Steuersenkungen, Subventionsabbau, Erhöhung des Einkommensabstandes zwischen Geringverdienern und Arbeitslosen, Aktivierung von Erwerbslosen durch Anreize und Sanktionsandrohungen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es sich hier weder um ein auskömmliches Grundeinkommen handelt, noch dem Konzept der Bedingungslosigkeit entspricht. Im HWWI Gutachten spricht man anstatt von einem Grundeinkommen von einem Workfare-Konzept, was ‘… die positiven Effekte des Grundeinkommens kontenkarieren…’ würde. Der Zwang zur Erwerbstätigkeit wird hier aus zwei Richtungen aufgebaut. Einerseits über die Höhe des Auszahlungsbetrages, welcher nicht zum Lebensunterhalt ausreichen wird und andererseits, durch die Aufrechterhaltung der Sanktionsmechanismen. Damit handelt es sich nicht um ein BGE laut festgelegter Definition. Eindeutig ist auch festzustellen, dass die ökonomische Seite klar im Vordergrund steht. 3.2.6, Das Grüne Grundeinkommen: Als letztes kommen wir zur Variante ‘Das Grüne Grundeinkommen’. Dieses Modell entspricht nicht den offiziellen Vorstellungen der Bundespartei und wird überwiegend von der Grüne Jugend vertreten. Es definiert sich nach den Regeln des Netzwerkes Grundeinkommen und sieht ein BGE oberhalb der Armutsgrenze vor. Der Betrag soll anfänglich bei 800 € liegen. Besonderheiten bei diesem Modell sind die Dynamisierung, gebunden an die Entwicklung des Medianeinkommens und eine direkte Auszahlung von Teilbeträgen an Kinder, für die ein Betrag von 400 € monatlich vorgesehen ist. Diese sollen damit den Umgang mit Geld frühzeitig erlernen. Ein Krankenversicherungsschutz soll extra finanziert werden. Die Finanzierung soll einerseits durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 25 %, sowie der Besteuerung aller Einkommensarten mit progressiven Steuersätzen von 40-60 % sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen bisherige Sozialleistungen teilweise abgeschafft werden und weitere Steuereinnahmen durch Erbschafts- und Vermögenssteuer hinzukommen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass dieses Modell auf dem humanistischen Ansatz gründet und bereits aufgrund seiner Definition als BGE angesehen werden kann. Ein Betrag von 800 € scheint zumindest in die Richtung einer existenzsichernden Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gehen, wobei dies als erster Schritt bezeichnet wird. Dieses Modell stellt einen Mittelweg zwischen BAG-Modell und Althaus-Model dar. Diese Erkenntnis bezieht sich sowohl auf die Frage der Finanzierung als auch auf die Höhe des Betrages für ein BGE. Die Gesamtkosten würden sich hierbei inkl. Krankenversicherung auf 920 Mrd. € belaufen. Kritik kommt aus der Parteispitze und aus Kreisen der Wirtschaft. Weitere Modelle könnten hier bewertet werden, würden aber nicht den Wert der Analyse steigern und den Rahmen des Buches sprengen. Im Anhang sind alle hier beschriebenen Modelle nochmals in einer Übersicht zusammengefasst. Deshalb sollen nun die gesellschaftlichen Gruppen wie Parteien, Gewerkschaften und gesellschaftliche Initiativen betrachtet werden, wie diese zu einem BGE stehen.
Frank Müller (geb. 1969) studierte an der Frankfurt School of Finance & Management im Bereich Finance & Management. Aufgrund seiner Tätigkeit als Unternehmensberater sammelte er vielfältige Erfahrungen sowohl in kleinen und mittleren Unternehmen als auch in großen Konzernen. Durch diese Einblicke wuchs sein persönliches Interesse an gesellschaftlichen und sozialen Themen, sowie an Alternativen zu unserer derzeitigen Erwerbs- und Arbeitsgesellschaft.
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