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Personal
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 44
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Viele Kommunalverwaltungen in Deutschland werden vor immer größere Herausforderungen gestellt. Durch steigende Ausgaben, sinkende Einnahmen und dadurch immer größer werdende Schulden steigen die Anforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Aufgaben einer Kommune so wirtschaftlich wie möglich zu erfüllen. Hier ist die Personalentwicklung gefordert, welche die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter z.B. durch Schulungsmaßnahmen unterstützen kann. Diese können jedoch sehr teuer werden, wenn externe Anbieter beauftragt werden. Zudem können sich das nicht alle Kommunen haushaltsrechtlich leisten. Dass aber auch interne Schulungsmaßnahmen erfolgreich sein können, beweist diese empirische Untersuchung. Es wird anhand einer solchen Maßnahme anschaulich der Beweis angetreten, dass eine Schulung durch verwaltungseigene Mitarbeiter nicht nur von den Teilnehmern überaus positiv angenommen wird, sondern auch eine signifikante Steigerung der Arbeitsqualität erzielen kann.
Textprobe: Kapitel 2.2, Begründung der Themenstellung: Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte zur Begründung der Themenstellung: Pflicht zum wirtschaftlichen Handeln: Da die öffentliche Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, muss sie ihr Handeln auch nach verschiedenen Grundsätzen ausrichten. Ein Grundsatz ist bspw. das Wirtschaftlichkeitsprinzip, welches den Kommunen vorgibt, entweder mit den zur Verfügung stehenden Mitteln das bestmögliche Ergebnis (Maximalprinzip) oder ein vorgegebenes Ziel mit geringstmöglichem Ressourceneinsatz zu erreichen (Minimalprinzip). Es soll im Ergebnis eine optimale Zweck-Mittel-Relation erzielt werden. Hinzukommend wurde mit der Umstellung der Haushalte von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung ein wichtiges Zeichen gesetzt, dass die öffentliche Verwaltung sieht sich seitdem mehr und mehr als Wirtschaftsunternehmen, obwohl sie aber weiterhin den Status als Nonprofit-Unternehmen behält. Haushaltssituation der Kommunen: Die Stadt Mülheim a. d. Ruhr gehört zu den Kommunen in NRW, welche ein nicht genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufgestellt haben. Sie befindet sich nach der daraus resultierenden Ablehnung der Bezirksregierung Düsseldorf in der vorläufigen Haushaltsführung gem. § 82 GO NRW (dem sog. ‘Nothaushaltsrecht’). Es müssen demnach Maßnahmen ergriffen werden, die zum einen die Einnahmen steigern (Grundbesitzabgaben, Gebühren, Beiträge) und zum anderen die Ausgaben senken (Wegfall von freiwilligen Aufgaben, Anpassung von Pflichtaufgaben). Durch die Beschlüsse des Rates der Stadt wird die Verwaltung aufgefordert entsprechende Strategien zu entwickeln, um wieder einen genehmigungsfähigen Haushalt herbeizuführen. Dies hätte die Auswirkung, dass Ausgaben, welche über die pflichtigen Aufgaben hinausgehen, wieder ohne Genehmigung durch die Bezirksregierung vorgenommen werden dürften. Eine Strategie zur Haushaltskonsolidierung besteht u.a. darin, die Personalstellen innerhalb der Stadtverwaltung derart zu optimieren, dass die anfallenden Aufgaben weiterhin erfüllt werden, aber niemand eine Stelle besetzt, auf der er nicht voll ausgelastet ist. Der Personalkostenanteil ist neben den (pflichtigen) Sozialausgaben wie das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) mit der größte, den die Stadt auf der Ausgabenseite zu verkraften hat. An dieser Stelle könnte am wirksamsten angesetzt werden, im Wege einer Effizienzsteigerung eine Kostenreduzierung herbeizuführen. Aufgabenverdichtung und daraus resultierende Notwendigkeiten: Wachsende kommunale Zuständigkeiten (Konnexitätsprinzip) aber auch der demografische Wandel führen dazu, dass das vorhandene Personal vermehrt Aufgaben übernehmen muss. Änderungen in der Ablauforganisation durch Aufgabenanalysen und Aufgabensynthesen werden zu dem Zweck durchgeführt, Arbeitsabläufe möglichst optimal zu gestalten. Dies bedeutet, dass Beschäftigte u. U. Aufgabenanteile zugewiesen bekommen, für die sie vorher nicht zuständig waren. Im Rahmen dieser Aufgabenverteilung ist es üblich, dass Nebentätigkeiten, wie z.B. die Schriftführung eines politischen Gremiums oder die Erstellung von Beschlussvorlagen, auf Personen übertragen werden, welche nach augenscheinlicher Betrachtung nicht voll ausgelastet sind. Dies hat zur Folge, dass sich die Beschäftigten u. U. mit neuer Software auseinander setzen müssen. Damit diese Beschäftigten so schnell wie möglich mit der neuen Arbeitsumgebung vertraut werden, bedarf es einer Unterstützung durch Kollegen. Da amtsintern zumeist keine Stellenanteile in Bezug auf Aus- und Weiterbildung existieren, muss ein anderer Weg gefunden werden, wie z.B. das Anbieten von Schulungsmaßnahmen durch externe Dienstleister. In Zeiten des Nothaushaltsrechts und unter Beachtung der Maßgaben des § 82 GO NRW ist eine Realisierung solcher Maßnahmen für Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung jedoch kaum möglich. Anforderungen an Mitarbeiter durch stetige Programmänderungen: Die übrigen Beschäftigten, für die sich an ihrer ursprünglichen Arbeit nichts ändert, müssen sich mit ständigen Programmupdates auseinandersetzen. Durch die zunehmende Elektronisierung des Verwaltungshandelns steigen auch die Anforderungen an die Beschäftigten, neue Programme fehlerfrei zu bedienen. Hier ist also auch die Verwaltungsleitung gefordert, geeignete Maßnahmen zu initiieren, damit die Beschäftigen die Informationen erhalten, welche sie für die richtige Handhabung eines Programms benötigen. Qualitätsmanagement als mögliche Maßnahme zur Effektivitätssteigerung: Die Einführung von Instrumenten des Qualitätsmanagements (QM) kann dazu führen, dass Arbeitsprozesse auf deren Effektivität (‘die richtigen Dinge tun’) und Effizienz (‘die Dinge richtig tun’) untersucht werden. Daraus können Maßnahmen abgeleitet werden, welche einzelne Arbeitsschritte möglicherweise verbessern könnten. Diese Untersuchung beschäftigt sich vorrangig mit der Effektivität von verwaltungsinternen Schulungsmaßnahmen, denn es wird untersucht, ob eine durchgeführte Schulung die gesteckten Ziele erreicht, also ‘wirksam’ ist. Evaluation und Statistik: Eine Evaluation allein kann schon erste Erkenntnisse darüber liefern, ob eine Schulungsmaßnahme eine Wirkung erzielt hat. Doch die Untermauerung der Ergebnisse anhand statistischer Berechnungsmethoden verleiht den Ergebnissen aus der Evaluation eine viel größere Wertigkeit. Die Statistik besitzt die besondere Bedeutung, eine unabhängige Wissenschaft darzustellen. Sie basiert auf logischen Begründungen. Sofern statistische Erhebungen korrekt durchgeführt werden, besitzen die Ergebnisse eine große Anerkennung.
Alexander Schramke wurde 1975 in Bochum geboren. Nach einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann und einem zehnjährigen Wehrdienst bei der Luftwaffe im Bereich des Personalwesens fand er 2007 bei der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst. Im Jahr 2010 schloss er erfolgreich das Studium zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Schon in dieser Zeit stellte er fest, dass das Qualitätsmanagement im Personalbereich ein besonders großes Interesse in ihm weckt. So studierte er im Rahmen eines berufsbegleitenden Masterstudienganges im Bereich des Human Resource Management weiter, um seine Erfahrungen im Personalwesen zu vertiefen.
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