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- Die Duale Ausbildung im Wandel: Eine aktuelle Bestandsaufnahme im Kontext der Novellierung der Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 02.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 128
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Über die Historie der beruflichen Ausbildung und Blick auf aktuelle Studien der Bundesregierung und weiterer Literatur findet das Buch den Weg zur Beantwortung auf die Frage, ob die Novellierung der Ausbildereignungsverordnung im Jahre 2009 eine Chance zur Qualitätssicherung der beruflichen Ausbildung gewesen ist. Die Antwort wird durch eigens durchgeführte deutschlandweite Unternehmens- und Kammerbefragungen sowie ein geführtes Interview untermauert. Mit Blick auf den Demografischen Wandel und Tipps zur Rekrutierung von Auszubildenden bildet sie somit den Fokus der Qualitätsbestandsaufnahme der beruflichen Ausbildung in Deutschland in diesem Buch. Denn wenn in Deutschland von Qualität gesprochen wird, dann spricht man von einem großen Begriff. In diesem Buch geht die Autorin ebenso auf das Wort Qualität ein und stellt die Fragen: Was ist Qualität gibt es dafür eine Definition? Und wer bestimmt, ob die Qualität in Deutschland genug gesichert ist und an welchen Merkmalen erkenne ich Qualität? Diese Fragen und welche weiteren Probleme sich aus den oben genannten Befragungen für Unternehmen ergeben haben, erklärt die Autorin in diesem Buch.
Textprobe: Kapitel 4, Aussetzung der AEVO: Wie bereits erwähnt, wurde im Jahre 2003 die AEVO für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesetzt, da die Bundesregierung zur Beseitigung des Lehrstellenmangels Erschwernisse abschaffen wollte. Ausbildungsbetriebe sollten aufgrund von formellen Vorschriften und Voraussetzungen nicht verwehrt werden, auszubilden. Das heißt, Ausbildungsbetriebe wurden in dem Zeitraum vom 1. August 2003 bis zum 31. Juli 2009 befreit, entsprechende Nachweise berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse in Form eines Ada-Scheins vorzulegen. Jedoch wurden weiterhin auf freiwilliger Basis Ausbildereignungsprüfungen abgenommen. 4.1, Gründe der Aussetzung der AEVO: In einer Regierungserklärung vom 14.03.2003 ließ der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder ohne Angabe von Vorschriften die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung für fünf Jahre verlauten. Zur Beseitigung des Lehrstellenmangels sollten Hemmnisse abgeschafft werden, die Unternehmen die Nicht-Ausbildungsbetriebe waren, die Möglichkeit eröffneten, ab den 01.08.2003 Ausbildungsbetrieb zu sein und auszubilden. Das heißt, Ausbilder in den vorher Nicht-Ausbildungsbetrieben mussten demnach keine fachliche und persönliche Eignung nach der AEVO nachweisen. 4.2, Rechtslage nach Aussetzung der AEVO: Die Europäische Kommission hatte im März 2002 einen Vorschlag zu einer Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen reglementierter Berufe vorgelegt, wobei Griechenland und Deutschland diesem Vorschlag nicht zugestimmt haben. Eineinhalb Jahre später, in dem Zeitraum vom 01.08.2003 bis 31.07.2008 wurde die Ausbildereignungsverordnung in Deutschland ausgesetzt. Danach mussten Ausbilder den Qualifizierungsnachweis über die persönliche und fachliche Eignung nicht ablegen. Ausgeschlossen davon waren die Freien Berufe sowie ein Teil vom Handwerk mit verbindlicher Meisterprüfung – da die Anforderungen der AEVO durch die Meisterprüfung abgedeckt sind. Eine Überwachungsfunktion der zuständigen Stellen war jedoch trotzdem gegeben – sie hatten die Aufgaben, Maßnahmen zur Behebung von Mängeln zu ergreifen, ggf. das Einstellen von Auszubildenden sowie das Untersagen des Ausbildens. Kammern sowie Bildungsträger haben weiterhin entsprechende Lehrgänge angeboten somit stand den Ausbildern zur individuellen Verbesserung des Qualifikationsprofils die Möglichkeit zur Verfügung den Weiterbildungswillen zu befriedigen. In der Öffentlichkeit wurde die Aussetzung der Ausbildereignungsverordnung als ‘paradox’ bezeichnet. Wieso geschieht dies ausgerechnet in Deutschland, das seit Jahrzehnten einen Qualifikationsstandard besitzt, lautete die Kritik. Gerade vor dem Hintergrund einer Zeit, in der Nachbarländer und die Europäische Union sich intensiv mit einem Qualifikationsstandard für alle EU-Länder befasst haben. Die oben genannte Richtlinie trat trotz dessen am 07.09.2005 durch den Rat des Europäischen Parlaments in Kraft. Deutschland hatte dieser Richtlinie nicht zugestimmt, da als Folgewirkung aus der ‘fünfstufigen Systematik der Europäischen Anerkennungsrichtlinie für reglementierte Berufe keine kompetenzangemessene Verortung deutscher dualer Aus- und Fortbildungsabschlüsse erzielt werden konnte’ und ein Absinken der Attraktivität beruflicher Ausbildung laut DGB befürchtet wurde. Nach der Richtlinie sollten Berufe nach fünf Qualifikationsniveaus eingestuft werden. Qualitativ hochwertige deutsche Berufsabschlüsse aus dem dualen System würden mit starker Fokussierung auf berufliche Handlungsfähigkeit in den Augen deutscher Wirtschaftsverbände ungerechtfertigt heruntergestuft werden. In den Jahren 2003 bis 2008 fanden jedoch weiterhin Kurse zur Ablegung des Ada-Scheins in Form von Präsenzkursen oder im Fernunterricht entsprechend der Nachfrage statt. Somit war das Ablegen der Prüfung der Ausbildereignung freiwillig. 4.3, Ziele der Aussetzung der AEVO: Das Ziel der Aussetzung der AEVO lag darin, dem demografischen Wandel entgegenzuwirken und Ausbildungsplätze zu schaffen und auch Betriebe die Möglichkeit zu geben, Ausbildungsbetrieb ohne Vorlage des Ada-Scheins zu werden. Bei diesen Betrieben handelt es sich um Betriebe, ‘…die generell wenig Bezug zum dualen System haben…oder um Betriebe, die ohnehin über wenig Personal und unzureichende Kapazitäten im Bereich der Personalentwicklung verfügen (Klein- oder Kleinstbetriebe)’. 4.4, Evaluierung: Laut Gesetzesentwurf der Bundesregierung absolvierten mehr als 60 % der Schulabgänger im Betrieb und Berufsschule eine Ausbildung. Diese Zahl belegt das große Interesse an persönlicher Weiterentwicklung und an lebenslangem Lernen. Um diesen positiven Tatbestand zu gewährleisten, muss das Ausbildungssystem an die Herausforderungen der Zukunft angepasst werden. Im Gesetzesentwurf wurde die Bundesregierung durch den Deutschen Bundestag aufgefordert ‘gemeinsam mit den Sozialpartnern und mit Unterstützung des BIBB Verfahren zur externen Evaluation der Qualitätssicherungspraxis in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erarbeiten.’ Demnach fand im Jahre 2005 eine Befragung von ca. 500 Berufsbildungsfachleuten statt in dieser durchgeführten Befragung waren sich 93 % der Befragten einig, dass in den letzten fünfzehn Jahren die Anforderungen an das Leistungsniveau in den Ausbildungsbetrieben gestiegen sei.
Nicole Fromme, LL.B, wurde 1984 in Dessau geboren. Ihr Studium des Wirtschaftsrechts an einer privaten Hochschule schloss die Autorin im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad Bachelor of Laws erfolgreich ab. Mit dem Thema des Buches beschäftigte sich die Autorin bereits während des Studiums und setzt sich auch heute noch damit auseinander.
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