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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 22
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Dieses Buch beschäftigt sich mit der These, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung allein nicht geeignet ist, die Arbeitskraft ausreichend abzusichern. Sie hält keinesfalls, was die Produktwerbung der Versicherungswirtschaft verspricht. Der Autor belegt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung allenfalls als ein Teilprodukt zur Absicherung der Arbeitskraft dienen kann und sogar für bestimmte Personen- und Berufsgruppen völlig ungeeignet ist. Dieses Buch macht besonders auf die Qualitätsunterschiede der einzelnen Produktanbieter aufmerksam und beleuchtet ausführlich die enormen Beitrags- und Leistungsunterschiede innerhalb der privaten Versicherungswirtschaft. Insbesondere kritisiert der Autor die Vorgehensweise der Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall. Auch wird die Berufsunfähigkeitsversicherung als solche vergleichend mit der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und den weiteren Absicherungsmöglichkeiten privater Versicherungsprodukte betrachtet. Der Leser findet in diesem Buch eine Vielzahl graphisch aufbereiteter statistischer Daten und Auswertungen. Nach dem Motto Lege niemals alle Eier in einen Korb, rät Thomas Hirt dem Versicherten, einen geeigneten Versicherungsschutz auf mehreren Säulen aufzubauen, was er mit einer Vielzahl praktischer Beispiele begründet.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.4, Produkte zur Absicherung der Arbeitskraft: Nachfolgende Versicherungen können zur Absicherung der Arbeitskraft sinnvoll sein. Sie runden in der Summe den Versicherungsschutz ab oder bieten unter bestimmten Voraussetzungen gute Kombinationsmöglichkeiten für eine ausgewogene Absicherung der Arbeitskraft. Hier ist anzumerken, dass keines dieser Produkte allein betrachtet eine umfassende Absicherung bietet. Auch nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Zweifel lassen sich für jede Versicherungssparte Beispiele finden, für die dann doch kein Versicherungsschutz besteht. Eine sinnvolle und auf die speziellen Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnittene Kombination der nachfolgend beschriebenen Absicherungsmöglichkeiten ist also der erste und zugleich wichtigste Schritt. Nur so lässt sich meiner Meinung nach eine optimale Deckung von Versorgungslücken bei Arbeitskraftverlust erreichen. Im weiteren Verlauf wird erkennbar, dass ein Verlassen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die so oft als die wichtigste Versicherungspolice bezeichnet wird, ein grober Fehler mit fatalen Folgen für den Versicherten sein kann. Hier sei bemerkt, dass die Erwartungshaltung der Versicherten und die Regulierungspraxis der Versicherer weit auseinanderdriften. Der Versicherte mag denken, dass eine Bescheinigung seines Arztes oder ausgefüllte Fragebögen mit beiliegenden Attesten, Krankenberichten oder Operationsberichten ausreichend seien. Diesen Sachverhalt kommentiert Oliver Heuchert wie folgt sehr treffend: ‘Wenn so etwas durch die Gutachtermühlen gedreht wird, kommt selten eine Berufsunfähigkeit heraus.’ (Heuchert 2006, S. 160). Wer dann allein auf die Berufsunfähigkeitsversicherung gesetzt hat, hat alle Eier in einen Korb gelegt und seine finanzielle Absicherung verspielt. Eine gute Diversifikation ist also nicht nur bei der Geldanlage von Vorteil, sondern sollte auch bei der wichtigen Absicherung der Arbeitskraft Beachtung finden. 2.4.1, Krankentagegeldversicherung: Auch bei Arbeitsunfähigkeit drohen trotz einer gesetzlichen Krankenversicherung Einkommenseinbußen. Peter Sacher erklärt, dass selbst für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer, die immerhin einen Anspruch auf eine mind. 6-wöchige Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber und anschließendes Krankentagegeld ihrer Krankenkasse haben, eine ergänzende private Krankentagegeldversicherung sinnvoll ist. Da das Krankentagegeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit nur 70% des letzten regelmäßigen Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des letzten Nettoeinkommens beträgt und freiwillig Versicherte, mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, noch größere Versorgungslücken hinnehmen müssen, sollte hier ergänzend vorgesorgt werden. (Vgl. Sacher 2004, S. 161). Neben der Begrenzung durch § 47 SGB V, Stand: 28.04.2011 (Höhe und Berechnung des Krankengeldes) werden noch die halben Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung abgezogen. Im Jahr 2011 beträgt der Arbeitnehmeranteil für kinderlose Arbeitnehmer immerhin 20,75%. (Vgl. Marburger 2011, S. 116). Zur Sicherung des Verdienstausfalls durch ‘vorübergehende Krankheit’ bieten sich als Ergänzung zur gesetzlichen Krankentagegeldversicherung sog. Krankentagegeld-Zusatzversicherungen an, um die Lücken der gesetzlichen Krankentagegeldversicherung zum Nettoeinkommen zu schließen. Für privat Krankenversicherte kann das Krankentagegeld über die private Krankenversicherung bis zur Höhe des tatsächlichen Einkommens abgeschlossen werden. Dazu rät Peter Sacher: ‘Für privat versicherte Arbeitnehmer empfiehlt sich der Abschluss einer Verdienstausfallversicherung in Höhe ihres Nettoeinkommens.’ (Sacher 2004, S. 163). Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse (gem. § 48 SGB V max.78 Wochen) zahlt eine private Krankenversicherung das Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung, so Fred Wagner. ‘In der privaten Krankenversicherung besteht grundsätzlich keine Zahlungshöchstdauer für das Krankentagegeld. I.d.R. ist die Leistungsdauer der Krankentagegeldtarife unbegrenzt, solange (vollständige) Arbeitsunfähigkeit besteht.’ (Wagner 2008, S. 376–377). Stellt die private Krankenversicherung allerdings nach ihren Kriterien eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit fest, kündigt sie den Versicherungsschutz und stellt die Zahlung des Krankentagegeldes ein. Berufsunfähigkeit und eine Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus. Das versteht man unter dem Grundsatz der Spezialität zwischen Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung. (Vgl. Müller-Frank 2007, S. 8) Die Zahlung wird dabei unabhängig von der Leistung einer gesetzlichen oder privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eingestellt. Oliver Heuchert merkt an: ‘Es kommt durchaus vor, dass die private Krankenversicherung das Krankentagegeld wegen Invalidität einstellt, die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch nicht zahlt, weil sie keine Berufsunfähigkeit erkennen kann.’ (Heuchert 2006, S. 112). Bei Selbstständigen dagegen kann eine einfache Arbeitsunfähigkeit über mehrere Monate sehr große finanzielle Probleme bereiten. Da sie keinen Einkommensersatz erhalten, müssen sie privat vorsorgen. Peter Sacher spricht hier gar von Existenzsicherung. ‘Eine Krankentragegeldversicherung ist zur Existenzsicherung von Bedeutung. Gerade der Personenkreis der Selbstständigen ist von den wirtschaftlichen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit besonders betroffen.’ (Sacher 2004, S. 163).

Über den Autor

Thomas Hirt, geboren 1965, Studium der Wirtschaftswissenschaften, ist seit 1990 unabhängiger Versicherungsmakler und Finanzberater in Bruchköbel (Hessen). Er ist Finanzwirt (twi), Fachwirt für Finanzberatung (IHK), Master of Financial Consulting, Finanzfachwirt (FH) und Bachelor of Economics. Außerdem ist der Autor als Sachverständiger für Versicherungen und Finanzdienstleistungen tätig und Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF). Ehrenamtlich unterrichtet Thomas Hirt als Geldlehrer an öffentlichen Schulen angewandte Finanzmathematik und ist Mitglied im Geldlehrer Deutschland e.V.

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