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Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 148
Abb.: 20
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Schmerzen und schmerzbedingte Probleme sind ein weit verbreitetes pflegerelevantes Problem und stellen Betroffene sowie an der Versorgung Beteiligte vor eine große Herausforderung. Eine wichtige Schlüsselrolle in der Betreuung von Menschen mit Schmerzen in einer stationären Pflegeeinrichtung nimmt das Pflegepersonal ein. Ihre Aufgabe besteht darin, mögliche Schmerzen bewohnerindividuell zu erkennen, die Schmerzintensität zu messen und anschließend adäquat zu handeln, um eine schnellstmögliche Schmerzreduktion bei den Betroffenen zu bewirken. Handlungsleitend ist in diesem Buch die Evaluation der Umsetzung des Expertenstandards ,Schmerzmanagement' in der Pflege sowie die Darstellung der Ergebnisqualität nach erfolgreicher Implementierung eines hausinternen Pflegestandards in einer Blindenwohnstätte. Grundlagen der vorliegenden Forschungsstudie bilden die im Expertenstandard zur Verfügung gestellten und weiterführend auf die Blindenwohnstätte angepassten Audit-Instrumente zur Dokumentenanalyse sowie Bewohnerbefragung. Eine schriftliche anonyme Mitarbeiterbefragung lässt zudem eine ganzheitliche Sicht auf das implementierte Schmerzmanagement zu. Die Forschungsergebnisse zeigen, dass die Zielerreichungsgrade der einzelnen Standardkriterien des Expertenstandards in der Blindenwohnstätte teils hohe Werte erzielten, hingegen im Vergleich zur Modellimplementierung durch die Expertenarbeitsgruppe, sehr niedrige Erfüllungsgrade. Resümierend kann festgehalten werden, dass die Implementierung des hausinternen Pflegestandards ´B 14 Schmerzmanagement` trotz bestehender und herausgearbeiteter Schwachstellen als ´erfolgreich` abgeschlossen werden kann. Dennoch sind zur zukünftigen Qualitätssteigerung im Sinne der individuellen Bewohnerversorgung weiterführende Interventionen notwendig - besonders im Bereich der gezielten Mitarbeiterschulung.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2,Schmerzmanagement in der Pflege: Vom theoretischen Expertenstandard zum praxisorientierten Pflegestandard. Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) mit dem Deutschen Pflegerat (DPR) als Kooperationspartner, gefördert durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), veröffentlichte 2005 den nationalen Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege. Dieser war der dritte Expertenstandard, nach den Expertenstandards Dekubitusprophylaxe und Entlassungsmanagement, der von einer unabhängigen Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Pflegeexperten - Vertretern aus der Pflegewissenschaft, dem Pflegemanagement, der Pflegepädagogik sowie der praktischen Pflege, aber auch einem Vertreter aus dem Patienten- und/oder Verbraucherschutzverband - erarbeitet wurde. Das oberste Ziel des DNQP liegt bei der Herausgabe der nationalen Expertenstandards auf der Förderung der Pflegequalität in allen Einsatzgebieten der Pflege. Die zentralen Aufgabenschwerpunkte des DNQP liegen auf der ,Entwicklung, Konsentierung und Implementierung evidenzbasierter Expertenstandards' sowie der ,Beforschung von Methoden und Instrumenten zur Qualitätsentwicklung und -messung' (DNQP: o.A. o.J.). Die Erstellung eines Expertenstandards basiert auf einer umfangreichen Literaturrecherche sowie –analyse, bei der ein umfassendes Patientenklientel Berücksichtigung findet. Im Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege werden beispielsweise sowohl Kinder als auch ältere Menschen oder aber Menschen mit kognitiven Einschränkungen mit einbezogen. Der formale Aufbau der Expertenstandards beginnt mit der Entwicklung und Konsentierung des jeweiligen Standards. Die in Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien untergliederten Kernaussagen des Expertenstandards sind kurz und prägnant in einer tabellarisch aufgebauten Übersicht aufgezeigt, denen die Standardaussage mit nachfolgender Begründung vorausgeht. Die Standardaussage kann an dieser Stelle als oberstes zu verfolgendes Ziel angesehen werden. Im Anschluss erfolgt die detaillierte Kommentierung der einzelnen Kriterien sowie die Auswertung der Literaturanalyse mit speziell dem Thema zugeschnittenen Beschreibungen und Erläuterungen (u.a. Erhebungsinstrumente, speziell durchzuführende Maßnahmen, Dokumentation). Teilweise entwickelte Audit-Instrumente werden vorgestellt, die modellhafte Implementierung beschrieben sowie Ergebnisse von Piloteinrichtungen präsentiert. Die Pflegepraxis, das heißt jegliche ambulante als auch stationäre Gesundheits- und Altenpflegeeinrichtung, hat mit den veröffentlichten nationalen Expertenstandards ein Instrument ´an die Hand` bekommen, das Qualitätsniveau im Sinne der Patienten zu verbessern. 2.1 Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege: Der Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege wurde vor dem Hintergrund einer adäquaten Schmerzbehandlung für Patienten mit akuten oder tumorbedingt chronischen Schmerzen entwickelt. Der Entstehung von Schmerzen soll mit Hilfe dessen vorgebeugt, auf ein annehmbares Maß reduziert bzw. beseitigt werden. (DNQP 2005: 25) Inhaltlich beginnt der Expertenstandard mit der Entwicklung und Konsentierung. Die Zusammensetzung der Expertenarbeitsgruppe sowie das Vorgehen bei der Erstellung des Standardentwurfes werden erläutert. Im Weiteren werden die Grundzüge des Expertenstandards aufgezeigt und kommentiert sowie in einer Literaturstudie erläutert. Das Audit-Instrument sowie die Umsetzung in der Praxis durch Implementierung des Standards in verschiedene Modellpflegeeinrichtungen, inklusive einer Ergebnisdarstellung, werden abschließend dargestellt und kurz analysiert. Dieses Kapitel zum Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege soll die Grundzüge des Standards sowie die Erkenntnisse der Literaturanalyse, welche für die vorliegende Untersuchung von Bedeutung sind, dartun und zusammenfassend beschreiben. 2.1.1 Standardkriterien des Expertenstandards: Im Folgenden werden die einzelnen fünf Standardkriterien des Expertenstandards Schmerzmanagement in der Pflege vorgestellt und kurz erläutert. Kriterium 1: Systematische Schmerzeinschätzung. Grundvoraussetzung für ein systematisches Schmerzmanagement ist das explizite Wissen und Können der Pflegefachkräfte. Das Kriterium gibt vor, dass die Pflegefachkräfte über entsprechende Kompetenzen verfügen müssen, um für die Pflege relevante Probleme erkennen, einschätzen und entsprechend handeln zu können. Daneben sind strukturelle Gegebenheiten von großer Bedeutung. Die Einrichtung ist dazu angehalten entsprechend ihres Patientenklientels Erhebungs- und Dokumentationsinstrumente bereitzustellen. Dazu zählen Schmerzskalen zur Selbsteinschätzung für die Patienten sowie spezielle Instrumente zur Fremdeinschätzung für Betroffene die sich nicht verbal äußern können bzw. deren kognitive Fähigkeiten eingeschränkt sind. Zur systematischen Schmerzeinschätzung zählt weiter, dass zu Beginn des pflegerischen Auftrages erhoben wird, ob der Patient Schmerzen und/oder schmerzbedingte Probleme hat (wie z.B. Angst vor auftretenden Schmerzen, Nebenwirkungen von Medikamenten). Ist dies der Fall, so hat die Pflegefachkraft mittels geeigneter Instrumente eine systematische Schmerz-Ersteinschätzung durchzuführen (Erhebung der Lokalisation der Schmerzen, Dauer, zeitlicher Verlauf usw.) und für alle an der Pflege Beteiligten zu dokumentieren. Der Erstbefragung haben dann in regelmäßigen individuell festzulegenden Zeitabständen weitere Befragungen zu Schmerzen und schmerzbedingten Problemen zu folgen. Hintergrund ist hierbei, dass Schmerzen von den Betroffenen nicht als ´normal` und zum Leben dazugehörig sondern als therapierbar angesehen werden. Kriterium 2: Schmerzbehandlung. Die wichtigsten Prinzipien der medikamentösen Schmerzbehandlung sollte jede Pflegefachkraft kennen. Sie sollte in der Lage sein Medikamente entsprechend der Schmerzintensität auszuwählen und Möglichkeiten der Zusatzmedikation sowie Besonderheiten bei tumorbedingten Schmerzen (z.B. individuelle Dosisanpassung, Bevorzugung nicht-invasiver Applikationen) kennen. Die Aufgabe der Einrichtung ist es, mit Hilfe einer Verfahrensregelung die Zuständigkeiten im multiprofessionellen Team offenzulegen, auch wenn die Einrichtung mit externen Berufsgruppen zusammen arbeitet. Das Kriterium 2 sagt weiter aus, dass die Pflegefachkraft spätestens bei einer Schmerzintensität von mehr als 3/10 analog der numerischen Rangskala entsprechend der geltenden Verfahrensregelung tätig werden muss. Durch Einleitung der Schmerzbehandlung, Überprüfung bzw. Anpassung der Medikation sowie präventiver Maßnahmen bei zu erwartenden Schmerzen wird bei jedem Betroffenen das Ziel der Schmerzfreiheit verfolgt. Kriterium 3: Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen. Das Kriterium 3 macht Aussagen darüber, wie die Pflegefachkraft mit schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen bei den Betroffenen umzugehen hat, mit dem Ziel, diese zu verhindern bzw. mit Erfolg zu behandeln. Die Experten fordern vom Pflegedienst fundiertes Wissen über mögliche Nebenwirkungen sowie Maßnahmen zur Prophylaxe. Darüber hinaus sollten Behandlungsmöglichkeiten bekannt und anwendbar sein, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt zu erfolgen hat. Kriterium 4: Non-pharmakologische Maßnahmen. Das Wissen und Können der Pflegefachkräfte wird auch im 4. Kriterium von der Expertenarbeitsgruppe gefordert. Auch wenn die Wirkungen derartiger Maßnahmen empirisch nicht erwiesen ist, haben sie ergänzend zur herkömmlichen Schmerzbehandlung aufgrund ihrer positiven Auswirkungen auf das Schmerzerleben einen hohen Stellenwert. Das Kriterium sagt aus, dass es für die Tätigkeit als Pflegefachkraft bedeutsam ist, die Wirkungen der verschiedenen non-komplementären Schmerztherapien zu kennen, aber auch die entsprechenden Kontraindikationen abschätzen zu können. Bei der Anwendung rät die Expertengruppe zur Zusammenarbeit mit anderen an der Versorgung der Betroffenen Beteiligten (z.B. Ärzte, Physiotherapeuten) sowie den Angehörigen. Der Erfolg der komplementären Schmerztherapie ist dabei am Wohlbefinden des Patienten zu messen. Kriterium 5: Beratung und Schulung. ,Ziel der Beratung und Schulung ist es, Patienten und Angehörige darin zu unterstützen, adäquate Bewältigungsstrategien für den Alltag zu entwickeln und anzuwenden' (DNQP 2005: 34). Die Hauptaufgabe der Pflegefachkraft ist es demzufolge, bei allen Fragen die im Zusammenhang mit dem Schmerzmanagement stehen, als Berater zu fungieren. Darüber hinaus ist es die Aufgabe der Pflegeeinrichtung, notwendige Beratungs- und Schulungsunterlagen für Patienten und Angehörige zur Verfügung zu stellen. Die Experten fordern ebenfalls Patientenschulungen (Einzel- oder Gruppenschulungen) mit folgenden Inhalten: - ,Ziele, Möglichkeiten und Grenzen des Schmerzmanagements - Selbsteinschätzen von Schmerzen mittels standardisierter Skalen - Konsequente und zeitgerechte Einnahme der verordneten Medikamente - Identifizieren, Einschätzen sowie Vorbeugen und Lindern von Nebenwirkungen - Kenntnis über und Anwenden von nicht-medikamentösen Maßnahmen - Anleitung zu praktischen Übungen z.B. Erlernen von schmerzreduzierenden Bewegungsabläufen' (DNQP 2005: 35) Ziel der individuellen Beratung und Schulung ist es, die Lebensqualität der Betroffenen, aber auch die der Angehörigen, positiv zu beeinflussen.

Über den Autor

Aylin Düsterhöft, Jahrgang 1981, begann ihren beruflichen Werdegang mit einer Berufsausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin und sammelte praktische Erfahrungen in der stationären Altenpflege sowie in der auf Onkologie spezialisierten ambulanten Pflege. Während ihres nachfolgenden Bachelorstudiums des Gesundheits- und Pflegemanagements in Berlin konnten sowohl die praktischen, als auch die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in einem Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung sukzessive weiterentwickelt und vertieft werden. Im Anschluss entscheid sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen als Qualitätsbeauftragte in einer stationären Pflegeeinrichtung unter Beweis zu stellen und erweiterte darüber hinaus ihre Fähigkeiten mit einem Masterstudium im Bereich Management und Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen in Berlin. Während ihrer Tätigkeit als Qualitätsbeauftragte beschäftigte sie sich intensiv mit dem Expertenstandard ´Schmerzmanagement in der Pflege` und implementierte einen eigens für das Unternehmen, mit seinen blinden und sehbehinderten Bewohnern, zugeschnittenen Pflegestandard in die Praxis, was nun, ein Jahr nach erfolgreicher Umsetzung, evaluiert wurde.

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