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  • Professionelles Beraten will gelernt sein. Diätologische Beratungskompetenzen entwickeln, erweitern und vertiefen

Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 104
Abb.: 13
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

In den Bachelor-Studiengängen der Diätologie werden die angehenden Absolventinnen und Absolventen auf den Beruf und die fachspezifischen Anforderungen hin ausgebildet. Klientinnen und Klienten ernährungstherapeutisch zu beraten und betreuen, sind diätologische Interventionen, die die Kerntätigkeit in der Diätologie aufzeigen. Ziel dieser Studie ist es deshalb, die Beratungskompetenzen zu konkretisieren sowie ein auf hochschuldidaktischen Empfehlungen basierendes Kompetenzmodell zu entwickeln. Neben dem Kompetenzerwerb bilden die Beratungskompetenzen einen wesentlichen Schwerpunkt im Studium. Eine genaue Differenzierung zwischen beiden wurde in der Diätologie bisher nicht wissenschaftlich geprüft. Vorrangiges Ziel ist es, den Studierenden wissenschaftlich basierte Kenntnisse und einen praktischen Bezug zu vermitteln. Unter Berücksichtigung des Berner Modells für professionelle Kommunikation in Gesundheitsberufen existieren derzeit keine didaktischen und methodologisch begründeten Modelle und Konzepte zum Aufbau und zur Entwicklung der Beratungskompetenzen im Studium. Dementsprechend entwickeln und entscheiden die jeweiligen Ausbildungsstätten individuell das methodologisch-didaktische Vorgehen. Fachdidaktikmodelle können eine Antwort auf diese Problemstellung bieten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel: 2.3 Berufsspezifische Handlungen: Diätologinnen und Diätologen haben die gesetzliche Befugnis, kranke, krankheitsverdächtige Personen wie auch gesunde Personen ernährungstherapeutisch zu betreuen und zu behandeln. Dies wird im Gesetz der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in Bezug auf das Berufsbild der Diätologin und des Diätologen bestätigt. Im Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-GESETZ § 2 Abs. 4) ist das Berufsbild der Diätologinnen und Diätologen wie folgt verankert: Der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst umfasst die eigenverantwortliche Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung sowie die Anleitung und Überwachung der Zubereitung besonderer Kostformen zur Ernährung Kranker und krankheitsverdächtiger Personen nach ärztlicher Anordnung einschließlich Beratung der Kranken oder ihrer Angehörigen über die praktische Durchführung ärztlicher Diätverordnungen innerhalb und außerhalb einer Krankenanstalt, ohne ärztliche Anordnung die Auswahl, Zusammenstellung und Berechnung der Kost für gesunde Personen und Personengruppen oder Personen und Personengruppen unter besonderen Belastungen (z.B. Schwangerschaft, Sport) einschließlich der Beratung dieser Personenkreise über Ernährung (MTD-GESETZ § 2 Abs. 4). Das fachliche und methodische Handeln von Diätologinnen und Diätologen wird durch den diätologischen Prozess festgelegt (vgl. VERBAND DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS 2015, Diaetologie/Diaetologischer Prozess). Das schließt die eigenverantwortliche Planung und Durchführung der ernährungsmedizinischen Beratungs- und Therapieprozesse mit ein. In den Publikationen von HIGGS (vgl. 2008) wird dies als Clinical Reasoning im englischsprachigen Raum bezeichnet. […]. Als Klinisches Reasoning werden kontextgebundene Denk-, Entscheidungsprozesse verstanden, die im therapeutischen Arbeiten zur praktischen Handlung führen (vgl. HIGGS 2008, S. 4). In der folgenden Abbildung werden die Schritte des diätologischen Prozesses dargestellt, die das diätologische Handeln widerspiegeln: Die Ernährungstherapie, die ernährungsmedizinische Beratung und die Schulungen sind im diätologischen Prozess als diätologische Interventionen dargestellt. Die Vorbereitungsschritte wie auch die Nachbereitungsschritte beziehen sich auf diese diätologischen Interventionen, weil diese den Handlungsschwerpunkt einer Diätologin bzw. eines Diätologen bilden. Dies wird von der FACHHOCHSCHULE ST. PÖLTEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES (vgl. 2015a, Diätologie/Studieninhalte) im Rahmen des Bachelor-Studienganges Diätologie als Tätigkeitsabfolge der ernährungsmedizinischen Therapie im diätologischen Prozess präsentiert. Die Abbildung 1 zum diätologischen Prozess wurde auf Grundlage der Publikation von HOFBAUER u.a. (vgl. 2011, S. 18) und die veröffentlichten Inhalte über den diätologischen Prozess wurden gemäß dem VERBAND DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS (vgl. 2015, Diaetologie/Diaetologischer Prozess) zusammengestellt, weil die zugänglichen Abbildungen zum diätologischen Prozess nicht adäquat beschriftet waren. Vor allem wurden in der öffentlich zugänglichen Darbietung des diätologischen Prozesses des VERBANDES DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS (vgl. 2015, Diaetologie/Diaetologischer Prozess) die diätologische Intervention Diätberatung erwähnt, obwohl in der Beschreibung des diätologischen Prozesses von ernährungsmedizinischer Beratung die Rede ist. Des Weiteren spiegelt sich die Abfolge des diätologischen Prozesses in der konzipierten Darstellung mit den Erörterungen des diätologischen Prozesses des VERBANDES DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS (vgl. 2015, Diaetologie/Diaetologischer Prozess) und der Publikation von HOFBAUER u.a. (vgl. 2011) wider. In weiterer Folge werden die einzelnen Ablaufschritte des diätologischen Prozesses genauer beschrieben, um das diätologische Handeln aufzuzeigen. Dadurch können die Vorbereitungs- und Nachbereitungsschritte der diätologischen Interventionen, die Ernährungstherapie, die ernährungsmedizinische Beratung und Schulung aufgezeigt werden. Die Anordnungsverantwortung obliegt der Ärztin bzw. dem Arzt. Die Diätologinnen und Diätologen erfassen zunächst das gesundheitliche Problem der Klientinnen und Klienten anhand bereits vorhandener Indikationen und Befunde. Auf Grundlage dessen werden die ernährungsmedizinisch relevanten Informationen erkannt und die fehlenden relevanten Fakten durch Rücksprache mit der Ärztin bzw. dem Arzt eingeholt (vgl. HOFBAUER u.a. 2011, S. 19). Im Anschluss werden in der allgemeinen Anamnese die anthropometrischen Messungen unter Berücksichtigung der Untersuchungsergebnisse und Laborbefunde erhoben. Die Ernährungsanamnese erfasst Daten zu Ess- und Trinkgewohnheiten, Verzehrmengen, Vorlieben, Abneigungen sowie Probleme bei der Nahrungsaufnahme. Die Ermittlung des Ernährungszustandes kann anhand Ernährungsscreenings und verschiedener Ernährungserhebungsmethoden durchgeführt werden (vgl. LÜCKERATH/MÜLLER 2014, S. 66 f.). Die diätologische Befundung und Beurteilung resultieren aus der Berücksichtigung der medizinischen und ernährungsphysiologischen Kenntnisse und zeigen den derzeitigen Ernährungszustand der Klientin bzw. des Klienten auf. Die Konzeption der ernährungsmedizinischen Therapie beinhaltet die Berechnung der Energie-, Nährstoff- und Flüssigkeitszufuhr auf Grundlage der ausgewerteten Ernährungserhebungsmethoden. Hierbei werden Adaptionsmaßnahmen abgeleitet, um den Soll-Zustand zu erreichen. Die festgelegten Interventionen richten sich auf das Behandlungsziel und die Behandlungsmaßnahmen (vgl. HOFBAUER u.a. 2011, S. 19). Die Therapieziele sollten mit den Klientinnen und Klienten gemeinsam gestaltet werden, damit die Motivation gefördert und die Kooperation gesteigert werden kann. Laborbefunde, anthropometrische Daten, das subjektive Empfinden der Klientinnen und Klienten, die Lebensqualität wie auch die Umsetzung der Ernährungsinterventionen können für das Therapieziel miteinbezogen werden (vgl. LÜCKERATH/MÜLLER 2014, S. 71). Die ernährungsmedizinische Beratung und Therapie umfassen die Erstellung, die Planung und die Umsetzung individueller Ernährungspläne unter Berücksichtigung der sozioökonomischen, familiären und beruflichen Bedingungen der Klientinnen und Klienten. Die Bewältigung der interdisziplinären komplexen Aufgabenstellung setzt eine Vertrauensbasis mit den Klientinnen und Klienten voraus. Jede längerfristige Führung und Betreuung der Klientinnen und Klienten im Rahmen eines ernährungsmedizinischen Beratungs- und Therapiekonzeptes erfordert ein Abschlussgespräch. Hierbei werden die angestrebten Therapieziele mit den erreichten Ergebnissen verglichen. Auch weiterführende Ziele können für die künftigen Behandlungsschritte im Rahmen des Abschlussgespräches definiert werden. Um die Motivation der Klientinnen und Klienten zu stärken, werden rückblickend die Erfolge und Misserfolge diskutiert und besprochen. Das Abschlussgespräch ermöglicht es, offene Fragen zu klären, Ressourcen zu mobilisieren und die weiterführende Betreuung sicherzustellen (vgl. HOFBAUER u.a. 2011, S. 18 f.). Die Dokumentation, Evaluation sowie Reflexion sind wesentliche Grundpfeiler in der Qualitätssicherung. Die Therapieschritte, die Inhalte und die Ziele der ernährungsmedizinischen Therapie können in der Dokumentation festgehalten werden. Dies dient auch der schriftlichen Erfassung des diätologischen Handelns. Die Evaluation zeigt sich durch diätologische Überlegungen, welche Therapiemaßnahme hinsichtlich der Laborbefunde, der Lebensqualität und der anthropometrischen Daten Wirkung zeigt. Durch die Evaluierung können die Ausgangslage und der Endzustand verglichen werden. Unter Reflexion werden die Eigenreflexion und die Reflexion der interdisziplinären Zusammenarbeit zusammengefasst. Die fachlich-methodischen Kompetenzen, die Selbstkompetenzen, die sozialkommunikativen Kompetenzen und die wissenschaftlichen Kompetenzen können aufgrund der Eigenreflexion und Evaluation weiterentwickelt und vertieft werden. Die beschriebene Qualitätssicherung lässt sich durch das bewusste Analysieren und Auswerten der ernährungstherapeutischen Handlungen gewährleisten. Das breitgefächerte Wissen in der Ernährungsmedizin und der Diätetik sollte am Puls der Zeit orientiert bleiben, indem regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teilgenommen wird (vgl. VERBAND DER DIAETOLOGEN ÖSTERREICHS 2015, Diaetologie/Diaetologischer Prozess). […]. Die beruflichen Handlungskompetenzen, die die Absolventinnen und Absolventen im Rahmen des Bachelor-Studienganges Diätologie zu erwerben haben, zeigt sich im Berufsbild. Die Abbildung 2 verdeutlicht diesbezüglich die Studieninhalte des Bachelor-Studienganges Diätologie (vgl. FACHHOCHSCHULE ST. PÖLTEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES 2015a, Diätologie/Studieninhalte), die mit dem gesetzlichen Kompetenzerwerb der FH-MTD-Ausbildungsverordnung (vgl. § 2 Abs. FH-MTD-AV) übereinstimmen. Dazu zählen die fachlich-methodischen Kompetenzen, die sozialkommunikative Kompetenzen, die Selbstkompetenzen wie auch die wissenschaftliche Kompetenz (vgl. § 2 Abs. FH-MTD-AV). Die Module Diätetik – Fachmethodik in der Ernährungstherapie und Kommunikation und Beratung decken mit dem Berufspraktikum die grundlegenden Kompetenzbereiche ab (vgl. FACHHOCHSCHULE ST. PÖLTEN UNIVERSITY OF APPLIED SCIENCES 2015a, Diätologie/Studieninhalte). Die Ernährungstherapie repräsentiert die Kerntätigkeit im Beruf der Diätologin bzw. des Diätologen. Dadurch sind die Erweiterung, Entwicklung und Vertiefung der Beratungskompetenzen fundamental für das berufliche Handeln.

Über den Autor

Petra Hömens absolvierte im Bildungszentrum Stuttgart die Ausbildung zur Diätassistentin. Nach erfolgreicher Nostrifikation zur Diätologin spezialisierte sie sich im Fachbereich der Hochschuldidaktik und der Forschung. Im Rahmen des Masterlehrganges Hochschuldidaktik für Gesundheitsberufe setzte sich die Autorin intensiv mit dem breiten Spektrum der didaktischen und methodischen Möglichkeiten des Lehrens und Lernens auseinander. Ihr Interesse an der Hochschullehre motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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