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Pädagogik & Soziales


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Machtstrukturen lassen sich in jeder sozialen Beziehung finden. Genauso oft wie sie sich eindeutig abzeichnen und erkennbar sind im alltäglichen Umgang, finden wir sie auch regelrecht versteckt und vordergründig nicht wahrnehmbar in vielerlei Interaktionen wieder. So auch im Verhältnis zwischen Studierenden und ihren Dozenten. Ein Konstrukt das in der Geschichte für allerlei ‘Zündstoff’ sorgte und das auch heute noch von Spannungen aber auch Entspannungen geprägt ist. Der Habitus des Studierenden trifft auf akademischen Geist und Ansprüche an ein Studium, die durch Vorgaben und Maßgaben der Dozenten anhand der bestehenden Vorgaben geprägt sind. Und obgleich dies schon genug Grund und Boden für etwaige und umfassende Betrachtungen zulässt, ist im Falle der Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr Hamburg noch ein weiterer Faktor von immanenter Wichtigkeit nicht wegzudenken. Die Besonderheit liegt im Status der Studierenden, die fast ausschließlich Offiziere oder Offiziersanwärter sind. Damit kommt eine dritte Komponente und Instanz des Militärs zum Tragen, die die allgemeinen Machtverhältnisse verschieben, oder auch nicht. Ob solch ein ‘Verschub’ wirklich existiert, soll die Arbeit anhand einiger ausgewählter Beispiele versuchen herauszuarbeiten.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4, Institution Universität: Nachdem nun die verschiedenen Machttheorien vorgestellt wurden, die in der vorliegenden Arbeit für die nähere Betrachtung und spätere Analyse herangezogen werden, bedarf es noch weiterer einführender und erklärender Abschnitte, um der Thematik eine ausreichende Basis zu schaffen, aber auch damit angesprochene Spezifika nicht ohne Begründung und Hintergrund bleiben. Das betrifft vor allem die Einbettung der Theorien in die Institution Universität, spezieller die Verortung im Verhältnis zwischen den Studierenden und den Dozenten. Dieses Miteinander wird strukturiert und bestimmt durch die äußeren Begebenheiten, in die sich die beiden Entitäten hineinbegeben, wenn sie Teil der Universität werden. Dadurch hat das Konstrukt der Universität einen entscheidenden Einfluss auf das Zusammenspiel dieser beiden Parteien und kann folglich nicht unbeachtet bleiben bzw. vernachlässigt werden. Der Abriss über die Entstehungsgeschichte der Universitäten in Europa, genauso wie die Darstellung der Merkmale die die Studierenden wie die Dozenten ausmachen, versucht aufzuzeigen und herauszuarbeiten, ob bereits gewisse Verhaltensmuster per se vorhanden sind, die als machtbelastet oder von Macht bestimmt charakterisiert werden können. Diese tradierten Verhaltensweisen und Einflüsse bestimmen die spätere Analyse dahingehend, als dass eventuelle Machtverhältnisse ungewollt sind, beziehungsweise unbeabsichtigt, jedoch durch die Institution bereits gegeben sind, unabhängig von den Dozenten und den Studierenden. 4.1, Ein Abriss: ‘Die Universität ist eine Anstalt zur Weitergabe und Erzeugung höheren (nicht alltäglichen, komplexen, wissenschaftlichen) Fakten-, Methoden-, und Orientierungswissens. Indem sie nur Individuen in sich aufnimmt, die zum Umgang mit diesem Wissen befähigt erscheinen bzw. ausgebildet werden können, und die Anwendung des erworbenen Wissens in der Regel mit der Übernahme höherer gesellschaftlicher Positionen verbunden ist, ist sie zugleich eine Elitenbildungsanstalt.’ (Weber W. E., Geschichte der europäischen Universität, 2002, S. 9). Es lassen sich durchaus noch viele weitere Beschreibungen, Erläuterungen und Definitionen finden, was eine Universität ist. An dieser Stelle soll jedoch eine einzige hinreichend sein, steht sie doch nur stellvertretend für alle diejenigen, die nicht genannt wurden und deren Inhalt bzw. Aussagekraft noch gewinnbringender sein könnten oder durchaus sind. Wo die Universitäten in Europa ihren Ursprung haben ist da schon unstrittiger obgleich aber mit ebenso vielen unbekannten Variablen belegt, deren Anzahl dennoch überschaubar bleibt, bzw. kalkulierbar ist. Der Ursprung bzw. die Herkunft lässt sich in Paris und Bologna ausmachen. Ausschlaggebend für die Entwicklungen, die als Konsequenz die Etablierung von Universitäten hatten, waren zum einen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und weltlichen Herrschern, genauso wie die beginnende Emanzipierung des Bürgertums. Bei den Auseinandersetzungen ging es vornehmlich um Rechtsstreitigkeiten, was dazu führte, dass sich entsprechend viele Rechtsschulen gründeten. Diese erfuhren zu Beginn des 12. Jahrhunderts einen solch massiven Zulauf, dass, obgleich die dadurch anfallenden finanziellen Einkünfte wünschenswert waren, sich die allgemeine Lage der Sicherheit und Ordnung drastisch verschlechterte. So zumindest aus dem Blickwinkel der Kommunalvertreter in Bologna. Die Schüler und Lehrer hingegen sahen sich einem perfiden System von Ausbeutung gegenüber, was sich zum Beispiel in horrenden Mietzahlungen wiederspiegelte. Im Bestreben der Kommune, dem unkontrollierten Zufluss eine produktive Richtung zu geben, dies jedoch ohne die Schüler und Lehrer wirtschaftlich und auch sozial besser zu stellen, kam es zum Aufruhr, der bis zum Kaiser gelangte. Dieser stellte sich schützend vor die Betroffenen und entzog sie der städtischen Gerichtsbarkeit, was bei Streitigkeiten ein unabhängiges Urteil zur Folge machte und so mehr Gerechtigkeit schaffte. Angespornt vom Erfolg in der Durchsetzung ihrer Interessen, gründeten sich innerhalb der Studierendenschaft verschiedene Interessengruppen, die sogenannten nationes. In diesem schlossen sich die Studierenden verschiedener Herkunftsgebiete und Länder zusammen, um ihre Interessen durchzusetzen. Im Laufe der Zeit wurde die Anzahl derer so groß, dass eine effektive Arbeit nicht mehr möglich war und weitere aufbauende Strukturen notwendig wurden, um Effizienz und Produktivität genauso wie die aktive Selbstverwaltung zu gewährleisten. Auf diese Weise entstanden erste große Organisationen (universitas), in diesem Falle Rechtsschulen, die ihre eigene Lehrplanung, Rekrutierung von Lehrpersonal und Verwaltung übernahmen. Dies alles getragen von den nationes, also von studentischer Seite. Als Gegengewicht gründeten die Dozenten und Magister ebenfalls Vereinigungen und begaben sich in Zusammenschlüsse, um den studentischen Interessen gegenübertreten zu können (vgl. Boehm, Müller, & al., 1983, S. 9ff Weber, 2002, S. 16ff Verger, 1993, S. 49ff Koch, 2008, S. 32ff). In Paris verlief dieser Prozess nahezu gleichartig. Im Gegensatz zu Bologna gab es hier aber nur einen großen Zusammenschluss, der seinen Schwerpunkt auf der Theologie hatte. ‘Der rechtliche Durchbruch erfolgte mit dem päpstlichen Statut von 1215 und der Bulle von 1231, die seither als eine Art Magna Charta der europäischen Universität gilt’ (Weber W. E., Geschichte der europäischen Universität, 2002, S. 20). Diese beiden Papiere standen den jungen universitas umfassende Rechte zu. Diese umfassten Gerichtsstands-, Freiheits-, und Autonomiegesetze. So durften sie selber neue Professoren anwerben, selbstständig Prüfungen durchführen und Titel vergeben, sie durften sich selbst organisieren nebst eigenen Statuten und Satzungen, was Sonderbehandlungen im Strafrecht bedingte und die fremden Studierenden wurden in die Kommune aufgenommen, wodurch auf sie das Einheimischenrecht angewendet werden konnte (vgl. Weber, 2002, S. 20f Koch, 2008, S. 26ff). Auf dieser Grundlage, obgleich noch sehr wacklig und ausbaufähig, gründeten sich im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte die Universitäten Europas. Für den geschichtlichen Hintergrund genügen die Anfangsjahre der Universitäten. Auch wenn im Laufe der Jahrhunderte viele Änderungen stattfanden und sich eine enorme Anzahl an neuen Institutionen auf dieser Grundlage etablierte, bleibt der Kern dennoch unverändert und diesen galt es herauszustellen. Vorrangiges Ziel war es zu zeigen, wo die heutigen Verhältnisse zwischen Studenten und Dozenten ihren Ursprung haben und welche Begebenheiten dazu geführt haben. Das sich in dieser Beziehung im Laufe der Entwicklung vieles geändert hat, ist selbstredend. Darum schließen sich zwei explizite Abschnitte über den gemeinen Studierenden und den gemeinen Dozenten an, die wichtige historische Punkte herausstreichen, die bedeutend für das Verhältnis zwischen den beiden Entitäten waren und somit auch einen Einfluss auf das Machtgefüge haben können, aber nicht zwingend müssen. 4.2, Der gemeine Student: Neben dem, was die Institution ausmacht und kennzeichnet, wird sie maßgeblich durch diejenigen bestimmt, die sie bevölkern und ihr erst den eigentlichen Sinn geben. Wissensvermittlung ohne jene, die sich entsprechendes Wissen aneignen wollen, ist vergebene Mühe und schlichtweg ein unsinniges und zutiefst unfruchtbares Unterfangen. Für die Betrachtungen und die spätere Analyse ist die historische Betrachtung des Studierenden deswegen erheblich. Dies klang bereits im vorherigen Kapitel in dem Zusammenhang an, als dass auf Grundlage bestimmter äußerer Umstände, Begebenheiten und Vorkommnisse sich das Verhalten und die Einstellung ändern kann und somit dazu beiträgt, ein anderes Verhältnis bzw. eine andere Grundlage zu kreieren, auf der Handlungen und Interaktionen mit den Dozenten ablaufen und die somit einen Einfluss auf eventuelle Machtkonstrukte haben kann. Den einen typischen Studenten herauszufiltern ist – und so zeigen es schon historische Aufzeichnungen – schwierig bis gänzlich unmöglich. Schon zu Beginn der Universitäten unterschieden sich die Besucher dieser Institutionen, genauso wie sie es heute noch tun. Zeitliche Unterschiede gibt es dennoch, die für das vergangene und heutige Universitätsleben bezeichnend und charakterisierend sind. Man könnte der Möglichkeit Glauben schenken, dass bei der Etablierung der Universitäten nur reiche und wohlhabende Mitglieder der Gesellschaft sich diese Art der Bildung leisten konnten. Das ist, sehr einfach gesprochen, falsch. ‘Ein »sozialer numerus clausus« bestand nicht, wenn auch, standesmäßig rubriziert, Immatrikulationsgebühren entrichtet werden mußten, von denen nur die pauperes (Armen) befreit waren’ (Müller, Geschichte der Universität. Von der mittelalterlichen Universitas zur deutschen Hochschule, 1990, S. 28). Daraus entwickelte sich bereits zur damaligen Zeit ein ausgeprägtes System von Stipendien für die Unterstützung bedürftiger Studenten. Mit dem Einschreiben in die Matrikel waren die Studenten Teil des Gebildes und Teil der Universität. Der wohl auffälligste Unterschied zur heutigen Zeit besteht darin, dass das damals durchschnittliche Alter für den Beginn der Studien bei 12-14 lag und nicht wie heute bei 18-19. Schwinges unterscheidet bereits zur damaligen Zeit fünf verschiedene Typen von Studenten. Wichtigste Punkte dabei sind, dass die Typen eins bis drei eher aus der Mittel- und Unterschicht kommen, also aus normalen bis ärmlichen Verhältnissen. Der im Vergleich zu heute frühe Studienbeginn lässt sich bei näherer Betrachtung mit der modernen schulischen Entwicklung gleichsetzen. Typ I besuchte lediglich maximal 24 Monate diese Bildungseinrichtung und ergriff danach die Möglichkeit zu einer Berufsausbildung bzw. ging unmittelbar mit dem erworbenen Wissen in einen Beruf. Das alles ohne auch nur ein Examen oder eine Prüfung abgelegt zu haben, denn diese Praxis war bis in das 15. Jahrhundert eher unüblich. Folgerichtig haben diese ‚Studierenden’ auch nie das Studium offiziell abgeschlossen. Sie kamen aber bereits unter der Prämisse, dies niemals zu tun, sondern lediglich ihren Wissensbestand auszubauen, bzw. für den späteren Beruf zu optimieren. Der zweite Typ ist sozial gesehen auf einer ähnlichen Stufe, hatte jedoch die Absicht sein Studium mit einem Abschluss zu beenden. Dieser ist mit einem heutigen Abschluss der mittleren Reife vergleichbar. Dazu waren weitere 24 bis 30 Monate notwendig, sodass die Studenten am Ende 16-19 Jahre alt waren. Typ III ist insofern eine Steigerung der beiden vorhergehenden, als dass diese Studierenden den Abschluss eines Magisters im Alter von 19-21 anstrebten. Das ist mit dem heutigen Abitur vergleichbar. Auf diese Weise gelangt man zu Typ V, der am besten dem heutigen Bild eines Studenten entspricht. Verlässt Typ III nicht die Universität nach seinem Abschluss und beginnt ein Studium an den höheren Fakultäten (Medizin, Recht und Theologie,), so wird er zum Typ V, den Schwingens beschreibt. Der bisher ausgesparte vierte Typus ist auch heute noch anzutreffen und bezieht sich vornehmlich auf diejenigen, die bereits mit einer hohen Stellung, gewissen finanziellen Hintergrund oder Adelsprivilegien ausgestattet sind und sich somit von den ‚durchschnittlichen’ Studierenden abheben. Diese Durchmischung zeigt deutlich, dass die mittelalterliche Universität ein Abbild der Gesellschaft war und fernab davon, ein exklusives Gebilde zu werden bzw. bereits zu sein (vgl. Schwinges, 1993, S. 181ff Müller, 1990, S. 28ff).

Über den Autor

Tobias Engfer, M.A., wurde 1988 in Bergen auf Rügen geboren. Sein Studium der Bildungs- und Erziehungswissenschaft an der Helmut-Schmidt-Universität/ Universität der Bundeswehr Hamburg schloss der Autor im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Master of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte der Autor umfangreiche praktische Erfahrungen in der Bildungs- und Erziehungsbranche. Fasziniert von den umfassenden Machtverhältnissen von studierenden Offizieren und Offiziersanwärtern im Spannungsverhältnis von militärischen Vorgesetzten und akademischen Personal, widmete sich der Autor auf Grundlage vielfältiger Beispiele dieser Thematik.

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