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- Kinderschutz und Umgangsrecht: Sozialpädagogische Handlungsstrategien für Kinder aus Gewaltbeziehungen
Pädagogik & Soziales
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Für viele Frauen gehört Gewalt in der Partnerschaft auch heute noch zum traurigen Alltag: 45.000 Frauen flüchten jährlich aus Gewaltbeziehungen in Frauenhäuser, zahlreiche Weitere nehmen das Angebot von Frauenberatungsstellen, Notrufen und ähnlichen Einrichtungen in Anspruch. Das Ausmaß häuslicher Gewalt ist enorm. Viele Frauen ertragen jahrelange Misshandlungen, machen diese aber aus Angst vor dem Partner oder vor der Stigmatisierung durch die Gesellschaft nicht öffentlich. Dass Kinder mitbetroffen sind von häuslicher Gewalt zwischen Eltern, dass sie unter dieser Situation leiden und Schaden nehmen, ist kein neues Thema. Um die Unterstützungspraxis im Bereich der Jugendhilfe zu optimieren und den mitbetroffenen Mädchen und Jungen geeignete Angebote zu machen, ihre Ängste und Ambivalenzen zu verstehen, bedarf es fundierten Fachwissens. Es stellt sich also die Frage, was aus diesen Kindern werden soll und wie ihnen geholfen werden kann. Diese Frage sollten sich alle Personen stellen, die mit gewaltbetroffenen Kindern in Kontakt treten, egal ob die Kinder selbst Opfer oder ‘nur’ Zeugen der Gewalt geworden sind angefangen bei der Erzieherin im Kindergarten, die bei einem Kind Verhaltensauffälligkeiten beobachtet, bis zu den Mitarbeiterinnen im Frauenhaus, in dem die Frauen mit ihren Kindern Zuflucht suchen. Auch die Arbeit der Polizei sowie die des Familiengerichts sollte sich bei Entscheidungen zum Sorge- und Umgangsrecht von dieser Fragestellung leiten lassen. Das vorliegende Werk stellt verschiedene Formen von Gewaltbeziehungen vor, erläutert die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf Kinder und thematisiert Hilfsmöglichkeiten für Mütter sowie Schutzstrategien für Kinder nach einer Trennung.
Textprobe: Kapitel 3, Welche Formen und Ebenen von Gewalt innerhalb einer Beziehung gibt es?: Die alltägliche Gewalt gegen Frauen und Kinder umfasst die verschiedenen Formen der physischen, sexuellen, psychischen, sozialen, emotionalen und auch finanziellen Gewalt. Die unterschiedlichen Formen sollen im Folgenden näher betrachtet werden. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die unterschiedlichen Gewaltformen nicht immer getrennt voneinander gesehen werden sollten. In vielen Fällen handelt es sich vielmehr um eine übergangslose, fließende Gewalt in verschiedenen Ausprägungsformen, die auf die Frauen und Kinder einwirkt. 3.1, Physische Gewalt: Unter physischer Gewalt versteht man die körperliche Gewalt, die der Frau oder dem Kind mit Absicht von außen zugefügt wird. Es handelt sich bei dieser Form von Gewalt beispielsweise um Stoßen, Schlagen, Treten, Würgen, Ohrfeigen aber auch um Bedrohungen mit einem Messer oder einer Schusswaffe. Die physische Gewalt bedeutet in manchen Fällen sogar ein Verbot des Essens, was bei Frauen zu einer massiven Abmagerung führen kann. Körperliche Gewalt hinterlässt in aller Regel sichtbare Spuren, z.B. in Form von Verletzungen wie Hämatomen oder ähnlichem. Vor allem die physische Gewalt führt bei den Betroffenen zu Ohnmachtsgefühlen, Erniedrigungen, großer Angst vor der Unberechenbarkeit des Mannes und häufig auch zu Todesangst (vgl. Strasser 2001, S. 87). Häufig nimmt die Gewalt im Laufe der Zeit zu und wird massiver. Die ersten Ausschreitungen gegenüber der Partnerin werden von beiden eher noch als Ausrutscher bewertet. In den meisten Fällen werden diese Ausrutscher dann allerdings zur Regel. Im Laufe der Zeit verlieren die Täter ihre Hemmungen - erst recht wenn sie sehen, dass ihr Tun keine Konsequenzen hat und die Frau sie nicht verlässt. Die Formen der Gewalt werden dann zunehmend brutaler (vgl. Brückner, 1998 S. 46). 3.2, Psychische Gewalt: Psychische Gewalt ist im Gegensatz zur physischen Gewalt nicht die Gewalt durch Taten, sondern die Gewalt durch Sprache (vgl. Strasser 2001, S. 87). Psychische Gewalt lässt sich unterteilen in Gewalt, die eine ernsthafte Gefährdung darstellt und in Gewalt, die für sich genommen ohne ‘akute’ Gefährdung besteht. Zur psychischen Gewalt mit ernsthafter Gefährdung gehören die Drohungen, die von physischer Gewalt bis hin zu der Drohung, die Kinder umzubringen, reichen. Zusätzlich zu den Drohungen kann es aber auch dazu kommen, dass die Frauen und die Kinder zu so genannten ‘Stalkingopfern’ werden. D.h. der Mann lauert der Frau und den Kindern nach einer eventuellen Trennung auf, belästigt sie oder stellt ihnen nach. Die zweite Ausprägung der psychischen Gewalt, die die körperliche Gewalt unterstützt und den Kontext der Gewaltbeziehung darlegt, jedoch für sich alleine keine ‘ernsthafte’ Gefährdung bedeutet, wird von Missachten, Bloßstellen, Erniedrigen oder Beschimpfen der Opfer gekennzeichnet. ‘Verbale und körperliche Gewalt stehen oft in einem engen Zusammenhang, dabei wird Gewalt durch Sprache zur Vorbereitung und Rechtfertigung von körperlicher Gewalt benutzt’ (Strasser 2001, S. 87). 3.3, Sexualisierte Gewalt: Unter sexueller Gewalt wird der sexuelle Missbrauch von Frauen und Kindern verstanden. Körperliche Misshandlung und Sexualität sind häufig eng miteinander verbunden (vgl. Strasser 2001, S. 88). Sexualisierte Gewalt reicht von dem Ansehen von Pornographie bis hin zu gezwungenem Geschlechtsverkehr. Auch sexistische Beschimpfungen und das Vertreten einer ausgeprägten sexuellen Doppelmoral, d.h. ein hoher Eifersuchtsgrad des gewalttätigen Mannes, der seinerseits verschiedene Sexualkontakte eingeht, gehören zu den Ausprägungsformen der sexualisierten Gewalt (vgl. Strasser 2001, S. 88). 3.4, Soziale und ökonomische Gewalt: Bei der sozialen Gewalt geht es dem Täter darum, die sozialen Kontakte nach Außen zu verhindern. Frau und Kinder sollen von der Außenwelt isoliert werden. Das Selbstwertgefühl der Frau wird untergraben, so dass sie irgendwann selbst glaubt, ohne ihren Mann nicht zurecht zu kommen, ja sogar nicht überleben zu können und deshalb trotz bestehender Probleme bei ihm bleibt. ‘Die Ausübung sozialer Gewalt gegen Frauen reicht von Verboten und Kontrolle von Sozialkontakten (Freundschaften und Familienbeziehungen), Festlegen von Ausgehzeiten, Einsperren, einem Verbot, den Führerschein zu machen bis zur sozialen Doppelmoral der Männer’ (Strasser 2001, S. 86). Ökonomische Gewalt kann von Männern beispielsweise dann ausgeübt werden, wenn die Ehefrau nicht über eigenes Einkommen verfügt und dadurch in einem hohen Maß von ihrem Mann abhängig ist. Es ist aber auch möglich, dass der Mann finanzielle Gewalt auf die Frau ausübt, wenn diese im Arbeitsleben steht. In diesen Fällen kann es dazu kommen, dass die Männer keine Miete bezahlen, Geld von dem Konto der Frau abheben oder sie als Bürgin für ihre Kredite einsetzen. Denkbar ist es aber auch, dass beispielsweise der Mann seiner Frau zu wenig Haushaltsgeld zur Verfügung stellt und sie dann dafür verantwortlich macht, dass nicht genug Lebensmittel vorhanden sind. Es geht dem Mann in erster Linie darum, die Frau im finanziell - ökonomischen Sinne von ihm abhängig zu machen (vgl. Strasser 2001, S. 86). Verfügt der Mann über ausreichend finanzielle Ressourcen, so kann er eine ökonomische Abhängigkeit seiner Partnerin dadurch erzwingen, dass er sie an einer eigenen Erwerbstätigkeit hindert. Ökonomische Gewalt kann daher als strukturelle Gewalt in dem unter Kapitel 2.4. bezeichneten Sinne verstanden werden. Durch die Definition des Mannes als ‘Ernährer der Familie’ liegen die strukturellen Grundsteine für die Ausübung ökonomischer Gewalt (vgl. Strasser 2001, S. 86). Die einzelnen Gewaltformen mit ihren genauen Ausmaßen können durch das so genannte ‘Rad der Gewalt’ noch einmal näher verdeutlicht werden.
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