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- Junge Muslime im deutschen Strafvollzug: Eine Untersuchung zu ethnischen Minderheiten in Strafanstalten
Pädagogik & Soziales
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 12.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Welt des Strafvollzugs ist für die meisten Menschen noch immer eine Parallelwelt, in die nur Medien und dort nicht zuletzt eher reißerische Formate immer wieder Schlaglichter werfen und damit kleine Ausschnitte beleuchten und sichtbar machen. Besonders die Frage von Personen unterschiedlicher regionaler und kultureller Herkunft wird in der Regel überwiegend politisch-populistisch oder im Zusammenhang mit Gewalt zwischen unterschiedlichen Gruppen betrachtet. Im Rahmen dieser Studie, die eine mehrwöchige Feldforschungsperiode in der Justizvollzugsanstalt Adelsheim beinhaltet, soll dieser Themenbereich am Beispiel junger Muslime im deutschen Jugendstrafvollzug einer sachlichen Untersuchung unterzogen werden und neben den allgemeinen Auswirkungen der religiösen und kulturellen Praxis auf den Alltag in den Vollzugseinrichtungen, auch mögliche positive wie negative Wechselwirkungen auf das Vollzugsziel herausgestellt werden.
Textprobe: Kapitel 2.3, Arbeitsimmigration in Deutschland: Ein wesentlicher Teil der heute in Deutschland lebenden Ausländer und insbesondere der moslemischen Menschen mit Migrationshintergrund bzw. ihre Vorfahren, kamen im Zuge der ersten Welle der Arbeitsmigration zwischen 1955 (1961) und 1973 nach Deutschland. Nachdem die Bundesrepublik bereits in den 50er Jahren den Bedarf an Arbeitskräften nicht mehr aus der eigenen Bevölkerung heraus decken konnte , wurden ab 1955 Anwerbeabkommen mit verschiedenen Ländern geschlossen , durch die gezielt Arbeitsimmigranten, umgangssprachlich Gastarbeiter, der Aufenthalt und die Aufnahme einer Arbeit in Deutschland erleichtert wurde. Zunächst griff das von beiden Seiten angedachte Konzept des Gastarbeiters. Die Arbeitsimmigranten, in der Regel Männer, kamen für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland und kehrten danach wieder in ihre Heimatländer zurück, auch wenn viele mehrfach befristete Arbeitsstellen annahmen und in die Bundesrepublik zurückkehrten. Der Anwerbestopp von 1973 verstetigte den Aufenthalt der Migranten in Deutschland und bewirkte so das Gegenteil des geplanten Effekts. Da die Gastarbeiter befürchten mussten, nach einer Ausreise nicht mehr nach Deutschland zurückkehren zu können, ließen sich viele Arbeitsmigranten in der Bundesrepublik nieder und holten ihre Familien nach. Eine größer angelegte Anwerbung für längerfristige Arbeitsverhältnisse fand in den Folgejahren nicht mehr statt. Da es in einzelnen Wirtschaftszweigen, insbesondere in der Landwirtschaft, auch in den Folgejahren zu einem Mangel an Arbeitskräften kam, wurde der Anwerbestopp für einige Wirtschaftsbereiche gelockert. In jüngster Zeit ist es erneut zu einer gezielten Anwerbung von Fachkräften im Ausland gekommen. Diese oft akademisch ausgebildeten Migranten kommen vor allem aus Indien und China. 2.4, Asyl: Ein Teil der in Deutschland lebenden Ausländer kam auf der Suche nach Asyl ins Land. Asyl im ursprünglichen Sinne wird ausschließlich Personen gewährt, die in ihren Heimatländern politisch verfolgt werden. Dem ähnlich ist das Verfahren, das Verfolgte gemäß den Genfer Konventionen betrifft, die aufgrund ihrer Religion, ethnischen Herkunft oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten politischen oder gesellschaftlichen Gruppe verfolgt werden. Beiden Gruppen wurden in Deutschland im Jahr 2005 weitgehend gleiche Rechte zugestanden. Daneben besteht die Möglichkeit eines Abschiebeverbotes, wenn angenommen werden muss, dass bei Rückkehr in das Ursprungsland Gefahr für Gesundheit, Leben oder psychische Stabilität besteht. Seit 1992 wurde das Asylrecht in Deutschland deutlich verschärft, nachdem die Zahl der Asylsuchenden in den Vorjahren stark angestiegen war. So muß etwa seit den Reformen Asyl im ersten ‘sicheren’ Land, das betreten wird, beantragt werden. Seit Beginn der 90er ist die Zahl der Antragstellenden stark und fast kontinuierlich gesunken. Lediglich 2001 und 2008 waren leichte Zwischenhochs erkennbar. Während bis in die 90er Jahre der Großteil der Antragssteller aus Europa, einschließlich der Türkei, kam, stammen heute über 60 % der Asylbewerber aus Asien, allem aus dem Irak, woher aktuell (2008) mehr als 30 % der Antragssteller kommen. Es folgen die Türkei (6,4 %), Vietnam (4,7 %), das Kosovo (4 %), Iran (3,4 %), die Russische Föderation (3,6 %), Syrien (3,6 %), Serbien (3,3 %) und Afghanistan (3 %). Überdurchschnittlich viele Antragssteller sind oder fühlen sich ethnischen Minderheiten zugehörig. Deutlich über 70 % der Antragssteller türkischer Staatsbürgerschaft gehören der kurdischen Bevölkerungsgruppe an, Asylwerber aus dem ehemaligen Jugoslawien entstammen zu etwa 40 % der albanischen Minderheit und zu einem Drittel der Gruppe der Roma. Auffällig ist, auch im Hinblick auf das Thema dieser Arbeit, dass Angehörige des Islam mit 43 % die größte Gruppe unter den Asylsuchenden stellen. Den 22.085 Asylanträgen im Jahr 2008 standen 233 positive Entscheide gegenüber. 2.5, Ausländergesetzgebung: Das deutsche Ausländerrecht hat seit Gründung der Bundesrepublik defensiven Charakter, auch getragen durch die über Jahrzehnte ausgegebene Losung, dass Deutschland kein Einwanderungsland sei und sein sollte. Ausnahmen von diesem Grundsatz folgen in der Regel übergeordneten politischen Zielen. Außerdem wurden Einwanderer in erster Linie unter dem Aspekt ihrer Auswirkungen auf die Ordnung und Sicherheit des deutschen Staates bzw. der deutschen Gesellschaft beurteilt, sowie auf ihren Nutzen für die Wirtschaft. Ein Eingreifen der Exekutive für den Fall, dass der Aufenthalt einer Person bzw. Personengruppe unerwünschte Auswirkungen hatte, war seit der ersten Fassung von 1965 einer der primären Grundpfeiler , auch wenn übergeordnetem Recht, wie etwa Menschenrechtskonventionen oder europäischen Vorgaben, der Vorrang eingeräumt wurde. Das neue Ausländergesetz von 1990 und spätere Verschärfungen der Ausweisungsmöglichkeiten bzw. Nichtverlängerung von Aufenthaltstiteln, etwa durch das Verbrechensbekämpfungsgesetz von 1994 und die Änderung des Asylrechts 1997, änderten nichts am eher auf Begrenzung von Zuwanderung ausgelegten Grundtenor. 2005 wurde das Ausländergesetz durch das neu geschaffene Aufenthaltsgesetz abgelöst, das die Verwaltung durch die Reduzierung der Aufenthaltstitel vereinfachen sollte. Nebenbei wurden erneut erweiterten Bestimmungen zur Ausweisung erlassen, die nun etwa in Rahmen der Antiterrorgesetzgebung und als Maßnahmen gegen unerlaubte Einreise bzw. Beihilfe zur unerlaubten Einreise (Schleuserkriminalität) griffen. Erstmals wurden dabei auch konkrete, teilweise verpflichtende Maßnahmen zur Förderung der Integration beschlossen und gesetzlich fixiert.
Thorsten Beermann wurde 1982 in Hameln geboren. In seinem Studium der Ethnologie, Soziologie und der neueren und neuesten Geschichte in Bayreuth und Freiburg, das er 2011 mit dem akademischen Grad des Magister Artium abschloss, entwickelten sich Beziehungen und Konflikte zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen zu einem Schwerpunkt, der schließlich in die Idee der ethnografischen Untersuchung der Beziehungen verschiedener ethnischer Gruppen in einem geschlossenen Umfeld, dem Strafvollzug, mündete.
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