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- Jugendliche und Alkoholbeschaffung - Welche Auswirkungen haben Alkoholtestkäufe auf das Kauf- und Verkaufsverhalten?
Pädagogik & Soziales
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 19
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Hinsichtlich der Alkoholprävention bei Jugendlichen geraten seit geraumer Zeit verhältnispräventive Ansätze zur Einschränkung des Erwerbs von Alkohol durch Jugendliche ins Blickfeld der Betrachtungen. Studien fordern eine strikte Überwachung bzw. strengere Kontrollen, da vor allem die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke Einfluss auf das tatsächliche Konsumverhalten hat. Dieses führt letztlich wiederum zu riskanten Verhaltensweisen bei Jugendlichen. Um die Verfügbarkeit alkoholischer Getränke für Minderjährige einzuschränken, bedarf es einer genaueren Betrachtung der Abgabepraxis im Handel, in der Gastronomie sowie an Tankstellen und Kiosken. Zur Überprüfung dieser Praxis haben Polizei und Verwaltungsbehörden auf Forderungen nach einer Verstärkung des kontrollierend-ordnungsrechtlichen Jugendschutzes reagiert. Als erstes Bundesland führte Niedersachsen die sogenannten Alkoholtestkäufe ein. Bei Alkoholtestkäufen werden Jugendliche durch Behörden im Einzelhandel eingesetzt, um alkoholische Getränke, die für sie nach dem Jugendschutzgesetz nicht zugelassen sind, zu erwerben. Dabei wird seitens der Verantwortungsträger die Wirksamkeit dieser Maßnahmen betont. Tatsächlich sind die Quoten, bei denen jugendliche Testkäufer Alkohol gesetzeswidrig erhielten, landesweit kontinuierlich gesunken. Inwieweit dies jedoch Auswirkungen darauf hat, ob Jugendliche tatsächlich Alkohol erhalten oder nicht, ist nicht klar. Auch lässt sich ein Zusammenhang zwischen der verstärkten Kontrolle der Alkoholabgabe auf der einen Seite und der Reduzierung von Straftaten unter Alkoholeinfluss nicht unmittelbar herstellen. Testkäufe werden daher auch nur als ein Mosaikstein im Maßnahmenbündel ergänzender Präventionsprojekte gegen Alkoholmissbrauch Minderjähriger gesehen. Die vorliegende Untersuchung hat die Auswirkungen der Alkoholtestkäufe auf die Kaufpraxis Jugendlicher sowie die Verkaufspraxis im Handel in der Region Hannover zum Gegenstand. Sie liefert eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen für die Praxis und beleuchtet neben aktuellen rechtlichen Diskussionen auch Fragen zur Wirksamkeit von Testkäufen. Hierzu wurden insgesamt 94 Schülerinnen und Schüler eines Gymnasiums sowie sechs Behördenvertreter und Verkaufspersonal befragt.
Textprobe: Kapitel 4.1., Leitfadengestützte Interviews mit behördlichen Vertretern: Aufseiten der Behörden, die mit der Durchführung von Alkoholtestkäufen betraut sind, erscheinen zwei Perspektiven relevant. Neben der Polizei ist auch der gesetzliche Jugendschutz ins Blickfeld zu nehmen, da dieser originär zuständig ist. Insofern wurden zwei Interviewpartner der Polizei auf regionaler sowie behördlicher Ebene und eine Interviewpartnerin seitens des für Alkoholtestkäufe verantwortlichen Fachbereiches der Region Hannover befragt. Der Leitfaden wurde entwickelt, um in den Diskurs der Experten vorzudringen und diesen zu interpretieren. Dadurch sollte das strukturierte und konzentrierte Wissen von fachspezifischen Personen erhoben werden. Da einerseits der Kreis möglicher Experten in der Untersuchungsregion relativ begrenzt ist und andererseits der Schwerpunkt der Studie auf der Befragung von Jugendlichen lag, wurde kein Pre-Test durchgeführt. 4.1.1., Entwicklung des Leitfadens: Die Leitfäden beinhalteten jeweils identische Leit- und auch Ergänzungsfragen. Nach einer kurzen Skizzierung des eigenen Verantwortungsbereiches sollte demnach zunächst die Bedeutung des Alkohols für Jugendliche beschrieben werden. Daran schloss sich die Frage an, welche rechtlichen und praktischen Vorgaben bei der Planung und Durchführung von Alkoholtestkäufen durch Jugendliche zu beachten sind und wie diese dann in der Praxis durchgeführt werden. Die nächsten beiden Komplexe beschäftigten sich mit den wahrgenommenen Veränderungen beim Kaufverhalten Jugendlicher sowie dem Verkaufsverhalten des Verkaufspersonals. Nach der Darstellung möglicher Konsequenzen bei Verstößen im Rahmen von Alkoholtestkäufen wurden Aussagen darüber erfragt, wie diese in Anlehnung an die erste Hypothese bewertet werden. 4.1.2., Rekrutierung der Interviewpartner: Die Rekrutierung der Interviewpartner orientierte sich am konkreten Aufgabenbereich des Gesprächspartners. Dieser wurde somit jeweils bewusst und gezielt ausgewählt, weil dort das entsprechende Expertenwissen zu vermuten war. Jedes Interview wurde mit einem Interview-Code (PV 1, PV 2 oder PV 3) versehen. PV 1 ist 51 Jahre alt, männlich und seit fünfeinhalb Jahren in seinem derzeitigen Aufgabenbereich tätig. Er ist für eine Polizeiinspektion als Beauftragter für Jugendsachen tätig. Dieser Verantwortungsbereich umfasst Präventionstätigkeiten, die unmittelbare Arbeit mit Jugendlichen, aber auch Eltern, beispielsweise in Form von Elternabenden. Hierzu gehört auch die Schulbetreuung, die unter anderem die Lehreraus- und -fortbildung beinhaltet. PV 2 ist weiblich, 52 Jahre alt und nimmt ihre Funktion bereits seit elf Jahren wahr. Sie ist in der Polizeibehörde als Sachbearbeiterin für Grundsatzangelegenheiten, Jugenddelinquenz und Prävention zuständig. Dazu gehört unter anderem die Umsetzung von Erlassen der Ministerien, aber auch behördeninterne und externe Netzwerkarbeit, beispielsweise mit Jugendschutz- und Suchtberatungsstellen oder der Ärztekammer. PV 2 begleitet zudem regelmäßig die Testkäufe und Jugendschutzkontrollen in der Stadt Hannover. PV 3 ist 40 Jahre alt, weiblich und Verwaltungsbeamtin. Sie ist als Sachbearbeiterin des gesetzlichen Jugendschutzes in der Region Hannover seit sechseinhalb Jahren beschäftigt. Dort ist das Ordnungsrecht, das heißt die ordnungsbehördlichen Aufgaben im Bereich der Kontrolle, der Einhaltung von Jugendschutzvorschriften im Gaststätten- bzw. Veranstaltungsgewerbe und insbesondere auch im Einzelhandel, dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit angegliedert. Der präventive Jugendschutz wird vom Jugendamt übernommen. 4.1.3., Interviewdurchführung: Vor der Durchführung des Interviews wurden Erläuterungen zum Gegenstand des Gesprächs, Dauer, Verwendung der Daten sowie zur Anonymisierung gegeben. Es wurde das Einverständnis zur Aufzeichnung des Gesprächs eingeholt. Vereinbarungen zur Rückmeldung an den Interviewpartner, insbesondere die Übermittlung des fertigen Forschungsberichts bei Bedarf, wurden getroffen. Es wurde auch der Hinweis gegeben, dass die Dokumentation des Gesprächs mittels digitalen Aufzeichnungsgerätes erfolgt. Diese Aufnahme wurde nach entsprechender Transkription vereinbarungsgemäß jeweils vernichtet. Die Interviews fanden in den Büros der Interviewpartner statt. Während der Durchführung wurde ein Sozialdatenbogen, im Anschluss ein Interviewbericht gefertigt. 4.1.4., Aufbereitung und Auswertung des Interviewmaterials: Die Interviews wurden zunächst unbearbeitet und vollständig auf Basis der Regeln von Mergenthaler (1992) transkribiert. Diese Regeln wurden leicht modifiziert übernommen. Die daran anschließende qualitative Analyse und Auswertung erfolgte nach dem fünfstufigen Modell von Meuser & Nagel (1991, S. 54), wonach Kategorien während der Auswertung entwickelt wurden. Sie begann zunächst mit der Paraphrasierung, das heißt, Gesprächsinhalte wurden textgetreu in eigenen Worten wiedergegeben und eine Äußerung zum Thema hervorgehoben. Daran schloss sich das thematische Ordnen bzw. Codieren an. Den paraphrasierten Passagen wurden so Überschriften zugeordnet. Nun folgte der thematische Vergleich, indem Passagen aus verschiedenen Interviews zusammengestellt und die Überschriften vereinheitlicht wurden. Die vierte Stufe umfasste die Konzeptualisierung, das heißt, Gemeinsamkeiten und Differenzen wurden unter Berücksichtigung der theoretischen Wissensbestände und anderer empirischer Studien zum Teil in wissenschaftliche Sprache formuliert. Zuletzt erfolgte die theoretische Generalisierung, also das Hinzuziehen von Theorien sowie das Ordnen der Themen im internen Zusammenhang. Die Ergebnisse der Auswertung befinden sich im Abschnitt 5.
Thorsten Massinger, Polizeirat. Der Autor ist seit 1997 Polizeibeamter des Landes Niedersachsen. Nach Abschluss des Studiums an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim im Jahr 2000 (Dipl. Verw.wirt) erlangte er in einer Vielzahl von Verwendungen berufliche Praxiserfahrung (u.a. im Bundesinnenministerium). Darüber hinaus wurde er im Controlling sowie im Projektmanagement eingesetzt. Im September schloss er das Masterstudium (M.A.) an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup erfolgreich ab. Seitdem ist er in der Polizeidirektion Göttingen tätig.
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