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- Das duale System der Berufsausbildung in Deutschland: Eine historisch-systematische Analyse seiner Entwicklung von 1869 bis 1945
Pädagogik & Soziales
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 124
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Nahezu jedes Land verfügt über ein eigenes Berufsausbildungssystem, das als ein Teil des jeweiligen Bildungssystems stark durch historische, politische und gesellschaftliche Ereignisse geprägt und an neue Herausforderungen und Gegebenheiten angepasst wurde. Die vorliegende Studie untersucht das duale System der Berufsausbildung in Deutschland und seine Vorläufer in der Zeit von 1869 bis 1945. Darüber, was die möglichen aktuellen Probleme, Krisensymptome und Reformvorschläge des dualen Systems sind oder wie dessen Zukunft aussehen könnte soll in dieser Arbeit aber nicht diskutiert oder spekuliert werden, da diesbezüglich eine Vielzahl an unterschiedlichen Expertisen vorliegen, welche von Auflösungserscheinungen bzw. vom Untergang der dualen Berufsausbildung bis zum Fortbestehen durch seine Elastizität und Anpassungsfähigkeit existiert. Vielmehr soll ein Versuch unternommen werden, eine historische Analyse über die Entwicklungen, Veränderungen sowie Wandlungsprozesse der dualen Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland nachzuzeichnen. Dabei soll insbesondere das Verhältnis der beiden Lernorte des dualen Systems, Betrieb und Berufsschule in den jeweiligen Epochen kritisch beleuchtet werden.
Textprobe: Kapitel 3.2, Betriebliche Berufsausbildung: 3.2.1, Rechtliche Grundlagen und charakteristische Merkmale: Der Erste Weltkrieg bildete sowohl für die betriebliche als auch für die schulische Berufsausbildung eine Zäsur, was dazu führte, dass das Lehrlingswesen durch den Krieg stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Aus einem 'Bericht über das Lehrlingswesen nach dem Kriege' geht hervor, dass die Zahl der Handwerkslehrlinge im Verlauf des Jahres 1917 allein in Berlin bis auf 2.200 rapide gefallen war. Als Gründe wurden einerseits die zahlreichen Einberufungen der Lehrmeister, Schließungen vieler Betriebe und andererseits die, durch bessere Verdienstmöglichkeiten als angelernte Arbeiter bedingten Lehrvertragssauflösungen hervorgehoben. Schütte pointiert, dass vor allem das Handwerk unter den Folgen der kriegwirtschaftlichen Produktion schwer litt, was sich in der stark rückläufigen Zahl der Auszubildenden äußerte. Jedoch konnte das Handwerk innerhalb weniger Jahre nach dem Krieg die entstandene Nachwuchslücke erfolgreich schließen, so dass die meisten Handwerkskammerbezirke bereits um 1921 ihre Lehrlingszahlen auf die Stände von 1914 steigern konnten. Obwohl die Massenproduktion für die Kriegsindustrie die industrielle Entwicklung gefördert hatte, wurde das Lehrlingswesen stark vernachlässigt. Der Lehrling auch wenn er so bezeichnet wurde, war während des Ersten Weltkrieges und in den ersten Jahren der jungen Republik selten ein Lehrling sondern eher ein junger Arbeiter für dessen Ausbildung kaum Zeit vorhanden war. Diese auch schon während des Kaiserreiches viel diskutierte Frage, ob das Lehrverhältnis eher ein Arbeits- oder Erziehungsverhältnis sei, führte auch in der Weimarer Republik zu heftigen Auseinadersetzungen mit den Gewerkschaften. Um aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Nachkriegszeit herauskommen zu können wurde die Notwendigkeit gesehen, dass eine Umstellung von einer qualitativ minderwertigen Massenproduktion auf die Herstellung teuerer Qualitätsgüter vollzogen werden musste. Abel macht deutlich, dass die Berufserziehung nach dem Kriegsende durch den erhöhten Einsatz der Gewerkschaften und der Industrie im Ausbildungswesen und durch die Einführung einer qualifizierten Berufsberatung und Lehrlingsvermittlung neuen Antrieb bekam. Obwohl Berufsberatungen vereinzelt bereits um die Jahrhundertwende durchgeführt wurden, konnten sie sich erst um 1918 zu öffentlichen Berufsberatungen herausbilden. Sie sollten einerseits 'die seelische Vorbereitung der Jugendlichen auf das Berufsleben' lenken und gleichzeitig 'möglichst förderliche und günstige Gestaltung ihrer beruflichen Ausbildung' fördern. Muth verweist darauf, dass die Berufsberatung als ein Bestandteil einer umfassenden Berufspolitik verstanden werden muss, wobei eine 'gerechte Verteilung des Berufsnachwuchses auf die einzelnen Berufszweige nach seinen Neigungen und Fähigkeiten sowie nach den Gegebenheiten und Möglichkeiten des Arbeitsmarktes' angestrebt wurde. Die rechtliche Grundlage bildete der Erlass des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe von März 1919, welcher die Errichtung von Berufsämtern vorsah. Die Berufsämter sollten laut §2. den ins Berufsleben neu eintretenden Jugendlichen, Berufswechslern sowie ihren Erziehungsberechtigten beratend zur Seite stehen. Eine reicheinheitliche Regelung der Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung wurde erst mit dem 'Arbeitsnachweisgesetzt' (Juli 1922) geschaffen, wobei die Kompetenz des Reichsamtes für Arbeitsvermittlung um die Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung erweitert wurde (§2). Der Paragraph 26 wies dem Reichsamt die Aufgabe 'den Arbeitsmarkt zu beobachten und den Ausgleich von Angebot und Nachfrage zwischen den verschiedenen Gebieten zu regeln' zu. Aus diesem Gesetz wird einerseits ersichtlich, dass die 'Jugendpflege' auch in den Zwanziger Jahren eine große Bedeutung hatte und dass man den Jugendlichen bei der Vielzahl von neu entstandenen Berufen eine Orientierungshilfe in Form der Berufsberatung schaffen wollte und andererseits, dass durch die Erweiterung des Aufgabenspektrums des Reichsamtes für Arbeitvermittlung, eine Institution errichtet wurde, welche gezielt die Jugendlichen je nach Bedarfslage des Arbeitsmarktes in ihrer Berufsentscheidung lenken sollte.
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