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- § 238 StGB Nachstellung/ Stalking: Eine polizeiliche Sicht nach 6 Jahren
Pädagogik & Soziales
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 01.2015
AuflagenNr.: 1
Seiten: 132
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Das am 01.01.2002 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellung (GewSchG) gibt Opfern die Möglichkeit auf zivilrechtlichem Wege einstweilige Verfügungen durch das Gericht zu erwirken. Am 14.3.2013 erschien ein Zeitungsartikel ‚Stalker kommt hinter Gitter‘. Erstmalig in der Rechtsgeschichte verhängte der Familienrichter des Amtsgerichts Bielefeld, Herr Bünemann, ggü. einem Stalker 720 Tage Ordnungshaft. Im Kontext der Einführung des Anti-Stalking-Paragraphen stellt die vorliegende Studie folgende Fragen: Wurde durch die neue Rechtslage ein wirksamer Schutz für die Opfer von Stalking erreicht? Was führt zu der hohen Einstellungsquote des § 238 StGB und in welchem Kontext steht dies zur polizeilichen Arbeit? Um den Leser in die Thematik einzuführen, stellt die Autorin im ersten Teil der Studie die Phänomenologie der Nachstellung dar. Dazu beginnt sie mit Begriffserklärungen, an welche sich die kriminalpolitische Bedeutung von Stalking und ein Überblick zur Rechtslage des GewSchG sowie des § 238 StGB mit Hintergründen und Kritikpunkten anschließt. Weiterhin erörtert die Autorin die PKS und die Strafverfolgungsstatistik und betrachtet die Rolle von Täter und Opfer. Die Tathandlungen der Nachstellung und die daraus resultierenden Folgen für die Opfer werden anhand der bekanntesten Studien abgebildet. Der erste Teil schließt mit einem Überblick zu polizeilichen Interventions- sowie Präventionsmöglichkeiten und der Vorstellung der Studie zur Wirksamkeit von Anti-Stalkinggesetzen. Im zweiten Teil beschreibt und bildet die Autorin die Auswahl der Forschungsmethode sowie die Vorüberlegung und Durchführung der Experteninterviews ab. Die Auswertung erfolgt in einer tabellarischen Gegenüberstellung der einzelnen Aussagen und führt zur dargestellten Erkenntnis, welche zum Fazit und Abschluss dieser Studie überleitet.
Textprobe: Kapitel 2.2, Tatopfer: Opfer von Nachstellungshandlungen findet man in jeder sozialen Schicht und Alters-klasse. Frauen werden wesentlich häufiger Opfer als Männer. Die Prävalenz von Stalking schwankt abhängig vom Maßstab der jeweiligen Studien und hängt von der festgelegten Definition des Stalkings und der Belästigungshäufigkeit der Opfer ab. Die internationalen Studien liegen bei 8-17 % aller Frauen und bei 2-7 % aller Männer, die mindestens einmal in ihrem Leben Opfer eines Stalkers werden. Im Durchschnitt werden 12 % der Bevölkerung einmal im Leben gestalkt. In der PKS 2011 sind bundesweit 26876 Opfer registriert worden. Hiervon sind 5462 männlich und 21414 weiblich. Die größte Gruppe der Opfer befindet sich in der Altersklasse von 21 bis unter 60 Jahren. Das sind 17238 weibliche und 4298 männliche Opfer. In der PKS ist diese Altersgruppe nicht enger eingegrenzt. Laut Fiedler befindet sich die größte Anzahl der Betroffenen in der Altersgruppe zwischen 15-30 Jahren mit abnehmender Tendenz. Im Altersvergleich des Bundes zu den Landeszahlen kann hier ebenfalls bestätigt werden, dass der größte Anteil der Opfer im Alter zwischen 21 und 60 Jahren liegt. Die gesellschaftlichen und persönlichen Eigenschaften der Opfer sind im Prinzip irrelevant, d.h. der u.a. Beruf, das Bildungsniveau, die Schulbildung, der Bekanntheitsgrad oder die Konfession haben keinen Einfluss auf die Viktimisierungswahrscheinlichkeit. Das Opfer muss nur in den Wirkungskreis des Täters geraten und dieser Gefallen an ihm gefunden haben. Somit könnte jede Person Opfer eines Stalkers werden. Dennoch gibt es Risikogruppen, die anfälliger sind Opfer von Stalkern zu werden. 2.2.1, Risikogruppen von Opfern: Zu dieser Risikogruppe gehören junge Frauen, die alleinstehend sind und sich im Studium oder in der Ausbildung befinden, ein geringes Jahreseinkommen haben und in der Stadt leben. Als Gründe für einen erhöhten Anteil an Stalking unter Studenten werden Defizite in der Entwicklung von sozialen Fähigkeiten, z.B. sozial kommunikativen Fähigkeiten und soziale Gleichgültigkeit etc. genannt. Weiterhin verbringen Studenten viel Zeit untereinander, haben viele soziale Kontakte, u.a. auch zu Singles, und nutzen die Möglichkeiten der neuen Medien. Sie bedienen im Regelfall intensiv die sozialen Netzwerke mit persönlichen Daten, besuchen viele öffentliche Plätze und ihre Zeiteinteilung ist nicht so eng strukturiert wie die eines Berufstätigen. Eine weitere Risikogruppe besteht aus Personen, die in herausragenden Berufen tätig sind, vermehrt mit verschiedenen Personen in Kontakt treten oder medial in die Öffentlichkeit gerückt werden, wie z.B. Politiker, Schauspieler, aber auch Verkäufer und Friseure. Darüber hinaus gibt es vergleichbar gefährdetet Berufsgruppen, die durch das Berufsbild ein erhöhtes gesellschaftliches Ansehen genießen, beispielsweise aufgrund der helfenden Tätigkeit. Hierunter fallen u.a. Polizeibeamte, Ärzte, Juristen, Krankenschwestern, Professoren, Psychologen, Psychiater oder der Therapeut, dessen Verständnis durch den Stalker falsch interpretiert wird. Außerdem auch Helfer, die für erlittenes Unrecht verantwortlich gemacht werden. Weiterhin gehen Forscher davon aus, dass bestimmte Personen aufgrund ihrer Persönlichkeitsstruktur die Anfälligkeit für Stalking erhöhen, z.B. Menschen, die leicht vulnerabel sind, keine Selbstsicherheit besitzen und von anderen Menschen abhängig sind. Diese Personen sind oft nicht in der Lage sich von dem unerwünschten Kontaktversuch des Täters zu distanzieren und klar sowie unmissverständlich den Täter abzuweisen oder Grenzen aufzuzeigen. Ursachen hierfür sind oft auf emotionale Hemmungen, Mitleid, Höflichkeit oder falsche Rücksichtnahme zurückzuführen. Darüber hinaus können Dritte Opfer von Stalkinghandlungen werden, wobei das primäre Ziel das eigentliche Opfer bleibt. Bei diesen dritten Personen handelt es sich im Regelfall um den neuen Partner, Familienmitglieder, Kinder, Nachbarn, Freunde oder Arbeitskollegen, die ebenfalls ausspioniert werden oder sich in die Angelegenheit eingemischt haben.
Stephanie A. Meier wurde 1976 in Bad Oeynhausen geboren. Ihr Studium für den gehobenen Polizeivollzugsdienst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Bielefeld schloss die Autorin im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits seit dem Jahr 2000 ist die Autorin als Polizeibeamtin des mittleren Dienstes in verschiedenen Bereichen der Polizei tätig gewesen. Zuvor hatte sie eine Ausbildung zur Zimmerin absolviert und als Gesellin in diesem Bereich gearbeitet. Die Erfahrungen im Bereich Bearbeitung von Fällen der häuslichen Gewalt und des Stalkings sammelte sie im Bereich des Wach- und Wechseldienst sowie bei der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung. Seit Herbst 2014 ist die Verfasserin als Lehrende in der Ausbildung der Polizei im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten des Landes NRW tätig.
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