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Natur / Technik

Christian Schäfer

Smart Metering: Evaluation effizienter Architekturen und Technologien

ISBN: 978-3-95425-470-5

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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 144
Abb.: 62
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Durch die Zunahme dezentraler Energieerzeuger und Reduzierung konventioneller Kraftwerke wird zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Netze zunehmend eine kommunikative Vernetzung und aktive Steuerung von Energieerzeugung und -verbrauch (Smart Grids) notwendig. Auch gibt es ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz. Durch den Einsatz von vernetzten bidirektional kommunizierenden intelligenten Zählern (Smart Meter), werden die Voraussetzungen für Smart Grids geschaffen.Eine wichtige Entscheidung vor einem Massen-Rollout muss hinsichtlich der Architektur der Netzwerkkomponenten und der Art der Übertragungstechnologie getroffen werden. In diesem Fachbuch wird mittels einer Methode zur Architektur- und Technologieauswahl eine Evaluierung geeigneter Übertragungstechnologien und Netzwerkstrukturen für eine effiziente Realisierung des Smart Meterings im Bereich der Nahkommunikation durchgeführt. Diese kann auf die jeweiligen spezifischen Gegebenheiten eines Messstellenbetreibers adaptiert werden und neue Technologien einbeziehen. Die Entscheidungskriterien dienen dabei als Fragenkatalog, um für ein Energieunternehmen die effizienteste Lösung zu identifizieren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2,Smart Metering: Zu Beginn der konzeptionellen Analyse ist es zunächst erforderlich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu untersuchen, da vom Gesetzgeber Anforderungen an die zukünftigen Technologien definiert werden. Darauf aufbauend erfolgt die Betrachtung der Rollen im Energiemarkt sowie der Auswirkungen des Smart Meterings auf diese Rollen. 2.1, Rechtliche Rahmenbedingungen: Die normativen Rahmenbedingungen für Smart Metering können in drei Ebenen unterteilt werden. Auf oberster Ebene stehen die EU-Verordnungen. Die zweite Ebene bilden die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes, welche die EU-Richtlinien in nationales Recht umsetzen. Die dritte und damit unterste Ebene beinhaltet die Beschlüsse der Bundesnetzagentur. 2.1.1, EU-Richtlinien: Auf der Ebene der EU ist insbesondere die Richtlinie 2006/32/EG über Endener-gieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-Richtlinie) von Bedeutung. Diese wurde zur Steigerung der Energieeffizienz, Steuerung der Energienachfrage und Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien erlassen. Als verbindlichen Zielwert wurde eine Energieeinsparung in Höhe von 9% bis zum Jahr 2016 auf Basis des Durchschnittswertes der Jahre 2001 bis 2005 festgelegt. Dieses Ziel soll über eine Reduktion des Energieverbrauchs des Endverbrauchers erreicht werden, in dem die Transparenz erhöht wird und Anreize zur Verbrauchsreduktion oder Verlagerung in lastschwache Zeiten gegeben werden. In dieser Richtlinie wird zwar keine bestimmte Zählertechnik vorgeschrieben, jedoch werden Kriterien an diese Technik festgelegt. Nach Artikel 13 Abs. 1 der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass bei allen Endkunden individuelle Zähler eingesetzt werden, welche den tatsächlichen Energieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegeln. Die Verpflichtung umfasst neben dem Bereich Strom auch die Sparten Erdgas, Fernheizung/-kühlung und Warmbrauchwasser. Die Zähler müssen jedoch zu wettbewerbsorientierten Preisen angeboten werden und der Einsatz technisch machbar, finanziell vertretbar und in Relation zu den potenziellen Energieeinsparungen angemessen sein. Bei Neubauten und Durchführung von Großrenovierungen wird dieses als gegeben angenommen. Die Erfassung des tatsächlichen Energieverbrauchs ist mit den bisher eingesetzten Zählern bereits sichergestellt. Die Aufzeichnung der tatsächlichen Nutzungszeit macht jedoch den Einsatz von Smart Metern notwendig. Darüber hinaus fordert der Absatz 2 eine Abrechnung, die den tatsächlichen Ener-gieverbrauch auf eine klare und verständliche Weise wiedergibt. Dieser Punkt wird beispielsweise in der Sparte Strom nach § 16 StromGVV bereits in der Praxis an-gewendet. Nach Satz 2 und 3 des Abs. 2 soll darüber hinaus dem Kunden mit der Abrechnung auch ein umfassendes Bild der gegenwärtigen Energiekosten vermittelt werden und der Turnus der Rechnungslegung so angepasst werden, dass die Kunden in die Lage versetzt werden, ihren eigenen Verbrauch zu steuern. Die bisher nur jährlich durchgeführten Abrechnungen konnten keine Steuerungswirkung entfalten. Ein umfassendes Bild der gegenwärtigen Energiekosten soll nach Abs. 3 durch einen Vergleich mit dem eigenen Energieverbrauch des Vorjahreszeitraums (vorzugsweise in grafischer Form) und einem normierten Durchschnittsverbraucher gleicher Kategorie erreicht werden. Die Häufigkeit der Rechnungslegung und die damit verbundene Ablesung macht ein Technologiewechsel hin zu intelligenten Zählern und Infrastrukturen notwendig. In Deutschland hat aus diesem Grund die Bundesregierung in dem ersten von drei zu erstellenden Energieeffizienz-Aktionsplänen (EEAP) explizit die schnelle Verbreitung von Smart Metering als Maßnahme zur Zielerreichung aufgenommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) in Deutschland sieht mit der Einführung des Smart Metering neben der Zählerfernauslesung weiteres Einsparpotenzial, bspw. durch Funktionen der Fernauf- und -abschaltung, Tarifregister und Leistungsbegrenzung, ohne jedoch die Einsparungshöhe zu beziffern. Nach dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung (IEKP) sollen die neuen Technologien zur Verbrauchssteuerung spätestens im Jahr 2012 flächendeckend zum Einsatz kommen. Eine weiterer Impuls für die Einführung von Smart Metering bringen die Neuerungen in der Versorgungssicherheits-Richtlinie 2005/89/EG mit sich, welche zum Zwecke der Erhaltung des Gleichgewichts zwischen Elektrizitätsnachfrage und vorhandener Erzeugungskapazität erlassen wurde. Nach Artikel 5 Abs. 2 lit. d) wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit gegeben, Implementierungen von Technologien zur Echtzeit-Nachfragesteuerung zu fördern. Von der Messgeräte-Richtlinie 2004/22/EG geht zwar kein Impuls aus, die Vorgaben an die Elektrizitätszähler hinsichtlich Messsicherheit, Messtechnik und der Sicherheit der Messdaten sind jedoch von großer Bedeutung. Die neuen intelligenten Zähler müssen diesen und den aus der Richtlinie abgeleiteten nationalen eichrechtlichen Vorgaben genügen. In dem am 22. April 2009 verabschiedeten Dritten Binnenmarktpaket zur Liberalisierung von Strom- und Erdgasmarkt wurde sich u.a. auf das weitere Vorgehen bezüglich der Einführung von Smart Metering geeinigt. So sollen die Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten die Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz sowie den zeitlichen Rahmen der Einführung von Smart Metern überprüfen und bei positiver Beurteilung den Einbau bis zum Jahr 2020 bei mind. 80 % der Haushalte sicherstellen.

Über den Autor

Christian Schäfer wurde 1981 in Brandenburg (Havel) geboren. Seine Diplomstudiengänge im Fachgebiet der Wirtschaftsinformatik und Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule für Oekonomie und Management Berlin schloss der Autor im Jahre 2009 und 2011 mit Auszeichnung ab. In mehreren Studien untersuchte er in den Fachgebieten Smart Metering und Smart Grids. Im Jahr 2011 erhielt er für diese Untersuchungen einen Forschungspreis im Bereich des Zähl- und Messwesens.

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