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Nachhaltigkeit

Simon Reimer

Energiepolitik: Rahmenbedingungen für die Entwicklung von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien

Ökonomische Realität im Konflikt zu energiepolitischen Ambitionen?

ISBN: 978-3-8428-6557-0

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 92
Abb.: 24
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen folgende Forschungsfragen: Wie wird die bevorstehende Entwicklung ausgewählter fossiler Brennstoffe und erneuerbarer Energieträger aussehen? Mithilfe welchen energiepolitischen Rahmenbedingungen, Instrumenten und Maßnahmen ist diese Entwicklung zu steuern, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen? Bevor die aufgeworfenen Fragen beantwortet werden können, sind die einzelnen Energieträger ihrer Art nach zu differenzieren. In den Blickpunkt rücken die fossilen Energieträger. Uran gehört zwar nicht zu dieser Gruppe, ebenso wenig jedoch ist es ein regenerativer Energieträger, womit Uran unter den Energieträgern eine Sonderstellung einnimmt. Im zweiten Schritt werden die erneuerbaren Energieträger beleuchtet. Um einen theoretischen Einblick in die Energiepolitik zu gewinnen, wird diese definiert, was eine Beschäftigung mit deren Zielen, Rahmenbedingungen, Instrumenten und Maßnahmen einschließt. Die Bewertung der ausgewählten Instrumente wird ebenfalls Gegenstand der Untersuchung sein. Daraufhin wird die dominierende Rolle der fossilen Brennstoffe im Allgemeinen und des Erdöls im Besonderen erörtert. Abgesehen von der Darstellung der Kosten und Preise als auch der Nutzung des Erdöls in Deutschland, ist ein erstes Fazit in Hinblick auf Problematik und künftige Entwicklung zu ziehen. Es folgt die Windenergie, die wie das Erdöl unter ähnlichen Gesichtspunkten betrachtet wird. Anzumerken bleibt, dass aufgrund der mangelnden Detailrecherche in Bezug auf jede einzelne Energiequelle der Anspruch auf eine allumfassende Betrachtung entfallen muss. Anschließend wird die europäische Energiepolitik samt ihren Strategien, Zielen und Maßnahmen im Rahmen der globalen Klimapolitik und unter Berücksichtigung des Kyoto-Protokolls skizziert. Den Abschluss bildet eine kritische Betrachtung der Energieversorgung im Spannungsfeld von politischen Vorgaben und unternehmerischen Zielen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3.3.1.4, Ökologische Finanzreformen: Unter der ökologischen Finanzreform ist eine umweltorientierte Umstrukturierung des Finanzsystems zu verstehen. Im Fokus der ökologischen Finanzreformen stehen die Finanzbeziehungen zwischen Bürger und Staat, die unter Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien realisiert werden. Die Einnahmen des Staates resultieren hauptsächlich aus der Besteuerung von nicht regenerativen Energien. Zusätzlich gilt es, ökologisch kontraproduktive Subventionen zu reduzieren bzw. umzuschichten und parallel dazu die Abgaben und Beiträge gemäß der ökologischen Ziele und Vorgaben zu gestalten. Zu den Ausgaben des Staates gehören die Unterstützung von Wirtschaftssektoren oder bestimmter Unternehmen, Subventionierung der Forschung, Transfers an private Haushalte, die unter Umständen geprüft werden und neu auszurichten sind. Umwelt-bezogene Ausrichtung staatlicher Programme und Ausgaben stellen eine wichtige Komponente der ökologischen Ausgabereform dar. Im Folgenden wird näher auf die genannten Aspekte einzugehen sein. 1. Internalisierung externer Kosten bei fossiler Energie: Um ein nachhaltiges, globales Energiesystem zu schaffen, bedarf es einer Internalisierung externer Effekte der fossilen und nuklearen Energiekette von der Förderung bis zur Nutzung. In der Praxis jedoch erweist sich das Herbeiführen der geforderten Internalisierung als schwierig. Denn die fossilen und nuklearen Energieträger sind bezogen auf deren Brutto-Abnahmepreis günstiger als regenerative Energiequellen, deren externe Effekte wesentlich geringer ausfallen. Dies schafft Nachteile für den Wettbewerb erneuerbarer Energiequellen. Um für alle Energiearten weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, muss eine absolute Internalisierung externer Kosten stattfinden. Erst dann sind erneuerbare Energiequellen rentabler als ihre bisherigen konventionellen Konkurrenten. Die ökologische Steuerreform trägt einen wichtigen Beitrag zur Klimaschutz-Politik bei. Losgelöst von den gesellschaftlichen Klassen schafft sie Anreize für einen effizienten Umgang mit Energie. Die Kernaussage lautet: Wer Umweltkosten verursacht, soll für diese aufkommen. Betroffen von der Steuerreform sind sowohl Privathaushalte als auch Wirtschaft durch höhere Energie-, Strom- und Kraftstoffkosten. 2. Ökologische Auswirkung durch die Besteuerung nicht regenerativer Energie: Die Besteuerung fossiler Brennstoffe bewirkt deren Verteuerung, was bei unveränderten Marktbedingungen die Nachfrage zurückgehen lässt. Folge ist das Ausweichen auf andere Energieträger. Darüber hinaus werden Anreize geschaffen, was die Effizienz erneuerbarer Energie im Allgemeinen sowie ihre daran gekoppelte technologische Entwicklung im Besonderen steigert. 3. Subventionsabbau für fossile Energie: Mit dem Abbau von umweltschädigenden Subventionen lassen sich die drei Faktoren der Nachhaltigkeit optimal verbinden: • ‘Die Ökologie, weil ein ökologisch kontraproduktives Verhalten nicht mehr weiter finanziell unterstützt wird. • Die Ökonomie, weil durch den Staat herbeigeführte Verzerrungen der Marktaktivitäten vermieden werden. • Das Soziale, weil durch die Einsparung von öffentlichen Haushaltsmitteln ein sozial sinnvoller Einsatz gewährleistet werden kann.’ Trotz der zahlreichen volkswirtschaftlichen Vorteile, die der Abbau von Subventionen mit sich bringt, stößt man auf große Widerstände, da Subventionen in der Regel verteilungspolitische Auswirkungen haben. Deshalb werden die betroffenen Branchen versuchen, die aus ihrer Sicht betrachtet ‘bremsende Reform’ der Subventionspolitik zu umgehen. Um diese Blockaden zu minimieren, empfiehlt sich eine zeitlich gestaffelte Einführung der Reform, um den Beteiligten genügend Zeit zu geben, sich an die neue Situation anzupassen. 3.3.1.5, Förderung fossiler Energien mit verringerten Emissionen: Aktuell ist die Wirtschaft noch immer auf fossile Energien angewiesen. Nur die Deckung des entstehenden Versorgungsbedarfs durch erneuerbare Energien wird daran etwas ändern können. Damit einerseits die Versorgung gesichert ist und andererseits die Abhängigkeit von fossiler Energie zurückgeht, sind zwei Gesichtspunkte zu beachten: Erstens müssen Neuinvestitionen in fossile Energien gegen Null gefahren werden und zweitens müssen die im fossilen Bereich, unter sozioökonomischen Gesichtspunkten gesehen, unverzichtbaren Investitionen geringere Emissionswerte verursachen als bisher und sich darüber hinaus in eine flexible Infrastruktur einfügen. Der Ausbau von Anlagen, die noch vorübergehend mit fossilen Energieträgern betrieben werden, sollte eine spätere Umstellung auf erneuerbare Energien möglich machen. Beispielsweise kann eine Anlage zunächst mit Erdgas und danach mit Biogas gefüttert werden. 3.3.1.6, Investitionskostenzuschüsse für Privathaushalte: Investitionskostenzuschüsse sind Anreize für den Ausbau von Anlagen, dabei verpflichten sie nicht zur Rückzahlung, weshalb sie als ‘verlorene Zuschüsse’ bezeichnet werden. Die Höhe der Zuschüsse hängt vom Investitionsvolumen oder von der technischen Größe wie der installierten Leistung ab, beispielsweise bei solarthermischen Anlagen von der Fläche der Kollektoren. Bisweilen ergehen sie auch in Form von Festbeträgen. An die Zuschüsse ist ferner die etwaige Erlassung von Schulden geknüpft, die im Rahmen einer Darlehensfinanzierung von Anlagen über das Marktanreiz-Programm des Bundes angeboten wird. Private Haushalte haben mit Investitionszuschüssen bereits positive Erfahrungen gemacht. Ein besonders wichtiger Aspekt bei dieser Art von Förderung ist die staatliche Befürwortung und Unterstützung der Eigeninitiative der Haushalte. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Anreiz für die Teilnahme auch von privater Seite. 3.3.1.7, Vergünstigte Darlehen für gewerbliche Investoren: Diese Maßnahme richtet sich primär an gewerbliche Investoren mit hohem Bedarf an Fremdkapital beispielsweise zur Errichtung von Windparks. Die Vergünstigung des Darlehens ist ein Instrument, um das aufgenommene Kapital billiger zu machen, was niedrigere Zinsen, längere Laufzeit der Kredite oder eine bessere Tilgungsart bedeutet. Private Kreditinstitute vergeben die Darlehen, wobei sie ihrerseits auf günstige Refinanzierungsmöglichkeiten von öffentlichen Banken wie beispielsweise der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) zurückgreifen. In der Regel wird erst durch Bürgschaften der Zugang zur Fremdfinanzierung ermöglicht, womit die Banken parallel Maßnahmen zur Kapitalverbilligung fördern. Je nach Programm ist die Finanzierungsquote recht unterschiedlich. Bei den Marktanreiz-Programmen des Bundes oder dem ‘100.000 Dächer-Solarstromprogramm’ können die durch die Investitionen entstandenen Kosten bis zu 100% finanziert werden. Im Gegensatz dazu liegt die Finanzierungsquote beim Darlehensprogramm der KFW niedriger. Ein Investor sollte seinerseits über einen soliden Eigenkapitalanteil von 30-50 % verfügen. 3.3.1.8, Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) als Modell: Ein weiteres in Deutschland entwickeltes und taugliches Instrument zur Förderung von Strom aus regenerativer Energie ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG). Das Gesetz ermöglicht die Übertragung des wirtschaftlichen Risikos und dient als eine Vorfinanzierung von Ökostrom. Damit wird eine Investition in die Gewinnung regenerativer Energie etwa in Form von kleinen photovoltaischen Anlagen auf dem Hausdach für Privathaushalte bis hin zum großen Windpark für Gewerbetreibende finanziell attraktiv. Darüber hinaus beabsichtigt das Gesetz die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien im Hinblick auf Klima und Umweltschutz. Das EEG ist am 29. März 2000 in Kraft getreten. Dieser ökonomische Anreiz hat sich im EU-Vergleich als ein besonders effizientes Instrument zum Ausbau der erneuerbaren Energien erwiesen. Die Funktionsweise des Instruments lautet: ‘Mindestpreisregelung mit Pflicht der nächstgelegenen Netzbetreiber zur Aufnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien Weiterleitung der Vergütungen an Übertragungsnetzbetreiber (Hochspannungsnetze) mit Pflicht zum bundesweiten Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen.’ Auf diese Weise wird eine Verteilung von bundesweit regional unterschiedlichen Belastungen bewirkt. Hierdurch erhöhen sich die Strom-Bezugskosten für Endverbraucher derzeit um durchschnittlich rund 0,05 Cent pro kWh. Bei den Mindestvergütungen an die Einspeiser wird die Höhe der Vergütung unterschieden nach den Sparten der grünen Energien, nach Größe der Anlagen und bei Windenergie nach dem Windstandort.

Über den Autor

Simon Reimer wurde 1985 in Orenburg, Russland geboren. Im Jahre 1996 zog er mit seiner Mutter nach Deutschland. Dort besuchte er zuerst die Hauptschule und erlangte die Fachoberschulreife, die ihm den Besuch an einer Höheren Handelsschule ermöglichte, welche er wiederum mit der Fachhochschulreife abschloss. Danach entschied sich der Autor seine Vorkenntnisse durch ein Wirtschaftsstudium weiter auszubauen und zu vertiefen. Das Bachelorstudium der Business Administration an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg absolvierte er erfolgreich. Bereits während des Studiums sammelte der Autor durch Praktika und Nebentätigkeiten umfassende Erfahrungen im Bereich Unternehmensberatung, Handel und Logistik. Parallel zum Studium hat Simon Reimer ein besonderes Interesse an der Energiepolitik entwickelt. Die Entwicklung Russlands zum größten Energielieferanten und die damit verbundene Energieimportabhängigkeit Deutschlands von Russland, hat ihn dazu bewegt einen Teil des Buches dieser Problematik zu widmen. Des Weiteren wurde er durch seine Reisen nach Russland und Gesprächen mit Branchenexperten dazu angeregt, sich näher mit dem Thema auseinanderzusetzen.

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