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  • Bioenergie und Nachhaltigkeit: Ein Bewertungsmodell für Bioenergieprojekte unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit


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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 164
Abb.: 55
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Die Verfügbarkeit von Energie ist von zentraler Bedeutung für die Aufrechterhaltung von Gesellschaften und das Funktionieren des Wirtschaftssystems gleichzeitig ist die Nutzung von Energieressourcen mit einer zunehmenden Schädigung von Ökosystemen verbunden. Eine an Nachhaltigkeit ausgerichtete Energieversorgung ist daher maßgeblich für das verträgliche Zusammenwirken von ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen. Bioenergie kann hierzu ein Beitrag sein: Unter Einsatz verschiedener Biomassearten kann Strom, Wärme oder Kraftstoff auf regenerativer Basis gewonnen werden. Die nachhaltige Ausgestaltung solcher Projekte der Bioenergiegewinnung erfordert die Operationalisierung des Begriffs der Nachhaltigkeit. Dazu müssen nachhaltigkeitsorientierte Indikatoren eingeführt werden, die die komplexen Zusammenhänge und Phänomene adäquat abbilden und gleichzeitig überschaubar in ihrer Zahl sind, um deren Analyse und Kommunikation zu ermöglichen. In dieser Studie wird der Frage nachgegangen, wie Nachhaltigkeit für Bioenergieprojekte festgestellt bzw. gemessen und anhand welcher Zielwerte eine nachhaltige Entwicklung von Bioenergieprojekten beschrieben werden kann. Darauf aufbauend wird eine Reihe von Indikatoren identifiziert, die sich zur Abbildung des ökonomischen, ökologischen und sozialen Bereichs der Nachhaltigkeit eignen. Als eine Quelle möglicher Indikatoren wird dazu die VDI-Richtlinie 4070 zum nachhaltigen Wirtschaften in kleinen und mittelständischen Unternehmen analysiert zusätzlich werden Indikatoren entwickelt, die neben diesen mehrheitlich unternehmenszentrierten Aspekten auch überbetriebliche Faktoren berücksichtigen. Nach Prüfung ihrer Anwendbarkeit auf Bioenergieprojekte werden Bewertungsmaßstäbe für die Indikatoren erstellt und in ein Bewertungsmodell integriert. Diese Verdichtung und Standardisierung von Informationen ermöglicht die Beurteilung und den Vergleich von Bioenergieprojekten aus der Perspektive der Nachhaltigkeit. Mit diesem Modell wird Projektleitern, Betreibern, Entscheidungsträgern, Versicherungsunternehmen und sonstigen beteiligten oder interessierten Parteien ein Leitfaden an die Hand gegeben, der sie in die Lage versetzt, die Nachhaltigkeit von Bioenergieprojekten zu beurteilen und zu vergleichen, ihren Stand oder auch Fortschritte zu überprüfen und der darüber hinaus spezifische Gestaltungsdefizite und -chancen aufzeigen kann.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.5, Ausgewählte soziale Nachhaltigkeitsindikatoren: In der Richtline 4070 des VDI sind Indikatoren der sozialen Nachhaltigkeit aufgeführt. Sie sind in ihrer Gesamtheit betriebsintern ausgerichtet und können wie folgt kategorisiert werden: - Indikatoren zur Beschäftigtenstruktur (Mitarbeiteranzahl, Auszubildende, Beschäftigte mit Behinderung, Frauen in Führungspositionen). - Indikatoren zu Gesundheits-, Unfall- und Arbeitsrisiko (Gesundheitsquote, Unfallquote, Lärmbelastung am Arbeitsplatz, rauchfreie Arbeitsplätze). - Indikatoren zur Zufriedenheit der Mitarbeiter (indirekt: Fluktuationsquote, Betriebszugehörigkeit direkt: Eingabe und Beschwerde, Anzahl von bezahlten Überstunden). - Indikatoren zur Optimierung der Arbeitssituation (Qualifizierungsindex, Schulungsindex, Mitarbeiterbeteiligung am Verbesserungsprozess, Mitarbeiterbeteiligungsindex zum Verbesserungsprozess, Personalentwicklungsquote). Für das Bewertungsmodell werden Auszubildende, Beschäftigte mit Behinderung und Frauen in Führungspositionen übernommen. Die Indikatoren zum Gesundheits-, Unfall- und Arbeits-risiko werden in einen Indikator Arbeits- und Gesundheitsschutz überführt, der sich durch eine umfassendere Gefährdungsbeurteilung auszeichnet. Darüber hinaus wird der betriebsinterne Fokus erweitert auf eine betriebsexterne bzw. gesamtgesellschaftliche Perspektive. Auf diese Weise kommen Fragen nach der Einstellung der Gesellschaft zu einem Bioenergieprojekt (Akzeptanz der Öffentlichkeit), nach der Versorgungssicherheit, der Regionalen Wertschöpfung und nach Flächenkonkurrenzen durch den Biomasseanbau auf. Insgesamt werden also acht Indikatoren betrachtet, die nachfolgend analysiert, begründet und über einen Bewertungsmaßstab abgebildet werden. Am Ende des sozialen Kapitels werden die übrigen, ausgeschiedenen Indikatoren kurz dargestellt (vgl. Kap. 4.6). Auszubildende: Hinsichtlich des Anteils an Auszubildenden ist es zu begrüßen, wenn das Bioenergieprojekt Ausbildungsplätze bereitstellt, gerade im Hinblick darauf, dass im 2007 in Deutschland 867.000 junge Menschen ohne Ausbildungsplatz waren. Stärker vom Lehrstellenmangel sind die jungen Männer betroffen, von denen 13,5 % keinen Ausbildungsplatz hatten – von den jungen Frauen sind es immerhin noch 12,3 %. Da v. a. kleinere Bioenergieprojekte häufig nicht über die notwendigen Kapazitäten zur betrieblichen Ausbildung verfügen (z. B. Beschäftigung eines Ausbilders nach Ausbildungs-Eignungsverordnung), und sich deshalb Ausbildungsstellen nicht rationell verwirklichen lassen, sollte diesen kein Nachteil in Form einer negativen Wertung bei der Nachhaltigkeitsbewertung entstehen. Jedoch sollten Unternehmungen, die Ausbildungsplätze bereitstellen, durch eine positive Bewertung honoriert werden (vgl. Tab. 29). Anzumerken ist zudem, dass es speziell auf Bioenergieprojekte ausgerichtete Ausbildungsstellen noch nicht gibt derzeit sind – neben den klassischen kaufmännischen Ausbildungsberufen – lediglich in den einzelnen Gliedern der Bereitstellungskette Ausbildungsplätze zu finden, wie z. B. als TechnischeR AssistentIn für regenerative Energietechnik und Energiemanagement, AnlagenmechanikerIn oder Behälter- und ApparatebauerIn. Beschäftigte mit Behinderung: Durch das Sozialgesetzbuch (SBG) IX genießen schwerbehinderte Menschen und sogenannte Gleichgestellte einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Menschen gelten als schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt . Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist für [p]rivate und öffentliche Arbeitgeber […] mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen […] auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze […] (SGB IX, § 71) verpflichtend. Eine Sonderregelung besteht für Arbeitgeber, die nach (SGB IX, § 71) mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätze aufweisen: sie haben einen schwerbehinderten Menschen zu beschäftigten sowie mindestens 40, aber weniger als 60 Arbeitsplätze aufweisen: sie haben zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Werden weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigt als gesetzlich gefordert, muss der Arbeitgeber für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen eine Ausgleichsabgabe (SGB IX, § 77) entrichten. Es ist im Sinne von sozialer Nachhaltigkeit, wenn Unternehmen ihre Rolle als verantwortungsbewusste Teile der Gesellschaft aktiv wahrnehmen, indem sie keine Ausgleichsabgabe zahlen, sondern stattdessen Menschen mit Behinderung beschäftigten daher erhalten solche Unternehmen eine positive Bewertung. In der Bewertungstabelle (Tab. 30) wird dies über die Frage operationalisiert, ob bei Unternehmen mit über 20 Arbeitsplätzen die gesetzliche Anzahl von Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen besetzt ist. Wird dies bei über 20 Arbeitsplätzen mit nein beantwortet, ist indirekt abzulesen, dass der Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe entrichtet. Dies kann nicht als nachhaltig bezeichnet werden, denn im Sinne der Gleichberechtigung sollte die Integration von behinderten Menschen erfolgen und kein Freikaufen aus der Verantwortung. Die Wertung fällt in diesem Fall negativ aus. Kleinere Betriebe mit weniger als 20 Mitarbeitern, die gesetzlich nicht verpflichtet sind, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, dies aber dennoch tun, erhalten in Tab. 30 für diesen Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit eine positive Wertung. Im gegenteiligen Fall wird eine neutrale Wertung vergeben.

Über den Autor

Martina Dürr, geboren 1979, studierte Geographie, Soziologie und Geschichte an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Nach ihrer Berufsausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und mehrjährigen beruflichen Tätigkeit legte sie das Abitur über den zweiten Bildungsweg ab und nahm das Studium in Würzburg auf. Sie setzte Schwerpunkte in den Bereichen Ökologie, Energie und Nachhaltigkeit und entwickelte besonderes Interesse an der Thematik der Nachhaltigkeit von Bioenergie. Während des Studiums leitete sie Projekte in der Umweltbildung und war im erlebnispädagogischen Bereich tätig. Darüber hinaus arbeitete sie in der Redaktion einer geowissenschaftlichen Zeitschrift. 2010 schloss sie ihr Studium mit dem akademischen Grad der Diplom-Geographin ab.

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