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Management

Christian A. Conrad

Zukunft der Corporate Governance und des Personalwesens. Perspektiven der Wirtschaftsethik

Reihe "Wirtschaft und Ethik", Band 11

ISBN: 978-3-95935-610-7

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Produktart: Buch
Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2023
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Abb.: 11
Sprache: Deutsch
Einband: gebunden

Inhalt

Der vorliegende Sammelband sucht angesichts der vielen Wirtschaftsskandale, die durch unethisches Verhalten von Managern hervorgerufen wurden, nach Möglichkeiten, die Corporate Governance und das Personalwesen zu verbessern. Mit welchen Instrumenten können ethische Verfehlungen von Managern verhindert werden? Der erste Beitrag analysiert die Managervergütung und -kontrolle in den USA und in Deutschland und liefert Anregungen für eine Reform. Hier werden die Vergütungsanreize und die Kontrolle der Manager durch den Aufsichtsrat und die Eigentümer auf ihre ethischen Wirkungen untersucht. Der zweite Beitrag untersucht anhand von Case Studies, inwiefern sich bestimmte Charaktere der sog. Dunklen Triade für die ethischen Verfehlungen verantwortlich sind. Kommen die falschen Manager in den Unternehmen an die Macht? Und der letzte Beitrag widmet sich dem Personalwesen. Wie sind die Erfahrungen in der Personalauswahl, Personalkontrolle und Personalentwicklung mit unethischen Charakteren? Inwiefern muss bei der Personalauswahl besser auf die Charaktereigenschaften der Dunklen Triade geachtet werden und wie können die Manager im Unternehmen besser kontrolliert werden, um unethisches Verhalten zu verhindern? Wie lässt sich das Personal im Unternehmen beeinflussen, um ethisches Verhalten sicherzustellen? Der Sammelband schließt mit einem Fazit des Herausgebers.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel Managervergütung: Aufbau der Vergütung: Managergehälter ergeben sich über einen Marktpreisbildungsprozess. Wenn etablierte, börsennotierte Gesellschaften einen Nachfolger für den CEO suchen, dann ist die Auswahl potenzieller Kandidaten in der Regel sehr begrenzt. Diejenigen, die infrage kommen, wissen inzwischen dank der geschaffenen Transparenz in der Managementvergütung ziemlich genau, was sie verlangen können. Dann ist nicht relevant, ob es sich bei der Betrachtung von Angebot und Nachfrage um eine, in den Augen der meisten Menschen, faire Bezahlung handelt. Die Vergütung der DAX-Vorstände setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Sie besteht aus einem Festgehalt, erfolgsabhängigen Jahresboni, Langfristvergütungen, Altersversorgung und Nebenleistungen wie z.B. einem Dienstwagen. Die Basis von Vergütungssystemen bildet das Festgehalt. Die Bestimmung des Festgehalts basiert oftmals auf Vergleichsstudien spezialisierter Beratungsagenturen. Diese untersuchen systematisch die Höhe der gezahlten Vergütung für Vorstandspositionen in unterschiedlichen Unternehmensklassen sowie die Höhe der Gesamtvergütung. In der Praxis gibt es erhebliche Vergütungsunterschiede je nach Position bzw. den zugeteilten Aufgaben als z.B. Finanzvorstand oder CEO. Üblicherweise erhalten Vorsitzende des Vorstands im Verhältnis zu den anderen Vorstandsmitgliedern ein höheres Gesamtgehalt. Weil das Festgehalt keine besonderen Leistungsanreize gibt, wird es üblicherweise durch ein variables Zusatzgehalt ergänzt. Damit sollen positive Leistungsanreize geschaffen werden. Dabei kommen sowohl kurzfristige Boni als auch langfristige Vorteile ins Spiel. Eine dieser kurzfristigen Leistungsanreize sind Tantiemen, welche abhängig vom letzten Jahresergebnis sind. Sowohl beim Übertreffen der Planvorgaben als auch für allgemein positives Ergebnis können diese Boni an die Manager ausgezahlt werden. Des Weiteren gibt es diverse andere Tantiemen, welche von Umsatzentwicklung, Aktienkurs oder auch Bilanzgewinn abhängig sind. In der Regel werden diese Tantiemen vom Aufsichtsrat festgelegt und sind bedingt durch ihren Charakter eindeutig mit Kennzahlen des Unternehmens messbar. Es gilt festzustellen, dass somit das Gehalt der Manager unmittelbar vom Unternehmenserfolg und dem Erreichen bestimmter Planziele abhängig ist. Auf der einen Seite sorgt dies selbstverständlich für eine gesteigerte Motivation des Managements, die gesetzten Ziele zu erreichen. Das dadurch gestiegene Gehalt ist somit direkt auf die Arbeit des Vorstands zurückzuführen, sofern es im vorangegangenen Geschäftsjahr keine besonderen Umstände, z.B. coronabedingte Schließungen, gab. Andererseits birgt diese Art der Vergütung auch die Gefahr, ein Erreichen oder Überschreiten der Planziele mit allen Mitteln zu erreichen, um das eigene Gehalt zu maximieren. Dadurch ließen sich z.B. unethische Geschäftspraktiken oder eine großflächige Entlassung von Mitarbeitern zur Gewinnmaximierung rechtfertigen. Schließlich führt dieses Verhalten zu einem kurzfristigen positiven Ergebnis für das betroffene Unternehmen, da der Gewinn maximiert wird. Langfristig gesehen können dadurch allerdings auch beträchtliche Risiken für das Unternehmen entstehen, wie beispielsweise die Manipulation der Abgaswerte durch VW, um seine Fahrzeuge als besonders umweltfreundlich zu deklarieren, doch dazu mehr in einem anderen Kapitel. Eine weitere Möglichkeit zur Entlohnung des Managements ist die Verknüpfung der Unternehmenswertsteigerung. Ihr Zweck besteht in der Kopplung der Ergebnisse des Vorstands an die Wertsteigerung des Unternehmens. In diesem Fall spricht man von Shareholder Value. Dies wirft die Frage auf, ob die alleinige Ausrichtung an den Interessen der Shareholder sinnvoll ist. Infolgedessen wird vermehrt der Gewinn des Unternehmens sowie dessen wirtschaftlicher Erfolg vom Management ins Auge gefasst. Möglicherweise führt dies zu Entlassungen, unethischen Geschäftspraktiken sowie abnehmender Loyalität der Kunden und Mitarbeiter. Wie auch die Tantiemen birgt diese Art der Vergütung das Risiko, den Unternehmenswert kurzfristig durch Entlassungen oder unethische Methoden zu steigern. Besonders bei Managern, die nicht darauf aus sind, eine lange Zeit in derselben Firma zu verbleiben, besteht die Gefahr, derartige Entscheidungen zu treffen. Das langfristige Bestehen des Unternehmens wird möglicherweise für kurzfristige Boni aufs Spiel gesetzt. Die in den USA bereits seit längerer Zeit angewandte Vergütungsmöglichkeit der Aktienoptionspläne erfreut sich nun auch in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Aktienoptionspläne geben dem Manager das Recht, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Aktien des Unternehmens zu einem bestimmten Kurswert, auch Basiskurs genannt, zu kaufen. Der Vorteil liegt darin, dass der Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausübung über dem Basiskurs liegen kann. Nur wenn dies eintritt, wird der Manager die Option ausüben und die vorher festgelegte Anzahl der Aktien erwerben. Ansonsten wird er die Option verfallen lassen. Sein Vorteil liegt dementsprechend in der positiven Differenz von Ausübungs- und Basiskurs der Aktie. Allerdings führt die Ausübung der Aktienoption zu einer Verwässerung der Anteile anderer Aktionäre, welches deren Stimmrechte schmälert. Aus den Aktienoptionsplänen lässt sich ebenfalls eine andere Art der variablen Managervergütung ableiten. Die sog. Stock Appreciation Rights” bemessen sich genauso an der Wertentwicklung des Unternehmens. Der Unterschied ist jedoch, dass keine realen Aktiengeschäfte getätigt werden. Es handelt sich hierbei also um eine Art virtuelle Option. Dem Manager wird nach Erreichen eines Ziels ein bestimmter Barbetrag ausgezahlt, welcher der Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis der Aktien entspricht. Ähnlich dazu verhält es sich bei den sog. Phantom Stocks”. Hierbei handelt es sich um virtuelle Aktien, die einen Teil der Managervergütung ausmachen können. Ähnlich wie bei regulären Aktien wird der Manager an der Kursentwicklung und an den Dividenden beteiligt. Er erhält allerdings keine Stimmrechte. Aus diesem Grund bedürfen Stock Appreciation Right” und Phantom Stocks” keine Zustimmung des Aufsichtsrats. Anders als bei regulären Aktienoptionen wird der Manager zwar an der Kursentwicklung beteiligt, erhält jedoch keine ausübbaren Rechte. Somit werden die Stimmanteile der anderen Aktionäre nicht verwässert oder beeinflusst. Wie eingangs erwähnt gehören zur Gesamtvergütung eines Managers nicht nur Barbezüge, sondern auch diverse Nebenleistungen. Dazu gehören sowohl Sachbezüge als auch Alters- oder Hinterbliebenenversorgung. Zur Gesamtvergütung zählen außerdem Nebenleistungen. Dazu gehört u.a. die Zurverfügungstellung eines Dienstwagens, welcher auch privat genutzt werden kann. Des Weiteren kann auch ein Fahrer bereitgestellt werden. Ebenso ist die Überlassung einer Immobilie oder die Gewährung von Sicherheitsdiensten möglich. Üblicherweise werden Versicherungsleistungen und Regelungen zur Absicherung von Hinterbliebenen im Falle des Todes des Vorstandsmitglieds gewährt. Das Gesamtpaket der Leistungen umfasst in der Regel auch eine Pensionsleistung. Eine solche Pension bemisst sich normalerweise an dem letzten Monatsgehalt des Managers und entspricht circa die Hälfte dessen. Zusätzlich dazu erhalten Vorstandsmitglieder in den meisten Unternehmen Altersruhegeld, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung.

Über den Autor

Nach Auslandsaufenthalten in den USA und Brüssel beendete Prof. Dr. Christian Conrad seine Doktorarbeit über die europäische Stahlpolitik als Assistent am Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik der Universität Tübingen. Danach arbeitete er im internationalen Unternehmenskundengeschäft einer der fünftgrößten deutschen Banken, wodurch er ständig Kontakt zur Geschäftsführung zahlreicher Unternehmen hatte. Unter Einbeziehung dieser Feldforschung schrieb er zahlreiche Bücher und Aufsätze zu den Themen Wirtschaftsethik, Märkte, Wettbewerb und insbesondere Finanzmärkte. Als einer der wenigen warnte er auch Ende der 90er Jahre vor der Börsenbubble vor ihrem Zusammenbruch und im Jahr 2000 vor einer gigantischen Finanzmarktkrise, die nur noch unter massiven Belastungen der Steuerzahler aufgefangen werden kann. Derzeit ist er Professor für Volkswirtschaftslehre und Leiter des Master-Seminars Angewandte Wirtschaftsethik an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (htw saar) in Saarbücken.

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