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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 88
Abb.: 7
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Unternehmensbewertungen haben zum Ziel, den Wert einer Unternehmung zu ermitteln. Dabei gleicht aufgrund der Heterogenität der Objekte kein Unternehmen einem anderen. So beeinflussen die Anlässe einer Bewertung die Spezifika des Objektes sowie der Nutzen des Subjektes das Ergebnis der Wertermittlung. Aufgrund dessen haben sich viele unterschiedliche Bewertungsverfahren über die Zeit ergeben, die einen Schätzwert für die Unternehmung ermitteln. Der errechnete Wert für die Unternehmung ist die Basis für die Verhandlungen zwischen den Transaktionspartnern. In diesem Buch wird die Anwendbarkeit von Unternehmensbewertungsverfahren bei start-up Unternehmen untersucht. Dies sind Unternehmen, die erst seit sehr kurzer Zeit am Markt aktiv sind. Die Herausforderung besteht darin, dasjenige Verfahren herauszuarbeiten, welches die Situation von start-up Unternehmen am besten widerspiegelt. Fraglich ist, ob dieser Zielsetzung ein Verfahren alleine gerecht werden kann oder ob eine Kombination von Verfahren zu favorisieren ist.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Grundlagen der Unternehmensbewertung und Besonderheiten von start-up Unternehmen: 2.1, Werttheorien: Die Werttheorien versuchen zu erklären, welcher Wert einem Gegenstand anhaftet. Im Laufe der Zeit entwickelten sich im Wesentlichen drei werttheoretische Ansätze. So werden im Folgenden die objektive, subjektive und funktionale Werttheorie dargestellt. 2.1.1, Objektive Werttheorie: Bei der objektiven Werttheorie wird unterstellt, dass jeder Gegenstand einen ganz bestimmten Wert hat. Ziel des Ansatzes ist es, einen Wert zu ermitteln der sich durch eine rein objektive Betrachtung des Objektes und dessen Eigenschaften ergibt. Daraus folgt, dass der ermittelte Wert untrennbar mit dem Gegenstand verbunden ist. Somit ist der Wert nach dieser Theorie für alle Subjekte gleich. Die objektive Werttheorie versteht demnach den Wert einer Unternehmung darin, dass jener losgelöst vom Subjekt ist und auf einer Grundlage ermittelt wurde die für jedes Subjekt realisierbar ist. Der Marktpreis repräsentiert einen objektiven und somit unparteiischen Wert. Bei der Wertermittlung nach diesem Ansatz stehen somit nicht die Interessen der Käufer oder Verkäufer im Mittelpunkt. Vielmehr wird das Unternehmen mit seinen Erfolgspotentialen, welche für beide Transaktionspartner gelten, in den Fokus der Theorie gestellt. Demnach ist der Unternehmenswert nach jener Theorie unabhängig von den Subjekten und deren individuellen Interessen. Anhand dieser Vorgehensweise ergibt sich ein Wert, der allgemein gültig ist. Dieser ermittelte Wert repräsentiert den Preis unter Normalbedingungen. Der individuelle Nutzen, die Präferenzen der einzelnen Subjekte sowie der Grund für die Durchführung der Bewertung finden in diesem Ansatz keine Berücksichtigung. Aus der ‘Objektbezogenheit und Entpersonalisierung’ ergibt sich jedoch eine starke Betrachtung der Vergangenheit und Gegenwart, da diese Zeiträume verlässliche Daten für die Wertermittlung liefern. Die zukünftigen Potentiale werden nicht mit in die Wertbildung einbezogen. In der Bewertungspraxis erfuhr daher das Substanzwertverfahren großen Zuspruch. Der isolierte Blick auf die Substanzwerte des Unternehmens ermöglicht es jeder Zeit einen identischen Wert zu errechnen. Der einheitliche Wert eines Gutes wurde jedoch im Laufe der Zeit in Frage gestellt, da die spezifische Situation und Interessen der Subjekte nicht ausreichend beachtet werden. Ein für die Preisbildung essentieller Verhandlungsspielraum kann sich somit nicht ausbilden. Aus diesem Grund sank seit dem Ende der 1950er Jahre die Relevanz der objektiven Werttheorie kontinuierlich. Die Kritik, die dieser Theorie anhaftet, ist die Ignorierung der subjektiven Interessen der Transaktionspartner. Verhandlungen werden somit komplett unterbunden. Weiter wird kritisiert, dass ein objektiver Wert überhaupt nicht zu bestimmen ist, da sich ein Wert stets aus der Beziehung zwischen Objekt und Subjekt ergibt. Der objektive Wert kann jedoch als Basis für Verhandlungen herangezogen und zu einem subjektiven Wert ausgebaut werden. Diese Methodik wird im Regelwerk des IDW beschrieben. In der Praxis übernimmt der objektive Wert somit oft die Funktion eines ersten Richtwertes, welcher zu einem subjektiven Entscheidungswert ausgebaut wird. 2.1.2, Subjektive Werttheorie: Anfang bis Mitte der 1960er Jahren kam es zu einem Wandel von der objektiven hin zur subjektiven Unternehmensbewertung. Bei der subjektiven Werttheorie wird der Unternehmenswert auch als Gebrauchswert bezeichnet. Dies resultiert aus der Subjektivität des Wertes, welcher individuell durch die Präferenzen des Bewertungssubjektes für das Objekt gebildet wird. Die verschiedenen Nutzenvorstellungen führen zu unterschiedlichen Wertvorstellungen der Parteien. Die Grenznutzentheorie beeinflusst die subjektive Werttheorie, da diese besagt, dass die Stärke eines Bedürfnisses sich mit steigender Befriedigung verringert. Der Wert wird anhand der subjektiven Absichten, Möglichkeiten, Zielen, Erwartungen, Chancen und Risiken, als auch der Vor- und Nachteilen ermittelt. Diese Ansicht kommt einem auf die Zukunft gerichteten Ertragswert gleich. Bei der subjektiven Werterstellung werden alle für das Subjekt relevanten Parameter in den Wert einbezogen und bilden somit den maximalen Wert, welchen der Käufer investieren würde. Dieser Wert beschreibt lediglich die Preisober-grenze und ist somit nicht gleichzusetzen mit dem endgültigen zu zahlenden Preis. Dieser bildet sich erst durch Verhandlungen zwischen den Transaktionspartnern, falls es eine Schnittmenge der subjektiven Werte beider Parteien gibt. Demnach gelten die Prinzipien der subjektiven Bewertung, der Fokussierung auf die Zukunft sowie dem Vorrang der gesamten Bewertung. Hier kommt im Wesentlichen durch die Berücksichtigung der Zukunft das Ertragswertverfahren zum Einsatz. Die Kritik bei dieser Theorie begründet sich in der Annahme, dass unterschiedliche Werte bei gleicher Zielsetzung möglich sind. Weiter ist die Bewertung des Einzelnen nicht sehr transparent, da sie durch Subjektivität geprägt ist. Somit ist die Ermittlung eines fairen Wertes, unter Berücksichtigung beidseitiger Interessen, durch diese Theorie nicht möglich. 2.1.3, Funktionale Werttheorie: Ab den 1970er Jahren entwickelte sich eine weitere Methode zur Wertermittlung. Die funktionale Werttheorie setzt sich das Ziel die Probleme der objektiven und subjektiven Werttheorie zu lösen. Ebenso wie bei der subjektiven Werttheorie gelten auch bei der funktionalen Werttheorie die Grundsätze der Gesamtbewertung sowie der Zukunftsbezogenheit bei der Bewertung des Objektes. Diese Prinzipien werden bei diesem werttheoretischen Ansatz jedoch um die Zweckabhängigkeit erweitert. Die Beachtung der Absichten und der Handlungsmöglichkeiten der bewertenden Person determinieren diese Werttheorie. Dabei unterstellt die Theorie Aufgaben- und Personenabhängigkeit. Dies bedeutet, dass der Wert nicht nur zwischen den Personen, sondern auch für eine einzelne Person, ganz nach dem Anlass, unterschiedlich ausfällt. Der durch diese Werttheorie gebildete Wert ist für jeden nachvollziehbar. Die Kölner Funktionenlehre prägt diesen werttheoretischen Ansatz. Weiter existiert noch die Funktionslehre des IDW. Das Merkmal der funktionalen Werttheorie liegt in der Betrachtung der Bewertungs-funktion. Der Bewertungszweck determiniert somit den Wert der Unternehmung. Moxter spricht hier vom Zweckadäquanzprinzip. ‘Es gibt nicht den schlechthin richtigen Unternehmenswert: Da Unternehmenswertermittlungen sehr unterschiedlichen Zwecken dienen können, ist der richtige Unternehmenswert jeweils der zweckadäquate.’ Demnach stehen das Subjekt und dessen Zielsetzung bei der Wertermittlung des Objektes im Mittelpunkt. Diese spezifische Wertermittlung negiert einen allgemeingültigen Wert. Der Bewertungszweck wird bei diesem werttheoretischen Ansatz in Funktionen zusammengefasst. Diese Funktionen gliedern sich nach der Kölner Funktionenlehre in jeweils drei Haupt- und drei Nebenfunktionen. Bei den Hauptfunktionen wird zwischen der Beratungs-, Vermittlungs- und Argumentationsfunktion unterschieden. Im Regelwerk des IDW wird weiterhin die Funktion des neutralen Gutachters aufgeführt. Das IDW lehnt jedoch die Argumentationsfunktion ab. Bei den Nebenfunktionen handelt es sich um die Informations-, Steuerbemessungs- und Vertragsgestaltungs-funktion. Im Regelwerk des IDW werden keine gesonderten Nebenfunktionen aufgeführt.

Über den Autor

Lars de Buhr, B.A., wurde 1986 in Düsseldorf geboren. Sein Studium im Bereich Business Administration an der Hochschule für Oekonomie und Management schloss der Autor im Jahre 2013 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts sehr erfolgreich ab. Sowohl vor als auch während des Studiums sammelte der Autor umfassende praktische Erfahrungen. Zunächst schloss er seine Ausbildung als Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistungen sehr gut ab. Anschließend konnte der Autor die Inhalte des Studiums erfolgreich in seiner Beschäftigung im Einzelhandel anwenden und übernahm in seiner Position hohe Verantwortung. Fasziniert von den Bereichen Wirtschaft und Börse rückte das Thema Unternehmensbewertung im Laufe des Studiums immer weiter in den Fokus des Autors und war der Grund, sich dieser Thematik im vorliegenden Buch zu widmen.

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