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- "Im ersten Moment steckt noch nicht einmal der soziale Gedanke dahinter... ": Arbeitsmarktinklusion Geflüchteter in kleinen und mittelständischen Familienunternehmen als Corporate Social Responsibility
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Verlag:
disserta Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2020
AuflagenNr.: 1
Seiten: 332
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Dissertationsschrift von Verena Kopp kann in einem bereits sehr ausführlich in der wissenschaftlichen Literatur behandelten Themenkomplex verortet werden, und zwar in der Literatur zu Corporate Social Responsibility (CSR). Der besondere Fokus auf die Schnittstelle zu Familienunternehmen grenzt das Gebiet etwas ein und behandelt damit auch einen weniger erschlossenen Forschungsbereich. Der konkrete Forschungsfokus ist dagegen noch nie in der wissenschaftlichen Literatur zu Familienunternehmen und CSR adressiert worden: Die Frage nach der Arbeitsmarktinklusion Geflüchteter in Familienunternehmen im Vergleich zu Nichtfamilienunternehmen. Das Thema, dem sich Verena Kopp in ihrer Dissertationsschrift widmet, ist eines, welches sie seit der so genannten Flüchtlingskrise des Jahres 2015 auch beruflich beschäftigt: Seit Mai des genannten Jahres ist die Autorin Leitung der Koordinierungsstelle für Flüchtlingsangelegenheiten der Stadt Paderborn. Mir aus meiner praktischen Tätigkeit heraus aufgefallen, dass kleinere und mittlere Unternehmen bei der Beschäftigungsförderung Geflüchteter eine elementare Rolle zu spielen scheinen. Ausgehend von dieser Beobachtung bemerkte ich bei der Suche nach Antworten in Theorie und Praxis, dass das Thema der Arbeitsmarktionklusion Geflüchteter in kleinen und mittleren Familienunternehmen aus CSR-Perspektive in der wissenschaftlichen Forschung nicht erforscht ist, so die Autorin. Neben dem soziologischen Gehalt der vorliegenden gegenstandsbezogenen Theorie zum Komplex der Arbeitsmarktinklusion in Familienunternehmen bergen die Ergebnisse wegweisende Handlungsimplikationen für die Akteure aus den Feldern der Politik, des Sozialwesens und natürlich der Wirtschaft auf. Diese Arbeit behandelt die Teilhabe Geflüchteter in familiengeführten Unternehmen (FU) kleiner und mittlerer Größe (KMU) aus der Warte von Corporate Social Responsibility (CSR). Es handelt sich um einen phänomenbezogenen Diskurs – ausgelöst durch die sogenannte Flüchtlingswelle 2015. Aus der Praxis ist zu beobachten, dass sich viele Familienunternehmen mit der Arbeitsmarktinklusion (AI) Geflüchteter beschäftigen. Die Kernfrage, wie sich Arbeitsmarktinklusion in Familienunternehmen im Unterschied zu Unternehmen, die nicht in Familienhand sind, gestaltet, ist in der qualitativen Studie methodentriangulativ, durch elf teilnehmende Beobachtungen, 22 leitfadengestützte Interviews und das ergänzende Instrument der Dokumentenanalyse beantwortet worden. Durch die Oszillation zwischen fallbezogenen und fallübergreifenden Auswertungsaktivitäten gewinnt die Studie sowohl an Kontext- als auch an Fallbezug. Als Herzstück der Studie ist das CSR-Säulen-Diagramm entstanden. Es fußt auf vier Säulen und beinhaltet 14 CSR-Typen. Fallübergreifend wird Aufschluss über die Kontextbedingungen gegeben, in welchen sich AI vollzieht. Bereits an dieser Stelle kann festgehalten werden, dass bei der Arbeitsmarktinklusion Geflüchteter nicht die Haltungen, sondern die sich aus der Unternehmensform ergebenen Möglichkeitsräume entscheidend für die nachhaltige Beteiligung von Familienunternehmen sind. Die CSR-Aktivitäten sind als eine hybride Mischung von normativem und strategischem Engagement emergiert, wobei das Engagement von kleinen und mittleren Unternehmen eher implizit, als strategisch und konzeptionell ausgerichtet, praktiziert wird. Die Arbeit verknüpft wirtschaftliche Aspekte und soziales Engagement jeweils aus einer systemtheoretischen und einer lebensweltorientierten Teilhabeperspektive und greift weiter auf die aus der Familienunternehmensforschung bekannten Begriffe des Familiengedächtnisses (als Engagement-Zünder) und der Kümmerer-Funktion (als Engagement-Umsetzungsmöglichkeit) zurück, um diese Begriffe kontextangemessen auszuweiten und zu spezifizieren.
Textprobe: Kapitel 2.2., Arbeitsmarktinklusion: In sozialpolitischen, interdisziplinären Kontexten und Debatten ist vorrangig der Begriff der Arbeitsmarktintegration präsent. Bei der Sichtung aktueller Studien wird deutlich, dass eine uneinheitliche und unscharfe Verwendung dieses Terminus erfolgt. Zunächst geht aus allen Studien hervor, dass der Terminus allgemein darauf verweist, dass es thematisch um die Vermittlung von Personen, in dem vorliegenden Fall konkret um die Vermittlung Geflüchteter in den Arbeitsmarkt geht. In einzelnen Studien wird der sozialpolitisch verwendete Begriff der Arbeitsmarktintegration in individuelle Parameter wie bspw. die Güte des Arbeitsverhältnisses (Qualifizierungsmaßnahme, Ausbildung) und den Beschäftigungsumfang (Vollzeit-/Teilzeittätigkeit) untergliedert. Diese Arbeit distanziert sich von dem sozialpolitisch gebräuchlichen Begriff der Arbeitsmarktintegration und wählt als treffend und dem Kontext angemessen die Begriffsdefinition Arbeitsmarktinklusion. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit wird sich somit bewusst gegen die lebensweltlich zu verortende Begrifflichkeit der Integration und für die systemtheoretisch zu verortende Begrifflichkeit der Inklusion entschieden, wenn es um die Vermittlung Geflüchteter in das betriebswirtschaftliche Feld des Arbeitsmarktes geht. Das impliziert jedoch keineswegs eine Abkehr von dem Integrationsbegriff bzw. dem Integrationskonzept generell, wie die weiteren Ausführungen verdeutlichen werden. Es werden neben den systemtheoretischen Denktraditionen gemäß dem Konzept von Niklas Luhmann auch lebensweltliche Perspektiven bei den Auswertungsarbeiten innerhalb des Samples berücksichtigt. Luhmann vertritt mit seiner systemtheoretischen Sicht die Position, dass die Strukturierung der Gesellschaft durch die Ausdifferenzierung der Funktionssysteme gegeben ist. Im Rahmen dieser Ausführungen werden, ausgerichtet auf den Forschungskontext, die Funktionssysteme Wirtschaft und Familie mit ihren jeweiligen Spezifika und Handlungslogiken beleuchtet, um ein Verständnis des Inklusionskonzeptes in Abgrenzung von dem Integrationskonzept zu erzeugen. Die Theoriearchitektur Luhmanns geht davon aus, dass lediglich die innerhalb des Systems relevanten Anteile einer sozialen Adresse von Interesse sind. Für das Wirtschaftssystem, hier im Besonderen für den Bereich des Arbeitsmarktes, bedeutet das: Die Arbeitskraft ist dann für ein Sozialsystem inkludierbar, wenn diese profitabel erscheint. Innerhalb des Systems Wirtschaft findet ein Austausch von Arbeitskraft/Leistung und dem Kommunikationsmedium Geld statt. Leistet der Arbeitnehmer gute Arbeit, ist er für das Unternehmen profitabel. Es handelt sich somit um eine sehr selektive Form des Einbezugs bzw. eine sehr selektive Relevanz der Person. Der Arbeitnehmer ist für das Wirtschaftssystem ausschließlich hinsichtlich der Ressource der Arbeitskraft von Interesse und es besteht eine ausschließlich systembezogene Kommunikationskultur. Die Person ist nicht als Ganzes relevant, nur der auf das Wirtschaftssystem (Bereich Arbeitsmarkt) bezogene Anteil von Verhaltenserwartungen ist von Bedeutung. Der Rest des Menschlichen fällt durch das Beobachtungsraster. Aus dieser Perspektive wird im Rahmen dieser Arbeit der Begriff der Arbeitsmarktinklusion verwendet. Die relevanten Kommunikationsinhalte sind strategisch auf das Unternehmen, die Stellenbeschreibung, die Stellenbekleidung und die Entlohnung ausgerichtet und drehen sich aus der Wirtschaftsperspektive um die Aspekte Arbeitsleistung und Entlohnung. Eine Inklusion Geflüchteter ist somit dann von wirtschaftlichem Interesse, wenn dadurch ein Vorteil zu erwarten ist. Diese Haltung ergibt sich bei den Unternehmen, wenn diese die Beschäftigung Geflüchteter aus der Perspektive des Fachkräftemangels als Chance zur Personalgewinnung und Nachwuchssicherung unternehmensintern interpretieren. Des Weiteren kann von einem Mehrwert gesprochen werden, wenn Unternehmen Beschäftigung als einen gesellschaftlichen Beitrag, der im Sinne einer strategisch ausgerichteten CSR-Strategie konzipiert ist, leisten, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Wettbewerbern zu erzielen. Auch die systemtheoretische Sekundärliteratur zeigt, bezogen auf Luhmanns Ausführungen, weiter auf: Der Begriff >Inklusion< bezeichnet […] systemtheoretische Annahmen darüber, wie Individuen für Sozialsysteme relevant und in sie einbezogen – inkludiert werden. Im Vergleich zum Wirtschaftssystem, in welchem Kommunikationen selektiv und ressourcenorientiert verlaufen, findet die Person in der Familie ganzheitlich Anerkennung. Von einem ganzheitlichen Einbezug der Person in das Sozialsystem Familie ist dann die Rede, wenn die Person mit all ihren Persönlichkeitsfacetten, Stärken und Schwächen Anerkennung und Geltung erfährt. Eine Person wird im Idealfall über das Medium der Liebe in das Sozialsystem eingeschlossen. Alle Aspekte der gesamten Persönlichkeit sind innerfamiliär von Bedeutung. Luhmann schreibt bezüglich des Sozialsystems Familie, dass das Besondere an der Familie der Umstand ist, dass für alle persönlichen Themen, die eine Person beschäftigen, in der Familie Resonanz gefunden werden kann. Auch Probleme aus anderen Funktionssystemen werden intern kommuniziert. Ist es beispielsweise üblich, beim Abendessen im Kreise der Familie offen über den Arbeitstag zu berichten, so ist es eher unüblich, sich beim Business-Lunch im Kollegenkreis über aktuelle familiäre Interna und Entwicklungen auszutauschen. Diese ganzheitliche Perspektive eröffnet den Weg zum Integrationsbegriff: Habermas hat mit seiner lebenswelttheoretischen Perspektive eine ganzheitliche Sicht auf das Individuum und dessen Teilhabe innerhalb der Gesellschaft. Teilhabe wird als Gegenpart zu dem Konzept der Ausgrenzung definiert. Bezogen auf diese Arbeit wird sich auf das Konzept von Heiko Kleve gestützt, welches vielfach Anerkennung von Theorievertretern erlangt hat. Der Inklusionsbegriff wird für die systemtheoretische Kommunikation verwendet, welche spezifisch auf ein Sozialsystem ausgerichtet ist (bspw. Wirtschaft, Recht, Politik). Der Integrationsbegriff wird für lebensweltliche Bezüge genutzt, die in Freundschaften und der Familie gegeben sind. Unter Inklusion wird aus der systemtheoretischen Perspektive die Teilnahme an den Leistungskreisläufen der Funktionssysteme verstanden. Aus der Lebensweltperspektive ist der Blick auf den Menschen als Ganzes gerichtet. Eine Verwendung beider Sichtweisen von Luhmann und Habermas, in einem Konzept vereint, erzeugt ein angemessenes Theorieverständnis. Beide Begriffe stehen miteinander in Verbindung. Dieses Theorieverständnis wird für den aufgezeigten Forschungskontext genutzt, bei dem die beiden Systeme (Wirtschaft und Familie) sowie die daraus hervorgehende Spezialform, das Familienunternehmen, besondere Aufmerksamkeit erfahren werden. Zusammenfassend ist mit Blick auf das Forschungsprogramm dieser Arbeit festzuhalten: Inklusion bezieht sich immer nur auf den Einschluss eines spezifischen Kommunikationsausschnittes, der für das jeweilige Sozialsystem relevant ist. Fragen, die sich hier innerhalb des Wirtschaftssystems stellen, betreffen die Entlohnung und die Verrichtung der Arbeit. Angestellte sind durch ihre Beschäftigung (und die entsprechende Entlohnung im Austausch) mit dem relevanten Anteil ihrer Person in das Unternehmen inkludiert. Im Gegensatz dazu findet die Person in der Familie im Normalfall ganzheitliche Bedeutung und Anerkennung. Gemäß der lebensweltlichen Sichtweise von Habermas wird im Rahmen dieser Arbeit nicht wie bei Luhmann von einer sehr umfassenden Inklusion gesprochen, sondern der Begriff der sozialen Integration verwendet. Soziale Zugehörigkeit in der Familie wird nach Habermas über das Verwandtschaftssystem geregelt. Verständigungsorientiertes Handeln wird hier gelebt. Dieses impliziert idealtypisch Aufrichtigkeit, Loyalität und gegenseitige Unterstützung. Integration bezieht sich innerhalb der Arbeit auf den Einschluss in den Familienkontext, die Freundschaftsbeziehungen und den Teilhabekontext innerhalb der Gesamtgesellschaft unter dem Label der Lebensweltorientierung. Inwieweit der Ausschluss, also die Exklusion aus einem Funktionssystem die gesamtgesellschaftliche Teilhabe schmälern bzw. gefährden kann und wie die Begriffe Inklusion und Integration sich einander bedingen können, zeigt folgendes Zitat: Denn die faktische Ausschließung aus einem Funktionssystem – keine Arbeit, kein Geldeinkommen, kein Ausweis, keine stabilen Intimbeziehungen, kein Zugang zu Verträgen und gerichtlichem Rechtschutz, keine Möglichkeit, politische Wahlkampagnen von Karnevalsveranstaltungen zu unterscheiden, Analphabetentum und medizinische wie auch ernährungsmäßige Unterversorgung – beschränkt das, was in anderen Systemen erreichbar ist und definiert mehr oder weniger große Teile der Bevölkerung, die häufig dann auch wohnungsmäßig separiert und damit unsichtbar gemacht werden. Steht der Abschluss eines Arbeitsvertrages an, so besteht mindestens das Potenzial der Stigma-Belastung, wenn der Arbeitnehmer mit Fluchthintergrund als Meldeadresse ein Übergangswohnheim beim Arbeitgeber angibt. Somit wird die These vertreten, dass eine stabile Inklusion in den Arbeitsmarkt die gesamtgesellschaftliche Integration fördert. Des Weiteren wird angenommen, dass die Exklusion aus dem System Wirtschaft, bspw. durch Arbeitslosigkeit, die Integrationschancen in eine Gesellschaft deutlich erschweren bzw. hemmen kann. In diesem Fall ist von dem Verstärkereffekt die Rede, da die Exklusion aus einem primären Funktionssystem, wie es das Wirtschaftssystem ist, zur gesamtgesellschaftlichen Ausgrenzung führen kann, das heißt, dass eine Ausgrenzung am Arbeitsmarkt einer gesellschaftlichen Ausgrenzung förderlich ist. Dem Sprachgebrauch von Peter Fuchs und Dietrich Schneider entsprechend, ist bei dem oben beschriebenen Phänomen der übertragbaren reduzierten Teilhabechance von dem Spill-Over-Effekt die Rede. Es wird die These vertreten, dass sich soziale Ausgrenzung schlecht funktionsspezifisch isolieren lässt. Als Hauptmann-von-Köpenick-Syndrom funktionaler Differenzierung titulieren Fuchs und Schneider diese Form des Systemgrenzen überschreitenden Exklusionsdrifts. Die Kopplung der Wenn-Dann-Beziehungen der Systeme wird innerhalb des bekannten Theaterstückes Der Hauptmann von Köpenick deutlich: Wenn eine Person sich nicht ausweisen kann, kann sie sich nicht anmelden, dann kann sie keinen Arbeitsvertrag abschließen und kein Geld für eine eigene Wohnung verdienen. Hat die Person keine eigene Wohnung, so wird es ihr dann aufgrund der Obdachlosigkeit schwerlich gelingen, eine Arbeit zu finden. Wenn dieses dennoch der Fall sein sollte, verlangt der Arbeitgeber eine Meldeadresse. Die Obdachlosigkeit wird sich in allen Lebensbereichen der Person als gravierender Einschnitt erweisen. Beispielsweise hat die Person kein Wohnzimmer, in welchem sie alle Belange, die sie beschäftigen, mit Freunden oder der Familie besprechen kann. Somit ist der Kreislauf exemplarisch dargestellt. Die Themen Fluchtmigration und Arbeitsmarktbeschäftigung sind somit sowohl aus der Perspektive der Inklusion als auch aus der Perspektive der Integration, entsprechend dem Inklusions-/Integrationskonzept von Heiko Kleve, relevant. Die in der Einleitung Erwähnung gefundene Lissabon-Strategie wird somit von der Verfasserin in einen Inklusionskomplex (Wirtschaftsaspekt: passgenaue Besetzung, Bearbeitung des Facharbeiterproblems, Reduktion von Lohntransferkosten) und einen Integrationskomplex (Sozialarbeits- und Fürsorgeaspekt: Vergrößerung gesamtgesellschaftlicher Teilhabechancen durch den Autonomiegewinn im Zuge finanzieller Unabhängigkeit und Beschäftigung) unterteilt. So schreibt Albert Scherr, dass soziale Integration nicht als singulärer Akt zu verstehen ist, sondern sich mittels Inklusionen in gesellschaftliche Teilsysteme, Organisationen und lebensweltliche Gemeinschaften vollzieht. Die verfassereigene Studie befasst sich mit der Arbeitsmarktinklusion Geflüchteter aus der Corporate Social Responsibility-Perspektive. Die Erkenntnisse darüber, wie sich diese Inklusion auf die soziale Integration in der Lebenswelt der Geflüchteten und die gesellschaftlichen Teilhabechancen auswirkt, finden darüber hinaus Raum.
Verena Kopp wurde 1980 in Brilon geboren. Nach Bachelor- und Masterstudium in der Sozialen Arbeit an der Katholischen Hochschule NRW und langjähriger Berufstätigkeit bei der Stadt Paderborn (seit dem Jahr 2016 als Leitung der Koordinierungsstelle für Flüchtlingsangelegenheiten) entschloss sich die Autorin im Jahr 2017 zur Promotion an der Universität Witten/Herdecke am Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU). Die vielfach so genannte Flüchtlingswelle seit dem Jahr 2015 ist für Verena Kopp somit ein Phänomen, dem sie auch in ihrem beruflichen Alltag aus der Praxis heraus begegnet und im Rahmen ihrer Promotion qualitativ, aus der Warte des Managementkonzeptes Corporate Social Responsibility, erforscht hat.
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