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Nina Semke

Handelsrechtliche Rechnungslegung in Russland im Vergleich zu IFRS

ISBN: 978-3-8366-9455-1

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Produktart: Buch
Erscheinungsdatum: 07.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 17
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Aufgrund der Internationalisierung und der Globalisierung bilanzieren immer mehr deutsche Unternehmen, die international tätig sind, nach IFRS. Die kapitalmarktorientierten Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Die internationale Tätigkeit in Russland erfordert zusätzlich das Verständnis der Rechnungslegung in Russland, welche sich deutlich von IFRS unterscheidet. Ein direkter Unternehmensvergleich und eine Unternehmensanalyse eines russischen Unternehmens sind nur dann möglich, wenn die abweichenden russischen Rechnungslegungsvorschriften bei der Analyse berücksichtigt werden. Nur wenn trotz einer teilweise anderen Philosophie von Buchhaltung und Rechnungswesen die Berichterstattung in Russland verstanden wird, dann wird ein Unternehmensvergleich mit dem deutschen Unternehmen möglich. Die Kenntnis der russischen Rechnungslegungsvorschriften wird eine präzise Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines russischen Unternehmens ermöglichen. Die vorliegende Studie verfolgt das Ziel, die Bilanzierung und die Bewertung des Vermögens und der Schulden sowie Erträge und Aufwendungen nach den russischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS beim Einzelabschluss zu vergleichen. Dadurch wird die Nutzbarkeit und die Verlässlichkeit der Daten aus der russischen Rechnungslegung erhöht. Es wird verdeutlicht, warum die Rechnungslegung in Russland stark von der Steuerbehörde geprägt ist und welche Konsequenzen dies für die Berichterstattung hat. Die Unterschiede werden für jeden Jahresabschlussposten, zum Beispiel die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen oder Rückstellungen, dargestellt. Dieses Buch soll die wesentlichen, für die Praxis relevanten Unterschiede zwischen der russischen und internationalen Rechnungslegung darstellen. Um sich einen schnellen Überblick verschaffen zu können enthält der Anhang graphische Darstellungen zur Ergänzung der Studie.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2, Rahmenkonzept der russischen Rechnungslegung im Vergleich zu IFRS: Geschichte und die Entwicklung: Die Geschichte der IFRS begann im Jahr 1973, in dem das International Accounting Standards Committee gegründet wurde. Die Aufgabe des IASC sollte darin bestehen, supranationale, das heißt von einzelnen Staaten unabhängige, einheitliche Rechnungslegungsvorschriften zu entwickeln, um eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse internationaler Unternehmen herzustellen. Die russischen Rechnungslegungsgrundsätze werden seit 1998 an die IFRS angepasst. Das davor in der Sowjetunion existierende Rechnungslegungssystem hatte nur einen Adressaten – den Fiskus. Die Bereiche der Wirtschaft wurden vom Staat kontrolliert. Alle Unternehmen waren im staatlichen Eigentum und unterlagen in ihrer Produktionsplanung und Preisfestsetzung der staatlichen Kontrolle. Auch die gedankliche Trennung von Handels- und Steuerbilanz wurde erst mit Einführung des neuen Steuergesetzbuches ab 1999 und einer Gewinnsteuer im Jahr 2002 vollzogen. Vor dem Jahr 2002 war die Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz. Diese geschichtliche Entwicklung erklärt, warum auch heute noch die Unternehmen ihre Abschlüsse bei der Steuerbehörde einreichen. Mit der Entwicklung der Marktwirtschaft musste die Rechnungslegung den Anforderungen von weiteren Adressaten wie Eigentümer, Banken, Lieferanten, Kunden usw. gerecht werden und vollständig neu geregelt werden. Gesetzliche Grundlagen: Die neuen gesetzlichen Regelungen der Rechnungslegung sind in den russischen Rechnungslegungsstandards (RLS) enthalten, die sich an den internationalen Standards (IFRS) orientieren. Zum 1. Januar 2009 existierten 21 Standards und 2 Anordnungen des Finanzministeriums. Im Jahr 2008 wurden vier Standards überarbeitet und ein Standard, RLS 21/2008 Änderung von Schätzwerten, neu eingeführt, um die RLS so weit wie möglich an IFRS anzupassen. Als Beispiel wurde im RLS 1/2008 eine Bestimmung aufgenommen, wonach die Buchführungsverfahren auf der Grundlage der IFRS ausgearbeitet werden können, sofern diese Buchführungsverfahren nicht gesetzlich geregelt sind. Die Darstellung im Anhang 1 gibt einen Überblick über alle RLS mit den Angaben über das Datum des Inkrafttretens und Überarbeitung. Zum Vergleich wurde im Anhang 2 die Übersicht aller internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS und IFRS) abgebildet. Trotz der Anpassung an IFRS unterscheiden sich die russischen Standards in einigen Aspekten von denen der IFRS und gehen weniger in die Breite. Die IFRS wurden nicht direkt übernommen. Eine Ausnahme der direkten Übernahme der IFRS in Russland bildet die Rechnungslegung für börsennotierte Unternehmen und Kreditorganisationen. Für diese Unternehmen ist die Erstellung der konsolidierten Abschlüsse nach IFRS zwingend. Für Kreditorganisationen ist die Erstellung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach IFRS seit 2004 obligatorisch. Vergleichsweise sind die kapitalmarktorientierten Unternehmen in Deutschland seit dem Jahr 2005 verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Seit 2005 kann die Rechnungslegung in Russland nach IFRS und US GAAP erstellt werden. Für die Steuerbehörden muss der Jahresabschluss allerdings nach den nationalen RLS aufgestellt werden. Somit wird die Buchhaltung nach den russischen Standards erstellt und dann in IFRS übergeleitet. Im Anhang 3 wurden die einzelnen RLS den IFRS zugeordnet und in einer Übersicht dargestellt. Daraus ist ersichtlich, inwieweit die nationalen Standards bereits an IFRS angepasst wurden und welche Standards in der russischen Rechnungslegung noch fehlen. Zu beachten ist, dass innerhalb der bestehenden RLS noch Abweichungen zu den IFRS bestehen, weil diese mit der Zeit nicht aktualisiert wurden und sich teilweise den alten IAS ähneln. Allgemeine Merkmale des Abschlusses: Die Darstellung des Abschlusses nach IAS 1 und dem IFRS Framework entspricht im Wesentlichen dem RLS 1/2008 Rechnungslegungspolitik eines Unternehmens und dem RLS 4/1999 Abschluss eines Unternehmens. Im Folgenden wird nur auf die Unterschiede zwischen IFRS und RLS eingegangen. Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise Substance over Form wird im RLS 1/2008 deklariert und soll ähnlich wie im IFRS Rahmenkonzept Absatz 35 verstanden werden. In der Praxis findet dieser Grundsatz jedoch weniger Anwendung, weil dort vorwiegend das Steuerrecht angewandt wird, mit der Konsequenz, dass praktisch das umgekehrte Prinzip Form over Substance herrscht. Somit sind die wirtschaftlichen Tatbestände weniger entscheidend als die formalen Anforderungen. Ein Beispiel dafür sind Rückstellungen, die nach IFRS bei der Abschlusserstellung zu bilden sind. Im russischen Abschluss werden sie kaum gebildet, weil der entsprechende Aufwand erst dann gebucht wird, wenn alle Unterlagen für die erbrachte Leistung vorliegen: Vertrag, Protokoll über die Leistungserbringung und Rechnung. Das Thema Rückstellungen wird im Unterabschnitt 7.4. separat behandelt. Im Unterschied zu IFRS sind in den russischen RLS die Regelungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) enthalten. Das Prinzip der Periodenabgrenzung für kleine und mittlere Unternehmen weicht von den IFRS ab. Nach der Periodenabgrenzung laut IAS 1.28 und Rahmenkonzept Absatz 22 werden die Auswirkungen von Geschäftvorfällen und anderen Ereignissen erfasst, wenn sie auftreten, und nicht wenn ein Zahlungsmittel eingeht oder bezahlt wird. Die kleinen und mittleren Unternehmen dürfen in Russland ihre Umsätze nach Zahlungseingang buchen. Im russischen Buchhaltungssystem darf, wie in jedem anderen auch, nicht ohne Beleg gebucht werden. Diese Regelung wird aber sehr strikt und eng ausgelegt, denn es sind grundsätzlich keine Eigenbelege zulässig. Für einen Geschäftsvorfall werden oft mehrere Belege benötigt. Zum Beispiel für eine Dienstleistung werden ein Vertrag, eine Rechnung, eine weitere Rechnung für umsatzsteuerliche Zwecke und ein Abnahmeprotokoll für die erbrachte Leistung gebraucht. Als weiteres Beispiel sollen bei einer Dienstreise neben der Reisekostenabrechnung eine Anordnung des Geschäftsführers über die Dienstreise mit der Angabe des Zieles der Dienstreise und ein Dienstreiseausweis auf einem gesonderten Formular, der von jeder in Russland besuchten Stelle unterschrieben und abgestempelt werden muss, vorbereitet werden. Nach IFRS sind Unternehmen nicht an einen bestimmten Kontenplan gebunden. Grundlage der russischen Rechnungslegung ist ein vom Finanzministerium der Russischen Föderation herausgegebener und für alle Unternehmen verbindlicher Kontenplan. Für spezielle Wirtschaftszweige wie Banken oder Versicherungen wurden eigene Kontenrahmen entwickelt. Der Kontenplan legt die Kontenklassen und die Konten mit deren Unterkonten fest. Die Kontenklassen müssen unverändert bleiben, die Unterkonten dürfen dagegen vom Unternehmen zwecks Analyse neu eingeführt werden. Das Unternehmen darf, in Absprache mit dem Finanzministerium, neue Kontenklassen einführen. Diese Vorgehensweise ist schwer durchsetzbar und daher praktisch unmöglich. Der russische Kontenplan enthält neben Sach- und Erfolgskonten auch außerbilanzielle Konten zur Bilanzierung der dem Unternehmen nicht gehörenden Vermögensgegenstände wie zum Beispiel gemietete Gebäude.

Über den Autor

Nina Semke, wurde 1979 in Russland geboren. Nach dem Bachelorstudium der Betriebswirtschaft studierte die Autorin Master of Business Administration (MBA) an der Europäischen Fernhochschule in Hamburg. Die Kenntnisse der internationalen Rechnungslegung wurden in der erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin International vertieft. Die Autorin hat eine mehrjährige Tätigkeit bei einer großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und sammelte ihre Berufserfahrung bei der Prüfung der Einzel- und Konzernabschlüsse. Die Kenntnisse der russischen Sprache und der Geschäftsbeziehungen in Russland motivierten sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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