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- Haftung bei Umweltschäden: Gefahrtragung und mögliche Versicherungsprodukte
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Die Haftung für Umweltschäden hat sich in den letzten Jahren deutlich verschärft und stellt insbesondere für Unternehmen ein Existenz bedrohendes Risiko dar. Um diese Risiken für Unternehmen kalkulierbar zu machen, muss zunächst die Haftung, speziell die der EU-Umwelthaftungsrichtlinie und dem daraus resultierenden Umweltschadensgesetz, deutlich gemacht werden, um so ein geeignetes Risikomanagement im Unternehmen zu installieren. Ein wichtiger Risikoträger ist hier die Versicherungswirtschaft, welche mit ihren Haftpflichtprodukten viele der möglichen Risiken auf die so genannte Versichertengemeinschaft überträgt und somit die potenziellen Gefahren für das einzelne Unternehmen begrenzt. Ausgangspunkt ist zunächst eine ökonomische Betrachtung von Umweltschäden mit dem Ziel, die Problematik einer adäquaten Bewertung und somit der monetären Bezifferung von Schäden an Dritten beziehungsweise Flora und Fauna zu verdeutlichen. Anschließend werden die Grundlagen der Umwelthaftung in Deutschland und den Ländern der Europäischen Union vermittelt, um den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die am Markt befindlichen Versicherungsprodukte auf ihre Relevanz, sowie den Nutzen für das betriebliche Risikomanagement, zu überprüfen. Zuletzt wird eine mögliche Herangehensweise für alle vom Umweltschadensgesetz betroffenen Unternehmen skizziert, um einen geeigneten Versicherungsschutz für die aus dem Umweltschadensgesetz resultierenden Risiken zu erreichen. Ebenso erfolgt eine Anleitung für die adäquate Risikoermittlung im Schulterschluss mit dem jeweiligen Versicherer als Risikoträger, um im Versicherungsfall einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Entscheidend für den langfristig vollständigen Versicherungsschutz ist das Verständnis des einzelnen Unternehmens für die Entwicklungen auf dem Gebiet der Umwelthaftung sowie die regelmäßige und konsequente Überprüfung der betrieblichen Abläufe auf veränderte Gefahrpotenziale.
Textprobe: Kapitel 3.3, Umweltstrafrecht: Das Umweltstrafrecht komplettierte bis zur Einführung des UschadG das deutsche Umweltrecht, da neben den Bußgeldtatbeständen im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und den Ordnungswidrigkeitenkatalogen der einzelnen Umweltverwaltungsgesetze im Strafgesetzbuch (StGB) -§§ 324 bis 330d -ein eigener Abschnitt ‘Straftaten gegen die Umwelt’ eingeführt wurde. Somit sind diese definitiv keine Kavaliersdelikte. Insofern gilt das Umweltstrafrecht als ‘Ultima ratio des Umweltrechts’ und wird vom Deutschen Bundestag insofern ständig novelliert, als dass die vormals verstreuten Umweltstraftatbestände zusammengefasst wurden, sowie dabei regelmäßig Straftatbestände erweitert und Strafen verschärft werden. 3.4, Umwelthaftungsrichtlinie: Der Richtlinienvorschlag der Kommission -sog. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umwelthaftung betreffend die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden und die Sanierung der Umwelt -wurde am 23.01.2002 an den Ministerrat weitergeleitet. In diesem blieb es im Kern bei der verschuldensunabhängigen Haftung für Schäden an Böden, Gewässern, Arten und Lebensräumen bei umweltgefährdenden Tätigkeiten und bei der verschuldensabhängigen Haftung für alle ungefährlichen Tätigkeiten. Weiterhin sah dieser Vorschlag eine öffentlich-rechtlich ausgelöste Sanierungspflicht vor, bei der eine zuständige Behörde ermächtigt werden sollte, gegen den Schädiger Sanierungsmaßnahmen anzuordnen. Bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen des Richtlinienvorschlages wurde durch die Kommission eine Schätzung der voraussichtlichen jährlichen Gesamtausgaben aufgrund der neuen Umwelthaftung vorgenommen. Diese beruhten auf dem Modell des US-Amerikanischen CERCLA (Comprehensive Enviromental Response, Compensation and Liability Act) aus dem Jahr 1980. Danach ist die amerikanische Umweltbehörde verpflichtet, kontaminierte oder sanierungsbedürftige Standorte zu ermitteln und entweder die Sanierung zu veranlassen oder deren Kosten in einem Haftungsverfahren den für die Kontaminierung Verantwortlichen anzulasten oder aber zur direkten Sanierung zu zwingen. Die UH-RL -oder: Richtlinie 2004/35/EG über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden -wurde schließlich am 21.04.2004 nach Einschaltung eines Vermittlungsausschusses vom EU-Parlament und EU-Ministerrat verabschiedet und trat am 30.04.2004 in Kraft. Mit ihr sollten nach Ansicht von Schröder das Verursacherprinzip, das Subsidiaritätsprinzip und das Verhältnismäßigkeitsprinzip gefestigt und gesetzlich verankert werden. Art.19 der UH-RL schrieb den Mitgliedsstaaten eine Umsetzung bis zum 30.04.2007 vor und mündete in Deutschland im Umweltschadensgesetz. 3.4.1Umweltschadensgesetz: Das deutsche Umweltschadensgesetz entstand nicht ohne Schwierigkeiten, da zwar bereits am 04.03.2005 durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein Referentenentwurf der UH-RL in deutsches Recht vorlag. Jedoch wurde durch die vorgezogenen Neuwahlen zum Bundestag vom 18.09.2005 im Kabinett Schröder nicht mehr über den Entwurf beraten.
Milan J. Jarosch wurde 1981 in Stolberg geboren. Er absolvierte anfangs eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann (IHK) und war zunächst im Versicherungsvertrieb tätig. Im Anschluss daran folgte der berufliche Wandel und eine Weiterbildung zum geprüften Versicherungsfachwirt (IHK) sowie ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg welches er mit einer Arbeit zu dem Thema Umwelthaftung sowie mögliche Versicherungsprodukte erfolgreich abschloss. Berufliche Stationen durchlief er u.a. in der Beratung von Industrieunternehmen im Bezug auf das Versicherungs- und Risikomanagement sowie als Vertriebsleiter eines öffentlich-rechtlichen Versicherers. Bereits während des Studiums widmete er sich wissenschaftlichen unter anderem der Untersuchung ökonomischer und haftungsrelevanter Aspekte für Unternehmen. Im Speziellen untersuchte er verschiedene Möglichkeiten des betrieblichen Risikomanagements, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Umwelthaftung lag und auch weiterhin liegt.
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