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- Die Planungsbegleitende Mediation. Bauprojekte effektiv steuern und gemeinsam zum Erfolg führen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 10.2016
AuflagenNr.: 1
Seiten: 80
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Bauprojekte der BRD, von Steuergeldern finanziert, stehen häufig unter Beobachtung von Presse und Öffentlichkeit. Ausufernde Kostensteigerungen oder Terminverzögerungen bei der Fertigstellung stoßen nicht nur bei der Bevölkerung auf Unverständnis und Missmut. Ob bei Bau des Flughafens in Berlin oder der Elbphilharmonie in Hamburg – es sind stets erfahrene und gestandene Projektmanager, -steuerer und -planer am Werk. Wie kann es sein, dass sich diese Projekte dennoch so desaströs entwickeln konnten? Die Projektanten sind darin geübt, komplexe Problemstellungen zu bearbeiten und zu lösen. Wie ist es also möglich, dass sie offenbar derart versagen? Was macht es so schwierig, anhand der Fakten zu diskutieren und gemeinsam zufriedenstellende Lösungen zu finden? Am Beispiel der Bundeswehr zeigt dieses Buch das komplexe Geflecht der Beteiligten sowie der Planungs- und Entscheidungsvorgänge von Bauprojekten auf. Es werden Konfliktursachen erörtert und Möglichkeiten aufgezeigt, dieser gemeinsam Herr zu werden. Ziel ist die Förderung und Erhaltung einer konstruktiven und kooperativen Zusammenarbeit im Sinne des Projekterfolges. Die Planungsbegleitende Mediation stellt hierbei den Fokus der Studie dar.
Textprobe: Kapitel B Konfliktfelder: Konflikte im Projektverlauf: Komplexität und Vernetzung der Vorhaben: Schon in der bis jetzt dargestellten Ausgangssituation der Verfahrenswege und Beteiligten für die Planung von Bauvorhaben für die Bundeswehr wird deutlich, dass es sich um komplexe Vorhaben mit etlichen Beteiligten handelt. Je detaillierter die Planungen werden, desto mehr Mitspieler kommen hinzu. Im Rahmen der Erstellung der EW-Bau werden für die einzelnen Fachsparten Planungsbüros (Architekten, Ingenieure) und soweit erforderlich zusätzlich besondere Fachplaner (Bauphysiker, Akustiker usw.) hinzugezogen. Werden aus terminlichen Gründen schließlich einzelne Teile der Gesamtmaßnahme bereits parallel zu den noch laufenden Planungen vorab beauftragt und ausgeführt, erhöht sich die Anzahl der am Projekt Beteiligten und somit die Gesamtschwierigkeit des Vorhabens noch mehr. Dabei kann es sich beispielsweise um Abbrucharbeiten oder vor Beginn eines Neubaus erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, z.B. um Ersatzquartiere für Fledermäuse, handeln. Diese Parallelität wirkt zwar beschleunigend birgt jedoch ein nicht unerhebliches Konfliktpotential sofern Entscheidungen vorschnell und Abhängigkeiten nicht vollumfänglich bedacht worden sind. Auch die gesteigerte Komplexität durch noch mehr Akteure und weitere Aufgaben, die koordiniert und erledigt werden müssen kann Streitpotential bieten. Häufig wird dies von den bereits zuständigen Projektleitern ebenfalls übernommen, so dass der erhöhte Aufwand die häufig ohnehin schon strapazierten Kapazitäten noch mehr bindet. Die zusätzliche Sorge einer erneuten Prüfschleife der EW-Bau-Unterlagen bedingt des Öfteren Spannungen im Planungsteam. Das Konfliktpotential ist hoch. Häufig werden aufgrund dessen belastbare Kostenschätzungen gefordert. Dies führt immer wieder zu Konflikten zwischen dem Bauamt und dessen beauftragten Planungsbüros. Die Büros sind auf Sicherheit bedacht und fordern die Beistellung von Fachplanern (Akustiker, Bauphysiker etc.). Gemäß RBBau wird eine Kostenschätzung nach DIN 276-1 anhand von Kostenkennwerten gefordert. Eine solche Kostenschätzung wird im Normalfall einzig vom beauftragten Architekturbüro erbracht. Spezifische Kosten und erforderliche technische Maßnahmen, z.B. aufgrund der Bauakustik oder ähnliches kann der Architekt jedoch meist nicht beurteilen. Da er seine Kosten und Aufschläge explizit begründen muss, möchte er diese meist von einem Fachplaner schätzen/beurteilen lassen. Im Rahmen der ES-Bau dürfen Kostenverpflichtungen jedoch nur insoweit eingegangen werden, als sie für die Erstellung der Bauunterlage notwendig sind. Grundsätzlich sollen Planungskosten im Rahmen der ES-Bau für den Fall, dass das Vorhaben nicht realisiert wird, gering gehalten werden. Es werden daher im Allgemeinen seitens der Vertragsabteilung keine Fachplaner beauftragt. Sofern sich ein Architekt selbst beraten lässt hat er diese Kosten selbst zu tragen. In dieser Hinsicht gibt es oft Diskussionen. Die deutsche Bauwirtschaft ist von Feindseligkeiten zwischen allen Projektbeteiligten aufgrund der extrem gegenläufigen Interessen geprägt. Konflikte am Bau sind keine Seltenheit. Sie müssen aber nicht immer schlecht sein. Konflikte können sich durchaus positiv auf das Vorhaben auswirken. Ihre Bearbeitung erfordert kreative Ideen. Diese können das Projekt günstig beeinflussen und ein gutes Stück voran bringen. Häufig scheuen sich Personen jedoch vor ihnen, weil sie Unruhe bringen, den Fluss stören und Energie binden. Eine erfolgreiche Beilegung eines Konfliktes kann für ein Team von Vorteil sein. Es kann längerfristig einen vielversprechenden Einfluss auf das Verhalten der Beteiligten haben. Das Team hat gemeinsam ein Hindernis aus dem Weg geräumt und kommt motivierter, vielleicht sogar gestärkt aus diesem Prozess hervor. Konflikte sind also nicht grundsätzlich schlecht. Das Problem an Konflikten ist, dass sie frühzeitig erkannt werden müssen, um die negativen Eigenschaften zu minimieren und die positiven zu ermöglichen. Das Problem ist daher nicht der Konflikt selbst, sondern die Unfähigkeit ihn auszutragen . Je mehr Personen an einem Prozess beteiligt sind, desto Facettenreicher gestalten sich die Interessen und Wichtungen für das Projektziel. Auch die Art mit Konflikten umzugehen unterscheidet sich individuell von Person zu Person. Die Mitwirkenden sind jedoch voneinander abhängig. Alleine können sie das Vorhaben nicht bewältigen. In solchen Projekten treffen Menschen mit divergierenden Fähigkeiten und Erfahrungen aufeinander um eine Maßnahme im Team zu bewältigen und dabei verschiedenste Probleme gemeinsam zu lösen. Schwierig wird die Zusammenarbeit erst dann, wenn sich eine Person bei der Realisierung [ihres] Denkens, Vorstellens, Wahrnehmens, Fühlens oder Wollens durch einen anderen Menschen beeinträchtigt fühlt und diese Hinderung als ungerechtfertigt empfindet. Die Beteiligten und ihre Rollen: Die Rolle, die eine Partei in dem Gesamtprojekt inne hat, beeinflusst bereits deren Haltung. Der Nutzer beispielsweise kann sich etwas wünschen, ob seine Wünsche vollumfänglich verwirklicht werden ist jedoch von anderen abhängig: Zunächst muss seine Oberste Instanz (OI) im BMVg dem Bedarf zustimmen. Das Finanzministerium des Bundes (BMF) muss ebenfalls einverstanden sein und die Mittel bereitstellen. Der Nutzer muss also verhandeln – sofern nicht schon früher verhandelt wurde und er sich mit seinem Bedarf an einer bereits abgestimmten Grundlage orientiert. In manchen Fällen gibt es Bundeswehrintern überarbeitete Unterlagen, die aber noch nicht mit dem BMF final verhandelt sind. So kommt es vor, dass der Nutzer anhand überarbeiteter Planungshilfen des BMVg etwas fordert. Er hofft möglichweise, dass diese in der Zwischenzeit auf anderer Ebene mit dem BMF verhandelt und zu einer gültigen Planungsgrundlage werden. Doch sollte kein Verhandlungsergebnis übergeordnet zustande kommen, erkennt der BMF seine Forderung vielleicht nicht an. Vielmehr wird er die Überarbeitung anhand der gültigen, bereits abgestimmten Basis fordern. Grundsätzliche Planungen oder Richtlinien zum Bedarf werden meist von anderen Stellen ausgehandelt. Dem zuständigen Mitarbeiter des BMF ist es daher oft schwer möglich hierüber im konkreten Fall zu entscheiden ohne dabei an anderer Stelle Konflikte auszulösen. Beispiele hierfür waren in den letzten Jahren unter anderem Forderungen für Wirtschafts- und Betreuungsgebäude oder der Unterkunftsstandard. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleitungen der Bundewehr (BAIUDBw), welches als Maßnahmenträger verantwortlich ist für die Durchführung der Vorhaben, widmet sich nach erfolgreicher Realisierung neuen Herausforderungen. Sie nutzen das Gebäude nicht. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der Wirtschaftlichkeit und der Reduzierung der laufenden Betriebskosten. Die Bauverwaltung achtet nicht nur auf die Einhaltung des öffentlichen Rechts, ihr Fokus liegt unter anderem auf eine Realisierung des Vorhabens mit möglichst wenig Hindernissen. Sie sind bei der Durchführung, als Vertreter des Bauherrn, der Vertragspartner für die Planer und Firmen. Somit sind sie auch hauptverantwortlich für die Regelung von Konflikten, die in späteren Phasen auftreten. Alle haben sie das gleiche Ziel, doch alle haben gleichzeitig einen anderen Blick auf das Gesamtergebnis bzw. auf den Weg zum Ziel. Sie legen ihr Hauptaugenmerk jeweils auf einen ganz individuellen Teilaspekt des Ganzen. Missverständnisse und Konflikte sind hier an der Tagesordnung. Die eine Partei fühlt sich durch die andere vielleicht gegängelt, weil diese an Aspekten kritisiert, die doch augenscheinlich gerade nicht so relevant sind – zumindest in der eigenen Wahrnehmung. Gefährlich wird es zudem, wenn Vorannahmen über die Haltung eines Gegenübers vorliegen und dieser in eine mentale Schublade geschoben wird. In der Annahme genau zu wissen wie der Andere reagieren und handeln wird, wird eine Partei gegebenenfalls genau dieses vermutete Verhalten beim Gegenüber durch das eigene Agieren hervorrufen. Unsere Wahrnehmung ist nicht nur durch das eigene und fremde Bild geprägt, sondern es wird außerdem in einem nicht unerheblichen Maß durch jenes beeinflusst, was der andere unserer Vermutung nach von uns denkt (Metabilder). Im Vordergrund der strittigen Themen steht in der Regel die Sachebene, doch ohne die eigentlichen Interessen hinter den jeweiligen Positionen auf der Beziehungsebene zu beleuchten, sind einvernehmliche und nachhaltige Lösungen der Konflikte, meines Erachtens, in den überwiegenden Fällen kaum möglich. Sind sie voreingenommen, verhalten sich Konfliktpartner wenig konstruktiv. Eine sachliche Erörterung wird erschwert. Alle Äußerungen werden (nur) als Kritik und Vorwürfe, also auf der Beziehungsebene interpretiert. Um solche eingefahrenen Kommunikationsmuster zu durchbrechen braucht es gegenseitiges Verstehen. Im Sinne von Nachvollziehbarkeit, nicht im Sinne von Verständnis oder einverstanden sein. Mediationsverfahren sind ein probates Mittel sie darin zu unterstützen.
Laetitia Karmann, Jahrgang 1981, schloss ihr Studium der Architektur an der FH Nürnberg im Jahre 2005 als Diplom Ingenieurin (FH) erfolgreich ab. Umfangreiche Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Steuerung von unterschiedlichsten Bauvorhaben sammelte sie in einem mittelständigen Architekturbüro, bis sie in die bayerische Staatsbauverwaltung wechselte. Fasziniert von der Diversität und Komplexität von Konflikten am Bau, suchte sie ihre Qualifikation in dieser Richtung weiter auszubauen. Im Jahre 2016 schloss sie ihr berufsbegleitendes weiterbildendes Studium der Mediation an der FernUni in Hagen mit dem akademischen Grad Master of Mediation mit Erfolg ab. Ihre Tätigkeit in der Projektsteuerung von Bauvorhaben des Bundes, insbesondere einer komplexen Liegenschaftsentwicklung für die Bundeswehr, motivierte sie, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
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