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Management

Valentin Beniers

Der IFRS for Small and Medium-sized Entities (SMEs): Lobbyismus im Due Process

ISBN: 978-3-8366-9761-3

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 70
Abb.: 22
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Ein neuer internationaler Rechnungslegungsstandard, der global das Gros der Unternehmen erfasst, hat das Potential, Rechnungslegungstraditionen tiefgreifend zu verändern. Da liegt es nahe, dass eine Vielzahl von Lobbyisten versucht, den Standard in ihrem Sinne zu beeinflussen. Die Regulierung der Rechnungslegung ist stets eine Gratwanderung zwischen den Offenlegungsbedürfnissen der Abschlussadressaten und den Geheimhaltungsinteressen der Unternehmen. Ohne hinreichende Informationen haben die Adressaten keine fundierte Basis zur Beurteilung eines Unternehmens. Werden jedoch zu viele und zu detaillierte Informationen offen gelegt, so drohen Wettbewerbsnachteile für das Unternehmen. In diesem Zusammenhang taucht die Frage auf, ob SMEs bzw. KMU andersartig sind und deshalb die Existenz eines eigenen Rechnungslegungsstandards für diese Unternehmen gerechtfertigt ist. Neben der Diskussion dieser und weiterer theoretischer Fragestellungen, steht im Zentrum des Buches eine empirische Analyse der Kommentare zu dem Standardentwurf, die sich auf 150 Kommentare mit einem Gesamtumfang von 1639 Seiten erstreckt. Um die Interessen der Kommentierenden zu ermitteln, werden die Stellungnahmen untersucht und verschiedenen Interessengruppen zugeordnet. Es folgt eine komparative Analyse von Standardentwurf und finalem Standard, die auch die Frage klärt, ob der IASB die Wünsche der Kommentierenden angemessen berücksichtigt. Zahlreiche Abbildungen visualisieren die Ergebnisse anschaulich.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 5.4, Detaillierte Analyse der Interessen der Wirtschaftsprüfer: Eine Aufspaltung der Gruppe der Wirtschaftsprüfer gibt weiteren Aufschluss über die Interessenlage. Von besonderem Interesse ist hierbei die Position der Big Four, die einen starken Einfluss auf den IASB haben. Im Board, der den IFRS for SMEs geschaffen hat, ‘findet sich (.) nur ein Prüfer, der nicht von den big 4 kommt (.)’. ‘IFRS als prinzipienorientierte, komplexe, dynamische, auf die herrschende Lehre und damit den Überblick der großen Berater und Prüfer abstellende Rechnungslegungsstandards, die obendrein ohnehin nur einer kleinen Minderheit von Experten vertraut sind (.)’ sind im Interesse der Big Four. Die Antworten aller Wirtschaftsprüfer wurden bereits analysiert, werden jedoch nochmals zusammenfassend dargestellt. Des Weiteren finden sich im Anhang Übersichten zur Gruppe der Wirtschaftsprüfer ohne die Big Four und zu den Big Four alleine. Vergleicht man die Antworten aller Wirtschaftsprüfer mit denen aller Wirtschaftsprüfer ohne Big Four, so zeigt sich, dass bei letzteren eine um sieben Prozentpunkte geringere Zustimmung zu dem ED vorliegt und gleichzeitig eine um zwei Prozentpunkte höhere Ablehnung. Auch die Beantwortungsquote der Fragen der Wirtschaftsprüfer ohne Big Four liegt um sieben Prozentpunkte niedriger. Bezüglich der Berücksichtigung des Kosten/Nutzen-Verhältnisses stellen die Wirtschaftsprüfer ohne Big Four dem ED ein besseres Zeugnis aus, denn der Wert für Angemessenheit liegt um zwei Prozentpunkte höher und der für Nichtangemessenheit um 18 Prozentpunkte niedriger. Ein ähnliches Bild ergibt sich bei der Berücksichtigung der Adressatenbedürfnisse. Betrachtet man den Umfang der Fair- Value-Bewertung, so zeigt sich, dass der Anteil der CLs, die ihn zu hoch finden um sieben Prozent niedriger ist. Bei der Frage nach dem Cash-Flow-Statement ergibt sich quasi eine Übereinstimmung der Gruppen. Ein unabhängiger Standard ist für die Wirtschaftsprüfer ohne Big Four weniger wichtig (-7%), die Verfügbarkeit von Wahlrechten ist ihnen wichtiger (+5%), ein Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten weniger wichtig (-9%). Ein allgemeiner Verweis auf die Full-IFRS findet bei den Wirtschaftsprüfern ohne Big Four mehr Zuspruch (+3%) und weniger Ablehnung (-10%). Der Umfang der Anhangangaben erscheint, relativ betrachtet, weniger als zu umfangreich bewertet zu werden (-15%). Den Überarbeitungsturnus stufen die Wirtschaftsprüfer ohne Big Four weniger als angemessen ein (-15%) und mehr als zu häufig (+7%). Die Eigenkapitalabgrenzung kritisieren die Wirtschaftsprüfer ohne Big Four tendenziell weniger (-6%). Betrachtet man das Balkendiagramm der Big Four, so lässt sich leicht erkennen, dass ihre Aussagen zu fast allen Themen übereinstimmen. Totale Einigkeit zeigen sie bei neun der 13 Fragen, also bei fast 70%. Für die verbleibenden vier Fragestellungen ergibt sich bei einer eine Mehrheit von 75%, bei einer eine Zustimmung von 50% und bei zweien ergeben sich heterogene Antworten. Die Big Four sind grundsätzlich für den ED und beantworten alle Fragen. Dazu passt auch die Haltung bezüglich Kosten/Nutzen-Verhältnis und Adressatenbedürfnissen, die die Big Four als nicht angemessen berücksichtigt ansehen. Auch dass der Umfang der Fair-Value-Bewertung und der Anhangangaben ihnen zu hoch ist, scheint stimmig. M.E. stützen die genannten Argumente insgesamt die These, dass das Hauptinteresse der Big Four in einer Einführung des IFRS for SMEs besteht. Dazu halten die Big Four m.E. jedoch deutliche Erleichterungen für die Unternehmen für nötig, denn ohne diese rückt eine Akzeptanz und Verbreitung des Standards in weite Ferne. So lässt sich auch die einhellige Zustimmung zu einem Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalkosten, das eine deutliche Vereinfachung im Vergleich zu einer Aktivierungspflicht darstellt, erklären. Die Möglichkeit eines Verschwindens des Eigenkapitals bei Unternehmen der Rechtsform OHG, KG, Genossenschaft und GmbH, ist der Akzeptanz des IFRS for SMEs nicht gerade zuträglich. Darauf weisen 50% der CLs der Big Four hin und 50% gehen nicht darauf ein. Die genannte These wird dahingehend erweitert, dass die Big Four auch ein Interesse an einer schleichenden Komplizierung der Regeln haben. Denn sie antworten einmütig auf die Frage zum Überarbeitungsturnus, dass dieser angemessen sei. Im Gegensatz dazu haben insbesondere Unternehmen (0% finden den Turnus angemessen, 41% ist er zu häufig) und Banken (0% finden den Turnus angemessen, 50% ist er zu häufig) ein Interesse an einem stabileren Standard. Denn gerade bei der Implementierung neuer Rechnungslegungsnormen, bzw. von Veränderungen der Bestehenden, besteht der größte Beratungsbedarf. In diesem Punkt handeln die Big Four damit nicht im Interesse ihrer (möglichen) Klienten.

Über den Autor

Valentin Beniers, B.Sc., Jahrgang 1981. Nach seiner Berufsausbildung zum Versicherungskaufmann bei einem großen Einzelversicherer, entschied sich der Autor, seine fachlichen Qualifikationen durch ein ein Studium in Business Administration and Economics an der Universität Passau zu vertiefen. Dieses schloss er im Jahr 2010 erfolgreich ab. Während seines Studiums entwickelte er eine Affinität für Themen aus den Bereichen Rechnungslegung, Controlling sowie Finance. Eine Vertiefung im Bereich Wirtschaftsenglisch rundet sein Profil ab. Nach seinem Studium absolvierte er ein Praktikum im Bereich Research & Portfoliokonzeption bei einer großen Fondsgesellschaft.

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