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- Arbeitnehmerüberlassung als Ingenieurdienstleistung: Innovation durch Personalflexibilisierung in Industrieunternehmen
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 06.2011
AuflagenNr.: 1
Seiten: 64
Abb.: 6
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Warum darf die Arbeitnehmerüberlassung von Ingenieuren nicht mit klassischer Zeitarbeit gleichgesetzt werden? Welche Erfolgsfaktoren beeinflussen Innovationskooperationen zwischen Ingenieurdienstleister und Industrieunternehmen? Inwiefern bestimmen die Kompetenzen des Projektingenieurs den Wissenstransfer und wie können diese durch Personalentwicklung gefördert werden? Ingenieurdienstleistung wird heute zum großen Teil in der Vertragsart Arbeitnehmerüberlassung erbracht und bewegt sich damit im Spannungsfeld der Leih- und Zeitarbeit. Innovationskooperationen basieren auf erfolgreichem Wissenstransfer und erfordern aus diesem Grund den Einsatz der Projektingenieure des Ingenieurdienstleisters als Wissensarbeiter vor Ort im Industrieunternehmen. Größe und Komplexität der Projekte in Forschung & Entwicklung nehmen ständig zu (z.B. Airbus A 380), so dass Konstruktions- und Entwicklungsleiter das Schnittstellenmanagement reduzieren müssen und als Alternative zur Ausschreibung von Werkaufträgen mit Pflichten- und Lastenheften den persönlichen Wissenstransfer von hochqualifizierten, externen Projektingenieuren bevorzugen. Obwohl die Tätigkeit des Projektingenieurs mit der eines Unternehmensberaters ohne Weiteres vergleichbar ist (Technologie-Consulting), muss sich die Branche seit Jahren gegen das negative Image der Leih- und Zeitarbeit wehren. Aufgrund der organisatorischen Gestaltung einer Innovationskooperation ist es aus rechtlichen Gründen in vielen Fällen nicht anders möglich, als die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vertraglich zu vereinbaren. Dieses rechtliche Konstrukt darf jedoch nicht mit dem Gegenstand gewerblich-kaufmännischer Leih- oder Zeitarbeit gleichgesetzt werden, bei der es in erster Linie um Kapazität und nicht um technologische Wertschöpfungsprozesse geht. Arbeitsbedingungen, tarifrechtliche Aspekte, Entgeltpolitik oder betriebliche Weiterbildung hängen ursächlich nicht mit der Vertragsart Arbeitnehmerüberlassung zusammen und sollten von der ideologischen Diskussion getrennt betrachtet werden. Der Autor leistet mit diesem Buch einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung aus der Perspektive eines Personalentwicklers und beschreibt schonungslos das drängende Problem der Branche, das als Qualifizierungsdilemma die Innovationsfähigkeit der Industrie bedroht. Mit dem Entwurf eines Kompetenzprofils für Projektingenieure bietet der Autor einen praktischen Ansatz für die Gestaltung von Personalentwicklungsmaßnahmen durch Ingenieurdienstleister.
Textprobe: Kapitel 3.1.2, Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung als rechtliche Kooperationsgrundlage: Es existieren verschiedene rechtliche Kooperationsgrundlagen für den überbetrieblichen Personaleinsatz von Projektingenieuren, wie beispielsweise die Zusammenarbeit auf der Grundlage von Dienstverträgen gemäß § 611 ff. BGB (vgl. Abschnitt 2.1.2). Bei projektbezogenen Dienstverträgen organisiert der Ingenieurdienstleister (Auftragnehmer) die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendigen Handlungen nach seinen Vorstellungen und Zielen und bleibt für die Erfüllung der im Vertrag vorgesehenen Dienste gegenüber dem Industrieunternehmen (Auftraggeber) verantwortlich. Hierbei sind die eingesetzten Projektingenieure in Bezug auf die Ausführung der zu erbringenden Dienstleistung im Wesentlichen frei von Weisungen der Projektleiter im Industrieunternehmen und können ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Für den in Abschnitt 3.1.1 dargestellten überbetrieblich flexiblen Personaleinsatz fehlt es allerdings an dem Merkmal der unternehmerischen Dispositionsfreiheit, da die überlassenen Projektingenieure definierte Aufgaben ausführen und im Rahmen des Projektmanagements den Weisungen der Projektleiter im Industrie-unternehmen unterliegen. Aus diesem Grund liegt ein drittbezogener Personaleinsatz vor, der in rechtlichen Kooperationsformen, wie z.B. Fremd-firmeneinsatz, zwischenbetrieblichem Personalaustausch, echter Leiharbeit oder in gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung erfolgen muss. Im Unterschied zu anderen Kooperationsformen, die überwiegend auf einen unsystematischen und kurzfristigen Personalaustausch innerhalb eines Firmenverbundes abstellen, betrifft gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung eine auf geplante Wiederholung gerichtete und zeitlich unbegrenzte Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in einem anderen Betrieb ( unechte Leiharbeit ). Die Gewerbsmäßigkeit dieser Kooperationsform ist durch die Gewinnerzielungs-absicht des Ingenieurdienstleisters begründet, dessen geschäftliche Tätigkeit nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) legalisiert ist. Die überbetriebliche Personalflexibilisierung erfolgt demnach systematisch, wobei es zu einer Trennung von Arbeits- und Beschäftigungs-verhältnis kommt. Hierbei werden arbeitsvertraglich gebundene Ingenieure von Ingenieurdienstleistern kostenpflichtig auf der Grundlage eines Dienstvertrages (Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) an Industrieunternehmen überlassen, um ihre Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Die Vertragsbeziehungen sind in Abbildung 3 auf der folgenden Seite dargestellt. Nachdem die rechtlichen Kooperationsgrundlagen der überbetrieblichen Personalflexibilisierung geklärt sind, werden im folgenden Abschnitt verhaltens-analytische Kriterien in Bezug auf den Innovationstransfer durch Arbeitnehmer-überlassung von Projektingenieuren abgeleitet.
Dipl.-Ing. (FH) Mario Schuster, M.A., MBA, wurde 1968 in Hamburg geboren. Nach der Ausbildung zum Reserveoffizier bei der Bundeswehr studierte er bis 1994 Konstruktionstechnik an der FH Kiel und schloss 2003 den nebenberuflichen Studiengang Vertriebsmanagement an der FH Braunschweig/Wolfenbüttel mit dem akademischen Grad des Master of Business Administration ab. Im Anschluss absolvierte der Autor das nebenberufliche Studium der Personalentwicklung an der TU Kaiserslautern, das er 2008 als Master of Arts beendete. Bis 2000 war Mario Schuster mit einem Ingenieurbüro in Kiel selbstständig und ist nach einer Station als Prokurist bei einem CAD-Systemhaus seit 2003 in der Ingenieurdienstleistung tätig. Als Regionalleiter ist er heute bei einem großen Unternehmen der Branche beschäftigt und für mehr als 400 Mitarbeiter verantwortlich.
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