jus novum
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 04.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 100
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Zielvereinbarungssysteme sind in der Praxis bereits seit langem bekannt, da sie die Mitarbeiterführung sowie die Gestaltung der Vergütung flexibilisieren und so an die Erfordernisse der heutigen Zeit anpassen. Gerade im Zuge der fortschreitenden Globalisierung müssen Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern und sich neuen Marktanforderungen rasch anpassen. Mit Hilfe von Zielvereinbarungen können die Personalkosten in höherem Maße an der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ausgerichtet werden. Durch die Individualisierung des Entgelts wird gleichzeitig aber auch eine höhere Entgeltgerechtigkeit hergestellt. Zielvereinbarungen zählen zu den geläufigsten variablen Vergütungsbestandteilen und werden nicht mehr nur im Bereich der Führungskräfte und leitenden Angestellten eingesetzt, sondern sind zunehmend auf allen Hierarchieebenen zu finden. Ein Zeichen für den Boom von Zielvereinbarungen ist beispielsweise darin zu sehen, dass diese nicht mehr nur unternehmensintern abgeschlossen werden, sondern auch Eingang in Flächentarifverträge gefunden haben. Zielvereinbarungen gehören damit zum Handwerkszeug zeitgemäßer Personalarbeit . Dieses Buch schafft einen Überblick darüber, wie Zielvereinbarungskonzepte in der Praxis eingeführt und aus rechtlicher Sicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Sandra Streuling zeigt die rechtliche Struktur von Zielvereinbarungen, die rechtlichen Grenzen und die sich daraus für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergebenden Rechte und Pflichten auf. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Vertragsgestaltung, wobei hier die AGB-Kontrolle sowie typische Regelungsinhalte der Rahmenvereinbarung und der konkreten jährlichen Zielvereinbarung erläutert werden.
Kapitel 1.1 Abgrenzung Arbeitsvertrag und Werkvertrag: Wesentliches Merkmal bei der Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag ist die Einordnung des Dienstverpflichteten als Arbeitnehmer oder Werkunternehmer. Auch wenn sich aus dem Gesetz keine Definition für den Arbeitnehmer entnehmen lässt, so hat sich in der Rechtsprechung und in der Literatur die nachfolgende herausgebildet: Arbeitnehmer ist, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages zur Arbeit im Dienste eines anderen verpflichtet ist. Im Hinblick auf die Abgrenzung zum Werkunternehmer ist hier besonderes Augenmerk auf die Worte im Dienste eines anderen zu legen, da hierdurch die persönliche Abhängigkeit bzw. Unselbständigkeit des Arbeitnehmers ausgedrückt wird. Diese wird nach der ständigen Rechtsprechung des BAG konkretisiert durch die Einbindung in eine fremde Arbeitsorganisation und das arbeitgeberseitige Weisungsrecht hinsichtlich Inhalt, Durchführung, zeitlicher Lage, Dauer und Ort der Tätigkeit. Der Arbeitnehmer ist also verpflichtet, die seitens des Arbeitgebers vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz dazu ist der Werkunternehmer selbständig, da er seine Tätigkeit in eigenem Namen, unter eigener Verantwortung und unter Einsatz eigener Betriebsmittel ausübt. Es ändert sich also auch nach Abschluss einer Zielvereinbarung nichts an der Rolle von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da sich an der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers nichts geändert hat. Diese wurde durch die vereinbarten Ziele lediglich konkretisiert, der Inhalt des Schuldverhältnisses bleibt also bestehen. Der Arbeitnehmer hat weiterhin seine Arbeitsleistung zu erbringen und der Arbeitgeber hat im Gegenzug diese Leistung zu vergüten. Auch wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer hinsichtlich der Erreichung der Ziele Handlungsspielräume zugesteht und so teilweise auf sein Weisungsrecht verzichtet, ist der Arbeitnehmer nicht gänzlich frei in der Ausgestaltung seiner Arbeitspflicht, sondern noch immer im Betrieb des Arbeitgebers eingebunden.
Sandra Streuling wurde 1975 in Neubrandenburg geboren. Nach ihrer Berufsausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und ihrer 9-jährigen beruflichen Tätigkeit in diesem Beruf, entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen durch ein Studium weiter auszubauen. Ihr Wirtschaftsrechtsstudium an der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin schloss die Autorin im Jahre 2009 mit dem akademischen Grad Diplom-Wirtschaftsjuristin erfolgreich ab. Bereits während des Studiums entwickelte die Autorin ein besonderes Interesse am Personalbereich und sammelte hier bereits umfassende praktische Erfahrungen.