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- Zeitbanken als vierte Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Ein Vergleich mit dem japanischen System „Fureai Kippu“
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2019
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Ab 2030 beginnen in Deutschland die sogenannten Baby-Boomer das Rentenalter zu erreichen. Durch den demographischen Wandel fehlen jetzt bereits viele Pflegekräfte, was sich bis 2030 zusätzlich verstärken wird und zu einem Nachfrageüberhang von bis zu 500.000 Vollzeitbeschäftigten führt. Der Staat transformiert sich von einem Sozial- zu einem Gewährleistungsstaat, wie u.a. die steigende Altersarmut, ausgelöst durch geringere Renten oder Zuzahlungen bei der Pflegeversicherung, zeigt. Die jetzt älteren Menschen haben andere Wünsche und Voraussetzungen als alle vorhergehenden Generationen vor ihnen. Eine Lösung könnte im Wirtschaftsbereich der Gemeinwesenökonomie liegen. Hier hat das bald älteste Land der Welt – Japan – bereits eine Lösung gefunden: Ein auf Zeit basierendes Pflegenetzwerk auf Gegenseitigkeit, welches als größtes der Welt gilt. Auch in Deutschland gibt es unter dem Begriff Seniorengenossenschaften bereits seit 1989 die ersten Bemühungen. Dieses Buch zeigt die Funktionsweise der in Deutschland existenten Zeitbanken und Seniorengenossenschaften, ihren Nutzen und die Wirkung auf die Nutzer und Anbieter von Leistungen sowie die Herausforderungen, vor denen die Einrichtungen stehen. Das Buch schließt mit Handlungsempfehlungen, mit welchen Abwandlungen gegenüber Japan eine Blaupause für Deutschland gelingen könnte.
Textprobe: Kapitel 2.1: Unterschiede zum klassischen Ehrenamt: Im Vergleich zum traditionellen Ehrenamt, das unbezahlt ist oder nur mit einer Aufwandsentschädigung abgegolten wird, können Teilnehmer einer Zeitbank Ansprüche auf Versorgungsleistungen erwerben. Es haben sich über die Jahre unterschiedliche Arten von Zeitkonten herauskristallisiert, über die das Zeitguthaben geführt und getauscht werden kann. Jedes dieser Kontoführungsmodelle, die im Folgenden vorgestellt werden, hat Vor- und Nachteile. Alle Modelle haben jedoch die Gemeinsamkeit, dass der Tausch von Leistungserbringung und -abruf zeitnah, als auch in ferner Zukunft erfolgen kann. Zudem werden Zusatzleistungen gesondert abgerechnet. Unter Zusatzleistungen können z. B. Fahrtkosten, Verwaltungsgebühren, Parkgebühren oder Eintrittspreise fallen. Hier besteht die Möglichkeit, dass entweder die Zeitbank die Auslagen gegen Nachweis übernimmt oder dass der Hilfebedürftige diese gesondert übernimmt. Verpflegungsleistungen für den Hilfeanbieter, während Aktivitäten, die ausserhalb erbracht werden, sind bestenfalls freiwillige Leistungen der Leistungsempfänger. Fast alle Zeitbanken haben einen internen Besteuerungsmechanismus eingeführt, durch den bei jeder Zeitgutschrift automatisch ein bestimmter Prozentsatz dem Verwaltungskonto der Zeitbank gutgeschrieben wird. So könnten z. B. 5 Prozent der zu buchenden Zeit als Steuer abgezogen werden. Dies bedeutet, dem Hilfebedürftigen werden pro Stunde Leistung 60 Minuten von seinem Zeitkonto abgebucht, der Hilfeanbieter wiederrum erhält 57 Minuten gutgeschrieben. 3 Minuten werden auf das Verwaltungskonto der Zeitbank gebucht. Diese interne Steuer kann beispielsweise für karitative Zwecke im Leistungsgebiet der Zeitbank verwendet werden, oder aber für Leistungen innerhalb der Zeitbank selbst. Hierrunter könnten Verwaltungsaufgaben, Mitgliederwerbung oder ähnliches fallen. Nutzt die Zeitbank ein Zeit-Geld-System, kann die interne Steuer auch als Transaktionsgebühr (z. B. €0,50 je Buchung/Stunde) in Abzug gebracht werden. Eine solche Gebühr kann den Druck bei der Zeitbank reduzieren, Spenden für die laufenden Ausgaben einzuwerben. Kapitel 2.2: Abrechnung über ein Zeitkonto: Jedes Mitglied der Zeitbank besitzt ein Zeitkonto, auf dem alle erbrachten Leistungen mit einem Zeitanteil gutgeschrieben werden. Nimmt das Mitglied dann selber Leistungen in Anspruch, wird der genutzte Zeitumfang von dessen Zeitguthaben abgezogen. Ist das Zeitguthaben aufgebraucht, muss neues Zeitguthaben aufgebaut werden, um wieder Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Vorteil dieser Variante ist, dass jede Person ebensoviele Stunden Unterstützung erhält, wie sie einst selber eingebracht hat. Zudem muss keine Obergrenze festgelegt werden, wie viel maximal angespart werden kann. Nachteilig ist der Umstand, dass die Leistungen nur zwischen Mitgliedern erbracht werden, was in der Regel dazu führt, dass die Finanzämter die Gemeinnützigkeit entweder nicht erteilen oder gar aberkennen. Zieht ein Mitglied weg oder stirbt, verfällt das Zeitguthaben entweder oder es muss eine entsprechende Regelung für eine Übertragungsmöglichkeit (auf eine andere Zeitbank oder Hinterbliebene) getroffen werden, da eine Auszahlung des Guthabens nicht möglich ist. Zudem müssen die Mitglieder der Zeitbank sehr aktiv und bestrebt darin sein, umfangreiche Zeitrenten aufzubauen. Dies setzt wieder voraus, dass zum Zeitpunkt des Leistungsabrufs die Leistungen auch erbracht werden können, als auch eine verlässliche Erbringung häufig nachgefragter Leistungen gewährleistet ist. In Baden-Württemberg hat sich gezeigt, dass die Abrechnung über ein reines Zeitkonto nur schlecht funktioniert. Wird zudem nicht darauf geachtet, dass mehrere Generationen Leistungen erbringen, um das Funktionieren der Zeitbank zu sichern, kann es im schlimmsten Fall zur Handlungsunfähigkeit führen oder einem wegbrechen des Vertrauens in die Zeitbank. Kapitel 2.3: Abrechnung über ein Zeitkonto mit einseitigen Geldleistungen Bei dieser Variante besteht gegenüber dem reinen Zeitmodell die Möglichkeit, dass Personen die kein Zeitguthaben besitzen, aber Leistungen in Anspruch nehmen wollen, die Leistungen zu einem bestimmten Stundensatz in Euro bezahlen und dem Hilfeanbieter die Zeit dafür gutgeschrieben wird. So können auch Personen Leistungen in Anspruch nehmen, die für eine Leistungserbringung, um Guthaben aufzubauen, nicht mehr in der Lage sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass auch Nichtmitglieder wie beispielsweise andere Sozialeinrichtungen Stunden kaufen können. Es ist damit dann keine reine Leistungserbringung unter Mitgliedern mehr gegeben. Dies kann sich positiv auf die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt auswirken. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Zeitbank die Möglichkeit hätte, Zeitguthaben in Euro auszubezahlen, sofern ein Mitglied wegzieht oder verstirbt. Vorausgesetzt es sind ausreichend Mittel innerhalb der Zeitbank vorhanden. Hierbei handelt es sich um ein Entgegenkommen gegenüber dem Mitglied oder Hinterbliebenen. Dafür ist es notwendig, dass mehr oder gleich viel finanzielle Mittel einbezahlt wurden, als Mitglieder sich ausbezahlen lassen wollen. Nachteilig ist der bürokratischere Aufwand in dieser Variante bzgl. Der Cashflow Überwachung und der Umstand, dass die steuerliche Behandlung der Guthaben durch das zuständige Finanzamt geprüft werden sollte. Gleichzeitig kann die Gefahr der Bildung einer Zweiklassengemeinschaft innerhalb der Zeitbank bestehen
Benjamin Heppner, B.A., wurde 1983 in Hamburg geboren. Nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung (IHK) und knapp 10 Jahren Berufstätigkeit in unterschiedlichen Unternehmen und Branchen, absolvierte er ein Studium der Sozialökonomie mit Schwerpunkt Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg. Er beschäftigte sich mit den Wechselwirkungen von Wirtschaft und Gesellschaft und wie diese sich gegenseitig sowohl positiv als auch negativ beeinflussen können. Die Möglichkeit, für bekannte Versorgungssysteme und -arten neue Wege zu begehen, vertiefte er im Studium weiter. Durch die Ansätze der Sharing-Ökonomie suchte er weniger bekannte Wege, bevorstehende gesellschaftliche Probleme zu hinterfragen und Lösungsoptionen zu skizzieren. Hieraus entstand das vorliegende Buch, mit einem Ansatz der Altersvorsorge für die alternde Bevölkerung in Deutschland.
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