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Ludmilla Dell

Segmentberichterstattung nach IFRS. Analyse der DAX 30 Konzerne Bayer und BASF

ISBN: 978-3-95850-563-6

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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 09.2014
AuflagenNr.: 1
Seiten: 120
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Angesichts der Globalisierung und der damit einhergehenden grenzüberschreitenden Ausdehnung wirtschaftlicher Geschäftstätigkeiten versuchen international agierende Unternehmen ihre Unternehmenspublizität an den Bedürfnissen der Kapitalgeber auszurichten. Um die Informationsbedürfnisse weltweit agierender Abschlussadressaten zu befriedigen, stellen in den letzten Jahren viele deutsche Unternehmen ihre Rechnungslegung auf die internationale Rechnungslegung um. Zu den Pflichtbestandteilen eines IFRS-Abschlusses zählt auch die Veröffentlichung einer Segmentberichterstattung. Vor allem in diversifizierten Unternehmen stellt die Segmentberichterstattung entscheidungsrelevante Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie deren Veränderungen zur Verfügung. Dieses Buches möchte die theoretischen Vorschriften zur Erstellung einer Segmentberichterstattung nach internationaler Rechnungslegung darstellen und deren praktische Umsetzung anhand von zwei deutschen börsennotierten Konzernen analysieren.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 3, Segmentberichterstattung nach IAS 14 / IFRS 8: Im folgenden Kapitel werden zunächst die Regelungen der IAS 14 in seiner zuletzt 1997 überarbeiteten Fassung vorgestellt. Danach wird auf die Bestimmungen des ab dem 01.01.2009 geltenden IFRS 8 eingegangen und abschießend werden die dargestellten Standards zur Segmentberichterstattung zusammenfassend gegenüber gestellt. 3.1, Die Regelungen des IAS 14: 3.1.1, Aufgaben und Ziele: Eine Segmentberichterstattung liefert gemäß IAS 14 Grundsätze zur Darstellung von Finanzinformationen nach Segmenten. Die Abschlussadressaten sollen detaillierte Informationen über die verschiedenen Arten von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens und die unterschiedlichen geografischen Regionen, in denen das Unternehmen tätig ist, erhalten. Diese bereitgestellten Segmentdaten sollen den Abschlussadressaten behilflich sein, die bisherige Ertragskraft des Unternehmens genauer zu verstehen, die bevorstehenden Chancen und Risiken des Unternehmens besser einzuschätzen, sowie den aktuellen wirtschaftlichen Erfolg des gesamten Unternehmens sachgerechter zu beurteilen. Die Segmentberichterstattung ist notwendig um die schwankenden Rentabilitätsraten, Zukunftsaussichten, Chancen und Risiken eines diversifizierenden Unternehmens besser bewerten zu können. Bei der Festlegung eines Geschäfts- oder geografischen Segments muss das Management die Zielsetzung und die qualitativen Anforderungen an Abschlüsse nach internationaler Rechnungslegung beachten. (IAS 14.15) Zu den qualitativen Anforderungen gehören die Verständlichkeit, die Relevanz, die Verlässlichkeit sowie die Vergleichbarkeit, auf die bereits vorher eingegangen wurde. 3.1.2, Anwendungsbereich: Im IAS 14 werden die Richtlinien zur Darstellung von Informationen über die Geschäftssegmente und geografische Segmente beschrieben. Diese haben alle Unternehmen, deren Dividendenpapiere oder schuldrechtliche Wertpapiere öffentlich gehandelt werden bzw. die sich in der Phase des Going Public befinden, zu befolgen. Von letzterem kann ausgegangen werden, wenn ein öffentlicher Handel von Wertpapieren bereits beschlossen ist, die tatsächliche Ausgabe aber noch aussteht (IAS 14.3). Dazu gehören auch die Unternehmen, die die Dividendenpapiere oder schuldrechtlichen Wertpapiere an einer Börse ausgegeben haben. Es können auch die Unternehmen, dessen Wertpapiere nicht öffentlich gehandelt werden, die aber einen Abschluss nach internationaler Rechnungslegung aufstellen, einen Segmentbericht freiwillig, aber unter vollständiger Beachtung von IAS 14 erstellen. Gemäß IAS 14.1 ist eine Segmentberichterstattung in jedem vollständigen und veröffentlichten Abschluss aufzustellen. So ein Abschluss beinhaltet eine Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und einen Anhang (IAS 14.2). Gemäß IAS 14.6 müssen die Segmentangaben ausschließlich auf der Grundlage des Konzernabschlusses aufgestellt werden, auch wenn ein Unternehmen sowohl einen Einzelabschluss als auch einen Konzernabschluss darstellt (IAS 14.3-14.6). Die Segmentberichterstattung nach IFRS ist demnach unabhängig von der Konsolidierungspflicht. Falls ein Tochterunternehmen selbst seine eigenen Wertpapiere öffentlich agiert, muss es Finanzinformationen nach Segmenten in seinem Einzelabschluss ausweisen. Auch die nach der Equity-Methode einbezogenen assoziierten Unternehmen oder Joint Ventures, dessen Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, sind verpflichtet die Segmentberichterstattung auf der Grundlage des Abschlusses des Unternehmens zu erstellen (IAS 14.7). 3.1.3, Segmentabgrenzung: Eine Segmentabgrenzung ist gemäß IAS 14 nach zwei verschiedenen Kriterien vorzunehmen. Eine Abgrenzung kann nach Geschäftsbereichen und geografischen Regionen erfolgen. 3.1.3.1, Geschäftssegmente und geografische Segmente: Eine Segmentabgrenzung nach einzelnen Produkten und Dienstleistungen durch die Bestimmung vergleichbarer Chancen und Risiken erweist sich in der Praxis aufgrund einer Vielzahl von verschiedenen Produkten und Dienstleistungen als schlecht geeignet. Diese Vorgehensweise könnte ein deutlicher Verstoß gegen die Grundsätze Relevanz und Verständlichkeit sein. IAS 14 bietet eine Möglichkeit zur Lösung dieser Problematik, der die Gruppierung von Produkten und Dienstleistungen zu einem Geschäftssegment gestattet. Ein Geschäftsfeld ist gemäß IAS 14.9 ein unterscheidbarer Teilbereich eines Unternehmens, der gleiche oder ähnliche Produkte oder Dienstleistungen bzw. Gruppen von Produkten oder Dienstleistungen erstellt bzw. erbringt. Dieser Teilbereich muss gleichen oder vergleichbaren Risiken oder Erträgen ausgesetzt sein und sich von anderen Teilbereichen unterscheiden. Ob bestimmte Produkten oder Dienstleistungen zu einem Geschäftsbereich zusammengefasst werden können, wird anhand bestimmter Kriterien überprüft. Entscheidend für die Bildung der Geschäftssegmente ist nicht die kumulative Erfüllung der Abgrenzungsmerkmale, sondern die mehrheitliche Erfüllung der Kriterien (IAS 14.11). Ein geografisches Segment ist gemäß IAS 14.9 eine unterscheidbare Teilaktivität eines Unternehmens, die Produkte oder Dienstleistungen in einem spezifischen, wirtschaftlichen Umfeld anbietet oder erbringt. Die Risiken und Erträge eines geografischen Segments müssen sich von den Umfeldbedingungen anderer geografischer Segmente unterscheiden. Analog zur Vorgehensweise bei Geschäftssegmenten sind bestimmte Kriterien bei der Abgrenzung von geografischen Segmenten zu berücksichtigen. Ein geografisches Segment kann gemäß IAS 14.12 ein einzelnes Land oder eine Gruppe von zwei oder mehreren Ländern bzw. eine Region sein. Die geografischen Segmente dürfen keine signifikant unterschiedlichen Risiken und Erträgen innerhalb eines Umfeldes enthalten. Im Standard wird nicht geregelt, ob zur Bildung eines geografischen Segments alle oder nur die Mehrheit der Kriterien erfüllt werden muss. Ableitend aus IAS 14.12 ist eine Einhaltung von mindestens zwei Kriterien erforderlich, jedoch bleibt den segmentierenden Unternehmen ein Spielraum bezüglich der Abgrenzung nach geografischen Segmenten. Die geografische Segmentierung soll gemäß IAS 14.13 eine Untergliederung nach dem Standort der Unternehmenstätigkeit und nach dem Standort der Absatzmärkte der Kunden differenziert werden. Gemäß IAS 14.14 sind innerhalb der geografischen Segmentabgrenzung auch die Organisationsstruktur und die interne Berichtsstruktur zu berücksichtigen. Hier folgt der Standard dem um den Management Approach ergänzten Risk and Rewards Approach. Das IASC sieht bei der Bestimmung eines Geschäfts- oder geografischen Segments einen Ermessungsspielraum vor. Gemäß IAS 14.15 dürfen die Unternehmen diesen Ermessungsspielraum ausüben, wenn ihre Abschlüsse mit der Zielsetzung der Segmentberichterstattung und den qualitativen Anforderungen an die Abschlüsse gemäß dem Rahmenkonzept von IASC erfolgen. Die qualitativen Anforderungen umfassen die Relevanz, die Verlässlichkeit und die Vergleichbarkeit der Finanzinformationen für den berichtenden Zeitraum, sowie die Nützlichkeit der Informationen zur Bewertung der Risiken und Erträge des gesamten Unternehmens. Wie zuvor erwähnt lassen die Abgrenzungsmerkmale zu den geografischen Segmenten den Unternehmen ausreichend Spielraum ihre Segmentierung entweder nur nach Kontinenten oder nach Ländergruppen oder beispielsweise nach Regionen innerhalb des Inlandes vorzunehmen. Die analysierten Pharmaunternehmen Bayer und BASF differenzieren hauptsächlich nach Kontinenten. BASF SE macht noch zusätzliche Angaben zu dem Inland Deutschland, obwohl dieser zusätzliche Ausweis keine entscheidungsrelevante Information darstellt, denn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit den vorherrschenden Chancen und Risiken sind im Gegensatz zum Ausland, relativ homogen. Aus der Sicht der Autorin ist es fraglich, ob die hauptsächliche Abgrenzung nach Kontinenten tatsächlich unter der Beachtung von vergleichbaren Chancen- und Risikomerkmalen vorgenommen wurde. Beide Konzerne geben z. B. die Region ‘Europa’ an, ohne jegliche Angaben über die genaue Zusammensetzung von diesem Kontinent zu machen. Allerdings wäre es für die Abschlussadressaten auch nicht sehr hilfreich, wenn die untersuchten Unternehmen über jedes europäische Land einzeln berichten würden. Die Adressaten hätten einen Überschuss an Informationen erhalten und der Grundsatz der Wesentlichkeit wäre nicht erfüllt.

Über den Autor

Ludmilla Dell wurde 1985 in Kasachstan geboren und ist 1997 nach Deutschland ausgesiedelt. Ihr Studium in Business Administration an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin schloss sie im Jahre 2010 mit dem akademischen Grad des Bachelor of Arts erfolgreich ab. Bereits während des Studiums sammelte die Autorin umfassende praktische Kenntnisse im Bereich des Rechnungswesens und des Controllings in namhaften DAX-30-Unternehmen. Ihre theoretischen und praktischen Erfahrungen motivierten sie, sich der aktuellen Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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