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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 07.2012
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Abb.: 16
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wachsende Staatsverschuldung und drohender Staatsbankrott sind seit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wieder in den Focus gerückt. Nicht nur kleine Schwellenländer, sondern auch Industrienationen können davon betroffen sein. Gerade Industrienationen haben ihren Wohlstand über Schulden finanziert und so eine hohe Schuldenlast aufgebaut. Bei der Betrachtung der Schuldenlasten müssen Zentralbanken mit einbezogen werden. Sie beeinflussen mit ihrer Geldpolitik die Finanzpolitik der Staaten. Dies können sie aber nur, wenn sie unabhängig von der Politik sind und ihre Leitlinien selbst bestimmen können. Diese Unabhängigkeit kann gemessen werden und wirkt sich positiv auf die Preisstabilität aus. Wachsende Staatsverschuldung grenzt den Handlungsspielraum eines Staates ein. Steigende Ausgaben für Zinsen und Tilgung verringern den Betrag, der für andere Ausgaben verbleibt. Es gibt Grenzen, an die ein Staat stößt, wenn seine Staatschulden steigen. Außerdem wirkt sich eine hohe Staatsverschuldung negativ auf verschiedene Bereiche des Staates aus. Schulden und Zinsen können gesenkt werden. Auch hier stößt der Staat an Grenzen. Trotzdem müssen die betroffenen Länder Reformen durchsetzten, um die wachsende Schuldenlast zu verringern. Geschieht dies nicht, ist ein Staatsbankrott möglich. Dieser kann durch das Eingreifen der Zentralbank verhindert werden. Das wiederum kann zu inflationären Tendenzen führen und es ist schwierig für eine Zentralbank aus dieser Politik auszusteigen. 2010 hat Berthold Busch et al. im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft untersucht, wie wahrscheinlich ein Staatsbankrott in der EU und in den USA ist. In dieser Analyse wurden, auf Grund von den 2010 zur Verfügung stehenden Daten, Prognosen gestellt. Diese Daten haben noch ihre Gültigkeit. Die vorliegende Studie setzt diese Analyse mit den Daten von 2011 und 2012 fort. Ziel soll es sein, die Möglichkeit eines Staatsbankrottes eines Industriestaates aufzuzeigen. Dabei soll es um die Frage gehen, ob ein Staat innerhalb der EU und im Besonderen innerhalb des Euroraums bankrottgehen kann. Außerdem werden mögliche Rückwirkungen eines solchen Falls untersucht. Dazu werden Parallelen zu den USA und zu Japan gezogen. Während Busch et al. davon ausgingen, dass es innerhalb des Euroraums und der EU nicht zu einem Staatsbankrott kommen wird, schließt diese Studie diese Möglichkeit nicht aus und versucht Handlungsalternativen für einen solchen Fall aufzuzeigen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 2.2.1, Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und die Europäische Zentralbank (EZB): Die EZB und das ESZB sind Teil der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der EU, welche in drei Stufen aufgebaut und errichtet wurde. Die erste Stufe begann am 01. Juli 1990 mit dem Wegfall aller Beschränkungen des Kapitalverkehrs. Dies galt und gilt für alle Mitgliedstaaten der EU. Die Errichtung des Europäischen Währungsinstitutes (EWI) am 01. Januar 1994 markiert den Beginn der zweiten Stufe der WWU. Das EWI hatte zur Aufgabe die Zusammenarbeit der Zentralbanken zu verstärken. Das beinhaltete unter anderem die verschiedenen Auffassungen in den Fragen der Geldpolitik zu koordinieren. Außerdem war das EWI mit den Vorarbeiten der Errichtung des ESZB betraut. Das hieß, die Geldpolitik und die neue Währung bis zur dritten Stufe festzulegen. Mit der Entstehung der EZB am 01. Juni 1998 hatte das EWI seinen Zweck erfüllt und die EZB übernahm die letzten Vorbereitungen zum Start der dritten Stufe der WWU am 01. Januar 1999. Mit der dritten Stufe wurden eine einheitliche Geldpolitik im Euroraum und die endgültigen Wechselkurse zum Euro festgelegt. Die EZB und das ESZB wurden mit der Durchführung der Geld- und Währungspolitik beauftragt und der Stabilitäts- und Wachstumspakt, welcher für finanzpolitische Stabilität sorgen soll, trat in Kraft. Aufbau und Organisation des ESZB und der EZB: Das ESZB ist im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert. Das System steht auf zwei Säulen: auf der einen Seite steht die rechtlich selbständige Europäische Zentralbank, auf der anderen Seite stehen die nationalen Zentralbanken der Staaten, die zur Europäischen Union gehören, gleich, ob sie den Euro als offizielles Zahlungsmittel eingeführt haben oder nicht. Die EZB bildet dabei das Kernstück im ESZB, da sie die Geldpolitik bestimmt. Die wichtigsten Organe der EZB sind das Direktorium, der EZB-Rat und der erweiterte Rat der EZB. Das EZB-Direktorium besteht aus sechs Mitgliedern, die nach Vorschlägen der Finanzminister vom Europäischen Rat ausgewählt und bestimmt werden. Das Direktorium führt die laufenden Geschäfte der EZB, bereitet die Sitzungen des EZB-Rates vor und setzt dessen Beschlüsse um. Höchstes Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank ist der EZB-Rat. Ihm gehören das EZB-Direktorium sowie die 17 Präsidenten der Nationalen Zentralbanken an. Der EZB-Rat hat zwei wesentliche Aufgaben: zum einen bestimmt er die Geldpolitik im Euroraum, das heißt er legt die geldpolitischen Ziele, den Leitzins und die Bereitstellung von Zentralbankgeld fest und zum anderen erlässt er Leitlinien und Entscheidungen, die notwendig sind, um die Aufgaben innerhalb des Eurosystems zu erfüllen. Da noch nicht alle Mitglieder der EU Mitglied im Euroraum sind, wurde der erweiterte EZB-Rat als Organ für den Übergang gegründet. Es soll den Staaten ohne den Euro als offizielles Zahlungsmittel eine Möglichkeit geben, sich beratend in den geldpolitischen Belangen der EU einzubringen. Dem Rat gehören alle Präsidenten der 27 nationalen Zentralbanken sowie der Präsident und der Vizepräsident der EZB an. Die anderen Mitglieder des Direktoriums können, neben dem Präsidenten des EU-Rates und einem Mitglied der Europäischen Kommission, an der Sitzung teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt. Aufgaben und Ziele des ESZB und der EZB: Die Aufgaben des Europäischen Systems der Zentralbanken lassen sich in vier grundlegende Hauptaufgaben (ESZB) und vier weiterführende Nebenaufgaben (EZB) gliedern. Die Hauptaufgaben bestehen darin, die Geldpolitik im Euroraum festzulegen, Devisengeschäfte durchzuführen, die Währungsreserven der Mitgliedsstaaten zu halten und zu verwalten und das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Zu den weiterführenden Nebenaufgaben gehört das alleinige Recht der EZB die Ausgabe der Euro-Banknoten zu genehmigen. Die nationalen Zentralbanken dürfen lediglich die Euro-Münzen selbst ausgeben, aber auch nur in einer von der EZB genehmigten Menge. Um die Aufgaben im Eurosystem zu erfüllen arbeitet die EZB innerhalb und außerhalb der EU mit Behörden und zuständigen Organen zusammen. Zudem erhebt die EZB in Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken statistische Daten. Zuletzt unterstützt sie die mit den Banken- und Kreditaufsicht betrauten Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen und trägt zur Stabilität im Finanzsystem bei. Die Ziele, die das ESZB verfolgt, sind (neben den Aufgaben) im Vertrag über die Arbeitsweise in der Europäischen Union festgehalten. Dort steht im Artikel 127 Absatz 1: Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken [. . .] ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union, um zur Verwirklichung der in Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union festgelegten Ziele der Union beizutragen. [. . .] Das ESZB besitzt demnach zwei Ziele: die Preisstabilität und die Unterstützung der Wirtschaftspolitik, soweit es die Preisstabilität nicht beeinflusst. Das Ziel der Preisstabilität hat somit Vorrang, dabei definiert der EZB-Rat Preisstabilität wie folgt: Preisstabilität wird definiert als Anstieg des Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) für das Euro-Währungsgebiet von unter 2% gegenüber dem Vorjahr Drei Dinge sind bei der Betrachtung des Zieles der Preisstabilität anzumerken: Die EZB will bei ihrer Definition von Preisstabilität Deflation ausschließen. Ein jährliches Wachstum von 0 bis unter 2% wird deswegen angestrebt. Dies macht die Formulierung Anstieg deutlich. Ein Rückgang des HVPI wird nicht angestrebt. Kurzfristige Abweichungen des HVPI über 2% des Vorjahres werden toleriert, da das vorgegebene Ziel mittelfristig erreicht werden soll. Mit dieser Definition hat sich die EZB bei ihrer Gründung das weltweit strengste Inflationsziel zur Aufgabe gemacht.

Über den Autor

René Müller wurde 1982 in Bad Berleburg geboren. Nach dem Abitur verpflichtete er sich bei der Bundeswehr für 12 Jahre. 2009 begann der Autor ein Fernstudium an der Europäischen Fernhochschule in Hamburg und schloss dieses 2012, ein Jahr vor Ende der Regelstudienzeit, mit dem akademischen Grad Diplom Kaufmann (FH) ab. Bereits vor dem Studium beschäftigte sich der Autor intensiv mit der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise und verfolgte die Ereignisse in Europa. Die Aktualität und Brisanz des Themas motivierte ihn, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.

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