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- Markenpiraterie und Globalisierung: Die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 03.2010
AuflagenNr.: 1
Seiten: 102
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Durch die Globalisierung werden Handelshemmnisse abgebaut und die Handels- und Transportwege immer einfacher und schneller. Auch der technische Fortschritt wie Internet, Mobiltelefone, etc. fördern die Markenpiraterie. Des Weiteren hat nicht nur die Anzahl, sondern auch die Qualität der Warenzeichenfälschungen zugenommen. Vor einigen Jahren erkannte man noch problemlos das gefälschte Produkt vom Originalprodukt. Heutzutage ist es selbst für Spezialisten schwer zu erkennen, ob es sich um eine Fälschung oder eine Originalmarke handelt. Marken gewinnen also im Wirtschaftsverkehr an immer größerer Bedeutung. Sie sichern den Ruf des Unternehmens, schaffen Vertrauen in die Produkte und Dienstleistungen und bieten wirksamen Schutz im Wettbewerb, insbesondere gegen Markenpiraterie. Markenpiraterie hat Folgen für die Unternehmen (Markeninhaber), die Handelsunternehmen, die Verbraucher und die Volkswirtschaft. Die Markeninhaber, vor allem mittelständische Unternehmen, erleiden immense Umsatz- und Gewinnausfälle. Des Weiteren wird der Ruf des Markeninhabers geschädigt. Für den Verbraucher stellen die Plagiate eine Gefahr dar, die oftmals einen katastrophalen Ausgang haben kann. Für Handelsunternehmen sind gefälschte Artikel sehr kostspielig, da nicht nur der Produzent, sondern jeder, der in den Vertriebsweg eingeschaltet ist, haftet. Die Volskwirtschaft erleidet Umsatz- und Gewinnausfälle und daraus resultierende Arbeitsplatzverluste. Es wird also immer wichtiger einen effektiven Markenschutz zu haben. Je nachdem wo eine Marke Schutz genießen soll, wird diese entweder in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt, in das Gemeinschaftsregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, oder in das weltweite internationale Markenregister der World Intellectual Property Organization eingetragen.
Textprobe: Kapitel 3, Rechtlicher Markenschutz: Je nachdem, wo eine Marke Schutz genießen soll, wird diese entweder in das Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt, in das Gemeinschaftsregister beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, oder in das weltweite internationale Markenregister der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingetragen. Markenschutz in Deutschland: Der Markenschutz in Deutschland wird durch das MarkenG geregelt. Anders als z.B. im europäischen Recht, erfasst das MarkenG auch die Rechte, die aus der bloßen Benutzung einer Marke oder ihrer notorischen Bekanntheit entstehen können. Historische Entwicklung: Deutschland ist eine der federführenden Nationen bei der Ausarbeitung und Weiterentwicklung des Markenschutzes und verfügt über eine lange Tradition im Bereich des Markenschutzes. Als rechtliche Grundlage für das deutsche Markenrecht dient das neue MarkenG, das in Deutschland seit dem 1. Januar 1995 gilt. Es löste das aus dem Jahre 1894 stammende Warenzeichengesetz ab. Aus dem Begriff ‘Warenzeichen’ wurde somit der Begriff ‘Marke’, mit dem ein einheitliches Kennzeichnungsrecht in Deutschland eingeführt wurde. Das MarkenG unterscheidet sich sehr deutlich vom alten deutschen Warenzeichengesetz, da früher z.B. nur zweidimensionale flächige Darstellungen als Wörter, aus einem Bild, oder aus Wort- und Bildelementen geschützt werden konnten. Gem. § 4 Ziffer 2 Abs. 1 Warenzeichengesetz waren Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen: ‘...die keine Unterscheidungskraft haben oder ausschließlich aus Zahlen, Buchstaben oder solchen Wörtern bestehen, die Angaben über Art, Zeit und Ort der Herstellung, über die Beschaffenheit, über die Bestimmung, über Preis-, Mengen- oder Gewichtsverhältnisse der Waren enthalten’. Des Weiteren kann nun jede natürliche Person eine Marke registrieren lassen. Damals war eine Registrierung und Übertragung nur mit Geschäftsbetrieb möglich. Insgesamt vereint das heutige MarkenG alle Kennzeichnungsrechte. Früher befanden sich z.B. Bestimmungen über den Schutz der Firma eines Kaufmanns im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Auch die geographischen Herkunftsangaben, die zuvor in den §§ 3, 5 UWG und § 26 WZG geschützt waren, befinden sich nun im MarkenG. Des Weiteren nimmt das MarkenG sowohl die Gemeinschaftsmarken als auch die international registrierten Marken in seinen Schutzbereich auf. Markengesetz: Da das deutsche MarkenG ähnlich dem deutschen Patentgesetz strukturiert wurde, wurde es in neun Teile untergliedert. Durch ihm stehen dem Markeninhaber Benutzungsrechte an seiner Marke zu. Diese Benutzungsrechte gehören zum subjektiven Privatrecht. Das bedeutet, dass dem Inhaber ein ausschließliches Recht zusteht. Unter dem Oberbegriff ‘Kennzeichen’ ist der Schutz der Marken, geschäftlichen Bezeichnungen und der geographischen Herkunftsangaben geregelt. Unter einer geschäftlichen Bezeichnung versteht man ein Unternehmenskennzeichen oder einen Werktitel. Unternehmenskennzeichenzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder eines Unternehmens benutzt werden. Unternehmenskennzeichen unterliegen anderen rechtlichen Regeln als die Marken Name, Firma, Geschäftsbezeichnung usw. können aber auch als Marken eingesetzt werden und dadurch zusätzlichen Markenschutz genießen. Die Grenzen sind oft fließend. Unter Werktitel versteht man Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken oder Bühnenwerken. Der Werktitelschutz entsteht bei unterscheidungskräftigen Titeln mit der Aufnahme und Benutzung des Werktitels, d.h. mit dem Erscheinen des Werkes. Die geographische Herkunftsangabe dient gem. § 126 MarkenG der Kennzeichnung aus welcher Region die Waren kommen. Dies können sein: Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr die geographische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen.
Jana Knöfel wurde 1979 in Mönchengladbach geboren. Nach der schulischen Ausbildung als Fremdsprachensekretärin und einem Jahr Praxiseinsatz als Fremdsprachensekretärin in einer großen internationalen Anwaltskanzlei entschied sich die Autorin durch ein nebenberufliches Studium im Bereich BWL und Wirtschaftsrecht weitere Einblicke in die juristische und wirtschaftswissenschaftliche Fachwelt zu gewinnen. Das Verbundstudium BWL mit Wirtschaftsrecht schloss sie im Jahr 2007 als Diplom-Kauffrau (FH) mit Schwerpunkt Wirtschaftsrecht erfolgreich ab. Während des Studiums entwickelte sie ein besonderes Interesse am Thema gewerblicher Rechtschutz und vor allen Dingen am Thema Markenschutz und Markenpiraterie.
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