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- Entwicklungszusammenarbeit in der Europäischen Union: EU-Förderungen für Nichtregierungsorganisationen am Beispiel von „Nuestros Pequeños Hermanos“
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Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 05.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 96
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback
Als größter Fördergeber weltweit, verfügt die Europäische Union über ein komplexes Fördersystem und bietet eine große Anzahl an Förderungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Hier einen Überblick zu erzielen ist nicht einfach, da Strukturen und Förderungen oft unterschiedlich beschrieben sind. Demzufolge ist die größte Schwierigkeit die richtigen Informationen herauszufiltern. In diesem Buch soll veranschaulicht werden, wie Entwicklungszusammenarbeit in der Europäischen Union verankert ist und warum die EU mit Partnerorganisationen kooperiert. Als Fallbeispiel wird die NGO ‘Nuestros Pequeños Hermanos” im Bereich der EZA in Lateinamerika herangezogen. Aufgrund dieses Beispiels wurden bei den EU-Förderungen speziell die Außenhilfeprogramme und die regionalen Programme in Lateinamerika beschrieben und analysiert.
Textprobe: Kapitel 4, Außenhilfeprogramme der EU: In diesem Abschnitt werden zunächst die generellen Außenhilfeprogramme der EU im Überblick beschrieben, von welchen sich jegliche weitere Förderungen im Bereich der Außenhilfe ableiten. In weiterer Folge werden danach die regionalspezifischen Förderprogramme für den Raum Lateinamerika beschrieben, da die Organisation ‘Nuestros Pequeños Hermanos’ aus dem Fallbeispiel rein in Lateinamerika tätig ist. Die Analyse, welche Förderprogramme nun für die Organisation aus dem Fallbeispiel zutreffend sind, erfolgt in einem weiteren Kapitel nach Vorstellung von ‘Nuestros Pequeños Hermanos’. 4.1, Generelle Förderprogramme im Überblick: Seit Beginn dieser Finanzperiode hat die EU die rechtlichen Grundlagen für den Zugang ihrer Außenhilfe vereinfacht. Um die Transparenz und die Effizienz dieser Programme zu steigern, gibt es seither neben dem Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) nur noch 9 weitere Instrumente der Gemeinschaftsaußenhilfe. Diese sind: -Das Heranführungsinstrument (IPA), -das Instrument für Nachbarschaftspolitik (ENPI), -das Instrument zur Entwicklungskooperation (DCI), -das Instrument der Industrieländer (ICI), -das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR), -das Instrument für Stabilität (IfS), -das Instrument für nukleare Sicherheit (NSI), -Pro€Invest und -das Center for the Development of Enterprise (CDE). Wie im vorherigen Kapitel bereits erwähnt ist diesen Programmen ein Gesamtbudget von 73,39 Milliarden Euro für die laufende Periode von 2007 – 2013 zugeteilt. Die genaue Zuteilung des Budgets auf die einzelnen Programme ist in Abbildung 3 veranschaulicht. 4.1.1, Europäischer Entwicklungsfonds (EEF): Der Europäische Entwicklungsfonds ist das bedeutendste Instrument der Gemeinschaft. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit AKP-Staaten und überseeischen Ländern und Gebieten, also jene 21 Regionen die zwar zu den vier Mitgliedsländern Dänemark, Frankreich, Niederlande und dem Vereinigten Königreich gehören, aber trotzdem nicht dem Hoheitsgebiet der EU unterliegen. Ursprünglich wurde der Fonds 1957 in den Römischen Verträgen eingerichtet, um kolonialisierten afrikanischen Ländern technische und finanzielle Hilfe zukommen zu lassen. Der EEF wird von den Mitgliedsstaaten finanziert und ist nicht Teil des Gesamthaushaltsplans der EU. Die Instrumente die der EEF umfasst sind u.a. nichtrückzahlbare Hilfen, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor. Der EEF verfügt für den Zeitraum 2008 – 2013 über ein Budget von 22,682 Milliarden Euro, wovon 21,966 Milliarden auf den Bereich der AKP-Staaten, 286 Millionen auf den Bereich Überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) und 430 Millionen für Programmplanung, Durchführung und Unterstützung des EEF zugewiesen sind. Der Großteil der Mittel kommt regionalen Wirtschaftsprogrammen der AKP-Staaten zugute, womit die regionale wirtschaftliche Integration auf Basis der nationalen wirtschaftlichen Entwicklung gefördert wird. 4.1.2, Instrument für Heranführungshilfe (IPA): Bevor neue Mitgliedsländer der Europäischen Union beitreten, werden sie durch verschiedene Instrumentarien auf die Mitgliedschaft vorbereitet, u.a. auf die Handhabung des EU-Rechts oder den Umgang mit Strukturfonds. Hierfür dient das Instrument der Heranführungshilfe (Instrument for Pre-Accession Assistance IPA), mit welchem demokratische Strukturen in Mittel- und Osteuropa gefördert werden. Die Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Dritt- und Beitrittsländern ist ein gewichtiger politischer Bereich in der EU. Zunächst wird im politischen Entscheidungsfindungsprozess festgelegt, welche Länder und Regionen ein gewisses Ausmaß an Hilfen erhalten sollen. In Verbindung mit den Hilfen werden Ziele formuliert die es zu erreichen gilt. Folgende Maßnahmen werden unterstützt: -Stärkung der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit, -Förderung und Schutz der Menschenrechte, -Verwaltungsreform, -Wirtschaftsreform, -zivilgesellschaftliche Entwicklung, -soziale Integration, -Aussöhnung, vertrauensbildende Maßnahmen und Wiederaufbau und -Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Antragsberechtigt für die Förderung sind die Staaten Türkei, Kroatien, Mazedonien, Albanien, Bosnien Herzegowina, Island, Montenegro, Serbien und Kosovo. Förderberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände bzw. Vereinigungen. Das Budget beläuft sich für den aktuellen Finanzrahmen auf 11,468 Milliarden Euro.
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