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Produktart: Buch
Verlag:
Diplomica Verlag
Imprint der Bedey & Thoms Media GmbH
Hermannstal 119 k, D-22119 Hamburg
E-Mail: info@diplomica.de
Erscheinungsdatum: 11.2013
AuflagenNr.: 1
Seiten: 76
Abb.: 8
Sprache: Deutsch
Einband: Paperback

Inhalt

Wenn es um die Bonitätsbewertung geht, scheint nichts so erstrebenswert zu sein wie das Triple A, welches von einer der drei großen Ratingagenturen Standard & Poor‘s, Moody‘s Investors Service und Fitch Ratings verliehen wird. Die mächtige Stellung dieses Oligopols sorgt daher immer wieder für Diskussionen. Ratingagenturen sind unabhängige Unternehmen und ihre Aufgabe ist es, Informationsasymmetrien zwischen Kreditnehmern und Kreditgebern auf Kapitalmärkten durch die Vergabe objektiver Bonitätsurteile entgegenzuwirken. Dieser Aufgabe sei man jedoch nur unzureichend nachgekommen, so der Vorwurf. Es wird kritisiert, dass Interessenkonflikte existieren, die das objektive Urteilsvermögen einschränken oder sogar die Unabhängigkeit der Ratingagenturen gefährden. Die Agenturen werden für die jüngste Finanzkrise mitverantwortlich gemacht, da sie die Risiken strukturierter Finanzprodukte nicht richtig eingeschätzt und zu spät vor den Konsequenzen gewarnt hätten. Vordergründig war das Banken- und Finanzsystem gefährdet, weil die in den Jahren zuvor entstandene Kredit- und Vermögensblase wegen der nicht mehr tragbaren Verschuldung etlicher Finanzinstitute sowie von öffentlichen und privaten Haushalten geplatzt ist. Die Krise hat der Welt vor Augen geführt, dass die bestehenden Regularien zu den Ratingagenturen die Kapitalmärkte nicht ausreichend schützen. Zudem wird den Agenturen vorgeworfen, die momentane Euroschuldenkrise durch die vorschnelle Herabstufung verschiedener europäischer Staaten verschärft zu haben. Die Lösungsansätze zu den Kritikpunkten der Agenturen reichen von der Implementierung strenger regulatorischer Maßnahmen über die Gründung einer europäischen Ratingagentur bis hin zu der Forderung, alle regulatorischen Abhängigkeiten von Ratings abzuschaffen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es, die Rolle der Ratingagenturen in der jüngsten Finanzkrise, die Entwicklungsfaktoren von Rating, die elementaren Interessenkonflikte sowie neue Ansätze zur Regulierung des Geschäfts der Ratingagenturen einer kritischen Betrachtung zu unterziehen.

Leseprobe

Textprobe: Kapitel 4.2.2, Effektivität der Selbstregulierung: Die IOSCO-Regelwerke stellen keine verbindlichen Regelungen für die Ratingagenturen dar. Somit ist ihre Wirkung trotz ihrer politischen Bedeutung eingeschränkt. Außerdem ist es aufgrund der bestehenden Marktverhältnisse höchst unwahrscheinlich, dass der Marktdruck alleine ausreicht, um die Ratingagenturen zu Verhaltensanpassungen zu bewegen. Ein sehr wichtiger Faktor der Effektivität einer Selbstregulierung ist ein funktionierender Marktmechanismus. Dass ein solcher Mechanismus gegeben ist, kann im Fall der Ratingagenturen, die in einem oligopolistischen Markt agieren, bezweifelt werden. Die tatsächliche Regulierung fehlt also. Das Modell des IOSCO-Kodex weist zwar Ansätze zur Regulierung der Agenturen auf, doch eine Fokussierung auf das öffentliche Grundproblem findet nicht statt. Das Modell ist grundsätzlich gut, doch es eignet sich nicht als einziger Bestandteil zur regulierten Selbstregulierung der Ratingagenturen. Viele Bestimmungen des Kodex sind zu schwach ausgestaltet, um die mit ihnen bezweckten Ziele wirksam zu erreichen. Letztlich ist der Kodex aufgrund dessen, dass es keinen Mechanismus zu seiner Durchsetzung gibt, kraftlos. Im Mai 2008 stellte der Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden zwar fest, dass die großen Ratingagenturen den Verhaltenskodex der IOSCO zu großen Teilen umgesetzt haben, doch zugleich wies er darauf hin, dass immer noch Bereiche bestehen, in denen die Umsetzung der individuellen Kodizes nicht den Vorgaben entspricht und Raum für Verbesserungen offen lässt. Ein weiteres Problem ist, dass die Empfehlungen sehr abstrakt formuliert sind und so zu unterschiedlichen Interpretationen führen können, und dies schränkt die Effektivität der Kodizes naturgemäß ein. Zudem haben die Ratingagenturen jederzeit die Möglichkeit, ihre Verhaltenskodizes zu ändern. Darüber hinaus schließen die Big Three eine Haftung auf der Grundlage ihrer selbstauferlegten Verpflichtungen aus. Zusammenfassend besteht das große Defizit des IOSCO-Verhaltenskodex darin, dass er nicht rechtsverbindlich ist. Dennoch bleibt seine Bedeutung für die weitere Diskussion hinsichtlich einer Regulierung bestehen, da er einen wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Transparenz und Integrität von Ratingagenturen darstellt. 4.3, Umsetzung auf EU-Ebene: Die EU befasst sich seit 2003 mit einer Reform der Ratingagenturen. Erster Anlass war auch hier der Bankrott des US-Konzerns Enron, der auch in mehreren EU-Staaten tätig war. Am 10. Februar 2004 fasste das EU-Parlament einen Beschluss zur Rolle der Ratingagenturen, in dem es die EU-Kommission aufforderte, ein förmliches Registrierungsverfahren bei der europäischen Finanzaufsicht Commitee of European Securities Regulators (CESR) festzulegen. Doch das Parlament traf auch wesentliche Einschränkungen. So sollte die Unabhängigkeit der Agenturen nicht beeinträchtigt werden, und daher wurden Eingriffe des Gesetzgebers in inhaltliche Aspekte des Ratings ausdrücklich nicht angestrebt. Zudem sollte die Regulierung auf jeden Fall mit dem Basel-II-Abkommen vereinbar sein. Nach langen Beratungen verkündete die Europäische Kommission am 11. März 2006, dass die Selbstregulierung der Ratingagenturen auf der Grundlage des IOSCO-Kodex, verbunden mit den Regulierungsansätzen in den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien, ausreichend und somit eine europäische gesetzliche Regelung nicht notwendig sei. Das CESR wurde aber aufgefordert, die in der EU tätigen Ratingagenturen in Bezug auf die Einhaltung des IOSCO-Kodex zu überwachen und der EU-Kommission jährlich Bericht zu erstatten. Die Europäische Kommission würde nur dann tätig werden, wenn hiermit ein klarer wirtschaftlicher Nutzen für die Branche, die Finanzmärkte und die Verbraucher verbunden sei. Allerdings behielt sie sich auch vor, bei schwerwiegendem Marktversagen Legislativvorschläge in Betracht zu ziehen. Dieser Fall ist mit der jüngsten Finanzkrise eingetreten, und die Europäische Kommission reagierte zügig mit der Rating-Verordnung (Rating-VO mehr dazu in Kapitel 6, Abschnitt 6.2). Die Überwachung der Ratingagenturen übernahm die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtbehörde (ESMA), die Nachfolgerin der CESR.

Über den Autor

Sevgi Cengiz wurde 1985 in Gaziantep, Türkei geboren. Nach ihrer Berufsausbildung als Industriekauffrau in einem international tätigen und renommierten Unternehmen der Energiebranche entschied sich die Autorin, ihre fachlichen Qualifikationen im Bereich der Wirtschaftswissenschaften durch ein Studium weiter auszubauen. Das Bachelorstudium Banking and Finance schloss sie im Jahre 2013 an der Fachhochschule Köln erfolgreich ab. Erste berufliche Erfahrungen sammelte die Autorin bereits als angestellte Industriekauffrau in ihrem Ausbildungsbetrieb. Bereits während ihres Studiums entwickelte die Autorin besonderes Interesse am Risikomanagement und den damit verbundenen Ratings und Ratingagenturen. Insbesondere die politischen als auch wirtschaftlichen Aspekte faszinieren sie bei der Frage nach der Rolle der Ratingagenturen.

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